Transportversicherung eingeschränkte Haftung

In einem Schadensfall liegt der Schwerpunkt in der Regel neben der Frage der Höhe des Schadens auf der Frage der Haftung. Auch im Transportwesen ist die Frage nach der Haftung von besonderer Bedeutung. Denn in diesem geschäftlichen Bereich kann es leicht zu sehr hohen Schäden kommen, über deren Verursachung und Haftung dann lange und wiederum teuer gestritten werden kann. Doch eine Versicherung, die die vollumfängliche Haftung im Schadensfall übernimmt, kann sehr hohe Prämien nach sich ziehen. Vielen Unternehmern, Spediteuren und Empfängern von Waren ist ein Transportversicherung, die im Ernstfall alle Risiken abdeckt, zu teuer. Daher bieten viele Versicherungen eine Transportversicherung eingeschränkte Haftung an. Diese Transportversicherung eingeschränkte Haftung ist dann auf ganz bestimmte Schäden begrenzt. Oft sind aus der Haftung einer Transportversicherung die Schäden von Ungezieferfraß ausgenommen. Auch zahlen Versicherungen nur ungern, wenn ein Verursacher ausgemacht werden konnte. Doch auch, wenn der Gegner die Schuld trägt, kann dessen Versicherung nur eine Transportversicherung eingeschränkte Haftung sein. Eine gute Versicherung sollte den Schaden kulant abwickeln und den Streit mit der gegnerischen Versicherung regeln.

Auch die Teilkasko ist eine Transportversicherung eingeschränkte Haftung. Diese tritt für den Schaden am Transporter ein, soweit ein Unfall zum Beispiel selbst verschuldet war. Wichtig bei einer so genannten Haftpflichtversicherung für einen Frachtführer ist auch immer die Höhe der maximalen Haftung. In diesem Bereich wird nach Güter- und Personenschäden unterschieden. Denn eine Transportversicherung eingeschränkte Haftung kann im Ernstfall auch zum Nachteil eines Insassen sein. Daher sollte man Vorsicht walten lassen bei dem Abschluss einer Transportversicherung eingeschränkte Haftung. Vor jeder Unterschrift unter einen Vertrag gilt es immer die AGB noch einmal gründlich zu lesen.

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