Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Was ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Veranstaltungshaftpflichtversicherung - KonzertbühneVeranstalter von Veranstaltungen haften für alle Schäden, die Dritten im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Veranstaltung öffentlich ist oder Gäste gezielt eingeladen werden – für Schäden haftet der Veranstalter über die volle Schadenhöhe. Zur Absicherung einzelner Veranstaltungen greift die Veranstaltungshaftpflichtversicherung.


Veranstalter sind verschiedenen Risiken ausgesetzt. Bereits beim Aufbau kann es durch Unachtsamkeit zu Schäden an Sachen Dritter kommen, Besucher können sich verletzen oder technische Fehlfunktionen Schäden auslösen, die durch den Veranstalter ersetzt werden müssen. Denn die Veranstaltungshaftpflicht erstreckt sich auf den gesamten Ablauf der Veranstaltung und umschließt die Haftung des Veranstalters für alle Schäden, die Dritten und Mitarbeitern während und durch die Veranstaltung entstehen.  Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt solche Schäden ab.

Wichtig für den Bereich der Veranstaltungsabsicherung ist auch die rechtliche Dimension. Bisweilen werden dem Veranstalter gegenüber Haftungsansprüche erhoben, die in der Sache oder dem Umfang nach nicht berechtigt sind. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung stellt neben ihrer Eigenschaft des Ausgleichs berechtigter Ansprüche auch sicher, dass alle Ansprüche rechtlich geprüft und, wenn sie nicht berechtigt sind, abgewehrt werden. Bei zum Teil unberechtigten Ansprüchen sorgt sie auf diese Weise auch dafür, dass ein rechtswirksamer Ausgleich für die Forderungen geschaffen wird.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist für alle Formen nicht-ständiger Veranstaltungen wichtig. Zum Vergleich: ständige Veranstaltungen finden z.B. in Opernhäusern, Diskotheken oder Konzert-Arenen statt – für die gesonderte Formen der Ausrichterversicherung und Geschäftsversicherung greifen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist speziell für solche Veranstaltungen konzipiert, die mit Beginn und Ende festzulegen sind, eine bestimmte Anzahl von Menschen umfassen und in höchstens größeren Abständen stattfinden – meist unabhängig von einer eigenen Lokalität, jedoch auch dann gültig, wenn eine Veranstaltung nach den entsprechenden Kriterien auf bspw. dem Firmengelände oder in Bürogebäuden stattfindet. Die Art der Veranstaltung ist für den Abschluss der Veranstaltungshaftpflichtversicherung in der Regel nicht entscheidend. Es kann um eine Grill- und Sommerfestveranstaltung, einen Herbst- oder Frühjahrsmarkt oder Weihnachtsmarkt oder ein Familienfest auf dem Firmengelände gehen – oder Treffen von Interessensgruppen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung greift jeweils für Schäden, die durch die Veranstaltung Dritten entstehen an Sachen oder Personen, für die der Veranstalter haftbar gemacht werden kann. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung erlangt besonders vor dem Hintergrund des Schadenausgleichs auch für die Kalkulation der Veranstaltungskosten eine wichtige Bedeutung – denn Schäden und Schadenersatzansprüche lassen sich nicht verlässlich in das Budget einer Veranstaltung einplanen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung stellt regelmäßig hohe Summen für den Ausgleich der Veranstalterhaftung für Schäden aus einer Veranstaltung bereit.


Für wen ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung greift für alle Formen nicht-ständiger Ereignisse mit Veranstaltungscharakter. Sie ist sowohl für private als auch geschäftliche Veranstaltungen relevant und auch für professionelle Veranstalter, die für die Durchführung von Groß- und Kleinveranstaltungen beauftragt sind und entsprechend in die Veranstalterhaftung geraten.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Kleinveranstaltungen

Für kleinere Veranstaltungen sichert die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche, die Besuchern und Mitarbeitern aus dem Verkehr auf der Veranstaltung oder durch Ereignisse auf der Veranstaltung selbst entstehen. Das kann z.B. bei eine Verbrennung an einem Grill der Fall sein oder durch einen angeschlagenen Fuß infolge eines zusammengebrochenen Tisches. Hochzeitsveranstaltungen oder Gartenpartys zur Feier eines bestimmten Anlasses, deren Gästeanzahl den üblichen Bereich privater Treffen übersteigt, profitieren von den Sicherungen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung greift dafür von Betreten der Veranstaltung sowie für den gesamten, durch die Veranstaltung genutzten Bereich und deckt auch den Bereich der Verkehrssicherungspflicht ab.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Großveranstaltungen

