Wohngebäudeversicherung


Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Wohngebäudeversicherung - Ausgebrannter Dachstuhl nach BlitzeinschlagBei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung zum Schutz von privaten Vermögensgegenständen. Sie dient der Absicherung von Gebäuden, die zu Wohnzwecken genutzt werden, gegen verschiedene Gefahren und Risiken, die zur Beschädigung oder zur Zerstörung des Gebäudes führen können. Dies sind zum Einen durch Menschen verursachte Schäden (vorsätzlich oder fahrlässig) und zum Anderen durch Naturereignisse verursachte Schäden.


Zu den typischen Risiken, gegen die eine Wohngebäudeversicherung Schutz bietet, gehören:

  • Brände und Explosionen
  • Leitungswasserschäden
  • Fahrzeuganprall
  • Sturm und Hagel
  • Blitzschlag

Die sogenannten Elementarschäden – das sind zum Beispiel Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsche, Erdbeben oder Schneedruck – sind bei einigen Versicherern standardmäßig in der Wohngebäudeversicherung enthalten, bei anderen können sie im Bedarfsfall extra hinzugefügt werden.

Manche Versicherungsunternehmen bieten bei der Wohngebäudeversicherung auch den Einschluss von sogenannten „ungenannten Gefahren“ an. Darunter sind Risiken zu verstehen, die das Gebäude ebenfalls betreffen, die aber nicht explizit aufgeführt werden. Wenn zum Beispiel bei Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück ein Kran umstürzt und das betreffende Wohngebäude beschädigt, wäre dies ein Versicherungsfall im Rahmen der „ungenannten Gefahren“.

Versichert ist bei einer Wohngebäudeversicherung zunächst einmal alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, also

  • Fundament
  • Kellermauern
  • (tragende) Wände
  • Dach
  • fest verbaute Fußbodenbelege
  • fest verbaute technische Elemente wie zum Beispiel die Klima- oder Alarmanlage

Darüber hinaus sind bei einigen Anbietern auch Nebengebäude wie zum Beispiel Garagen und weitere Wohnelemente wie die Einbauküche in den Schutz der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Allerdings muss dies im Versicherungsvertrag explizit erwähnt werden.

Der Versicherungsnehmer ist bei der Wohngebäudeversicherung im Regelfall der Eigentümer des Gebäudes – und zwar unabhängig davon, ob er selbst in der Immobilie wohnt oder nicht. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zur privaten Hausratversicherung, die immer vom Bewohner der Immobilie abgeschlossen wird.


Welche Vorteile bietet eine Wohngebäudeversicherung?

Egal, ob es sich um ein kleines Einfamilienhaus für den Eigenbedarf oder um ein großes Mietshaus mit vielen Wohnungen handelt: Wer ein Wohngebäude besitzt, hat damit in der Regel etwas von großem Wert. Nur eine Wohngebäudeversicherung kann den Besitzer des Gebäudes vor den finanziellen Folgen schützen, die die Zerstörung oder Beschädigung des Gebäudes nach sich ziehen würde.

Einer der großen Vorteile der Wohngebäudeversicherung liegt darin, dass bei nahezu allen Anbietern das Risiko für das konkrete Gebäude jeweils ganz individuell bestimmt wird. Das heißt, der Eigentümer des Gebäudes zahlt für seine Wohngebäudeversicherung eine Versicherungsprämie, die an

  • die Größe des Gebäudes (Wohnfläche in qm)
  • die Bauweise (Material u.a.)
  • die Qualität der baulichen Ausführung sowie
  • die eventuellen Gefahrenquellen in der Nachbarschaft (z.B. große Flüsse)

genau angepasst ist. Zu diesem Zweck wird vor Abschluss der Wohngebäudeversicherung ein vom Versicherungsunternehmen bestellter Sachverständiger die relevanten Parameter eingehend prüfen. Auf diese Weise lassen sich sowohl die Unter- als auch die Überversicherung des Gebäudes (die wiederum mit unnötig hohen Kosten verbunden ist) vermeiden.

Risikoarten Wohngebäudeversicherung

Risiko Erklärung
Feuer Ist das höchste Totalschaden-Risiko - ein muss für jeden Hausbesitzer.
Sturm / Hagel Es sind direkte Schäden z.B. abgeknickte Antennen, abgedeckte Dächer versichert.
Leitungswasser Der Versicherungsschutz ist in Gegenden mit starkem Frostrisiko kalkhaltigem Wasser zu empfehlen.
Elementar Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben usw.

