Unfallversicherung Kosten

Wonach richten sich die Kosten bei einer Unfallversicherung?

Die Kosten einer Unfallversicherung hängen von mehreren Faktoren ab und können sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil erheblich unterscheiden. Deswegen empfiehlt sich vor dem Abschluss ein genauer Vergleich der Bedingungen und Kosten der jeweiligen Unfallversicherung.

Unfallversicherung Kosten: der Beruf des Antragstellers

Bei der Unfallversicherung sind die Kosten sehr stark abhängig vom Beruf des Antragstellers, oder vielmehr von den mit dem Beruf einhergehenden Risiken und Gefahren. Die meisten Anbieter unterscheiden bei den Antragstellern zwischen drei verschiedenen Gefahrenklassen, von denen sich zwei direkt auf den Beruf beziehen:

  • Gefahrenklasse A: Menschen, die in kaufmännischen Berufen tätig sind oder verwaltende Tätigkeiten ausüben
  • Gefahrenklasse B: Menschen, die im Beruf körperlich oder handwerklich tätig sind
  • Gefahrenklasse K: Kinder

Personen, die in mehreren verschiedenen Gefahrenklassen tätig sind, werden meistens der höheren zugeordnet. Einige Anbieter verfahren allerdings auch so, dass sie – einmal abgesehen vom jeweiligen Beruf – Frauen generell eher der Gefahrengruppe A zuordnen und Männer eher der Gruppe B. Diese Einschätzungen beruhen auf statistischen Werten, nach denen Männer vor allem im jüngeren bis mittleren Lebensalter im Allgemeinen einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind als Frauen.

Unfallversicherung Kosten: die Höhe der Versicherungssumme

Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ist ebenfalls sehr wichtig für die Bestimmung der Kosten der Unfallversicherung. Hierbei gilt es jedoch, zwischen zwei verschiedenen Summen zu unterscheiden, nämlich

  1. der Invaliditätssumme und
  2. der Todesfallleistung.

Die Invaliditätssumme ist von entscheidender Bedeutung für die gesamte Unfallversicherung, nicht nur die Kosten. Sie sagt aus, wie viel Geld der Versicherte für den Fall bekommt, dass er einen schweren Unfall erleidet und in dessen Folge mit dauerhaften Beeinträchtigungen leben muss. Gezahlt wird sie in Abhängigkeit vom Grad der erlittenen Invalidität.

Grundsätzlich ist zu sagen: Je höher die Invaliditätssumme ist, desto besser. Natürlich wirkt sich die Höhe aber auch direkt auf die Kosten für die Unfallversicherung aus. Üblich ist bei vielen Anbietern eine Invaliditätssumme von 100.000 Euro, unter Einbezug einer sogenannten Progression. Diese bewirkt eine Steigerung der vereinbarten Invaliditätssumme mit dem steigenden Grad der Invalidität. Dabei können je nach dem Versicherer Werte zwischen 100 und 500 Prozent gewählt werden. Auch die Progression beeinflusst die Kosten der Unfallversicherung.

Die Todesfallleistung wiederum wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt. Sie wird meist genutzt, um Bestattungskosten zu decken oder den Familienangehörigen eine kleine Summe zu hinterlassen. Bei der Todesfallleistung handelt es sich um eine zusätzliche Vereinbarung, die bei den meisten Tarifen nicht standardmäßig dabei ist. Deshalb erhöhen sich mit der Vereinbarung einer Todesfallleistung auch die Kosten für die Unfallversicherung. Generell wird empfohlen, diese zweite Versicherungssumme nicht zu hoch anzusetzen, sondern lieber den Schwerpunkt auf eine ausreichend hohe Invaliditätssumme zu legen. Auf diese Weise werden die Kosten für die Unfallversicherung sinnvoll gestaltet.

Unfallversicherung Kosten: die Versicherungsleistungen

Neben der Höhe der Versicherungssumme spielen natürlich auch die weiteren Versicherungsleistungen eine wichtige Rolle, wenn es um die Kosten für die Unfallversicherung geht. Allerdings bedeuten hohe Kosten bei einer Unfallversicherung nicht auch automatisch die besten Leistungen. Die Tarife sind zum Teil der unterschiedlich gestaltet. Was bei einigen Anbietern wie selbstverständlich mit eingeschlossen ist, verursacht bei anderen wiederum zusätzliche Kosten. Wer eine Unfallversicherung abschließen will, sollte deshalb genau prüfen, ob alle für ihn wichtigen Leistungen in dem anvisierten Tarif enthalten sind – und erst dann seinen Blick auf auf die Höhe der Versicherungsprämie richten.

