Warenkreditversicherung Kosten

Wonach richten sich die Kosten bei einer Warenkreditversicherung?

Eine Warenkreditversicherung wird abgeschlossen, wenn regelmäßig hohe Summen nach Produkt- oder Dienstleitungslieferungen abgesichert werden soll. Die Warenkreditversicherung wird auch als Forderungsausfall- oder Delkredereversicherung bezeichnet. Sie zählt zu den geschäftlichen Kreditversicherungen und sorgt bei Wirtschaftstransfer und Handelslieferungen für Sicherheit für den Lieferanten. Die Warenkreditversicherung stellt den Kreditwert bereit, wenn Zahlungen wegen Insolvenz oder aus anderen Gründen ausbleiben.
In der Warenkreditversicherung bestimmen Leistungen der Kredithöhe bzw. Bürgschaftshöhe oder die Summe der Risikoforderung die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme.

  • Umsatzbasierte Kalkulation der Kosten für die Warenkreditversicherung

Wenn von einem Unternehmen regelmäßig pauschalierbare Auslieferungen oder Dienstleistungen geleistet werden, kann die Prämie für die Warenkreditversicherung auf den Kosten für das laufende Geschäftsjahr bzw. Versicherungsjahr auf dem kalkulierten Umsatz angerechnet werden. Es sind dann alle umsatzfördernden Leistungen versichert gegen Zahlungsausfälle. Die Versicherungssumme umfasst dabei regelmäßig den kalkulierten Jahresumsatz (bzw. die jeweils festgelegte statische Maximaldeckung) und greift in der Regel ab einem fünfstelligen Leistungsvolumen. Zusatzvereinbarungen über geringere Schadenfallbeträge bieten einzelne Versicherungen ebenfalls an. Ein Selbstbehalt bei Schadenausfall wird in vielen Fällen eingerechnet, meist prozentual an der jeweiligen Forderung orientiert. In die Warenkreditversicherung können Bestandteile des Kreditschutzes, der Liquiditätssicherung und der Bonitätsprüfung des Kunden aufgenommen werden. Ab einem bestimmen Versicherungsvolumen sind diese Leistungen ganz oder teilweise bereits eingeschlossen. Zudem bieten verschiedene Versicherer Leistungspakete an, die auf export- und regional-wirtschaftlichen Kriterien für mittelständische Unternehmen angepasst sind.

  • Einzelabsicherung offener Kosten für die Lieferung in der Warenkreditversicherung

Bestimmte Umsatz- oder Leistungsbereiche lassen sich nicht verlässlich pauschal bestimmen. Einzelne Großaufträge bspw. werden in nur grob bestimmten Liefer- und Fertigstellungsrhythmen abgewickelt und in ebensolchen Abständen bezahlt. Zahlungsausfälle bedeuten hier nicht nur Teilausfälle sondern betreffen immer das gesamte Projekt. Verzögerungen oder sachbedingt schwer festzulegende Liefertermine machen zusätzlich die Umsatzkalkulation schwierig. Ausfälle aus Großaufträgen sind in den meisten Fällen jedoch substanziell. Sie sollten einer entsprechenden Absicherung unterliegen. So können über die sog. saldenbasierte Prämie solche Aufträge mit einer Warenkreditversicherung zur Stabilitätswahrung des eigenen Unternehmens abgeschlossen werden. Auch für diesen Fall werden die Kosten für die Warenkreditversicherung maßgeblich abhängig vom versicherten Risiko ermittelt.

  • Risikobestimmung in der Warenkreditversicherung

Für die Kosten der Warenkreditversicherung ist ein generell angenommenes Risikofeld ebenfalls von Bedeutung. Zielmarkt, Erfahrungen mit dem Abnehmer und abzusichernde Branche sind einige Eckpunkte, anhand derer das spezifische Risiko und damit die Kosten für die Warenkreditversicherung bestimmt werden. Zusätzlich führen die meisten Versicherer vor Zusage der Leistungsschutzübernahme eine Bonitätsprüfung des Kunden durch.

Entstehen bei Abschluss einer Warenkreditversicherung Kosten?