Für Bauherren besteht ein großer Vorteil der Wohngebäudeversicherung darin, dass bei vielen Anbietern bereits der Rohbau geschützt ist, wenn die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wird. Dies ist besonders wichtig, wenn für das Bauvorhaben ein Kredit aufgenommen wird. Einige Kreditgeber bestehen inzwischen sogar auf dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung schon während der Bauphase, um ihre Ansprüche zu sichern.

Ebenfalls günstig für den Gebäudeeigentümer ist die Tatsache, dass bei den meisten Anbietern der Wohngebäudeversicherung der Wert des zu versichernden Gebäudes immer wieder automatisch aktualisiert wird. Diese Versicherung zum „gleitenden Neuwert“, wie es in der Fachsprache heißt, dient ebenfalls zur Vorbeugung gegen eine Unterversicherung.

Die Vorteile der Wohngebäudeversicherung auf einen Blick:

  • einzig wirksamer Schutz vor den finanziellen Folgen einer Beschädigung oder Zerstörung des Wohngebäudes
  • genaue und individuelle Risikoprüfung vor dem Abschluss
  • bereits Rohbauten können versichert werden
  • regelmäßige automatische Anpassung der Versicherungssumme an den Neuwert des Gebäudes

Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?

Wohngebäudeversicherung - Angebote vergleichenEine Wohngebäudeversicherung leistet einen finanziellen Ausgleich, wenn das versicherte Gebäude beschädigt oder zerstört wird. Die Risiken, für die der Versicherungsschutz gilt, sind dabei jeweils im Versicherungsvertrag aufgeführt. Es handelt sich dabei um Schäden, die durch Menschen böswillig oder fahrlässig verursacht werden (Brände, Explosionen, Leitungswasserschäden, Vandalismus) oder aber durch Umwelteinflüsse bzw. Naturereignisse hervorgerufen werden (Sturm, Hagel, Blitzschlag usw.).

Das Leistungspaket der Wohngebäudeversicherung umfasst dabei typischerweise:

  • die Begutachtung des Gebäudes durch einen Sachverständigen im Vorfeld
  • die Abwägung des individuellen Risikos und die Festlegung der Versicherungssumme anhand dieser Erwägungen
  • die Anpassung der Versicherung an den jeweils aktuellen Neuwert anhand des Baupreisindex
  • die finanzielle Regulierung im Schadensfall.

Welche zusätzlichen Leistungen sind bei einer Wohngebäudeversicherung empfehlenswert?

Neben den üblichen Leistungen können im Rahmen der Wohngebäudeversicherung oftmals auch weitere Leistungen mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden, unter anderem:

  • eine Versicherung gegen Elementarschäden, sofern diese nicht schon mit inbegriffen ist (also eine Versicherung gegen Erdbeben, Erdrutsche, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen und ähnliches)
  • eine Absicherung gegen „Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte“, zum Beispiel Einbruchschäden
  • die vorübergehende Unterbringung in einem Hotel bei Beschädigung oder Zerstörung des selbstgenutzten Wohneigentums
  • die Übernahme von durch den Versicherungsschaden verursachten Folgekosten, wie zum Beispiel die Kosten für Ruß- oder Löschwasserschäden nach einem Brand
  • die Erstattung der Kosten für die Beseitigung von Schutt, wenn das Haus nicht repariert werden kann
  • die Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden (z.B. durch Heizöl)Auch hier ist es durchaus möglich, dass die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn der Vertrag entsprechend ausgestaltet worden ist.

Ist die Prämie zur Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Ob die Prämie für die Wohngebäudeversicherung von der Einkommensteuer abgesetzt werden kann, hängt maßgeblich von einem Faktor ab: nämlich ob der Eigentümer des Gebäudes selbst dort wohnt oder aber die Immobilie an eine andere Person vermietet hat.

a) Eigennutzung der Immobilie

Die Prämie für eine Wohngebäudeversicherung ist nicht steuerlich absetzbar, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die der Besitzer für den Eigenbedarf nutzt. Der Grund dafür ist, dass es sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine Schutzmaßnahme für private Vermögenswerte handelt und nicht für die Person selbst. Der Staat fördert jedoch nur solche Versicherungen durch Steuererleichterungen, die der Absicherung der eigenen Person dienen – und Vorsorgemaßnahmen. Steuerlich absetzbar sind deswegen zwar die Kosten für die Privathaftpflichtversicherung, die Krankenversicherung oder auch die private Altersvorsorge, nicht aber die Prämie für die Wohngebäudeversicherung. (Dasselbe gilt übrigens auch für andere private Sachversicherungen wie zum Beispiel die Hausratversicherung.)