Kommt zu einer öffentlichen Veranstaltung eine Vielzahl von Menschen zusammen, sind die Schadenrisiken oft nicht kalkulierbar. Sowohl für Schäden, die durch unübersichtliche Ausbauten der Wege auf der Veranstaltung resultieren als auch für Schäden, die durch unsichere Traversen oder technische Anlagen verursacht werden, haftet der Veranstalter. Zusätzlich ist die Haftungslage unsicher, wenn nicht klar ist, wer für einen entstandenen Schaden haften muss bzw. wer ihn verursacht hat. Für einen berechtigten Schadenfall stellt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung den Veranstalter von der Abgeltung der Leistungen frei. Unberechtigte oder nicht klar zuordnungsbare Schäden prüft und regelt der Rechtsschutzanteil der Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Besonders Ausrichter von Großveranstaltungen sollten die Absicherung der Veranstaltung über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sicherstellen.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Firmenveranstaltungen

Firmenveranstaltungen sind wichtige Veranstaltung für Mitarbeiter, Kunden oder Projektpartner. Besonders ärgerlich, wenn auf einer solchen Veranstaltung durch einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit Schäden entstehen. Falls es doch passiert, ist eine verlässliche Regulierung nötig – die Verkehrshaftung der Firma tritt für Schäden, die durch eine separate Veranstaltung, die nicht im Kern zum Unternehmensauftrag zählt, in der Regel nicht ein. Auch für die Absicherung von Firmen-Events empfiehlt sich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, die für entstandene Schäden eintritt und eine Befriedigung von Schadenersatzansprüchen erwirkt. Firmenveranstaltungen tragen darüber hinaus den besonderen Charakter, dass sie „für eine Firma“ stehen – also dass auch eine schnelle und verlässliche Schadenregulierung im Sinne der Firma wirkt. In der Regel ist das nur über die Absicherung des Events durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu gewährleisten.

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Welche Vorteile hat eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer (den Veranstalter) von Haftungsrisiken frei, die ihm aus seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Haftung für Schäden aus der Veranstaltung erwachsen. Das umfasst Schäden an Personen, die im Rahmen der Veranstalter verletzt oder beeinträchtigt werden, oder an Sachen, die durch die Veranstaltung verursacht werden. Der Veranstalter ist für diese Schäden persönlich oder im Sinne seiner Eigenschaft als juristische Person haftbar. Die Haftung erstreckt sich über die volle Höhe des entstandenen Schadens und ist unabhängig von der Größe der Veranstaltung oder der wirtschaftlichen Situation des Veranstalters.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Schadenersatzansprüche, die aus der Veranstaltung resultieren, vom Veranstalter abgehalten werden. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung springt ein für

  • Sachschadenforderungen, die aus Schäden an persönlichen Gegenständen der Veranstaltungsbesucher entstehen
  • Sachschadenforderungen aus Schäden an persönlichen Gegenständen von Mitarbeitern und Unterstützern bei der Veranstaltungsdurchführung
  • Schadenersatzansprüche aus Personenschäden an Besuchern der Veranstaltung und Mitarbeitern.

Ein wesentlicher Vorteil der Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist die eingeschlossene Rechtsschutzfunktion. Forderungen an den Veranstalter werden von der Veranstaltungshaftpflichtversicherung geprüft und rechtlich geordnet. Gerade bei größeren Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Besuchern sind Schadenersatzansprüche meist nicht klar zuzuordnen.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit Rechtsschutzleistungen

Beispiel: Wird durch einen Besucher eine Traverse mit Lautsprechern umgestürzt und ein anderer Besucher kommt dadurch zu Schaden, besteht meist Unklarheit darüber, der den Schaden letztlich zu verantworten hat. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung trennt die Anspruchserhebungen und sorgt dafür, dass von der Gesamtforderung nur derjenige Teil an den Veranstalter gestellt wird, der zulässig und berechtigt ist. Die Kosten für die anfallenden Rechtskosten trägt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Nach der Trennung der Forderungen übernimmt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung vertragsmäßig die Befriedigung der berechtigten Forderungen anstelle des Veranstalters.

