Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich

  1. Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
  2. Haftung für Vermögensschäden: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berater, Steuerprüfer, Anwälte, Ärzte
  3. Welche Tätigkeiten sind durch eine Vermögensschadenhaftpflicht gedeckt?
  4. Welche Vorteile bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
  5. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Schutz vor persönlichem Vermögensverlust
  6. Das Unternehmen schützt seine Mitarbeiter: Risikomanagement durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  7. Welche Nachteile hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
  8. Was ist bei einer Vermögensschadenhaftpflicht versichert?
  9. Beratung, Dienstleistung, Übernahme von Geschäftstätigkeiten
  10. Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  11. Warum ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie wichtig?
  12. Übernahme Forderungsfreistellung und Forderungsprüfung
  13. Vorteile der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Überblick
  14. Besteht die Möglichkeit der variablen Anpassung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
  15. Prüfung der Anpassung der Vermögensschadenhaftpflicht unerlässlich
  16. Anpassung der Vermögensschadenhaftpflicht zur Verhandlungsfrage machen
  17. Welche Schäden sind bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt?
  18. Was unterscheidet die Vermögensschadenhaftpflicht von anderen Betriebshaftpflichtversicherungen?
  19. Kann ich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kündigen?
  20. Vertragsbedingungen, Prämienzahlung, Prämienerhöhung
  21. Wie errechnet sich der Beitrag für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Beratungsgespräch

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die hauptsächlich im beruflichen Umfeld trägt (Berufshaftpflicht). Abgedeckt und versichert werden sog. echte Vermögensschäden – Schäden, die aus geschäftsmäßigen Beratungen, Dienstleistungen an Dritten oder Beratungsfehlern entstehen und die nicht als Schaden an Personen oder Sachschaden gelten können. Besonders durch eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeiten und Beratung  entsteht nicht selten das Risiko eines Vermögensschadens beispielsweise gilt das für Beratungen zu Investitions- oder Risikoentscheidungen oder deren Übernahme und Abwicklung für einen Auftraggeber oder Mandanten erfolgen. Für solche Vermögensschäden haften z.B. Berater oder bewertend arbeitende Dienstleister persönlich bis in ihr Privatvermögen. Echte Vermögensschäden sind nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.


Haftung für Vermögensschäden: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berater, Steuerprüfer, Anwälte, Ärzte

Aber nicht nur. Grundsätzlich ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für alle Berufsgruppen empfehlenswert, die beratend, bewertend oder dienstleistend tätig sind – die also durch ihre Handlungen die Vermögenssituation Dritter beeinflussen.

Dabei gilt: Für Vermögensschäden, die aus Beratungen oder Dienstleistungen anderen entstehen, haftet der Verursacher bis in sein Privatvermögen hinein für die vollständige Höhe des entstandenen Schadens – beispielsweise haften Steuerprüfer für Schäden aus einer fehlerhaften Steuererklärung für einen Mandanten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung springt dann ein, wenn fehlerhafte oder fahrlässige Handlungen zu einem Vermögensschaden geführt haben und die Handlung im Rahmen der Berufsausübung erfolgt ist.


Welche Tätigkeiten sind durch eine Vermögensschadenhaftpflicht gedeckt?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert alle Berufsgruppen, die durch ihre Tätigkeit bedingt über Vermögenssituationen Dritter entscheiden. Zum Beispiel Anwälte, Steuer- und Unternehmensberater oder Notare. Aber auch Dienstleister stehen unter einem erhöhten Risiko, durch Berufsfehler Vermögensschäden zu verursachen – wenn zum Beispiel Entwicklungsfehler eines Produktes nachweislich einen direkten Vermögensschaden für den Vertragspartner bedeuten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sorgt in diesem Umfeld auch dafür, dass berufliche Tätigkeit mit der nötigen Handlungsfreiheit möglich ist – vor allem aber sichert sie den Versicherungsnehmer vor unabsehbaren eigenen Vermögensrisiken oder ihrer Mitarbeiter ab.


Welche Vorteile bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Angebote vergleichen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie gilt für beratend oder dienstleistend tätige Berufsgruppen in besonderem Maße zur Absicherung gegen Vermögensschäden aus Beratungs- und Dienstleistungsübernahmefehlern Dritten gegenüber entstehen.