b) Vermietung der Immobilie an Dritte

Wenn der Besitzer allerdings seine Immobilie als Wohnraum an Dritte vermietet, dann können die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Sie werden dann als Ausgaben den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenübergestellt. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 9 EStG: Die Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung bei einer vermieteten Immobilie gelten als Werbungskosten, denn sie dienen, wie es das Gesetz verlangt, der „Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“, indem sie sicherstellen, dass das Gebäude nach einem Schadensfall weiterhin vermietbar ist bzw. wieder vermietbar gemacht wird.

Wohngebäudeversicherung - Angebote vergleichen


Wie ermittelt man die richtige Versicherungssumme für eine Wohngebäudeversicherung?

Damit der optimale Schutz durch die Wohngebäudeversicherung gewährleistet werden kann, ist es unbedingt notwendig, die Versicherungssumme genau zu berechnen. Andernfalls droht eine Unterversicherung, bei der im Schadensfall die Wohngebäudeversicherung zwar auch zahlen würde, wo aber die erhaltenen Leistungen unter Umständen nicht ausreichend wären, um den ursprünglichen Zustand des beschädigten oder zerstörten Gebäudes wiederherzustellen. Andererseits ist auch eine Überversicherung des Wohngebäudes nicht wünschenswert, weil die festgelegte Versicherungssumme unter anderem auch die Höhe der Prämie bestimmt und somit womöglich über viele Jahre unnötig hohe Beiträge an die Wohngebäudeversicherung gezahlt würden.

Um einerseits eine bessere Transparenz des Versicherungsmarktes zu ermöglichen und andererseits den sich ständig ändernden Baupreisen gerecht zu werden, haben die Anbieter von Wohngebäudeversicherungen sich auf ein einheitliches Verfahren zur Berechnung der Versicherungssumme geeinigt. Versichert wird das betreffende Wohngebäude zum jeweiligen Neuwert, das heißt dem tatsächlichen Wert eines Wiederaufbaus.

Hierfür wird zunächst der sogenannte „Wert 1914“ berechnet. Es handelt sich dabei um einen Basisjahr-Wert, das heißt eine Bezugsgröße, die für alle versicherten Gebäude einheitlich angesetzt werden kann. Die Wahl des Jahres 1914 wird damit begründet, dass dies das letzte Jahr in Europa war, in dem der Baumarkt unbeeinflusst von Kriegsereignissen nach den regulären Marktgesetzen funktionieren konnte. Für die Ermittlung des „Wertes 1914“ werden die folgenden Parameter in Betracht gezogen:

  • der Gebäudetyp
  • die Größe der Wohnfläche
  • die Bauausführung (verwendete Materialien, eventuelle Extras wie eine Solaranlage)
  • die Anzahl der mitzuversichernden Nebengebäude, v.a. Garagen

Der „Wert 1914“ wird in der damals gültigen Währung angegeben: der Goldmark. Wenn er feststeht, kommt eine zweite wichtige Bezugsgröße ins Spiel, nämlich der Baupreisindex. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt in regelmäßigen Abständen aktuell berechnet und dann bekanntgegeben. Der Baupreisindex beschreibt die Preisverhältnisse auf dem Baumarkt und berücksichtigt die Entwicklung verschiedener Kosten innerhalb der Baubranche.

Versicherte Gebäudebestandteile Erklärung
Hauptgebäude Baukörper
Einbauten Fußbodenheizung, Sanitär, Fußboden mit dem Gebäude fest verbunden
Nebengebäude Garage, Carport, Scheunen, diverse Nebengebäude
Anbauten Antennen, Markiesen, Sonnensegel, Rollos, Wintergärten

Wohngebäudeversicherung - Dachschaden nach Hagelsturm

Werden nun der „Wert 1914“ und der aktuelle Baupreisindex miteinander multipliziert, so erhält man den Wiederaufbauwert des zu versichernden Gebäudes und damit eine realistische Größe für die Bestimmung der Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung.

