Speditionsversicherung


Was ist eine Speditionsversicherung?

Speditionsversicherung - LKW auf Autonahn

Die Speditionsversicherung ist im Fuhr-, Transport- und Logistikunternehmen eine grundlegende Versicherung. Sie sichert den Spediteur gegen unangenehme Folgen aus Schäden, die im Rahmen eines Transportauftrags auftreten können. Das Spektrum der Absicherung reicht von möglichem Verspätungsausgleich (z.B. als Ersatz infolge eines geltend gemachten Vermögensschadens) bis hin zur Kompensationen eines kompletten Ladungsverlustes. Die Haftung, die durch Mitarbeiter, Maschinen, die Transportfahrzeuge selbst und spezielle Transport- und Zustellwerkzeuge bzw. deren Verwendung entsteht, ist in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Über bestimmte gewerbliche Inhaltsversicherungen als Ergänzung lassen sich auch Ausweitungen auf Kommunikations- und Navigationsgeräte bzw. technische Kleingeräte erreichen, die gemeinhin nicht in den Versicherungsschutz der Speditionsversicherung eingeschlossen sind.

Die Speditionsversicherung versichert einerseits die übernommene Ware direkt und für den Spediteur. Aus gesetzlichen Haftpflichtregelungen entspringt für den Transportunternehmer das Risiko auch für diejenigen Schäden zu haften, die er im Ernstfall nicht einmal selbst verursacht hat (z.B. Schäden durch einen von Dritten verursachten Unfall, Vermögensschäden aus Verspätungen etc.). Die Übernahme der zu transportierenden Waren und Produkte macht ihn dafür haftbar. Diese Haftung erstreckt sich über den gesamten Warenwert. Im Zweifel muss für den Ausgleich einer Schadenersatzforderung bis auf das Firmenvermögen und die -substanz zurückgegriffen werden. Nicht selten bedeutet das eine Gefahr für das Unternehmen. Denn gerade im Transport- und Logistikbereich ist die Gefahr von Kettenschäden und Folgeschäden, für die der Transporteur haftet, besonders hoch. Der Spediteur wird von berechtigten Forderungen freigestellt. Unberechtigt erhobene Forderungen werden von der Speditionsversicherung abgewehrt. Die Leistungen der Speditionsversicherung dienen wesentlich der Grundsicherung des Unternehmens.

Hinweis: Die Abwehrkosten für unberechtigt erhobene Forderungen wirken nach aktueller Rechtsprechung nicht auf die Versicherungssumme. Die sog. eingeschlossene Rechtsschutzfunktion ist in diesem Sinne eine Zusatzleistung der Speditionsversicherung.

Auf der anderen Seite versichert die Speditionsversicherung wesentlich die Waren- und Handelsinteressen des Auftraggebers des Spediteurs. Nach Schadenfällen ist in der Regel der geschädigte Auftraggeber Begünstigter aus der Speditionsversicherung. An ihn wird die Kompensationszahlung geleistet und sein entstandener Schaden wird maßgeblich gemindert. Die Speditionsversicherung tritt hier für eine Minderung der Schadenfolge gegenüber dem Geschädigten ein. Sie sorgt damit für Geschäftssicherung auch auf Seiten des Auftraggebers. Besonders bei Massentransportaufträgen, dauerhafter Transportabhängigkeit oder, wenn das auftraggebende zur Geschäftserfüllung auf Spezialtransporte angewiesen ist, ist die Absicherung möglicher Schäden durch eine Speditionsversicherung maßgeblich. Denn der Verlust (auch reine Handelsverlust durch Schäden an der Ware) bedeutet regelmäßig ein hohes geschäftliches Risiko.


Welche Vorteile hat eine Speditionsversicherung?

Der maßgebliche Vorteil der Speditionsversicherung ist die Freistellung des versicherten Transportunternehmens von Forderungen aus Transportverträgen. Die Forderungen ergeben sich

  • aus der Erfüllung mit Schadenfolge
  • der Nicht- oder mangelhaften Erfüllung
  • oder aus Schäden, die im Zusammenhang der Erfüllung von Transportaufträgen aufgetreten sind.

