Maschinenversicherung

Stellen Sie sich vor, durch einen Konstruktionsfehler kommt es mitten im Produktionsprozess zu einem unverhofften Ausfall einer technischen Anlage in Ihrem Unternehmen. In der Regel hat so ein Ereignis einen Produktionsstillstand und Reparaturzeiten zur Folge. Dies kann rasch zu finanziellen Problemen führen, wenn wichtige Kunden nicht beliefert werden können oder entsprechende Rücklagen für Reparaturen nicht vorhanden sind. In solchen Fällen hilft Ihnen eine Maschinenversicherung weiter.


Was ist eine Maschinenversicherung?

Maschinenversicherung - Ingenieur an Maschine

Bei einer Maschinenversicherung handelt es sich um einen Zweig der technischen Versicherungen, welcher Sachschäden an Maschinen und betriebsbereiten technischen Anlagen absichert. Als Versicherungsfall sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an den versicherten Maschinen und an den betriebsbereiten technischen Anlagen zu betrachten. Welche Maschinen oder Anlagen in der Maschinenversicherung versichert sind, wird im Versicherungsvertrag durch eine konkrete Auflistung im Maschinenverzeichnis festgelegt. Versichert sind dann alle im Maschinenverzeichnis aufgeführten Maschinen und Anlagen auf Basis der Allgemeinen Maschinenversicherungsbedingungen.

Versicherte Schäden können z.B. Schäden durch Bedienungsfehler, Konstruktions- und Materialfehler, Kurzschluss, Über- oder Unterdruck, Versagen von Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Schutz bei Abhandenkommen durch Diebstahl sein.

Zum Deckungsumfang zählen jedoch keine Verschleißteile sowie Betriebstoffe, welche im direkten Fertigungsprozess benötigt werden und erfahrungsgemäß während der Lebensdauer der versicherten Sache mehrfach ausgetauscht werden müssen. Auch können teilweise Elementarschäden durch Erdbeben und Überschwemmung, sowie Schäden durch Brand, Explosion, Krieg, Streik, innere Unruhen wichtige Ausschlüsse von der Versicherung sein.

Maschinenversicherungen lassen sich jedoch auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen und gewährleisten somit einen optimalen Schutz Ihres Unternehmens. Da nicht jedes Unternehmen dem anderen gleicht und die sich ergebenden Risiken im Alltag stark von der Branche und dem Produktionsstandort beeinflusst werden.


Wie funktioniert eine Maschinenversicherung?

Sie können eine Maschinenversicherung als Einzelversicherung für eine bestimmte Maschine abschließen oder als Pauschalversicherung für alle Maschinen Ihres Unternehmens.

Großunternehmen setzen in der Regel auf Einzelversicherungen von fahrbaren oder stationären Maschinen. Wohingegen Kleinunternehmen bei der Maschinenversicherung häufig auf eine pauschale Versicherung ihrer Anlagen zurückgreifen.

Vor Abschluss einer Maschinenversicherung ist die Konsultation eines Fachmannes ratsam, welcher Ihnen die Risiken analysiert und daraus resultierend eine entsprechende Versicherungslösung anbietet.

Welche Vorteile bietet eine Maschinenversicherung?

Im Rahmen der Maschinenversicherung können stationäre, fahrbare und transportable Maschinen versichert werden. Es ist in den meisten Fällen eine betriebliche Notwendigkeit eine Maschinenversicherung abzuschließen, da viele Unternehmen zur Unterstützung rationeller Arbeitsabläufe spezielle und teure Maschinen einsetzen. So ist auch die Möglichkeit gegeben, das Risiko unvorhersehbar eintretender Schäden teilweise zu einer kalkulierbaren Größe zu machen.

Welche Kosten im Versicherungsfall erstattet werden und gegen welche Einzelschäden Sie versichert sind, kann vor Abschluss einer Maschinenversicherung im Detail geklärt werden. Auch mögliche Zusatzversicherungen wie Betriebsunterbrechungsversicherung und Maschinen-Mehrkostenversicherung sollten in ein Beratungsgespräch mit einfließen, um die Leistungen perfekt auf das Unternehmen abzustimmen.

Vorteile:

  • Schadenersatz bei unvorhergesehenen Schäden an fahrbaren und transportablen Maschinen sowie stationären Maschinen und technischen Anlagen
  • Schutz bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruch oder Raub von fahrbaren und transportablen Maschinen
  • Versicherungsschutz bei Teil- und Totalschaden
  • Absicherung entgangener Betriebsgewinne (optional als Zusatzversicherung).

Wer braucht eine Maschinenversicherung?

Die Maschinenversicherung empfiehlt sich für jeden Unternehmer, der Maschinen von größerem Wert besitzt oder auf keine nennenswerten Rücklagen zur Neubeschaffung, Wiederbeschaffung oder Reparatur zurückgreifen kann.

