Managerhaftpflichtversicherung


Die Managerhaftpflichtversicherung – Eine wichtige Absicherung für Entscheidungsträger

Managerhaftpflichtversicherung - Manager im Büro

Die Bezeichnung Manager umfasst ein breit gefächertes Arbeitsgebiet, welches von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren kann. Dementsprechend vielseitig ist auch der Arbeitsalltag eines Managers, sodass es auch nicht ausbleibt, dass gewisse Risiken entstehen. Gerade das Thema Verantwortung spielt hier eine sehr wichtige Rolle, wovon Manager ja bekanntermaßen sehr viel haben. Schließlich müssen gerade Manager tagtäglich zahlreiche Entscheidungen treffen, die nicht selten mit sehr hohen Geldsummen zu tun haben. Doch bringt eben diese Verantwortung wie bereits erwähnt, auch ein hohes Risiko mit sich. Wer haftet schließlich, wenn der Manager eine falsche Entscheidung trifft? An diesem Punkt kommt die sogenannte Managerhaftpflichtversicherung ins Spiel. Diese bietet, speziell auf die Bedürfnisse von Führungskräften zugeschnitten, eine finanzielle Absicherung, sollte es im Berufsleben einmal zu gravierenden Fehlentscheidungen kommen. Und dies kann wahrlich schneller passieren, als einem lieb ist. Doch was genau ist eigentlich die Managerhaftpflichtversicherung? Um dies zu erklären, muss zunächst einmal näher auf die möglichen Risiken für Manager eingegangen werden. Durch die vielen zum Teil sehr gewichtigen Entscheidungen, die ein Manager trifft, kann es dazu kommen, dass Schadenersatzansprüche gegen ihn gerichtet werden. Dies ist meist dann der Fall, wenn dem Unternehmen oder auch einem Kunden ein finanzieller Schaden durch die Verantwortung des Managers entstanden ist. Damit zeigt sich, dass für den Manager sowohl innerbetrieblich als auch von außen nicht unerhebliche Risiken bestehen. Da es hierbei jedoch nicht selten um sehr hohe Summen geht, wären viele Manager schnell im Armenhaus, würden sie sich nicht ordentlich absichern. Und genau hierfür steht die Managerhaftpflichtversicherung. Sie kann zwar nicht vor Fehlentscheidungen schützen, wohl aber vor den mitunter hohen finanziellen Folgen.


Die Vorzüge der Managerhaftpflichtversicherung

Nun liegt es in der Natur der Dinge, dass Manager ein sehr großes Selbstvertrauen besitzen und sich schnell die Frage stellt, ob eine Managerhaftpflichtversicherung überhaupt vonnöten ist. Hier kann ganz klar gesagt werden, dass einige Vorteile für den Abschluss einer Managerhaftpflichtversicherung sprechen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob ein Manager sich mit dem Thema konfrontiert sieht, oder gar ein Geschäftsführer, für alle Positionen der Führungsriege ist die Managerhaftpflichtversicherung sinnvoll und vorteilhaft. Im Einzelnen zeigt sich dies anhand der Funktionsweise der Managerhaftpflichtversicherung. Diese schützt wie bereits erwähnt, vor jeglichen Schadenersatzansprüchen, die durch betriebliche Entscheidungen auf Manager und Geschäftsführer zukommen können. Daraus ergibt sich ein ganz entscheidender Vorteil für jede Person in der Führungsriege, der Schutz des privaten Vermögens. Was nützt es schließlich, sich zum Manager hochzuarbeiten und ein Spitzengehalt zu verdienen, wenn eine falsche Entscheidung all die Mühen wieder zunichtemacht? Somit ist der Schutz des Privatvermögens wohl der wichtigste Vorteil einer Managerhaftpflichtversicherung. Auch die gesamtschuldnerische Haftung darf in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden. Meist ist es nämlich so, dass Manager nicht nur für eigene Fehler geradestehen müssen, sondern auch für die Fehltritte anderer Manager beziehungsweise der Geschäftsführer. Auch dies deckt eine gute Managerhaftpflichtversicherung ab. Zudem sollte natürlich auch der Schutz des Unternehmens selbst nicht außer Acht gelassen werden. Diese kann nämlich einen erheblichen Schaden erleiden, sollten Schadenersatzansprüche im fünf- oder sechsstelligen Bereich auftreten. Selbstverständlich ist es im Interesse eines jeden Managers und Geschäftsführers, den Betrieb am Laufen zu halten und erfolgreich zu wirtschaften. Somit stellt auch dieser Punkt einen deutlichen Vorteil dar, sodass auch dies ganz klar für eine Managerhaftpflichtversicherung spricht.