Berater, Steuerberater und Anwälte entscheiden durch ihre Tätigkeit oft über die Vermögenssituation Dritter – aber auch Beratungsfehler von Ärzten können direkte Wirkungen auf das Vermögen Dritter haben. Die Bewertungslage ist dabei häufig komplex – und ob fahrlässig oder durch eine in der konkreten Situation noch unbekannte Änderung der Rechtslage fehlerhafte Beratung oder durch zu früh getroffene oder falsche Entscheidungen im Namen  eines Klienten: Der Beratende haftet für den entstandenen Vermögensschaden. Die Haftung erstreckt sich über die gesamte Schadenshöhe – und der Berater haftet dafür selbst. Oft sind hohe Summen im Spiel, die Höhe des Gesamtrisikos in der Beratung ist daher meist nicht zu überblicken.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Schutz vor persönlichem Vermögensverlust

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert solcherart beratend tätige Berufsgruppen gegen Schäden, die durch fahrlässige Handlungen am Vermögen Dritter entstehen. Grundsätzlich haften Beratende für entstehende Schäden in voller Höhe. Schäden an Personen oder Sachschäden werden dabei in der Regel von der Betriebshaftpflicht gedeckt – nicht jedoch Vermögensschäden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt hier ein und stellt den Beratenden im begründeten Fall von der Haftung für den entstandenen Vermögensschaden frei. Unbegründete Forderungen wehrt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab.


Das Unternehmen schützt seine Mitarbeiter: Risikomanagement durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Nicht nur Berater in Kanzleien sind vom Risiko, unwissentlich einen Vermögensschaden zu verursachen, besonders betroffen. Vor allem auch Unternehmen, die ihr Geschäftsfeld auf die Beratung von Dritten ausgerichtet haben oder die Dienstleister sind für weiterfolgende Geschäftsbereiche, haften durch ihre Mitarbeiter für verursachte Vermögensschäden. Beratend tätige Mitarbeiter werden in diesem Fall vom Unternehmen als Versicherungsnehmer versichert – ihr Risiko wird also durch eine Unternehmens-Police wesentlich verringert. In diesem Umfeld reduziert eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Kern das Geschäftsrisiko, da bestimmte Forderungen aus Vermögensschäden auch von dieser abgefangen werden.


Welche Nachteile hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen treten nicht für mittelbare Schäden (auch Vermögensschäden) ein, die durch Entscheidungen von geschäftsführenden Personen im Unternehmen verursacht worden sind (Vgl. D&O Managerhaftpflicht).

Ein nicht unwichtiger Aspekt ist, dass die Vermögensschadenhaftpflicht neben der Betriebshaftpflicht das Versicherungsportfolio eines Unternehmens ergänzt – je nach Geschäftsfeld aber die Betriebshaftpflicht und auch die Managerhaftpflicht nicht ersetzen kann. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt nur für sog. echte Vermögensschäden ein – die Risikoverteilung unbeabsichtigt verursachter Betriebs-, Umsatz- oder Vermögensschäden ist jedoch weiter gefasst.

Summarisch bedeutet das, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht eintritt bei:

  • Schäden, die an Personen entstanden sind (Personenschäden, z.B. Verletzungen)
  • Schäden, die an Gegenständen entstanden sind (Sachschäden, z.B. nach einem Brand)
  • Schäden, die zwar am Vermögen entstanden sind, aber nicht direkt und unmittelbar  durch eine darauf gerichtete Entscheidung (Vermögensschäden, die z.B. durch verfrühte Investitionen im eigenen Auftrag für das eigenen Unternehmen entstanden sind)

Zur genaueren Analyse, welche Versicherungsinhalte welche Risiken für welches Unternehmen am geeignetsten abdecken, ist eine ausführliche Beratung zu empfehlen.