Die Sicherungseigenschaft der Speditionsversicherung zielt maßgeblich auf Unternehmenssicherung des Transportunternehmens. Die Speditionsversicherung bietet darüber hinaus folgende Vorteile:

  • Übernahme des Ausgleichs der Schadenersatzforderungen, wenn berechtigt
  • Übernahme der Abwehr unberechtigt erhobener Forderungen
  • Abwicklung des Schadenfalls, ggf. mit gebotener rechtsbehilflicher Unterstützung
  • Leistung an den Auftraggeber des Transportunternehmens
  • freie Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers
  • Absicherung auch der Leistungen, die im Rahmen von Transportaufträgen in der Regel angeboten werden (Verzollung, logistische Eingliederung der gelieferten Waren, Konfektionierung, Verwendung kundenspezifischer Transportinfrastruktur, etc.).

Speditionsversicherung - LKW wird beladen

Darüber hinaus bietet die Speditionsversicherung auch für den Fracht- und Transportführer die gesetzlich gebotene und für den Transporteur empfehlenswerte persönliche Absicherung aus Transportschäden oder Transportfolgeschäden. Nicht nur für Verspätungen muss sich der Frachtführer rechtfertigen. Auch Unfälle (verschuldet oder unverschuldet) liegen zunächst in seinem Verantwortungsbereich. Die Prüfung dieser Verantwortung in seinem Sinne und im Sinne des Transportunternehmens wird von der Speditionsversicherung realisiert.

Hinweis: Prüfen Sie für die Optimierung der Speditionsversicherung mögliche Einschlüsse von Be- und Entladerisiken. Einige Versicherer bieten dieser Art Absicherung von sich aus an. Je nach Geschäftstätigkeit und Auftraggeberlage kann diese Erweiterung des Versicherungsschutzes eine nötige Wahl sein. Auch der Einschluss der Benutzung fremder Geräte (z.B. die, die beim Logistikzentrum bereitgestellt werden) sollte einer Prüfung unterzogen werden. Spezielle Frachtführer- und Warentransportversicherungen können hier empfehlenswerte Ergänzungen zur Speditionsversicherung sein.


Was ist in der Speditionsversicherung versichert?

Versicherung der Verkehrsverträge des Speditionsunternehmens

Die Speditionsversicherung übernimmt Haftungsfreistellungen und weitere Versicherungsleistungen, die aus Verträgen zu Transport-, Speditions- und Frachtgeschäften erwachsen. Eingeschlossen sind in die Speditionsversicherung auch Leistungen, die in Verbindung mit der Transport- und Speditionsdienstleistung stehen und vom Spediteur zusätzlich zum eigentlichen Transportauftrag angeboten werden. Auch während der Lagerung greift die Versicherung. Schäden aus der Lagerhaltung und im Be- und Ent- sowie Umladeprozess können eingeschlossen werden, wenn der Zusammenhang und die Transportkette die Haftung bedingen. Versicherungsgrundlage und je nach Gestaltung der Police auch Versicherungsbeginn für die Speditionsversicherung ist in der Regel der jeweils geschlossene Verkehrsvertrag zwischen Auftraggeber und Spediteur.

Versicherung des Speditionsunternehmens

Die Speditionsversicherung tritt für alle Schäden ein, für die der Transporteur, der mit dem Transport Beauftragte oder der dienstleistende Zubringer dem jeweiligen Auftraggeber gegenüber haftet. Die Haftung entsteht aus gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (§461 HGB, Haftungsübernahme auf vertraglicher Basis) sowie für die Festlegung der Haftungshöhe und Verpflichtung zur Haftung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§823 BGB, Schadenersatzpflicht).

Die Speditionsversicherung sichert neben dem konkreten Fracht- oder Transportvorgang auch das Transportunternehmen insgesamt ab. Neben dem auftragnehmenden Spediteur (i.S. der Versicherungsauffassung des Spediteurs als Rechtsperson) sind versichert

  • alle Hauptbetriebe und Niederlassungen des Unternehmens
  • alle Nebenbetriebe
  • je nach Vereinbarung Zulieferer, Dienstleister, Be- und Entlader.

Damit sichert die Speditionsversicherung auf der einen Seite die jeweilig gegebenen vertraglichen Grundlagen aus konkreten Transportaufträgen. Auf der anderen Seite steht sie für Risikoabfederung des Unternehmens insgesamt ein.

Darüber hinaus stellt die Speditionsversicherung für die Absicherung risikoreicher oder von speziellen Transporten angepassten Versicherungsschutz. So lassen sich beispielsweise (je nach Bedarf) weitere Betriebe neben dem eigenen Unternehmen in die Haftungsübernahmen eintragen.


Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz in einer Speditionsversicherung?

Die Speditionsversicherung steht für alle Schäden an einem Gut (zu transportierendes Produkt, Ware oder jeweils werttragende andere Gegenstände und Stoffe), die ihm Rahmen der Ausführung des Transport- und Speditionsauftrags entstehen. Die wichtigste Eigenschaft der Speditionsversicherung ist in diesem Sinne die Güterversicherung. Des Weiteren werden Güterfolgeschäden und Vermögensschäden versichert, die zusammen mit dem versicherten Transportauftrag entstehen.

  • Güterschäden

In den Leistungsteil „Güterversicherung“ der Speditionsversicherung ist u.a. eingeschlossen:

Haftung und Ersatz für Schäden an Produkten und übernommener Ware (Güter)

Haftung für den Verlust der übernommenen Güter

Schäden, die während einer Lagerung am Gut entstanden sind
Diese Leistungen umfassen in der Regel Lieferungsbedingte Vorlagerungen, Zwischen- oder Nachlagerungen. Die Lagerungen müssen im Transportvertrag festgehalten und beschrieben sein und dürfen meist kein eigenständiges Geschäftsfeld oder separate Geschäftsleistung des versicherten Unternehmens darstellen.

Lade- und Güterbewegungsschäden
Festgehaltene und vereinbarte Bewegungen der Ladungen im Transportvertrag lassen sich in den Versicherungsschutz der Speditionsversicherung einschließen. Der Versicherungsschutz umfasst dabei grundlegend die erste planmäßige und transportbedingte Bewegung vom Lagererungs- bzw. Übernahmeort weg bis zum Abschluss des Transport mit Absetzen der Ladung am vereinbarten Ziel. Zwischenbewegungen wegen Ladungswechsel, Transportmittelwechsel oder betriebsbedingt sind ebenfalls von der Speditionsversicherung erfasst.

Hinweis: In der Regel sind diese Bewegungen bereits grundlegend versichert und müssen nicht separat im Transportvertrag vereinbart werden, da sie zu den zum Transport nötigen Tätigkeiten gehören. Das schließt auch Bewegungen zur Ladungssicherung und Umlagerung ein.

  • Vermögensschäden

Nicht nur direkte Schäden an Waren und Gütern werden von der Speditionsversicherung erfasst. Bestimmte Transportverzögerungen oder Beschädigungen transportierter Teile bedingen z.T. Ketten- und Folgeschäden, für die der Transporteur ebenfalls haftet.

In der Regel werden solcher Art Schäden als Vermögensschäden geltend gemacht, da der vorausgehende Schaden entweder virtuell ist (z.B. kann eine Haftung des Spediteurs aus Verspätungen erwachsen) oder eine direkte und eine indirekte Wirkung hat, für die in eine Gesamthaftung besteht (z.B. wenn durch den Transport Maschinenteile beschädigt werden: Haftung entsteht für die Maschinenteile sowie bei entsprechender Sachlage ebenfalls für einen weiteren Produktionsausfall der Maschinen, für deren Betrieb die Maschinenteile bestimmt waren.)

Die Vermögensschäden werden in der Speditionsversicherung von den Güterschäden unterschieden und separat erfasst und bewertet. Oft sind die Haftungsumstände bei Vermögensschäden komplex. Die Speditionsversicherung prüft daher in der Regel bereits Vorwürfe der Verursachung eines Vermögensschadens darauf, ob sie zutreffen oder nicht. Die Folge ist in vielen Fällen eine versicherungsseitige Differenzierung der Haftungssituation. Der Versicherungsnehmer profitiert von der eingeschlossenen Rechtsschutzfunktion der Speditionsversicherung. Unberechtigte Ansprüche werden für ihn zurückgewiesen oder ausdifferenziert. Von übrigen berechtigten Ansprüchen stellt die Speditionsversicherung den Versicherungsnehmer frei. Wichtig: Die Leistungen aus dem eingeschlossenen Rechtsschutz wirken nicht verkürzend auf die Deckungssumme der Speditionsversicherung.


Was leistet die Speditionsversicherung?

Speditionsversicherung - Mitarbeiter im Lager

Der Versicherungsumfang der Speditionsversicherung deckt die wesentlichen Risiken aus dem Transport- und Lagerungsgeschäft für Speditionsunternehmen, Frachtführer und Lagerhalter ab. Im Einzelnen lassen sich die Policen individuellen Ansprüchen gemäß anpassen.

