Vermögensschadenhaftpflichtversicherung AXA

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA ist konzipiert speziell für die Anforderung von Berufsgruppen, die die Vermögenssituation Dritter beeinflussen. Aus verschiedenen Tätigkeiten heraus bestimmen Berater, beratende Anwälte oder Ärzte zum Teil erheblich die Vermögenssituationen Dritter. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von AXA leistet den Hintergrund für die Absicherung, falls durch fahrlässige Fehler oder Fehler von Mitarbeitern Vermögensschäden entstehen, für die der Berater direkt haftet oder durch seine besondere Geschäftsposition für den Schaden einstehen muss.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA sichert speziell

  • Berater oder Berufsgruppen, die beratende Tätigkeit ausüben
  • Gutachter, die Vermögenswerte (bspw. Bauwerte) für Dritte begutachten und entsprechende Vermögensverantwortlichkeit tragen
  • Prüfer und Sachverständige (die für Durchführung von Projekten verantwortlich sind und mit ihren Entscheidungen deren Fortlauf wesentlich beeinflussen)
  • Verwalter (von Sach- und Vermögenswerten, denen eine besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Vermögenswerte zukommt)
  • Anwälte und Notare (die durch ihr Sachgebiet und ihre Entscheidungsbefugnisse für z.T. Vermögenswerte verantwortlich sind; für diese Berufsgruppe besteht eine gesetzliche Verpflichtung für den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)

und Vertreter ähnlicher Berufs- und Tätigkeitsgruppen.

Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA

Für den Fall eines Vermögensschadens, aus dem heraus Forderungen an den Versicherungsnehmer gestellt werden, übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA

  • die rechtliche Prüfung, ob für den konkreten Fall die Haftung aus der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eintritt
  • bei berechtigten Ansprüchen die Freistellung von den Forderungen
  • bei unberechtigten Ansprüchen die Abwehr der Forderungen (verbunden mit den dafür anfallenden Kosten)
  • für den Fall von Gerichtsprozessen die Kosten für die Verhandlung und sonstige Rechtvertretungskosten, die zur Prüfung und Klärung des Vermögensschadens anfallen.

Bedeutung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA

Vermögensschäden entstehen schnell. Ob durch eine übersehene Fristvereinbarung, durch die bestimmte Leistungen verfallen, auf die ein Mandant nun dem Notar gegenüber Anspruch erhebt, fehlerhaft verfasste Baugutachten oder eine nicht eingeholte Information im Rahmen einer verbindlichen Rechtsberatung: aus kleinen Ursachen können direkt und indirekt, z.B. durch Verkettung verschiedener Ansprüche aus dem Versäumnis, hohe Kosten entstehen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA hilft, die Risiken wesentlich zu minimieren, die aus der beratenden Tätigkeit erwachsen.
Lassen Sie sich für die Zusammenstellung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA beraten. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite.

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
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