Was ist bei einer Vermögensschadenhaftpflicht versichert?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Angebote vergleichen

Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen versichern gegen Forderungen aus sog. echten Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden sind bspw. Minderleistungen oder Nachzahlungen, die aus eine falschen Steuererklärung resultieren. Für einen solchen Schaden, der aus Dienstleistungsübernahme resultiert, aber weder als Personenschaden noch als Sachschaden verstanden werden kann, haftet die dienstleistungsgebende Instanz (in diesem Fall der Steuerberater) selbst – und zwar für die gesamte Schadenshöhe.

Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert gegen solche Forderungen ab. Auf der anderen Seite prüft sie die Berechtigung der Forderung und wehrt sie ggf. anstelle des Versicherungsnehmers für diesen ab. Es ist also eine (sog. passive) Rechtsschutzfunktion Bestandteil der Vermögensschadenhaftpflicht.


Beratung, Dienstleistung, Übernahme von Geschäftstätigkeiten

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für unterschiedlichste Branchen eine wichtige und betriebswirtschaftlich gegebene Option, unternehmerische Risiken durch Vermögensschäden zu reduzieren.

Dazu zählen klassisch Beratung und Dienstleistungen, z.B. in:

  • Anwaltskanzleien
  • Steuerprüfungs- und -beratungskanzleien
  • Vermögensberatungen
  • Unternehmensberatungen

Dazu zählen aber auch zunehmend Leistungs- und Entwicklungsbranchen:

  • Architekturbüros
  • Software-Entwickler
  • Bauteilhersteller

Diese Branchen sind durch ihr spezielles Geschäftsfeld bereits natürlicherweise in Entscheidungen eingebunden, die für das (geschäftliche) Vermögen Dritter relevant sind. Und potentiell auch hauptsächlich dieses schädigen können, da andere Bereiche (Personen- und Sachschäden) für den Schaden nicht relevant sind – aber ein objektiver Schaden, jedoch ausschließlich am Vermögen, vorliegt.


Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird von Beratern, Managern, Verwaltern und Vertretern von Interessen Dritter in Anspruch genommen, die durch ihre berufliche Tätigkeit einem erhöhten Risiko unterliegen, einen Vermögensschaden zu verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflicht wird generell unter die Firmenversicherungen gezählt. Daraus resultiert, dass sie in den meisten Fällen vom Unternehmen für seine (beratend und verantwortlich agierenden) Mitarbeiter abgeschlossen wird. Versicherungsnehmer ist in diesem Fall das Unternehmen. Unterschiedliche beratende Schwerpunkte im Unternehmen legen in bestimmten Fällen jedoch davon verschiedene Abschlussmodelle nahe, um der jeweiligen Geschäftssituation Rechnung zu tragen.


Warum ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie wichtig?

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für Unternehmen und Unternehmer wichtig, die durch ihr Berufsfeld beratende, vermögensverantwortliche, treuhänderische, etc., Tätigkeiten für Mandanten, Vertragspartner oder Auftraggeber ausführen. Diese Tätigkeiten sind von ihrer Grundbeschaffenheit her mit einem hohen Risiko verbunden, unbeabsichtigt Schäden am Vermögen Dritter verursachen zu können.

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Übernahme Forderungsfreistellung und Forderungsprüfung

Die Vermögensschadenhaftpflicht stellt unter der entsprechenden Police Versicherten von Forderungen aus Vermögensschäden frei. Wichtig ist, dass echte Vermögensschäden nicht von der Betriebshaftpflicht und auch nicht von bestehenden D&O Managerhaftpflichtversicherungen abgedeckt werden. Echte Vermögensschäden entstehen, wenn durch beauftragtes oder treuhänderisches Handeln für einen Vermögenswert oder durch eine übernommene Dienstleistung an einem Vermögenswert eines Mandanten oder Auftraggebers an dessen Vermögen direkt ein Schaden entsteht. Dies ist mehrheitlich bei Fehlern vor Beratungshintergründen der Fall, aus denen keine Schäden an Personen oder Sachen abgeleitet werden können, sondern die sich direkt und ausschließlich auf das Vermögen des Mandanten oder Auftraggebers auswirken.

Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet in den meisten angebotenen Formen einen inkludierten sogenannten passiven Rechtsschutz. D.h. sie prüft die erhobenen Forderungen auf Plausibilität – und trägt dafür anhängige Verfahrens- und Anwaltskosten. In der Folge ist sie geeignet, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.