Als grundlegende Leistung der Speditionsversicherung gilt jedoch die Kostenerstattung für die Schadenerfassung und -katalogisierung. Das umfasst u.a. die Zusammenstellung der Schadenposten am Transportgut, insbesondere nach Havarien, Unfällen oder bei der notwendigen Beauftragung spezialisierter Unternehmen. Die Schadenaufstellung ist die Grundlage für die Bewertung der Versicherungsleistungen und Entschädigungsleistungen dem Auftraggeber gegenüber und bestimmt wesentlich die Haftungshöhe der Versicherten. In die Katalogisierung der Schäden können, je nach Versicherungsleistung, auch Fremdschäden, Schäden an Transportfahrzeugen, Lagereinrichtung, Geräte und Maschinen eingeschlossen werden.

Hinweis: Die Leistungen aus Personenschäden werden in der Regel nicht von der Speditionsversicherung erfasst, sondern fallen unter Leistungen betrieblicher Haftpflichtversicherungen. Ausnahmen können gesetzlich und versicherungsrechtlich bestimmt werden.)

  • Schadenbewertung, -minderung und -abwicklung (Eingeschlossen sind hier die Leistungen, die aufgewendet werden müssen, um Schäden umfassend zuordnen zu können. Die Bewertung schließt die Klärung der Schuldfrage, Abwicklungen mit anderen Versicherern, dem Begünstigten aus den Versicherungsleistungen und dem Versicherungsnehmer ein. Wird eine Schadenersatzforderung in unbegründeter Höhe gefordert oder sind geforderte Leistungen von einer anderen Versicherung oder von der Versicherung eines anderen zu tragen, erfolgt hier ebenfalls eine Klärung und Minderung der Ansprüche. Die nachfolgende Schadenabwicklung und die Befriedigung berechtigter Ansprüche übernimmt die Versicherung bis zum Ausschöpfen der Deckungssumme.)
  • Rechtsverteidigungskosten (Die eingeschlossene Rechtsschutzfunktion trägt Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, die Haftungsverpflichtungen, -höhe und Verantwortlichkeiten klären sollen. Kosten für die Rechtsverteidigung werden nach aktueller Rechtslage nicht der Deckungssumme angelastet. Die Form der Rechtsverteidigung bestimmt sich durch die Art der Vorwürfe. Fachanwälte übernehmen in der Regel die anwaltliche Tätigkeit.

Hinweis: In den Rechtsverteidigungskosten sind Strafzahlungen oder Zahlungen nach Ordnungswidrigkeiten nicht gedeckt.)
Bergung nach Havarie, Ladungsbeseitigung, Unfallstellenbereinigung (Wenn für den Versicherungsnehmer gesetzliche oder behördlich festgelegte Verpflichtung besteht, nach einem Unfall oder einer Havarie eine Bereinigung der Unfallstelle vorzunehmen oder wenn im Sinne der Verkehrssicherungspflicht eine Bereinigung erfolgen musste, für die der Versicherungsnehmer auf Grund seiner Haftpflicht aufkommen muss, übernimmt die Speditionsversicherung die Kosten bzw. erstattet sie.)


Wonach richtet sich die Deckungssumme in der Speditionsversicherung?

Speditionsversicherung - Chef und Angestellter im Gespräch

Die Deckungssumme der Speditionsversicherung orientiert sich an pauschalen Sätzen, die je nach Versicherungshintergründen und konkretem Transportgeschäft unterschiedliche Beträge und Zusammensetzungen umfassen. Die unterschiedlichen Versicherungssummen lassen sich somit zur Optimierung der Versicherungsrate verwenden.

Tipp: Kalkulieren Sie die benötigte Deckungs- bzw. Versicherungssumme jeweils nach den konkreten Anforderungen in Ihrem Fracht- oder Speditionsgeschäft. Dafür lohnt möglicherweise ein Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten zur Speditionsversicherung. Im Einzelnen sind Deckungssummen je Schadenfall pauschal die beste Lösung, in anderen Fällen ist eine abrufbare Gesamtversicherungssumme optimal für das Risikomanagement des Unternehmens.

