Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Was ist eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist zunächst einmal eine Produkthaftpflichtversicherung und damit ein zusätzlicher Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung, der gesondert abgeschlossen werden kann. Sie sichert somit Schäden ab, die bei Dritten aufgrund von Mängeln an den vom Versicherungsnehmer hergestellten Produkten auftreten. Diese Schäden können auch bei der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung die folgenden Ursachen haben:

  • Dem Produkt fehlen bestimmte zugesicherte Eigenschaften (z.B. „wasserfest“).
  • Das Produkt ist mangelhaft.
  • Das Produkt ist fehlerhaft.

Dabei spielt es auch bei der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung zunächst einmal keine Rolle, an welcher Stelle im Produktionsbetrieb oder durch welchen am Produktionsprozess beteiligten Mitarbeiter der Fehler oder Mangel verursacht worden ist, weil alle Angestellten des Unternehmens mitversichert sind.

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung wird im Schadensfall

  • die Ansprüche auf Rechtmäßigkeit prüfen und hinsichtlich ihrer Angemessenheit bewerten
  • bei gerechtfertigten und angemessenen Forderungen den Schaden regulieren
  • ungerechtfertigte und/oder unangemessene Forderungen abwehren, gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln.

Wer benötigt eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Bestandteil einer Absicherung für Unternehmen. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung dehnt den Deckungsbereich der regulären Produkthaftpflichtversicherung noch aus. Sie ist für alle diejenigen Unternehmen der produzierenden Gewerbe wichtig, deren Produkte nicht direkt zum Endkunden gelangen, sondern als Zwischenprodukte an weiterverarbeitende Betriebe geliefert werden. Deswegen gehören neben den Herstellern auch Händler, die als Zwischenhändler agieren, zu den Versicherungsnehmern der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung.

Der wesentliche Unterschied zwischen der regulären Produkthaftpflichtversicherung als Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung und der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung besteht darin, dass die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung neben den Personen- und Sachschäden auch die echten Vermögensschäden mit abdeckt. Dies ist sinnvoll und notwendig, weil die Schäden, die aus einer Belieferung mit mangelhaften Zwischenprodukten resultieren, naturgemäß Vermögensschäden sind. Sie führen zur Herstellung einer von vornherein fehlerhaften Ware, deren Nichtverkauf oder Rückruf für das weiterverarbeitende Unternehmen enorme Kosten verursacht – zusätzlich zu den eventuell aufgetretenen Personen- oder Sachschäden. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung schützt den Hersteller des Zwischenprodukts vor den Forderungen des weiterverarbeitenden Betriebes, auch wenn die Mängel oder Fehler der zugelieferten Ware erst nach der Fertigstellung des Endproduktes sichtbar werden.

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