Gründe für die Managerhaftpflichtversicherung

Managerhaftpflichtversicherung - Managerin im Büro

Selbstverständlich sprechen nicht nur diverse Vorteile für den Abschluss einer Managerhaftpflichtversicherung, sondern auch andere Gründe. Hierbei sollte zunächst einmal beleuchtet werden, inwieweit die Führungsriege sich der Haftungspflicht gegenüberstehen sieht. Das Gesetzbuch sagt in diesem Zusammenhang aus, dass sowohl Vorstände, Beiräte als auch Manager und Geschäftsführer einer sogenannten verschärften Organhaftung unterliegen. Übersetzt bedeutet dies, dass die genannten Tätigkeitsinhaber voll und ganz mit ihrem Privatvermögen haften, wenn es um Schadenersatzansprüche geht. Dies gilt sowohl für Schadenersatzansprüche des Unternehmens als auch für Ansprüche etwaiger Dritter. Dies alleine wäre eigentlich schon Grund genug, sich für eine Managerhaftpflichtversicherung zu entscheiden. Und doch spricht noch ein weiterer Grund dafür, sich in diesem Zusammenhang hinreichend abzusichern. An diesem Punkt kommt das Schlagwort Beweislastumkehr ins Spiel, welches schon vielen Managern zum Verhängnis geworden ist. Im Grunde genommen besagt die Beweislastumkehr nämlich aus, dass der Manager in der Pflicht steht, seine Unschuld zu beweisen. Und genau das ist oftmals wahrlich leichter gesagt, als getan. Wer kann schließlich schon beweisen, dass eine Entscheidung nicht wider besseren Wissens getroffen wurde? Dementsprechend ist es nahezu unmöglich, hier die persönliche Unschuld ordentlich nachzuweisen. Somit sieht sich der Manager beziehungsweise der Inhaber einer Führungsposition wieder einer beträchtlichen finanziellen Forderung gegenüber, welche mitunter das gesamte Privatvermögen zunichte machen kann. Um all diese Szenarien zu vermeiden, wurde die Managerhaftpflichtversicherung in den 90er Jahren ins Leben gerufen. Sie übernimmt sozusagen die Haftung für die Führungsriege und schützt auf diese Weise nicht nur das Unternehmen beziehungsweise die Entscheidungsträger dort, sondern auch die Ansprüche etwaiger Dritter. Es zeigt sich also ganz klar, dass es zwar nicht viele Gründe für eine Managerhaftpflichtversicherung gibt, doch die vorhandenen sind äußerst gewichtig.


Wem die Managerhaftpflichtversicherung anzuraten ist

Da nun die Vorteile und Gründe für eine Managerhaftpflichtversicherung hinreichend aufgeführt wurden, stellt sich natürlich im nächsten Schritt die Frage, wer sich für eine solche Absicherung entscheiden sollte. Hier kann zunächst einmal ganz klar gesagt werden, dass insbesondere Geschäftsführer in jedem Fall gut beraten sind, eine Managerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese tragen schließlich eine sehr große Verantwortung für ihr Unternehmen und treffen somit auch unzählige Entscheidungen in diesem Zusammenhang. Doch auch andere Tätigkeitsfelder sind von den Risiken des Geschäftsalltages nicht ausgenommen. Wie bereits erwähnt, zählen hierzu Manager genauso, wie andere leitende Angestellte. Aber auch Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte sowie Verwaltungsräte genießen eine führende Position in einem Unternehmen, was zwangsweise zu einer verschärften Haftung führt. Somit sollten auch diese Berufsgruppen unbedingt über eine Managerhaftpflichtversicherung verfügen, um etwaigen Ansprüchen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Nun sollte an diesem Punkt jedoch auch noch erwähnt werden, dass nicht jeder Mensch in einer führenden Position gezwungen ist, selbstständig eine Managerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Viele Unternehmen übernehmen nämlich die Versicherungskosten ihrerseits, sodass unter dem Strich die gesamte Führungsriege abgesichert ist.