Haftungssummen je Schadenfall
Unterschiedliche Versicherer staffeln die Aufteilung der Deckungssumme nach Schadenfällen und deckeln die Gesamtversicherungssumme. In dieser verbreiteten Lösung lassen sich die Risiken für den Einzeltransport bzw. die jeweilige Ladung exakt bestimmen und je nach Gesamtwert der Ladung können mit kalkulierten höheren oder niedrigeren Versicherungssummen die Schadenersatzvolumina eingegrenzt und abgedeckt werden. Für die Entscheidung zur Übernahme eines Transportauftrags hinsichtlich seines Risikopotenzials für das gesamte Unternehmen fällt auf dieser Grundlage ins Gewicht, beide Volumina zu betrachten. Zum einen den Zeitpunkt der Entscheidung: Ist der Transportauftrag vom Zeitpunkt im Versicherungsjahr her und gemessen am Volumen der Gesamtversicherungssumme gedeckt? Vorschäden müssen in die Gesamtsumme vollständig einbezogen werden. Zusätzlich muss der konkrete Versicherungswert bzw. Ladungswert an der Versicherungssumme gemessen werden.

Vereinbarung von Gesamthaftungssummen
Neben der Einzelfallversicherung kann auch das Gesamtgeschäft mit einer Deckungssumme abgedeckt werden. Anbieter der Speditionsversicherung pauschalisieren hier jedoch in den wenigsten Fällen ihre Policen, da in den meisten Fällen spezielle Geschäftsmodelle abgesichert werden müssen, wenn Gesamtdeckungen gelten sollen. Versicherungsvereinbarungen in der Speditionsversicherung, die Gesamthaftungssummen vorsehen, werden in der Regel am durchschnittlichen Geschäfts- und Risikovolumen bemessen. In die Risikobewertung zählen u.a.
das Geschäftsfeld der Spedition

  • die Anzahl der Transporte und Gefahrenpotenzial von Spezial- und Sonderfracht
  • die geographische Lage der Transporte, Bewertung nach Risikoländern anhand internationaler Richtlinien für Gefahrengebiete (Hinweis: Vor bestimmtem wirtschaftlichen Hintergrund, z.B. Spezialisierung auf Transportverträge besonderer Anforderungen, die den Transport in Krisenländer beinhalten, lassen sich Versicherungssummen für den Transport in den jeweiligen Ländern in die Leistung der Speditionsversicherung einbeziehen.)
  • das Bestehen von Vorschäden
  • das Gesamtvolumen der Speditionsversicherung.

Deckungssumme für Güterschäden
Für Güterschäden, den Hauptversicherungsschäden in der Speditionsversicherung, wird in der Regel eine Deckungssumme formuliert. Je nach Versicherungsart können hier Staffelungen zwischen 1 Mio. Euro, 2 Mio. Euro bis zur konkreten Frachtwerthöhe (wenn diese höher liegt als die Pauschale) versichert werden.

Güterfolgeschäden
Güterfolgeschäden entstehen aus der Beschädigung von gelagerten Substanzgütern, Produktteilen oder Produktionsgundlagen. So kann eine Haftung des Spediteurs aus fehlerhaft gelagerten Ersatzteilen für eine defekte Maschine beim Auftraggeber entstehen. Für Produktionsausfälle an dieser Maschine wäre er danach schadenersatzpflichtig. In der Regel liegen die Deckungssummen je Schadenfall niedriger, als die für Güterschäden.

Vermögensschäden
Vermögensschäden können z.B. aus Lieferverzögerungen beim Spediteur entstehen, wenn seinem Auftraggeber durch Fertigungs- oder Weiterverarbeitungsausfälle dadurch wirtschaftlicher Schaden entsteht. Voraussetzung ist eine Haftbarkeit des Spediteurs. Die Leistungen der Speditionsversicherung für den Ausgleich von Vermögensschäden sind am Potential dieser Schadenart beim Versicherungsnehmer orientiert. Bei Pauschalverträgen liegen sie in der Regel unter den Deckungssätzen für Güterschäden.

Welche Haftungsausschlüsse bestehen bei der Speditionsversicherung?
Wie in den meisten Versicherungsformen ist auch für die Speditionsversicherung eine Anzahl Ausschlüsse maßgeblich. Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:

  • Handlungen aus Vorsatz
  • Forderungen nach rechtswidrigen Leistungen
  • Drittversicherungsleistungen
  • Personenschäden
  • Geldstrafen und Strafsachen allgemein
  • Kriegsschäden, Schäden nach Aufruhr etc., sofern nicht ausgeschlossen.