Vorteile der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Überblick

  • Freistellung von Forderungen aus Vermögensschäden, die durch eine geschäftliche oder geschäftsmäßige Handlung verursacht worden sind
  • Prüfung der Berechtigung von Forderungen aus Vermögensschäden (sog. inkludiere passive Rechtsschutzfunktion)
  • Gültigkeit als Firmenversicherung für Mitarbeiter (gleicher oder ähnlicher) Tätigkeitsbereiche mit erhöhtem Beratungsfehler-Risiko
  • Deckung der Versicherungslücke für echte Vermögensschäden, die einschlägige Berufshaftpflichtversicherungen beinhalten
  • Absicherung des Privatvermögens vor Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden

Besteht die Möglichkeit der variablen Anpassung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Risiken, denen beratende Tätigkeiten unterliegen und die sie der erhöhten Gefahr einer Schadenersatzforderung aussetzen, sind grundsätzlich schwer zu standardisieren. Variable Anpassungen der Prämie können daher nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht notwendig werden, sie sind auch Abbild der wirtschaftlichen Realität und Umgebung eines Unternehmens.


Prüfung der Anpassung der Vermögensschadenhaftpflicht unerlässlich

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - genaue Analyse

Die Prüfung, ob und inwieweit eine variable Anpassung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möglich und notwendig ist, und ob sie aus Gründen der Risikominimierung sowohl für das beratende Unternehmen als auch für die Sicherung vor zum Teil sehr hohen Eigenhaftungen seiner beratenden Mitarbeiter im Einzelnen in Betracht gezogen werden sollte und kann, ist unerlässlich. Die meisten Anbieter haben auf diesem Feld verschiedene Lösungen parat – die richtige Entscheidung unterstützt dabei, Risiken gezielt zu vermindern und wirkt damit positiv auf das Risk Management im Unternehmen selbst. Und sie trägt dazu bei, die Kosten für die Versicherungsprämien zu optimieren und damit die Parameter der Ausgabenbilanz zu regulieren.


Anpassung der Vermögensschadenhaftpflicht zur Verhandlungsfrage machen

Die Versicherungsanbieter von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen agieren bereits von sich aus mit großer Variabilität der Versicherungsinhalte. Für die Versicherung anpassbar und relevant sein sollten:

  • Die Höhe der Prämien
  • Die Höhe eventueller Selbstbehalte
  • Die Berücksichtigung des von der Beratung betroffenen Finanzvolumens (Risikoschätzung gemessen am Vermögensschadenpotential)
  • Die Berücksichtigung fachbezogener, firmenlancierter Weiterbildungen
  • Jährliche Variablen der geschäftlichen Bilanzierungssummen (Schwankungen am Vermögensschadenpotential einerseits, Umsatzsschwankungen des beratenden Unternehmens andererseits – nicht immer bilden Versicherungsszenarien aktuelle geschäftliche Situationen ab, die naturgemäß regelmäßig unterschiedlichen Bedingungen unterliegen)

Es empfiehlt sich, die wiederkehrende Prüfung verschiedener Faktoren mit der Versicherung zu vereinbaren, um die Höhe des zu abzusichernden Schadenspotentials (und damit die Höhe der Prämie) der jeweiligen geschäftlichen Realität anzupassen.


Welche Schäden sind bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Da die Vermögensschadenhaftpflicht den Berufshaftpflichtversicherungen zuzuordnen ist, deckt sie entsprechend Risiken ab, die sich aus beruflicher und geschäftlicher Tätigkeit ergeben. Sie ist allerdings von wesentlichen Erweiterungen gekennzeichnet, die sich gezielt auf den Bereich Vermögensschäden beziehen. Eine Mehrleistung im Vergleich zur Betriebshaftpflicht besteht darin, dass die Vermögensschadenhaftpflicht zwar nicht Personen- oder Sachschäden abdeckt, die mittelbar durch (zwar korrekte, doch in der Tragweite unübersehbare oder aber fehlerhafte) Entscheidungen entstehen – aber genau und gezielt für solche Schäden eintritt, die durch fahrlässige oder ungenaue Arbeitsausführung am Vermögen eines Klienten, Mandanten oder Kunden entstehen. Sie haftet also speziell für solche Schäden, die durch eine Handlung des Versicherten direkt am Vermögen des Geschädigten entstanden sind.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Verluste eines Mandanten aus zu geringer Steuerrück- oder zu hoher Steuernachzahlung, die aus Rechen- oder Beratungsfehlern des Steuerberaters resultieren
  • Verluste eines Unternehmens beim Einkauf einer teuren Inhouse-Software, die zwar vom Berater ausdrücklich empfohlen,  aber nicht einsetzbar ist (beispielsweise wegen einer nicht beachteten Implementierungs-Variable)
  • Anlage- oder Verkaufsschäden durch falsche Risikoberatung