Besonders bedeutsam ist die Abwehrfunktion der Veranstaltungshaftpflichtversicherung im Gesamt. Bisweilen werden Forderungen unberechtigt erhoben, die Prüfung und die Auseinandersetzung darüber muss trotzdem der Veranstalter übernehmen. Auch hier tritt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ein und übernimmt die Prüfung und entsprechende Abwehr der unberechtigten Forderungen. Der Veranstalter ist aus dem Prozess der Schadenregulierung in der Regel weitgehend herausgenommen, sobald alle relevanten Daten zur Schadenbearbeitung durch die Versicherung erhoben worden sind.

Die Vorteile der Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind zusammengefasst:

  • Übernahme der Haftungsrisiken für den Veranstalter
  • Freistellung von berechtigten Schadenersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Rechtskostenentlastung bei unklaren Forderungssituationen.

Was versichert eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung versichert Veranstalter von nicht-ständigen Veranstaltungen gegen Leistungszahlungen aus Schadenersatzforderungen, die aus der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung der Veranstaltung resultieren. Grundsätzlich gilt die Versicherung des Veranstalter selbst immer mit.

Versicherte Schäden Versicherungssumme in Euro je Schadenfall Selbstbehalt in Euro
Schäden durch Besucher 10000 500
Schäden durch bewegliche Sachen 10000 500
Mietschäden von Veranstaltungsplätzen 50000 2500
Hüpfburgen 10000 500

Haftungshintergrund bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung in der Vorbereitung zur Veranstaltung

Der Versicherungsvertrag zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird zeitlich definiert über Beginn der Vorbereitung zu Veranstaltung und Ende der Nachbereitung. Die Versicherung greift also bereits für den Aufbau und alle Vorbereitungsarbeiten im Vorfeld der eigentlichen Veranstaltung.

Vor verschiedenen Hintergründen ist das von Bedeutung:

Bei Vorbereitungsarbeiten kommt es häufig zu Schäden an Sachen Dritter, sei es durch Fahrbetrieb auf dem Veranstaltungsgelände oder durch Unachtsamkeiten beim Aufbau technischer oder von Veranstaltungsanlagen. In der Regel werden viele Gegenstände bewegt, die an Fremdeigentum Schäden verursachen können. Auch ein Verletzungsrisiko der am Aufbau und an der Vorbereitung beteiligten Mitarbeiter besteht. Diese Risiken sind in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung gedeckt, eine Entschädigung und eine Freistellung von Schadenersatzleistungen an den Veranstalter übernimmt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Haftungshintergrund bei der Durchführung der Veranstaltung

Veranstaltungshaftpflichtversicherung - Sicherheitspersonal beim Konzert

Trotz sorgsamer Vorbereitung kann es durch Fahrlässigkeit in einzelnen Vorbereitungspunkten oder durch technische Defekte zu Unfällen kommen, die Schäden an Personen oder Sachen bedingen. Vom Stolpern über ein falsch verlegtes oder durch stärker als erwarteten Verkehr losgelöstes Kabel, bei dem sich ein Besucher verletzt bis hin zu einem schlecht isolierten Schalter, an dem ein Mitarbeiter der Veranstaltung zu Schaden kommen kann, reichen die Szenarien – und nicht vorhersehbar darüber hinaus. Die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters ist hier häufig die Grundlage für die Forderung von Schadenersatz. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung steht für die Kompensation dieser Forderungen ein.

Haftungshintergrund im Rahmen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung nach der Veranstaltung

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung gilt durch Vertragsschluss bis zum Ende der Abbau- und Nachbereitungsarbeiten der Veranstaltung. Aufräumarbeiten, Rückbau und Abtransport von Veranstaltungseinrichtungen bergen dieselben Risiken, die auch beim Aufbau drohen. Hier ist die Absicherung durch die Ausweitung der Veranstaltungshaftpflichtversicherung bis nach dem Ende des Abbaus der Veranstaltung entscheidend, um Schadenersatzforderungen zu managen und die Folgen kalkulierbar zu gestalten.

Haftungshintergrund bei Vermögensschäden

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung tritt auch für die Regulierung von Vermögensschäden ein, die einem Dritten aus dem Besuch der Veranstaltung resultieren. Das kann z.B. die Rehabilitationsmaßnahme nach einem Unfall sein, den ein Besucher bei der Veranstaltung erlitten hat. Die Regulierung übernimmt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung.


Was ist nicht versichert in einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Im Rahmen einer Veranstaltung kann es zu Schäden kommen, für die der Veranstalter haftet, und zu Schäden, für die die Haftpflicht Dritter zum Tragen kommt. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung tritt für alle Schäden ein, für die der für die Veranstaltung Verantwortliche in Haftung gehen muss.