So ist es Ihnen möglich, nach dem Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses schnell wieder in den normalen Geschäftsalltag überzugehen.
Für eine optimale Absicherung Ihres Unternehmens sollte des Weiteren in Betracht gezogen werden, die Maschinenversicherung gegebenenfalls mit Zusatzbausteinen wie Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung oder Maschinen-Mehrkostenversicherung zu kombinieren. Somit sichern Sie sich zum einen entgangene Gewinne und decken laufende Betriebskosten ab. Zum anderen können Sie Ersatzmaschinen anmieten, um bestehende Aufträge weiter zu bearbeiten und einem Verlust an Kunden entgegenzuwirken.

Als Versicherungsnehmer können folgende Personengruppen in Erscheinung treten:

  • Eigentümer
  • Betreiber
  • Entleiher
  • Leasinggeber/Leasingnehmer
  • Mieter
  • Verwahrer.

Maschinenversicherung für stationäre Maschinen

Stationäre Maschinen sind durch mögliche Bedienungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Konstruktionsfehler oder anderen Gefahren ständigen Risiken ausgesetzt. Davor schützt die Maschinenversicherung für stationäre Maschinen.

Beispiele für stationäre Maschinen:

  • Werkzeugmaschinen (z.B. Bohr-, Fräs- und Drehmaschinen)
  • Strömungsmaschinen (z.B. Kreiselpumpen, Dampfturbinen)
  • Druckmaschinen
  • Holzbearbeitungsmaschinen
  • Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren
  • Schalt- und Regelanlagen
  • Kompressoren, Pumpen
  • Öfen
  • Aufzüge, Förderanlagen.

Schutz:

  • Schadensersatz bei unvorhergesehenen Schäden an stationären Maschinen und technischen Anlagen
  • Versicherungsschutz bei Teil- und Totalschaden
  • Absicherung entgangener Betriebsgewinne (optional als Zusatzversicherung)

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie
  • Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung, korrosive Angriffe
  • Brand, Blitzschlag, Explosion.

Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen

Fahrbare und transportable Maschinen bieten den Vorteil, dass sie flexibel vielerorts einsetzbar sind. Diese Mobilität birgt jedoch eine Vielzahl an Gefahren und unvorhersehbaren Risiken. Hier schützt die Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen.

Beispiel für fahrbare und transportable Maschinen:

  • Baumaschinen
  • landwirtschaftliche Maschinen
  • Mobil- und Autokrane
  • Gabelstapler, Muldenkipper
  • Vermessungs-, Prüf- und Sicherungsanlagen.

Schutz:

  • Schadensersatz bei unvorhergesehenen Schäden an fahrbaren und transportablen Maschinen
  • Versicherungsschutz bei Teil- und Totalschaden
  • Absicherung entgangener Betriebsgewinne (optional als Zusatzversicherung)

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie
  • Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung, korrosive Angriffe.

Maschinenversicherung - Elektroniker vor Maschine


Welche Schäden und Gefahren deckt eine Maschinenversicherung ab?

Versichert durch eine Maschinenversicherung sind unvorhergesehen eintretende Schäden, welche mit dem betrieblichen Einsatz in Verbindung gebracht werden können und verursacht werden durch:

  • menschliche Unzulänglichkeiten:
    z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Fehler an der Maschine selbst / Produktfehler:
    z.B. Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • technische Störungen:
    z.B. Kurzschluss, Überspannung, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck,
    Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
  • Schäden durch Brand oder Explosion:
    z.B. Bürogebäude, Werkstätten, Gerätewagen
  • Naturgewalten:
    z.B. Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Transport, Montage, Demontage und Verladevorgängen.

Versicherte Objekte bei der Maschinenversicherung sind Maschinen, Arbeitsmaschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen, wie z.B.

Aufzüge, Baugeräte aller Art, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druckmaschinen, Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, fahrbare und transportable Arbeitsmaschinen mit Zusatzgeräten und Ersatzteilen, Förderanlagen, Generatoren, Hallenkräne, Kessel, Kompressoren, Motoren, Öfen, Pressen, Pumpen, Schalt- und Regelanlagen, Transformatoren und Turbinen.


Welche Schäden und Gefahren sind in der Maschinenversicherung nicht abgedeckt?

Nicht versichert sind in der Maschinenversicherung Schäden durch Krieg, Kernenergie, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.

Des Weiteren sind nicht versichert Schäden durch:

  • Dritte als Lieferanten, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag
  • Mängel bei Abschluss der Versicherung
  • Betriebsbedingte Abnutzung

Die Maschinenversicherung versichert keine

  • Hilfs- und Betriebsstoffe, z.B. Brennstoffe, Chemikalien, Reinigungs- und Schmiermittel sowie Öle und Werkzeuge aller Art, z.B. Bohrer, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben.
  • sonstigen Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungs- gemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen, z.B. Brennerdüsen von Feuerungs anlagen, Siebe, Schläuche, Filtertücher.

