M&A Versicherung


M&A Versicherung - Geschäftsgespräc

Die M&A Versicherung ist ein qualifiziertes Versicherungsprodukt im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Unternehmensübernahmen, Unternehmenskäufe oder Fusionen (Mergers & Acquisition) bringen für die beteiligten Entscheidungsträger und die beteiligten Unternehmen eine Reihe zusätzlicher Haftungs- und Schadensrisiken. Diese sind über die übliche D&O-Versicherung nicht abgedeckt. Es handelt sich um einen Sonderfall in der Unternehmensstrategie, der nur durch die zusätzlichen M&A-Versicherung ausreichend abgesichert werden kann.

Je nach Umfang der Transaktion erhöht sich mit der Übernahme oder dem Kauf auch das Haftungs- und Schadensrisiko in ganz beträchtlicher Weise. Die M&A Versicherung für Transaktionsrisiken ist deswegen eine jeweils für den Einzelfall gestaltete Vermögensschadenversicherung. Sie wird anhand der für das Projekt zusammengetragenen Informationen gezielt entworfen und abgeschlossen. Der Versicherungsschutz beginnt bereits mit der Risikohaftung in der Vorbereitungsphase und erstreckt sich mindestens bis zum Closing. Das Deckungskonzept der M&A Versicherung geht dabei weit über das klassische Transaktionsrisiko des Fremdwährungsschadens bei Fälligkeit hinaus. Beim Unternehmenskauf, der Fusion oder der Übernahme erwachsen dem Käufer Risiken aus Leistungsstörungen bei Garantien, der Nichteintritt erwarteter Steuervorteile, Altlasten in unterschiedlichen Bereichen sowie Ersatzansprüche von Investoren.

Der Anbietermarkt für die M&A Versicherung ist sehr begrenzt. Bevor ein Versicherer die M&A Versicherung zeichnet, ist ein sorgfältigen Prüfungsprozesses notwendig. Darin wird das geplante Projekt im Hinblick auf die Geschäftsfelder der beteiligten Unternehmen, die Art der zu erwartenden Schäden und die Höhe der Deckungssumme für die M&A Versicherung geprüft. Mit einer individuell angepassten Lösung für die M&A Versicherung erhält der Unternehmenskäufer im Bieterverfahren einen Wettbewerbsvorteil. Dieser resultiert daraus, dass der Käufer einen normalen Satz an Garantien verlangt, aber nur eine reduziert Haftung vereinbart. Das sich daraus ergebende Haftungsrisiko lagert er mit Hilfe der M&A Versicherung auf den externen Risikoträger (Versicherung) aus. Die Prüfung durch die Versicherung bietet den weiteren Vorteil, dass die bisherigen Due Diligence Ermittlungen durch den Risikoträger noch einmal genau geprüft werden. Dies ist eine zusätzliche Absicherung vor der weiteren Umsetzung des Projekts und kann je nach Ergebnis der Prüfung einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Transaktion leisten. Mit Abschluss der M&A Versicherung für Transaktionsrisiken werden potenzielle Schadensquellen des Projekts für die Beteiligten so abgedeckt, dass sie nicht ein grundsätzlich erfolgreiches Geschäft gefährden können.


Der Deckungsbereich der M&A Versicherung

Trotz einer ähnlichen Begrifflichkeit ist M&A Versicherung nicht mit der verbreiteten Transaktionsrisiko-Versicherung in Verbindung mit Fremdwährungsgeschäften zu verwechseln. Letztere ist zwar ebenfalls eine Vermögensschaden-Versicherung, betrifft aber nur den engen Bereich der unberechenbaren Währungsverluste bei gewöhnlichen Geschäften mit vereinbarter zukünftiger Fälligkeit in einer anderen Währung. Der Deckungsbereich einer individuell gestalteten M&A Versicherung kann zwar auch Schäden durch Fremdwährungsschwankungen erfassen, betrifft aber in seinem Kern die Risiken einer andersgearteten Transaktion.