Für Schäden, die durch Dritte, zum Beispiel Zulieferer, Besucher der Veranstaltung oder im Rahmen der Veranstaltung beauftragt handelnde Dritte, wie Caterer oder Sicherheitspersonal, verursachen, tritt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung des Veranstalters nicht primär ein. Hier greifen Einzel- und Binnenhaftungen der jeweiligen Schadenverursacher. Denkbar sind jedoch Anspruchserhebungen an den Veranstalter, die von Besuchern der Veranstaltung erhoben werden, die durch einen Auftragsausführenden auf der Veranstaltung verursacht worden sind. Hier regelt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung die Zuweisungen der Binnenhaftung und Forderungsweitergabe. In der Regel übernimmt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung des Veranstalters hier nicht die Schadenregulierung.

Schäden, die durch Besucher der Veranstaltung verursacht werden

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die während einer Veranstaltung von Teilnehmern verursacht werden. Hier greift in der Regel die Privathaftpflicht des Schadenverursachers. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung stellt nur von solchen Forderungen frei, die vom Veranstalter selbst verursacht werden, die durch den Ablauf der Veranstaltung in die Haftpflicht des Veranstalters fallen oder die von direkten Mitarbeitern des Veranstalters im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden.

Schäden, die durch beauftragte Unterauftragsnehmer verursacht werden

In der Regel greift hier die Haftpflichtversicherung des Sub-Unternehmers, die ihrerseits eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung oder, je nach Geschäftsfeld des beauftragten Unternehmens, eine Betriebshaftpflichtversicherung sein kann. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung des Veranstalters weist, falls der Veranstalter selbst mit der Schadenersatzforderung konfrontiert wird, diese Forderung dem jeweilig gesetzlich Haftpflichtigen zu. Hier trägt also besonders der Rechtsschutzanteil in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Schäden an und Verluste von überlassenen Sachen

Darüber hinaus tritt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht ein für Schäden, die an angemieteten oder in Benutzung durch den Veranstalter befindlichen Sachen entstehen, sofern diese Sachen direkt mit der Aus- und Durchführung der Veranstaltung in direktem Zusammenhang stehen. Auch für weitergegebenes Eigentum von Besuchern (häufig in Form von Garderobe- und Kleidungsteilen) haftet die Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht – der Veranstalter jedoch schon. Vor diesem Hintergrund ist bei entsprechend gearteten Veranstaltungen der Abschluss einer Garderobeversicherung ratsam.

Schäden an Tieren

Schäden, die an Tieren entstehen, werden in der Regel nicht durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt. Handelt es sich bei der Veranstaltung um eine Veranstaltung, zu der wesentlich Tiere gehören, empfiehlt sich eine gesonderte Versicherungsdeckung für diese Tiere. Pferderennen und Tierschauen sind z.B. solche Veranstaltungen.


Welche Schäden sind in einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung tritt für die Regulierung von Schäden ein, die vor, während oder im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung eintreten und für die der Veranstalter haftbar ist. Das umfasst:

  • Schäden an Sachen Dritter. Das gilt, sofern sie nicht zur Durchführung der Veranstaltung auf kommerzielle oder nichtkommerzielle Weise zur Nutzung überlassen worden sind. Das sind z.B.: Fahrzeuge von Zulieferern, Transportmittel zum Auf- und Abbau von Technik, Handwerksgegenstände, die durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit vom Veranstalter beschädigt worden sind, sofern sie nicht explizit zur Nutzung überlassen worden sind.
  • Schäden an Personen. Das betrifft Besucher der Veranstaltung und Personal, das zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung tätig ist.
  • Schäden, die durch  (auch genehmigte) Feuerstätten auftreten können
  • Schäden, die durch den Umgang und die Bereitstellung von Speisen- und Getränkeversorgung entstehen
  • Sämtliche Haftpflichtschäden, für die der Veranstalter haftbar ist.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung stellt, zusammengefasst, von allen Schäden frei, für die der Veranstalter Dritten gegenüber haftbar ist. Eingeschlossen sind Sachschäden, Personen- und Vermögensschäden gegenüber Dritten.

  • Sachschaden

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung greift, wenn einem Dritten an einer Sache ein Schaden entsteht. Beispielsweise wird durch eine lose Absperrung einem Besucher die Hose zerrissen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ersetzt diesen Schaden.

