Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz

Was versichert die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz bietet Veranstaltern von nicht-ständigen Groß- und Kleinveranstaltungen im öffentlichen oder privaten Bereich eine finanzielle Sicherheit bei folgenden Schäden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei generell auf Dritte, wie Mitarbeiter oder Besucher, die vor, während oder unmittelbar nach der Veranstaltung geschädigt werden. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz prüft im Schadenfall, ob die Forderungen, die gegen den Versicherungsnehmer gestellt werden, berechtigt sind oder nicht. Diesen Teil des Versicherungsschutzes nennt man auch passive Rechtsschutzversicherung. Dadurch muss der Veranstalter nicht selbst beweisen, dass Forderungen gegebenenfalls ungerechtfertigt sind. Für regelmäßig stattfindende Ereignisse, wie  Konzerte oder Opernauftritte und Diskotheken gibt es andere Versicherungsprodukte.

Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz und der Geltungsbereich

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz gilt auf dem im Versicherungsschein genannten Gelände der Veranstaltung. Beginn und Ende des Events werden ebenfalls schriftlich im Versicherungsschein festgehalten. Vorbereitung und Nachbereitung gehören selbstverständlich mit dazu. Des Weiteren muss die Anzahl der betroffenen Personen – Gäste und Mitarbeiter – die geschädigt werden könnten festgesetzt werden. Demnach wird auch die Versicherungssumme ermittelt. Grundsätzlich ist es ratsam, einen unabhängigen Spezialisten aus dem gewerblichen Versicherungsbereich beim Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz zurate zu ziehen.

Was ist in der Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz nicht mitversichert?

Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz

  • Schäden, die durch Dritte entstehen, wie Sicherheitsdienste, Zulieferer oder Caterer: hier haftet in der Regel der Schadenverursacher selbst bzw. sein Unternehmen.
  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an überlassenem Eigentum, wie beispielsweise Garderobe der Besucher: hierfür gibt es eine gesonderte Absicherungsmöglichkeit.
  • Schäden an Tieren: Bei Tierveranstaltungen sollte daher der Versicherungsumfang entsprechend erweitert werden.

Berechtigte Schadenersatzanforderungen werden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes von der Veranstaltungshaftpflichtversicherung Allianz maximal bis zur Höhe der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme beglichen. Eine professionelle Beratung vor Antragsstellung hilft, im Schadenfall perfekt abgesichert zu sein.

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
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