Managerhaftpflichtversicherung - Manager telefoniert vorm Büro


Wer bringt die Managerhaftpflichtversicherung zum Abschluss?

Bei der Managerhaftpflichtversicherung handelt es sich um ein sogenanntes Sicherheitskonzept. Dies sagt bereits viel darüber aus, wer einen solchen Vertrag üblicherweise abschließt. Dies sind nämlich in der Mehrzahl der Fälle nicht einzelne Manager oder Geschäftsführer, sondern vielmehr ganze Unternehmen und Konzerne. Diese nutzen die Managerhaftpflichtversicherung als Schutz vor Schadensersatzansprüchen, da diese selbstverständlich nicht nur dem Privatvermögen der Führungsriege schaden können, sondern eben auch dem Unternehmen. Um dies so effektiv wie möglich zu vermeiden, zählt die Managerhaftpflichtversicherung gerade bei sehr großen Unternehmen zur Grundausstattung. Somit brauchen Manager und dergleichen sich auch nicht mehr darum kümmern, eine persönliche Absicherung zu finden, da die Managerhaftpflichtversicherung bereits durch das Unternehmen besteht. Doch nicht immer sehen Unternehmen sich in der Pflicht, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Dann steht es zwar im persönlichen Ermessen des Managers, sich entsprechend abzusichern, doch besteht natürlich wie bereits erwähnt, auch ein sehr deutliches Interesse für all jene, die eine führende Position bekleiden, dies auch zu tun.


Die Leistungen der Managerhaftpflichtversicherung

Natürlich sind nicht nur die Vorteile, Gründe und Rahmenbedingungen bei einer Managerhaftpflichtversicherung von Interesse für Unternehmen und die Führungsriege, sondern auch die Leistungen dieser Versicherung. An vorderster Front stehen hier selbstverständlich diverse Schadensersatzansprüche. Da diese jedoch sehr vielfältig geartet sein können, empfiehlt es sich, den Leistungskatalog hier ein wenig genauer zu beleuchten. Eine gute Managerhaftpflichtversicherung umfasst dabei in jedem Fall etwaige Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen sowie gegen einzelne Mitglieder der Führungsriege. Somit beinhalten die Leistungen stets den Schutz für Unternehmen als auch für Manager, Geschäftsführer und Co. Des Weiteren ist es natürlich auch von Belang, aus welcher Richtung die Schadensersatzansprüche kommen. Möglich sind hier entweder Geltendmachungen innerhalb der Führungsriege, also von Geschäftsführern gegen Manager und Ähnliches, aber auch Schadenersatzansprüche des gesamten Unternehmens gegen einzelne leitende Angestellte beziehungsweise Führungskräfte. Jegliche Fälle dieser Art werden durch die Managerhaftpflichtversicherung abgedeckt. Doch damit nicht genug, auch sogenannte Dritte können an das Unternehmen oder einzelne Führungskräfte herantreten, um Schadensersatzansprüche zu stellen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Kunden ein Problem in der Handlungsweise des Unternehmens sehen und dadurch einen vermeintlichen finanziellen Schaden für sich selbst erkennen. Aber auch Ansprüche aus dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen, durch Behörden oder Geschäftspartner zählen zu dem genannten Bereich. Diese sogenannten Ansprüche aus dem Außenverhältnis werden ebenfalls von der Managerhaftpflichtversicherung übernommen und finanziell abgesichert. Werden all diese Szenarien nun einmal zusammengefasst, ergibt sich daraus ein sehr dichtes Netz an Leistungen, die zu einem äußerst umfassenden Schutz für das jeweilige Unternehmen und einzelne Manager, Geschäftsführer sowie Vorstände führen.


Welche Schäden übernimmt die Managerhaftpflichtversicherung?