Was unterscheidet die Vermögensschadenhaftpflicht von anderen Betriebshaftpflichtversicherungen?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Zufriedener Geschäftsmann

Der grundlegende Unterschied der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (im Vgl. bspw. zur D&O-Managerhaftpflichtversicherung und zur Betriebshaftpflichtversicherung) ist, dass der Schadeneintritt unmittelbar durch die fehlerhafte Entscheidung definiert wird – also ein direkter Fehler des Versicherten den Schaden am Vermögen verursacht hat. Die D&O-Police sichert solche Schäden nicht ausreichend ab, da hier Schäden gedeckt werden, die zwar aus Entscheidungen resultieren, aber (in den meisten Fällen) nur mittelbar mit diesen zusammenhängen. Die Betriebshaftpflicht tritt für Vermögensschäden nicht ein. Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert durch dieses besondere Merkmal ihres Inhalts also einerseits die Beratungsfreiheit des Beraters – im Kern bewahrt sie ihn darüber hinaus wesentlich vor zum Teil unverhältnismäßig hohen Forderungen, die aus Beratungsfehlern resultieren können.


Kann ich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kündigen?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird auf einen vereinbarten Zeitraum geschlossen. Für die meisten Formen der Vermögensschaden verlängert sich der Versicherungszeitraum um die ursprünglich vereinbarte Dauer, wenn der Vertrag nicht innerhalb einer vereinbarten Frist vor Vertragsende gekündigt wird. Die Vertragsdauer und die Vereinbarungen zur Kündigung sind meist parallel zu vergleichbaren Berufshaftpflichtversicherungen geregelt.


Vertragsbedingungen, Prämienzahlung, Prämienerhöhung

Grundlegend für die Kündigungs- und Vertragsaufhebungsbedingungen sind jeweils die konkreten Versicherungsverträge. In die Kündigungsbedingungen zählen jedoch meist:

  • Erfolgte Prämienzahlung für den laufenden Vertrag durch den Versicherungsnehmer
  • Prämienerhöhung durch den Versicherungsgeber ohne gleichzeitige Erweiterung der Versicherungsleistung
  • Eintritt eines Versicherungsschadens bzw. dessen unmittelbarer Abschluss

Für die Bewertung der Kündigungsbedingungen ist eine genaue Prüfung der einzelnen Punkte im konkreten Versicherungsvertrag unumgänglich.


Wie errechnet sich der Beitrag für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Höhe des Beitrags der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richtet sich maßgeblich zunächst nach der Höhe der Deckungssumme, die die Versicherung abdecken soll. Maßgeblich ist ebenfalls zu berücksichtigen:

  • Welche Leistungen zählen in die von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckten Schadenfälle
  • Wie viele Versicherte sollen abgesichert sein – bestimmen also die Höhe des Versicherungsrisikos
  • Wie hoch ist das Risikopotential des beratend oder dienstleistend eintretenden Unternehmens
  • Für welche Gesamtdauer soll der Vertrag über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
  • Wie hoch sollen die Selbstbeteiligung und das eigene Vermögensrisiko eingestuft werden

Diese Eckpunkte bieten Aufschluss über das zu versichernde Risiko des jeweiligen Unternehmens. Durch die Bedeutung der Versicherungssumme für die Beitragshöhe ist für deren Ermittlung eine kompetente Beratung meist unerlässlich.

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