Haftungssausschluss von Vorsatz in der Speditionsversicherung
Zum Ausschluss führen vorsätzliche Handlungen, die den Versicherungsfall herbeiführen sollten. Dabei ist als Ausführender der Versicherungsnehmer selbst (Spediteur) oder die von ihm Beauftragten oder Vertreter des Unternehmens. Sofern Haftung Dritter vorliegt, bleibt die Haftungsübernahme und Gültigkeit der Speditionsversicherung vom Versicherungsfall abhängig.

Rechtswidrige Leistungen in der Speditionsversicherung
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Leistungen, die nach geltendem Recht gesetzwidrig sind, vertraglich oder in Ausführung zum Schaden geführt haben.

Leistungen, für die nicht die Speditionsversicherung, sondern eine dritte Versicherung aufkommen muss
Zu den Drittleistungen bei Entschädigungsforderungen zählen u.a. Leistungen, für die eine Haftpflichtversicherung, eine Kfz.- oder Umwelthaftpflichtversicherung eintreten muss.

Personenschäden in der Speditionsversicherung
Die Haftung für Personenschäden liegt in der Regel bei der entsprechenden Verkehrs- oder gewerblichen Haftpflichtversicherung. Sie wird explizit von der Speditionsversicherung nicht übernommen. Versichert sind ausschließlich Schäden an Gütern und im Zusammenhang mit Gütertransport und -lagerung.

Haftungsausschluss bei Strafhandlungen
Die Speditionsversicherung tritt nicht ein für Zahlungen, die als Folge von strafrechtlich relevanten Handlungen oder nach behördlicher Erhebung von Ordnungswidrigkeitszahlungen entstehen.

Haftungsausschluss in der Speditionsversicherung in Kriegs- und Aufruhrgebieten oder nach entsprechend bewerteten Handlungen
(Eine Einschränkung erfährt der Haftungsausschluss der Speditionsversicherung hier nur dann, wenn zusätzlicher Versicherungsschutz ausdrücklich gewährt wird für solcherlei Krisengebiete, deren Durchqueren für den Transport unerlässlich ist. Oft sind Flugverkehrsunternehmen bzw. Luftverkehrsbewegungen verstärkt von solchen Risiken betroffen.)

Speditionsversicherung - glücklicher Lagerarbeiter


Für wen gilt der Versicherungsschutz der Speditionsversicherung?

Leistungen der Speditionsversicherung für den Spediteur

Die Speditionsversicherung greift für Inhaber bzw. Körperschaft des Speditionsunternehmens, den Spediteur. Er ist Versicherungsnehmer und wird von der Versicherung von Zahlungen freigestellt, die in die Versicherungsleistungen fallen. Begünstigter ist regelmäßig der Geschädigte. Ihm wird der Güterverlust bzw. der Schaden im Rahmen der Deckungssumme ersetzt. Eigenschäden sind in der Speditionsversicherung im Sinne des Ersatzes von Materialschäden nachgeordnet und werden regelmäßig nicht bewertet.

Die Speditionsversicherung für Lagerhalter

Besteht neben oder unabhängig von einem Transport- oder Verkehrsvertrag ein Auftrag zur Lagerhaltung bestimmter Güter und Waren, übernimmt die Speditionsversicherung die Haftungsrisiken für die Schadlosigkeit des Auftraggebers aus der Auftragserfüllung. Inbegriffen sind Lager-, Lagerlogistikschäden und Schäden, die unmittelbar aus der Auftragserfüllung im Sinne des geschlossenen Vertrags erwachsen.

Haftungsübernahme für Frachtführer

Die Speditionsversicherung stellt die Frachtführer der Speditionsgesellschaft in Ausübung ihrer Tätigkeiten von den Haftungsrisiken frei. Das gilt neben den Verantwortlichen in der Spedition selbst als Halter der Rechtsvertretungsfunktion des Unternehmens auch für diejenigen, die die Aufträge ausführen. Sie haften für die Durchführung und sind z.B. für Unfälle, Ladungsschäden oder Frachtfehler verantwortlich. Die Speditionsversicherung sorgt für eine Haftungskompensation bis hin zur Übernahme der Entschädigungen aus fahrlässigem Verhalten.