Wie werden die Versicherungssumme und der Beitrag bei einer Maschinenversicherung ermittelt?

Für die Ermittlung des Beitrages sind die Versicherungssumme und das zu erwartende Risiko ausschlaggebend.

Bei der Versicherungssumme ist der Versicherungswert der Maschine oder technischen Anlage die entscheidende Größe. Für den Versicherungswert wird der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) einschließlich der Bezugkosten herangezogen (z.B. Verpackung, Fracht, Montage).

Wohingegen das zu erwartende Risiko anhand folgender Kriterien abgeschätzt wird:

  • Art des Betriebes
  • Art der Maschine
  • Alter der Maschine
  • eventuelle Vorschäden.

Bei der Art der Maschine spielen auch Hersteller und Maschinentyp eine wichtige Rolle.

Um den daraus resultierenden Beitrag etwas günstiger zu gestalten, ist je nach Versicherer die Vereinbarung eines Selbstbehaltes möglich. Das heißt, dass die Maschinenversicherung erst zahlt, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis die Höhe des Selbstbehaltes übersteigt.


Wann tritt die Maschinenversicherung in Kraft?

Der Versicherungsschutz der Maschinenversicherung beginnt mit der Betriebsfertigkeit der versicherten Maschine, jedoch nicht vor dem im Versicherungsvertrag genannten Versicherungsbeginn und nur nach unverzüglicher Zahlung des ersten Beitrags.

Besondere Umstände und durch Vereinbarungen im Antrag kann auch schon Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit gewährt werden. Diese Möglichkeit sollte bei Bedarf in einem Beratungsgespräch abgeklärt werden.


An welchem Versicherungsort besteht Versicherungsschutz in der Maschinenversicherung?

Versicherungsschutz besteht auf den im Versicherungsvertrag vereinbarten Betriebsgrundstücken, dem vereinbarten Versicherungsort. Mitversichert sind die Transport und Bewegungsrisiken innerhalb dieses Betriebsgrundstückes. Der Versicherungsort muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen. Er kann auf das Betriebsgrundstück oder eine Baustelle beschränkt werden.


Was für Zusatzversicherungen sind im Rahmen einer Maschinenversicherung möglich?

Maschinenversicherung - Ingenieurin an Maschine

Ein Maschinenschaden hat oft einen monatelangen Stillstand zur Folge, da Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen sehr zeitaufwendig sein können. Somit kann ein Schadensfall schnell die Existenz gefährden, vor allem wenn Löhne, Mieten, Zinsen oder Leasingraten weiter bezahlt werden müssen. Auch besteht die Gefahr, dass Kunden zur Konkurrenz abwandern.

Somit ist eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Maschinenversicherung. Mit ihr erfolgt der Ersatz entgangener Gewinne und die Übernahme laufender Betriebskosten.

Auch eine Maschinen-Mehrkostenversicherung kann hilfreich sein Betriebsunterbrechungen so kurz wie möglich zu halten. Bei einem Schadensfall ist es oft sinnvoll, umgehend eine Überganslösung zu schaffen oder Ersatzmaschinen anzumieten. Die Aufwendungen für Übergangslösungen übernimmt hierbei die Maschinen-Mehrkostenversicherung.


Ist eine Anpassung der Maschinenversicherung möglich?

In der Geschäftwelt sieht es heutzutage so aus, dass Unternehmen das Ziel haben ständig zu wachsen um die Wünsche ihrer Kunden umfassend zu erfüllen. Damit verbunden sind meist Investitionen in neue Maschinen und Anlagen. Auch diese sind vor unvorhersehbaren Schäden zu schützen, um einen reibungslosen Betrieb aufrechtzuerhalten. Somit sollte eine Maschinenversicherung möglichst flexibel sein. Bei den meisten Versicherungen ist eine Anpassung oder Änderung der Vertragsbedingungen in vielen Fällen problemlos gewährleistet. Darüber hinaus können optionale Versicherungen wie z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung oft auch im Nachhinein noch in die Versicherung aufgenommen werden.

Beratungsgespräche vor Abschluss einer Maschinenversicherung helfen Ihnen, sich einen Überblick über die variablen Anpassungsbedingungen zu verschaffen.


Kann ich eine Maschinenversicherung kündigen?

Die Maschinenversicherung gilt für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum und endet nicht in allen Fällen automatisch nach Ablauf einer bestimmten Laufzeit. Aber sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer haben das Recht der Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Über die genauen Regelungen zur Kündigung sollten Sie sich in einem Beratungsgespräch informieren lassen. Dies gilt auch für das Sonderkündigungsrecht nach einer Erhöhung des Versicherungsbeitrages bzw. nach Eintreten eines Leistungsfalles.

Ferner ist darauf zu verweisen, dass die Kündigung Ihrer Maschinenversicherung der Schriftform bedarf.

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