Managerhaftpflichtversicherung - Zufriedener Manager

Grundsätzlich lässt sich hierzu sagen, dass die Managerhaftpflichtversicherung sämtliche Schäden übernimmt, die durch die Entscheidung einer Führungskraft resultiert sind. Hierbei ausgenommen sind jedoch Schäden, die durch groben Vorsatz entstanden sind. Bei genauerer Betrachtung der möglichen Schadensfälle wird deutlich, dass hier mitunter sehr viel auf ein Unternehmen zukommen kann. So übernimmt die Managerhaftpflichtversicherung im Rahmen der Leistungen auch straf- und zivilrechtliche Sicherheitsleistungen, sogenannte Kautionen also. Des Weiteren werden Anwaltshonorare durch die Versicherung abgedeckt, aber auch Kosten für Wirtschaftsprüfer. Ebenso fallen natürlich Zeugen- und Gerichtskosten unter den Schutz der Managerhaftpflichtversicherung sowie Schadenermittlungskosten. Zudem werden auch sogenannte Schadenminderungskosten durch die Versicherung übernommen. Auch Reisekosten, welche im Zusammenhang mit einem laufenden Schadensfall anfallen, sind gedeckt. Des Weiteren werden auch Schäden übernommen, die als sogenannte Allokationsschäden bezeichnet werden. Auch Notfallkosten und Reputationsschäden sind in der Managerhaftpflichtversicherung eingeschlossen. Was nun die Schadenssumme selbst angeht, so richtet sich die Deckung hier natürlich zum einen an den Begebenheiten des Unternehmens aus. Nichtsdestotrotz bieten die meisten Versicherungen bereits im vereinfachten Antragsverfahren eine Deckungssumme im siebenstelliger Höhe an. Damit ist in den meisten Fällen bereits ein Großteil möglicher Schäden abgesichert, sodass der Geschäftsalltag ordentlich laufen kann. Nichtsdestotrotz ist es in diesem Zusammenhang auch von Belang, wer in den Leistungskatalog eingeschlossen ist. Hier finden sich nämlich oftmals nicht nur die Mitglieder der Führungsriege, sondern auch andere Personen beziehungsweise Tochterunternehmen. Zu diesem Kreis zählen sogenannte Fremdmandanten, aber auch Ehegatten und eventuelle Erben sind mitversichert und somit vor finanziellen Schäden geschützt. Unter dem Strich ergibt sich so ein sehr klares Bild, welches eine höchstmögliche Absicherung für jedes Unternehmen aufzeigt.


Die Beiträge für die Managerhaftpflichtversicherung

Wer nun wissen möchte, mit welchen Beiträgen er für die Managerhaftpflichtversicherung rechnen muss, der kann sich hierbei an einer ganz einfachen Faustregel orientieren. Die Kosten für diese Versicherung errechnen sich nämlich anhand des Jahresnettoumsatzes. Somit zahlen kleinere Unternehmen meist geringere Beiträge als große Konzerne, was natürlich sehr sinnvoll ist. Doch nicht nur der Jahresnettoumsatz ist von Bedeutung, wenn es um den Beitrag für die Managerhaftpflichtversicherung geht, sondern auch die Versicherungssumme. Schließlich hat jedes Unternehmen ganz eigene Vorstellungen davon, welche Summen abgedeckt sein müssen, sodass sich hier keine allgemeingültige Regelung empfiehlt. Je höher nun die gewünschte Deckungssumme ist, desto höher fallen natürlich auch die Beiträge für die Versicherung aus. Zieht man als Beispiel nun einmal einen Jahresnettoumsatz von rund einer Million Euro hinzu, so ergibt sich daraus ein Jahresbeitrag von rund 600 Euro, wenn die Versicherungssumme bei 250.000 Euro liegt. Wird nun bei diesem Beispiel die Deckungssumme auf eine Million Euro angehoben, ergibt sich daraus ein Beitrag für die Managerhaftpflichtversicherung von rund 1.100 Euro. Es zeigt sich also recht klar die Staffelung für den Beitragssatz. Doch die beste Möglichkeit, die perfekte Absicherung zu erreichen, stellt hier natürlich eine persönliche Beratung dar, welche auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt ist. Nur so lässt sich auch die perfekte Managerhaftpflichtversicherung finden, beziehungsweise die günstigsten Beiträge.

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