Unternehmenskauf, Fusion und Übernahme bergen ab einer bestimmten Größenordnung unternehmensgefährdende Risiken, die sich zum Teil sogar erst nach dem Signing zeigen. Eine umfassende M&A Versicherung stellt sich deswegen als ein Portfolio verschiedener Versicherungsprodukte dar, das für den Einzelfall nach den Bedürfnissen der an der Transaktion beteiligen gestaltet wird. Die erfolgreiche M&A-Transaktion weist in ihrer Vorbereitung und Durchführung Parallelen zur Strategie eines IPO beim Börsengang auf. So wie beim Initial Public Offering sind auch die einzelnen Schritte bis zum Abschluss jederzeit als Haftungsquellen einzuschätzen und entsprechend abzusichern. Am Anfang steht deshalb für ein korrektes Risikomanagement eine umfassende Einschätzung des Fremdunternehmens, ohne dabei die Auswirkungen einer Verbindung mit dem eigenen Unternehmen zu ignorieren.

Das korrekte Risikomanagement als Basis für eine effektive M&A Versicherung erfolgt also im Idealfall durch externe erfahrene Berater, die eine umfangreiche Prüfung der

  • Vermögens- und Ertragslage (Financial Due Diligence)
  • Bewertung der Geschäftsprozesse (Operational Due Diligence)
  • Absatzanalyse (Commercial due Diligence)
  • Personalstruktur, Analyse und Keyman-Bindung (HR Due Diligence)

vornehmen.

 

Mit dem Ergebnis der Due Diligence nehmen die erforderlichen Deckungsbereiche für die M&A Versicherung für Transaktionsrisiken konkrete Formen an, die nun auch genauer beziffert werden können. So umfasst der Deckungsbereich einer intelligenten M&A Versicherung neben der Prospekthaftung mögliche Gewährleistungsrisiken aus dem Bestand des Zielunternehmens, den Ausgleich nicht eingetretener Steuervorteile und die Abdeckung umfangreicher Gerichtsverfahren mit hohen Streitwerten. Je nach Branche erweist sich die Erweiterung des Deckungsbereichs der M&A Versicherung auf Umweltlasten als sinnvoll.

M&A Versicherung - Geschätsmann telefoniert


Vorteile der M&A Versicherung

Verwirklichen sich Transaktionsrisiken eines Unternehmenskaufs, einer Fusion oder einer Übernahme, kann ein an und für sich erfolgreich abgeschlossenes Projekt für ein Unternehmen zu einem wirtschaftlichen Misserfolg werden. Die M&A Versicherung verhindern, dass dieser nachträgliche Schadenseintritt die Zukunft des gesamten Unternehmens infrage stellt. Diese Gefahr besteht immer bei M&A-Transaktionen. Diese alleine stellen gewöhnlich einen finanziellen Kraftakt für das Leitunternehmen dar. Eine zusätzliche Belastung in der Zeit nach dem Closing ist unerwünscht und wird durch die M&A Versicherung abgedeckt.

Im Bieterverfahren ist ein durchdachtes Versicherungsportfolio zudem ein Positivfaktor, der beim Zielunternehmen ebenso wie bei den Kreditgebern entsprechende Resonanz auslösen wird. Damit wird die M&A Versicherung zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Die beteiligten Unternehmen können davon ausgehen, dass nach dem Zusammenschluss ein beachtlicher Teil möglicher Forderungen über den Versicherer abgedeckt ist. Die Voraussetzung ist, dass die Deckungsbereiche zuvor mit dem erforderlichen Überblick ausgewählt und in die M&A Versicherung implementiert werden. Die dafür erforderliche Insurance Due Diligence ist eine Doppelprüfung der eigenen Informationsermittlung. Im Ergebnis sollte sie die bisherigen Ergebnisse bestätigen und zusätzliche Sicherheit schaffen. Käufer erhalten durch die M&A Versicherung einen verlässlichen Partner und führen gegenüber den Kreditgebern den oft verlangten Nachweis, ohne den die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung gestellt würden.


