Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa

Für wen ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa wichtig?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa übernimmt die Haftung für sämtliche Personen- und Sachschäden, die vor, während oder nach einer Veranstaltung einem Dritten entstehen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Kleinveranstaltungen
  • Großveranstaltungen
  • Firmenveranstaltungen

Generell sollten alle Events, die nicht in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, wie beispielsweise Opernabende oder Konzertauftritte, über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa abgesichert werden. Für ständige Events gibt es andere Absicherungsmöglichkeiten. In der Regel lassen sich Rücklagen für Schadenfälle nicht im Budget mit einkalkulieren. Besonders Personenschäden, die langjährige Renten- oder Arbeitsausfallleistungen mit sich bringen, sind von der Schadenhöhe kaum zu überblicken.

Was ist über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa abgesichert?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Veranstalter zu verantworten hat. Durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder auch technische Fehlfunktionen in elektrischen Anlagen können Schäden entstehen. Experten empfehlen vor Vertragsabschluss die Meinung eines Spezialisten einzuholen. Dieser kann eine bedarfsgerechte Deckungssumme ermitteln und so dem Versicherungsnehmer die Garantie geben, im Schadenfall optimal abgesichert zu sein. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa reguliert jedoch nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer. Der Versicherer vertritt den Versicherungsnehmer auch vor Gericht. Hier spricht man von einer integrierten Rechtsschutzversicherung (passive Rechtsschutzversicherung).

Worauf sollte bei einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa geachtet werden?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung der Uniqa leistet für Schäden gegenüber Dritten. Die Deckungssumme der Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa ist im Wesentlichen von der Größe der Veranstaltung bzw. der Besucherzahl abhängig. Diese sollte keinesfalls zu niedrig angesetzt werden, da der Versicherungsnehmer sonst auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Beginn, Ende und Ort der Veranstaltung werden im Versicherungsschein der Veranstaltungshaftpflichtversicherung Uniqa erfasst. Hier ist grundsätzlich eine Prüfung der Vertragsdaten sinnvoll. Da der Versicherungsschutz nicht pauschal bestimmt werden kann, sollte in jedem Fall der Rat eines Experten angehört werden. Dieser kann Fragen beantworten und hilfreiche Tipps zum richtigen Verhalten im Schadenfall geben. Eine ausführliche Aufklärung vor Vertragsabschluss kann Ärger im Schadenfall verhindern und für einen reibungslosen Ablauf sorgen.

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