Die Warenkreditversicherung kann online oder telefonisch abgeschlossen werden, ohne dass dafür weitere Kosten über die Rate hinaus enstehen. In der Regel erfolgt der Abschluss einer Warenkreditversicherung nach Prüfung aller Kosten infolge eines Online-Vergleichs oder einer entsprechenden, ebenfalls kostenfreien telefonischen Beratung. U.a. sollten für die Festlegung der Kosten der Warenkreditversicherung geklärt werden, welche Formen des Forderungsausfalls abgedeckt werden müssen. Dazu sollte bestimmt werden:

  • wie die Liquidität des eigenen Unternehmens festgesetzt ist (kalkulatorische Grundlagen)
  • wie hoch die finanzielle Last zu bewerten ist, die durch Vorauslagen und Kreditweitergabe an Kunden im Zusammenhang mit Auslieferungen oder der Ausführung von Aufträgen entsteht
  • wie geschäftsgefährdend einzelne Ausfälle sein können (z.B. der Ausfall eines Hauptauftraggebers oder eines Großprojekts, das umfassende Ressourcen bindet)
  • und die Bewertung jeweils auf das eigene Unternehmen zutreffender, konkreter Sachverhalte.

Die dazugehörige Beratung bietet einerseits der Online-Vergleich mit der Übersicht über die in der Warenkreditversicherung zu erwartenden Kosten. Zusätzlich wird das Beratungsangebot durch ein Beraterteam unterstützt, das kostenfrei (abweichende Kosten siehe Information zur telefonischen Beratung) kontaktiert werden kann. Das Beraterteam steht erfahren und kompetent für die substanziellen Fragen über den Online-Vergleich hinaus an Ihrer Seite.

Welche Gefahren und Kosten sind in der Warenkreditversicherung im Schadenfall versichert?

Die Warenkreditversicherung deckt grundsätzlich diejenigen Kosten ab, die Folge von Forderungsausfällen sind. Forderungsausfälle entstehen, wenn Abnehmer von Produkten oder Leistungen diese nicht bezahlen können oder, für in den Versicherungsleistungen definierten Fällen, nicht bezahlen wollen.
In den Basisleistungen der Warenkreditversicherung ist die Versicherung gegen Zahlungsausfall nach Insolvenz eingeschlossen. Sie tritt ein bei

  • Vorliegen eines laufenden Insolvenzverfahrens
  • rechtsgültigem Eintritt eines Vergleichs
  • Annahme eines Insolvenzplanes beim Schuldner
  • erfolgloser Zwangsvollstreckung beim Zahlungspartner (auch, wenn nur teilweise erfolglos)
  • oder, wenn aufgrund anderer Umstände (je nach Nachweis) mit der Zahlung der offenen Forderung nicht mehr gerechnet werden kann.

Die Warenkreditversicherung übernimmt in den Leistungen (je nach konkreter Vereinbarung) ebenfalls die Kosten für

  • Bonitätsprüfungen (in der Regel ab einem bestimmten Auftragsvolumen, in vielen Fällen auch generell für alle Aufträge einschließbar)
  • Forderungsausfallleistungen für Produktfertigungsläufe
  • erweiterten Inkasso-Schutz bei Überfälligkeit.

Entstehen bei der Regulierung eines Schadens in der Warenkreditversicherung Kosten?

Warenkreditversicherung KostenDie Schadenabwicklung in der Warenkreditversicherung verursacht keine weiteren Kosten. Je nach Versicherungsfall und Gestaltung der konkreten Police werden jedoch Selbstbehalte fällig, die bei Zahlungsausfall insbesondere nach Insolvenzverfahren greifen. Die Selbstbehalte werden individuell geregelt, liegen kalkulatorisch jedoch oft zwischen 10% und 30% des jeweils ausgefallenen Betrages.

Die Warenkreditversicherung trägt Kosten für Versicherungsfälle bis zur vereinbarten maximalen Deckungssumme. Darin sind aktuell keine weiteren Kosten für Verwaltung, evtl. nötige Prozessführungen oder vgl. Posten enthalten. In der Regel müssen sie vom Versicherer getragen werden. Der Versicherungsnehmer ist in der Warenkreditversicherung als Geschädigter gleichzeitig auch Begünstigter im Sinne der Leistungszuwendungen. Die Wahrung seiner Interessen liegt für beide wirksamen Rechtsrichtungen in der Weitergabe bei der Warenkreditversicherung, die die Kosten dafür trägt.

Sollten in der Warenkreditversicherung Kosten für die Regulierung eines Schadenfalls vorgesehen sein (In bestimmten Fällen kann dies bei fallabhängiger Inkasso-Unterstützung oder bei beauftragten Bonitätsprüfungen unterhalb des vereinbarten Mindestvolumens der Fall sein. Hier wird meist im Sinne der Vertrags- und Zahlungssicherung entschieden.), wird die Zahlungshöhe und die Abrufung der Zahlung jeweils im Versicherungsvertrag verankert. Bei Eintritt des Versicherungsfalls in der Warenkreditversicherung werden grundlegend jedoch keine Kosten fällig.

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