Im Einzelnen versichert die Speditionsversicherung über den Eintritt auch für ausführende Mitarbeiter u.a. die folgenden Leistungen und Tätigkeiten:

  • Ausführung von Nachnahme-Erhebung für den und im Namen des Auftraggebers
  • Übernahme von Verzollung und Abfertigung der durch den Spediteur übernommenen Ware
  • Konfektionierung der Ware durch den Spediteur.

Im Rahmen des Transports und während der zum Transportvertrag zugehörigen Tätigkeiten sind in der Speditionsversicherung die ausführenden Mitarbeiter von den Haftungen, die aus Fehlleistungen, Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit erwachsen, durch die Speditionsversicherung befreit. Auch Verfahrensfehler können versichert werden.


Wo gilt die Speditionsversicherung?

Im internationalen und nationalen Transport-, Speditions- und Frachtverkehrsbetrieb gelten im Rahmen der Übernahme eines Fracht-, Speditions- oder Lagervertrags bestimmte gesetzliche Verpflichtungen für Speditionsunternehmen, die Abschlüsse in einer Speditionsversicherung vorschreiben. Branchenverbände, Handels- und Industriekammern geben hierzu Auskunft. Für die Anmeldung des Geschäftsbetriebs und für die rechtsgültige (i.S. einer berechtigten) Übernahme von Transportaufträgen muss eine entsprechende Police vorgelegt werden.

Sondertransporte

Im internationalen Frachtgeschäft und beim Umgang mit besonderen Einzelladungen (Spezialstoffe, Hochwerttransporte, Übermaße, etc.) empfehlen sich zusätzlich zur Speditionsversicherung vereinbarte Absicherungen, die Folgehaftungen oder die punktuelle Erhöhung der Deckungssumme bzw. Festschreibung an einen speziellen Transport abdecken. Auch für Gefahrgut- und Transporte mit umweltgefährdenden Inhalten sollten je nach Lage spezielle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken getroffen werden.
Hinweis: Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Speditionsversicherung für den jeweiligen konkreten Transportvorgang. Unternehmen, die sich auf einem entsprechendem Geschäftsfeld mit höherem Risiko spezialisiert haben, können Haftungsausschlüsse und Versicherungslösungen in ihre Speditionsversicherung integrieren.

Geltungsbereich der Speditionsversicherung für Transport- und Güterverkehrsverträge und Frachtverträge

Dem Grundsatz nach gilt die Transportversicherung für den jeweiligen Güterverkehrsvertrag. Die geographische Bestimmung wird dabei im Vertrag festgehalten und umfasst den Versicherungsschutz vom Abholort bis zum Bestimmungsort einschließlich der für die Durchführung des Transports mindestens nötigen Transfergebiete. Der jeweilige Rechtsgeltungsbereich ergibt sich aufgrund verschiedener Voraussetzungen:

  • Schadenort: Je nach Art und Hergang des Schadens kann der Ort, an dem sich der Schaden ereignet hat, Gerichtsstand werden
  • Sitz der Spedition: Für bestimmte Transportverträge und Schadenereignisse wird der Sitz der Spedition (Hauptsitz oder Sitz einer vertraglich verantwortlichen Dependance) zum Gerichtsstand. In der Regel z.B. dann, wenn das Schadenereignis im Transport begründet, auf Transportabläufe des Unternehmens oder sonstiges Unternehmensverschulden zurückgeführt wird.
  • Sitz des Auftraggebers: Wenn im Güterverkehrsvertrag der Gerichtsstand beim Auftraggeber festgelegt wird, gilt in der Regel diese Vereinbarung.

Geltungsbereich der Speditionsversicherung für Lagerverträge

Lagerverträge, die die Speditionsversicherung absichern soll, werden in der Regel mindestens für die Grenzen des Europäischen Wirtschaftsraums geschlossen. Je nach Versicherungsvertrag gilt das für

  • die Grenzen der Europäischen Union
  • die Grenzen des Schengen-Raums
  • Gültigkeitsbereich in der Europäischen Wirtschaftsunion
  • Assoziationsbereiche der Europäischen Wirtschaftsgebiete in Übersee.

Lagerverträge, für die eine Speditionsversicherung leisten soll, und deren Lagerort außerhalb der genannten Bereiche liegt, sollten mit lokal gültigen Policen abgedeckt werden, um Deckungslücken zu vermeiden.

Kündigungsfristen in einer Speditionsversicherung sind:

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Speditionsversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Speditionsversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Speditionsversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung

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