Eventuelle Differenzen zwischen dem Wiederaufbauwert und dem Kaufwert der Immobilie ergeben sich daraus, dass bei der Ermittlung des Wiederaufbauwertes der Wert des Grundstücks und die Lage des Hauses nicht mit berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei vielmehr um einen Wert, der nur für die Wohngebäudeversicherung bestimmt wird und der allein der Ermittlung der angemessenen Versicherungsleistungen zur Wiederherstellung des versicherten Gebäudes dient.


Wie wird die Prämie für die Wohngebäudeversicherung festgelegt?

Die Ermittlung der Prämie, die der Versicherungsnehmer für die Wohngebäudeversicherung zahlen muss, erfolgt so ähnlich wie die Berechnung der Versicherungssumme, jedoch mit einigen Unterschieden.

  • Zunächst wird, wie oben beschrieben, anhand des Gebäudetyps, der Wohnfläche, der Bauausführung und der mitversicherten Nebengebäude der „Wert 1914 ermittelt“.
  • Der „Wert 1914“ wird nun jedoch nicht mit dem reinen Baupreisindex multipliziert, sondern mit dem sogenannten „gleitenden Neuwertfaktor“. Dieser setzt sich zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex und zu 20 Prozent aus dem geltenden Tariflohn des Baugewerbes zusammen.
  • Das Produkt aus dem „Wert 1914“ und dem gleitenden Neuwertfaktor wird nun noch mit dem vereinbarten Beitragssatz multipliziert und anschließend durch 1000 dividiert. (Der Beitragssatz für die Wohngebäudeversicherung wird von dem jeweiligen Anbieter festgelegt und in der Regel in Euro pro tausend Euro Wiederaufbauwert angegeben, zum Beispiel 0,60 € / 1000 €.)

Bauartklasse Wohngebäudeversicherung

Bauartklassen Beschreibung Wohngebäude
Bauartklasse 1 Massive Bauweise (Mauerwerk, Beton) - Dach: Hart z.B. Ziegel Betonplatten, Asbest
Bauartklasse 2 Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein oder Glasausführung - Dach: Ziegel, Betonplatte, Asbest
Bauartklasse 3 Holz / Holzfachwerk mit Lehmfüllung - Dach: Ziegel, Botonplatte, Asbest
Bauartklasse 4 Feuergefährliche - Dach: Holz, Schilf, Ried oder ähnliche weiche Materialien


Wie gehe ich im Schadensfall bei einer Wohngebäudeversicherung vor?

Auch wenn Sie hoffentlich niemals in die Situation kommen werden, dass Sie Ihrer Wohngebäudeversicherung einen Schaden melden müssen: Es ist in jedem Falle gut, auf das Szenario vorbereitet zu sein und zu wissen, was im Schadensfall zu tun und zu beachten ist.

  • Umgehende Meldung des Versicherungsfalles an Ihre Wohngebäudeversicherung: Als „umgehend“ gilt bei den meisten Anbietern eine Frist von maximal einer Woche. In der Regel kann die Schadensmeldung telefonisch oder schriftlich erfolgen. Zu beachten ist dabei jedoch der größere Zeitaufwand bzw. der längere Weg einer schriftlichen Meldung. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile eine spezielle Schadenshotline an, bei der Versicherungsfälle problemlos und zeitnah telefonisch gemeldet werden können. Dort erhalten Sie auch Hinweise zum weiteren Vorgehen.
  • Je nach der Art des Schadens kann es für Dokumentationszwecke sinnvoll sein, Fotos zu machen und diese später dem Anbieter Ihrer Wohngebäudeversicherung vorzulegen.
  • Bei größeren Schadensfällen schicken die Versicherungsunternehmen meistens einen Sachverständigen zum Ort des Geschehens. Dieser wird im Auftrag Ihrer Wohngebäudeversicherung ein Gutachten über den entstandenen Schaden erstellen, anhand dessen die genauen Kosten ermittelt werden können.
  • In der Zwischenzeit sind Sie dazu verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bei Leitungswasserschäden beispielsweise sollten Sie nach Möglichkeit für eine ausreichende Belüftung der betroffenen Räume sorgen, damit der Bildung von Schimmelpilzen und anderen Schädlingen vorgebeugt wird. Damit erleichtern Sie Ihrer Wohngebäudeversicherung die Arbeit und verhindern, dass Sie aufgrund eventueller Fahrlässigkeiten für Folgeschäden haftbar gemacht werden können.

Welche Kündigungsfristen hat die Wohngebäudeversicherung?