Deckungsumfang der M&A Versicherung

Die M&A Versicherung verfügt über einen weitreichenden Deckungsumfang. Auch dieser richtet sich natürlich immer nach den projektspezifischen Anforderungen. Dabei sind Verkäuferinteressen ebenso zu schützen wie die Interessen des Käufers. Gerade letzterer strebt einen reibungslosen Verkauf an, der seine über den Verkauf hinausreichenden Verpflichtungen möglichst gering und zeitlich begrenzt hält. Dies ist im Hinblick auf die vielfach vom Käufer oder seinen Kreditgebern geforderten Garantiesummen über den unbelasteten Bestand der Unternehmenswerte nur durch die M&A Versicherung mit entsprechendem Deckungsumfang zu verwirklichen. Sie hält den eigenen Vorteil auf einem hohen Niveau, ohne den Verkäufer zu benachteiligen oder von der Transaktion abzuhalten. Er kann die von ihm zu gewährenden Garantiesummen auf eine deutlich geringere Eigenbeteiligung sowie die Versicherungsprämie für die M&A Versicherung reduzieren. Dennoch ist der Verkäufer abgesichert und die Transaktion verläuft ohne Störungen und preismindernde Einwände.

Aus Käufersicht gehören zum Deckungsumfang für M&A Versicherung Haftungsschäden sowie auch Eigenschäden, die durchaus eintreten können. Dazu zählen Nachforderungen bei einer z.B. möglichen Insolvenz der Muttergesellschaft des Zielunternehmens. Wird bereits für die Muttergesellschaft während der Projektphase eine Insolvenz thematisiert, bietet sich eine M&A Versicherung für dieses Transaktionsrisiko in jedem Fall an. Realisiert sich die Insolvenz, kann ein Käufer regelmäßig davon ausgehen, dass der eingesetzte Insolvenzverwalter den Unternehmenskauf prüfen wird. In den überwiegenden Fällen unterscheidet sich die Kaufpreiseinschätzung des Insolvenzverwalters von der des Käufers und Nachforderungen bleiben nicht aus. Daraus entstehen wiederum kostenintensive Rechtsstreitigkeiten, die möglicherweise zum schnelleren Abschluss im Vergleichsweg beigelegt werden. Zum Deckungsumfang der M&A-Versicherung gehören deswegen nicht nur die Abdeckung von Nachforderungen aus dem Insolvenzrisiko, sondern ebenso die Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten mit hohem Streitwert.

Zeitlich ist der Deckungsumfang der M&A Versicherung

Hauptsächlich bezieht sich der Schutz der M&A Versicherung auf die Zeit vom Prüfungsverfahren bis zum Closing. Zu einem Gesamtkonzept im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf, einer Fusion oder einer Übernahme gehört aber auch ein Portfolio für die Zeit nach dem Signing, mit dem die neue Unternehmenssituation umfassend in angepasste Versicherungen mit dem geeigneten Deckungsumfang abgesichert wird.


Transaktionsrisiken

Das Konzept der M&A Versicherung beruht auf den Erfahrungen mit den typischerweise in Verhältnis von Käufer und Verkäufer auftretenden Transaktionsrisiken. Dabei haben sich einige Bereiche der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als besondere Zielbereiche des notwendigen Risikomanagements erwiesen.