  • Personenschäden

Bei Personenschäden ersetzt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche bei Verletzung und Tod infolge der Veranstaltung. Wird einem Besucher durch einer infolge Windstoßes umgestürzten Musikbox der Arm gebrochen, ersetzt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung die Heilungs- und Behandlungskosten.

  • Vermögensschäden

Entstehen einem Dritten Vermögensschäden aus einem Haftpflichtschaden, tritt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung dafür ein. Das ist z.B. der Fall, wenn einem durch die Veranstaltung Verletzten Reha-Maßnahmen zustehen oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden.


Wo gilt eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Veranstaltungshaftpflichtversicherung - Aufhängung von KonzertbeleuchtungDie Veranstaltungshaftpflichtversicherung gilt für das gesamt Gelände der Veranstaltung. Für Versicherungsverträge, die in Deutschland geschlossen worden sind, gilt dazu der Gültigkeitsbereich deutschen Rechts (meist zugehörig deutschem Hoheitsgebiet – See- und Flussreisen sollten vor diesem Hintergrund geprüft werden, sofern sie über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgesichert werden sollen).

Gültigkeit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung auf dem Gelände des Veranstalters

Wird die Veranstaltung auf dem Betriebsgelände durchgeführt, dass sich in Besitz, Verwaltung oder Nutzung des Veranstalters befindet, gilt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung auf diesem Gelände. Nach den jeweiligen Gegebenheiten gilt sie damit zusätzlich neben ggf. bestehenden Betriebshaftpflicht- oder Betriebsverkehrsversicherungen, die ebenfalls den Verkehr von Besucherströmen absichern können. Die Gültigkeit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung greift hier für die Wegführung im Rahmen der Veranstaltung und Schäden, die nicht am Eigentum des Unternehmens oder im Zusammenhang mit dem Betriebsgelände stehen. Das Unternehmen gilt hier als Veranstaltungsausrichter. Damit sind Schäden, die am Unternehmenseigentum durch die Veranstaltung entstehen, nicht grundsätzlich über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung gedeckt. Im Sinne der Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist das Unternehmen der Versicherungsnehmer.

Gültigkeit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung auf Freiflächen

Wird die Veranstaltung auf einer Freifläche abgehalten, die zum Zweck der Veranstaltung erschlossen wird, gilt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung auf allen Bereichen dieser Freifläche, die für die Durchführung der Veranstaltung relevant sind. Das kann auch Zufahrtswege einschließen, die nicht eigentliche Durchführungsfläche der Veranstaltung sind. Versicherer prüfen in der Regel, welche geografischen Gegebenheiten in den Deckungsbereich der Veranstaltungshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden sollten, um eine möglichst optimale Risikoabdeckung zu erzielen. Für die Eingrenzung der Freifläche ist, zur Definition des Gültigkeitsbereichs der Veranstaltungshaftpflichtversicherung, hinreichend eine deutliche Form zu wählen. Das können mobile Zäune oder Absperrlinien sein, die den Durchführungsbereich der Veranstaltung eingrenzen. Die Eingrenzung muss für die Besucher der Veranstaltung deutlich erkennbar sein. Auch die an der Veranstaltung Mitwirkenden müssen über die Gültigkeitsbereich der Veranstaltung informiert sein. Ihr Haftungshintergrund hängt maßgeblich von der Gültigkeit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab.

Gültigkeit der Veranstaltungshaftpflichtversicherung in angemieteten Räumlichkeiten

In angemieteten Räumen gilt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab Einlass und für alle als zur Veranstaltung gehörenden Räumlichkeiten. Bei Lokalitäten mit mehreren Räumen oder zusätzlich stattfindenden, parallelen Veranstaltungen greift die Veranstaltungshaftpflichtversicherung für den Verantwortungs- und Haftpflichtbereich des Versicherungsnehmers. Entsprechend ist für eine Zuordnung der Räumlichkeiten Sorge zu tragen. Bei gleichzeitigem Durchführen mehrerer verschiedener Veranstaltungen ist ggf. zu prüfen, inwiefern sich Veranstaltungen über einer gemeinsame Veranstaltungshaftpflichtversicherung absichern lassen.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung Beispiel-Prämien

Mietsachschäden in Euro Beitrag in Euro je Besucher
1000 0.1
2000 0.11
3000 0.13
4000 0.14
5000 0.16
25000 0.19
50000 0.21


Wie wird in einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung bezieht sich auf die maximale Höhe, für die die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Schadenersatz anstelle des Veranstalters leistet. Sie wird auch als Limit oder als Deckungssumme bezeichnet.