Entstehen beim Abschluss einer Unfallversicherung Kosten?

Immer, wenn eine Versicherung abgeschlossen wird, entstehen auch Kosten, also auch bei der Unfallversicherung. Denn das Versicherungsunternehmen muss

  • das Informationsmaterial erstellen und drucken lassen
  • ebenso die Anträge und Policen
  • Unterlagen mit der Post versenden
  • die eingegangenen Anträge bearbeiten
  • den Maklern Provisionen und den Verwaltungsmitarbeitern Gehälter zahlen.

Diese Abschlusskosten trägt allerdings das Versicherungsunternehmen selbst, bzw. sie werden in die Kalkulationen für die Versicherungsprämien mit einbezogen. Für den Versicherungsnehmer entstehen deswegen beim Abschluss der Unfallversicherung keine weiteren Kosten. Generell ist die Umlage der Abschlusskosten auf den Kunden nur bei denjenigen Versicherungen üblich, bei denen eine Kapitalbildung erfolgt, also zum Beispiel bei einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.

Welche Gefahren und Kosten sind bei der Unfallversicherung im Schadensfall versichert?

Die private Unfallversicherung soll für die Kosten aufkommen, die dem Versicherten entstehen, wenn er einen Unfall erleidet und in der Folge dauerhaft beeinträchtigt ist. Dabei werden, anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung, die Kosten nicht nur bei Arbeitsunfällen erstattet, sondern auch bei Unglücken, die sich in der Freizeit bzw. im Alltag ereignen. Das sind zum Beispiel:

  • Sportunfälle
  • Verkehrsunfälle
  • Haushaltsunfälle
  • Unfälle beim Heimwerken
  • Unfälle bei der Gartenarbeit
  • Unfälle auf Reisen (weltweit)

Die Höhe der maximalen Übernahme von Kosten durch die Unfallversicherung wird beim Abschluss in Form der Versicherungssumme festgelegt. Dieser auch als Invaliditätssumme bezeichnete Geldbetrag wird im Falle einer dauerhaften Schädigung und in Abhängigkeit vom Grad dieser Schädigung ausgezahlt. Auf diese Weise trägt die Unfallversicherung die Kosten für

  • einen Umbau des Hauses oder Fahrzeugs
  • zusätzliche Therapiemaßnahmen
  • nicht von der Krankenkasse gezahlte Hilfsmittel
  • personelle Unterstützung im Haushalt.

Darüber hinaus kann jedoch auch die Übernahme weiterer Kosten durch die Unfallversicherung vereinbart werden. Diese betreffen dann vor allem die Zeit zwischen dem Unfall und der endgültigen Feststellung der Invalidität. Da die Unfallversicherung normalerweise erst dann die vereinbarte Summe auszahlt, kann es eine große Hilfe sein, für die Übergangszeit zusätzliche Leistungen einzuschließen, wie zum Beispiel

  • ein Krankengeld
  • ein Krankenhaustagegeld
  • ein Genesungsgeld
  • eine Kurkostenbeihilfe.

Außerdem kann bei einigen Tarifen auch für kosmetische Operationen und für ansonsten nicht versicherbare verschleißbedingte Verletzungen (wie den Oberschenkelhalsbruch bei älteren Menschen) die Übernahme der Kosten durch die Unfallversicherung vereinbart werden.

Entstehen bei der Regulierung eines Schadens durch die Unfallversicherung Kosten?

Selbstverständlich entstehen für den Kunden bei der Regulierung eines Schadens durch die Unfallversicherung keine Kosten. Es kann allerdings einige Wochen oder sogar Monate dauern, bis der Schaden durch die Versicherung reguliert wird, weil zunächst

  1. die Dauerhaftigkeit und
  2. die Schwere

der körperlichen Beeinträchtigung durch einen ärztlichen Gutachter festgestellt werden müssen. Die Unfallversicherung kommt für die Kosten, die während dieser Übergangszeit entstehen, zunächst nicht auf, weil erst geklärt werden muss, ob wirklich ein Versicherungsfall vorliegt. Es ist jedoch möglich, entsprechende zusätzliche Leistungen zu vereinbaren, die dem Versicherungsnehmer helfen, diese Zeit zu überbrücken. Dann übernimmt die Unfallversicherung diese Kosten, zum Beispiel in Form eines Kranken- oder Genesungsgeldes.

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