Zu beachten sind:

  • Gewährleistung und Garantien
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Steuererwartungen und Steuernachteile
  • Insolvenzrisiko und Kaufpreisnachforderungen des Insolvenzverwalters
  • Umwelthaftung

Diese M&A-Transaktionsrisiken finden ihre Absicherung in der M&A Versicherung durch die

  • Warranty & Indemnity Police
  • Legal Opinion and Litigation Buyout Police
  • Tax Police
  • Transaction at Undervalue Police
  • Environmental Police

Innerhalb dieser Transaktionsrisiken nimmt die M&A Versicherung Warranty and Indemnity eine bedeutende Stelle ein. Dies gilt sowohl für den Käufer, der sich selbst durch beim Verkäufer entstehende Schadenquellen versichert, als auch für den Verkäufer, der seine Haftung aus dem Kaufvertrag über die M&A Versicherung absichert. Je nach Gestaltung der Transaktion kann die für den Abschluss des Vertrages zu gewährende Garantiesumme erhebliche Höhen erreichen. In einigen Fällen handelt es sich um mehrere Prozent des Gesamtvolumens. Dies ist nicht immer unbedingt eine Bedingung, die nur vom Käufer ausgeht. Vielfach verlangen auch die Kreditgeber diese Beträge. Durch eine entsprechende M&A Versicherung für dieses Transaktionsrisiko lässt sich der Eigenbetrag für den Käufer auf einen Bruchteil des vereinbarten Betrages reduzieren. Die M&A Versicherung dieses Transaktionsrisikos wertet dazu die Garantie ein weiteres Mal auf, da die Versicherer als Risikoträger immer höher bewertet werden als eine bloße Garantie durch die beteiligten Unternehmen.

Grundsätzlich gilt, dass Transaktionsrisiken besonders solche Bereiche betreffen, die zuvor bei der Bewertung des Projekts einen entscheidenden Faktor dargestellt haben. Diese Risiken haben Einfluss auf die Entscheidung der Investoren und Kreditgeber. Sie können das Projekt bei einer Verwirklichung des Risikos während der Verhandlungsphase zum Scheitern bringen oder im Nachhinein zu einem Misserfolg umwandeln. Die umfangreiche M&A Versicherung für Transaktionsrisiken begrenzt die möglichen Schadenszenarien auf ein für Verkäufer und Käufer wirtschaftlich vertretbares Maß.

Innerhalb dieser Transaktionsrisiken nimmt die M&A Versicherung Warranty and Indemnity eine bedeutende Stelle ein. Dies gilt sowohl für den Käufer, der sich selbst durch beim Verkäufer entstehende Schadenquellen versichert, als auch für den Verkäufer, der seine Haftung aus dem Kaufvertrag über die M&A Versicherung absichert. Je nach Gestaltung der Transaktion kann die für den Abschluss des Vertrages zu gewährende Garantiesumme erhebliche Höhen erreichen. In einigen Fällen handelt es sich um mehrere Prozent des Gesamtvolumens. Dies ist nicht immer unbedingt eine Bedingung, die nur vom Käufer ausgeht. Vielfach verlangen auch die Kreditgeber diese Beträge. Durch eine entsprechende M&A Versicherung für dieses Transaktionsrisiko lässt sich der Eigenbetrag für den Käufer auf einen Bruchteil des vereinbarten Betrages reduzieren. Die M&A Versicherung dieses Transaktionsrisikos wertet dazu die Garantie ein weiteres Mal auf, da die Versicherer als Risikoträger immer höher bewertet werden als eine bloße Garantie durch die beteiligten Unternehmen.

Grundsätzlich gilt, dass Transaktionsrisiken besonders solche Bereiche betreffen, die zuvor bei der Bewertung des Projekts einen entscheidenden Faktor dargestellt haben. Diese Risiken haben Einfluss auf die Entscheidung der Investoren und Kreditgeber. Sie können das Projekt bei einer Verwirklichung des Risikos während der Verhandlungsphase zum Scheitern bringen oder im Nachhinein zu einem Misserfolg umwandeln. Die umfangreiche M&A Versicherung für Transaktionsrisiken begrenzt die möglichen Schadenszenarien auf ein für Verkäufer und Käufer wirtschaftlich vertretbares Maß.