Hinsichtlich der Kündigungsfristen für die Wohngebäudeversicherung muss unterschieden werden zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung.

a) Kündigungsfristen bei ordentlicher Kündigung einer Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung kann jeweils zum vereinbarten Vertragsende ordentlich gekündigt werden. Zu beachten ist hierbei die Kündigungsfrist von drei Monaten sowie die Regelung, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich zu erfolgen hat.

b) Kündigungsfristen bei außerordentlicher Kündigung einer Wohngebäudeversicherung

Unter bestimmten Umständen kann eine Wohngebäudeversicherung auch während der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ein solches außerordentliches Kündigungsrecht besteht vor allem immer dann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist – und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer den Schaden reguliert hat oder nicht.

Das außerordentliche Kündigungsrecht gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Anbieter der Wohngebäudeversicherung. Nach Zugang der Mitteilung über die Entscheidung hinsichtlich der Schadensregulierung an den Versicherungsnehmer ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Ach diese Kündigungsfrist betrifft beide Seiten, ebenso wie das Recht, das Vertragsverhältnis entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen.

Der Sonderfall: Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel

Auch bei einem Eigentümerwechsel besteht in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung ein besonderes Kündigungsrecht. Dieses kann entweder vom Erwerbenden oder vom Versicherer wahrgenommen werden, nicht aber vom Veräußernden. Denn mit dem Erwerb des Gebäudes gehen automatisch auch die Rechte und Pflichten aus der Wohngebäudeversicherung auf den Erwerbenden über.

Für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung gilt in diesem Falle eine Frist von einem Monat ab dem Grundbucheintrag. Sofern der Erwerbende nichts von der bestehenden Wohngebäudeversicherung wusste, gilt diese Kündigungsfrist ab dem Moment, in dem er Kenntnis davon erhält.

Wenn das Versicherungsunternehmen selbst die Kündigung anstrebt, so gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt des Grundbucheintrags. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Erwerbende genügend Zeit hat, eine neue Wohngebäudeversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Wohngebäudeversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Wohngebäudeversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Wohngebäudeversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung


Wohngebäudeversicherung wechseln oder nicht?

Wohngebäudeversicherung - Hochwasser gefährdet HausDer Wechsel der Wohngebäudeversicherung kann laut einer Studie der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2011 in manchen Fällen Ersparnisse von mehreren Hundert Euro pro Jahr mit sich bringen. Ob dies auf den konkreten Einzelfall zutrifft, lässt sich natürlich nur durch einen Vergleich anhand der individuellen Faktoren ermitteln.

Wichtig ist bei einem Wechsel der Wohngebäudeversicherung, dass das Leistungspaket stimmt, das heißt dass alle relevanten Gefahren und Risiken ausreichend abgesichert sind. Denn es nützt keinem Hausbesitzer etwas, wenn er zwar bei der Versicherungsprämie spart, dafür aber im Schadensfall auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihre Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Gern prüfen wir Ihren derzeitigen Vertrag und stellen den Vergleich mit mehreren Anbietern an, um Ihnen gegebenenfalls ein unverbindliches Alternativangebot zu machen.

Bedingungen für den Wechsel der Wohngebäudeversicherung

Da dem Wechsel der Wohngebäudeversicherung immer eine Kündigung beim alten Anbieter vorausgeht, sind auch hier die Kündigungsfristen einzuhalten:

  • bei ordentlichen Kündigungen: drei Monate zum Laufzeitende
  • bei außerordentlichen Kündigungen: ein Monat, entweder ab Zugang der Mitteilung oder zum Ende des Versicherungsjahres

Das Sonderkündigungsrecht gilt für den Versicherungsnehmer und den Versicherer gleichermaßen

  • beim Eintritt eines Schadensfalles und
  • beim Übergang des Gebäudes auf einen neuen Eigentümer.

Unter bestimmten Umständen ist der Wechsel der Wohngebäudeversicherung allerdings nicht so ohne Weiteres möglich – nämlich dann, wenn ein Kredit auf der Immobilie liegt. In diesem Fall bedarf es der Zustimmung des Kreditgebers, wenn ein Anbieterwechsel erfolgen soll.

Darüber hinaus gibt es Einzelfälle, in denen der Vertrag über die Wohngebäudeversicherung so alt ist, dass er Leistungen beinhaltet, die heute bereits nicht mehr versicherbar sind. Dies gilt zum Beispiel für Grundwasserschäden. In diesem – zugegebenermaßen ziemlich seltenen – Falle sollte der Wechsel genau erwägt werden. Auch hierbei stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.