Die Versicherungssumme basiert maßgeblich auf der Anzahl der zu versichernden Teilnehmer der geplanten Veranstaltung. In die Festlegung der Versicherungssumme sollte auch einfließen, welche Werte versichert sein müssen und wie das konkrete Risikopotential der Veranstaltung gestaltet ist. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung soll für möglichst alle Schäden, die im Rahmen der Veranstaltung (inkl. Vor- und Nachbereitung) auftreten können, aufkommen.

Personenschäden

Schäden und Folgeschäden durch gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Veranstaltung lassen sich schwer genau kalkulieren. Die Sorgfaltspflicht des Veranstalters und seiner Mitarbeiter während der Veranstaltung sorgen für eine Eingrenzung des Risikos – aber besonders vor dem Hintergrund möglicher Beeinträchtigungen von außen (z.B. Elementarschäden) kaum grundsätzlich abwägbar. Die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflichtversicherung sollte dem Rechnung tragen.

Sachschäden

Schäden an Sachen entstehen durch Unachtsamkeiten oder Unvorhersehbarkeiten durch technische Gegebenheiten schnell – sie müssen in voller Höhe ersetzt werden. Die Deckungssumme muss entsprechend der Wahrscheinlichkeit und Tragweite möglicher Schäden für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung kalkuliert werden.

Vermögensschäden

Die Freistellung von Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden ist eine wichtige Komponente, denn oft resultieren Vermögensschäden aus Sachschäden bzw. stellen Folgeschäden dar. Diese sollten in die Kalkulation der Deckungs- bzw. Versicherungssumme mit einfließen.

Orientierungsgröße der Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Als Orientierungsgröße von Versicherern wird, abhängig von der Größe der geplanten Veranstaltung, eine Versicherungssumme von 2 bis 4 Mio. EUR empfohlen.


Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung im Schadensfall?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung leistet für alle Schäden Ausgleich, die im Rahmen der Deckungssumme als Haftpflichtschäden an den Versicherungsnehmer herangetragen werden. Geschädigte erhalten aus den Leistungen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung, sofern die Leistung in die Haftpflicht des Veranstalters fällt:

  • Behandlungs- und Transportkosten aus Personenschäden oder Entschädigungen der Angehörigen bei Todesfällen
  • Sachschadenerstattung von Neu- und Zeitwerten, Nutzungsausfälle oder Überbrückungen, sofern aus der Haftpflicht diese Form der Entschädigungen erwartbar sind
  • Schadenersatz für Folgeschäden und besonders Vermögensschäden, die aus Wiederherstellung-, Ausgleichs- oder Reha-Forderungen entstehen

Für den Versicherungsnehmer leistet die Veranstaltungshaftpflichtversicherung:

  • die Freistellung von Schadenersatzforderungen, die aus Haftpflichtansprüchen Dritter erwachsen
  • Sicherung vor unberechtigten Schadenersatzforderungen und Abwehr dieser Anspruchserhebungen
  • Rechtskosten für die Klärung von Ansprüchen, die nicht klar zuordnungsbar sind.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung - Besucher beim Konzert

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt generell alle Ansprüche ab, die Ihnen als Veranstalter oder Verantwortlicher für eine Veranstaltung aus der gesetzlichen Haftpflicht erwachsen. Das betrifft die Haftung für Schäden von Besuchern, fremden Sachen, die nicht zur Durchführung der Veranstaltung in Benutzung durch den Veranstalter bestimmt sind, und für Sach- und Vermögensschäden, die aus dem Rahmen der Veranstaltung resultieren. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt Schäden auch aus der Vorbereitungsphase und der Nachbereitungsphase der Veranstaltung ab. Sie stellt ein wichtiges Instrument dar, finanzielle Haftungsrisiken infolge von Veranstaltungsplanung und -durchführung zu managen und die Kosten kalkulierbar zu gestalten. Angebote zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung stellen wir Ihnen gern im Vergleich bereits. Wir unterstützen Sie in der Auswahl der optimalen und günstigsten Veranstaltungshaftpflichtversicherung und beraten Sie zu Risiken und Ausschlüssen mit Sachverstand und Erfahrung. Kontaktieren Sie uns.

Folgende Kündigungsfristen gelten in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung:

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist
Veranstaltungshaftpflichtversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende
Veranstaltungshaftpflichtversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende
Veranstaltungshaftpflichtversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende

Veranstaltungshaftpflichtversicherung in den Medien

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