Deckungssumme der M&A Versicherung

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Als Spezialprodukte mit individuellem Zuschnitt werden die Deckungssummen der einzelnen M&A Versicherung im Rahmen der Insurance Due Diligence projektbezogen ermittelt. Transaktionsrisiken sind überwiegend im sieben- oder achtstelligen Bereich angesiedelt, können aber in einigen Fällen noch höher liegen. Es ist im Interesse des Versicherten, dass diese Beträge so weit wie möglich durch die Deckungssummen der M&A Versicherung übernommen werden und eine möglichst geringe Eigenbeteiligung vereinbart wird.

Die Ermittlung der Deckungssummen für die M&A Versicherung erfolgt aufgrund der gesammelten Informationen aus der Due Diligence. Versicherer benötigen das vollständige Datenkonvolut, um die Deckungssummen zu bestätigen, die der Antragsteller angibt. Im Zweifel wird im Zuge der Insurance Due Diligence eine Neubewertung vorgenommen. Bei einigen M&A Versicherungen wie der Warranty & Indemnity ist die Ermittlung der Deckungssumme einfacher als in anderen Bereichen wie der Absicherung gegen Rechtsstreitigkeiten und die damit verbundenen Kosten. Oft ist die Garantie bereits vom Käufer oder dem Kreditgeber vorgegeben. Sie wird von diesen Beteiligten höher angesetzt, als dies vom Verkäufer erfolgt. Dieser Interessenkonflikt wird durch die M&A Versicherung gelöst.

Nicht immer kann die Deckungssumme der M&A Versicherung durch eine einzige Versicherungspolice aufgefangen werden. Versicherer bieten deswegen dem Versicherten die Möglichkeit des Splittings. Der Gesamtbetrag wird durch die Deckungssummen mehrerer Policen erzielt. Dabei ergänzen Zusatzabschlüsse die Hauptpolice, die den Großteil der Deckungssumme enthält. Weiterer Bestandteil ist die Festlegung einer Eigenbeteiligung. In den versicherten Größenordnungen ist die Eigenbeteiligung üblich und führt außerdem dazu, dass sich die zu leistende Prämie für die M&A Versicherung um den prozentualen Anteil daraus reduziert. Angesichts der Höhe der Deckungssumme der M&A Versicherung und dem Ergebnis des Gesamtgeschäfts ist eine Eigenbeteiligung ein immer vertretbarer Kostenfaktor. Dazu ist zu bedenken, dass er nur dann zum Tragen kommt, wenn tatsächlich der Schadensfall eintritt und abgewickelt wird.


Schadensszenario bei der M&A Versicherung

Die Schäden, die im Zusammenhang mit einer Unternehmenstransaktion auftreten können, sind unterschiedlicher Natur. Sie lassen sich in mehrere Gruppen unterscheiden, die sich gut nach dem Geschädigten unterscheiden lassen. Neben Fremdschäden, für die Projektbeteiligte in der Haftung stehen, können ebenso Eigenschäden eintreten. Fremdschäden stehen dabei oft im Zusammenhang mit nicht eingetretenen Gewinnen, die für die Investoren entscheidend waren und die später zu Haftungsansprüchen gegen das Unternehmen führen. Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen betreffen die Entscheidungsträger, die sich immer mit Haftungsansprüchen konfrontiert sehen. Dies führt wiederum zu Rechtsstreitigkeiten, die erheblichen Kosten bei der Rechtsverfolgung und der Abwehr der Ansprüche verursachen können.

Schadensquellen, die in keinem Fall vernachlässigt werden sollten, finden sich hauptsächlich bei:

  • Gewährleistungsansprüchen
  • Nicht eingetretenen Steuervorteilen
  • Haftungseintritt absehbarer Rechtsstreitigkeiten
  • Umweltaltlasten