Umfasst die Wohngebäudeversicherung auch Einbruchschäden?

Einbruchschäden sind in Bezug auf das Wohngebäude Beschädigungen von Fenstern, Wänden, Türen oder sonstigen Gebäudeteilen bei einem Einbruch. Bei den meisten Anbietern von Wohngebäudeversicherungen sind diese nicht automatisch mitversichert, können jedoch problemlos als zusätzliche Vereinbarung mit in den Vertrag aufgenommen. Die entsprechende Formulierung lautet dann „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“ – oder Vandalismus. Wer sich für diese Option entscheidet, ist in der Regel auch gegen Einbruchversuche abgesichert – also Schäden, die ein ansonsten erfolgloser Einbrecher verursacht hat.

Einfamilienhäuser

Gerade bei den Einfamilienhäusern ist es so, dass im Bereich Einbruchschäden die Grenzen zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung verschwimmen. Die Hausratversicherung umfasst normalerweise alle beweglichen Güter, die sich im Haus befinden. Bei manchen Anbietern ist dieser Schutz erweitert auf die festen Gebäudeteile, die unmittelbar an den Hausrat angrenzen – bei einem Einfamilienhaus wären das die Fenster und Türen. Bevor Sie jedoch auf die zusätzliche Vereinbarung bei der Wohngebäudeversicherung verzichten, sollten Sie genau prüfen, ob das bei Ihrer Hausratversicherung der Fall ist.

Mehrfamilienhäuser

Bei den Mehrfamilienhäusern fallen eventuelle Einbruchschäden an der Hauseingangstür oder den Fenstern des Treppenhauses durchaus in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Die einzelnen Wohnungstüren wiederum dürften in den meisten Fällen über die Hausratversicherung des dort wohnenden Mieters mitversichert sein. Da allerdings aufgrund der fehlenden Verpflichtung nicht bei allen Mietern vorausgesetzt werden kann, dass sie eine Hausratversicherung haben, ist der Einbezug von Einbruchschäden in die Wohngebäudeversicherung auch aus dieser Sicht unbedingt zu empfehlen. Denn im Falle einer fehlenden Hausratversicherung beim Mieter kommt die Wohngebäudeversicherung für Einbruchschäden an der Wohnungstür auf.


Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung?

Wohngebäudeversicherung - Angebote vergleichenDie Frage „Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung?“ ist sehr einfach zu beantworten: Beides! Und zwar unbedingt!

Auf keine der beiden Versicherungen kann verzichtet werden, denn sie schützen ganz unterschiedliche Dinge. Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude selbst ab, das heißt alle Bestandteile, die fest mit ihm verbunden sind. Dazu zählen neben dem Fundament, den tragenden Wänden und dem Dach auch andere fest verbaute Elemente, wie zum Beispiel Fußböden, Einbauküchen oder Klimaanlagen.

Die Hausratversicherung hingegen dienst der Absicherung aller beweglichen Güter, die sich im Gebäude befinden. Natürlich ist es in den meisten Fällen so, dass ein Schadensfall für die Wohngebäudeversicherung auch den Bereich der Hausratversicherung berührt. Denn bei einem Brand oder einer Überschwemmung werden ja meist sowohl das Gebäude als auch sein Inhalt beschädigt. Aber die Wohngebäudeversicherung allein reicht eben nicht aus, um das gesamte Vermögen – beweglich und unbeweglich – abzusichern.

Hieraus wird ersichtlich, dass sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nicht ausschließen, sondern vielmehr ergänzen. Dabei gibt es dennoch einen wesentlichen Unterschied:

  • Die Wohngebäudeversicherung muss immer vom Besitzer des Gebäudes abgeschlossen werden, egal ob er selbst dort wohnt oder die Immobilie vermietet.
  • Die Hausratversicherung muss immer vom Bewohner des Gebäudes abgeschlossen werden, und zwar unabhängig davon, ob ihm die Immobilie gehört oder er nur zur Miete dort wohnt.

Somit können also der Versicherungsnehmer für die Wohngebäudeversicherung und der für die Hausratversicherung ein- und dieselbe Person sein, nämlich wenn der Eigentümer selbst die Immobilie nutzt. Es können aber, wenn die Immobilie vermietet wird, auch zwei verschiedene Personen sein. In jedem Fall sollten aber für ein Wohnhaus immer sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung abgeschlossen werden, weil nur so ein ausreichender Schutz des Vermögens gewährleistet ist.

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