Ein mögliches Schadenszenario, das die M&A Versicherung abdeckt, ist der nicht eingetretene Steuervorteil. Häufig werden bei der Bewertung einer Unternehmenstransaktion Steuervorteile berücksichtigt. Kommt es – anders als zum Beispiel bei der Porsche-VW-Transaktion – dazu, dass diese zuvor bezifferten Vorteile sich nicht realisieren lassen, fallen erheblichen Einnahmepositionen weg. Eine Deckung dieses Schadens im Rahmen einer entsprechend gestalteten M&A Versicherung minimiert die Verluste und beeinträchtigt die Post Merger Phase nicht in dem Umfang, wie es ohne die entsprechende M&A Versicherung zu befürchten ist. Die Post Merger Integration ist ohnehin immer in enger Verbindung mit der M&A-Transaktion zu sehen und zu bewerten. Werden die für die Unternehmenstransaktion zugrunde gelegten Strategien und Aussichten mit der nötigen Kompetenz umgesetzt, lassen sich viele der unerwünschten Vermögensschäden vermeiden. Die M&A Versicherung ist zwar eine Entlastung bei der Unternehmenstransaktion und setzen Energien für den erfolgreichen Abschluss des Projekts frei, sollten aber nicht als eigene Garantie für den dauerhaften Erfolg angesehen werden.


Kündigung der M&A Versicherung

Die M&A Versicherung ist kein Versicherungsprodukt mit wiederkehrenden Prämienzahlungen. Sie unterscheiden sich damit von den üblichen Bestandsversicherungen, die jedes Unternehmen zur Absicherung des täglichen Geschäftsrisikos in seinem Versicherungsportfolio hat. Nach einer abschließenden Insurance Due Diligence erfolgt die individuelle Gestaltung der M&A Versicherung in einer oder mehreren Policen. Die Deckungssummen sind dabei maßgeblich für die Prämie. Es handelt sich um eine einmalige Prämienzahlung, während die Versicherungsleistungen über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Dies kann bis zu mehrere Jahre in die Post Merger Phase hineinreichen.

Die M&A Versicherung wird aufgrund ihrer besonderen Strukturierung nach Vertragsschluss nicht gekündigt. Dies gilt gleichermaßen für den Versicherer wie auch für die Versicherten. Diese Vereinbarung ist nachvollziehbar und wirtschaftlich zudem sinnvoll. Für die Versicherten ergibt sich daraus eine deutlich erhöhte Versicherungsbeständigkeit, die sich gegenüber den Kreditgebern auswirkt oder auch gegenüber dem Käufer, sofern es sich beim Versicherungsnehmer um den Verkäufer handelt. Die Versicherungsgarantie ist nachweislich während der gesamten Transaktion gegeben. Anders als bei anderen Versicherungsarten, die im Schadensfall auch zu einer Kündigung vonseiten der Versicherung führen können, ist dies bei einer M&A Versicherung nicht zu befürchten. Der Versicherungsschutz ist für die Dauer der vertraglichen Vereinbarung gewährleistet. Ausnahmen bestehen bei schuldhaften und vorsätzlichen Falschangaben während der Vertragsanbahnung.

Nachdem die Prämienzahlung erfolgte, ist eine Kündigung der M&A Versicherung nicht notwendig. Die Prämie ist so ausgelegt, dass sie das gesamte Risiko über den gesamten Zeitraum der Transaktion abdeckt. Durch eine Kündigung der M&A Versicherung erwächst dem Vertragspartner kein Vorteil. Er hat keinen Anspruch auf eine Erstattung der anteiligen Prämie und würde mit dem vorzeitigen Ende der M&A Versicherung seine umfangreiche Deckung gegen mögliche Forderungen und Verluste verlieren. Dies ist wirtschaftlich nicht vertretbar und würde ohne Zweifel ein Grund für Schadensersatzansprüche wegen pflichtwidrigen Verhaltens auslösen. Die Frage nach einer Kündigung der M&A Versicherung stellt sich also gar nicht erst.


Beitragsberechnung für M&A Versicherung

Versicherungsgesellschaften, die eine M&A Versicherung zeichnen, errechnen individuell die Höhe der vom Vertragspartner zu zahlenden Beiträge. Die Beitragsberechnung orientiert sich dabei immer am zu versichernden Risiko und an der Höhe der gewünschten Deckung für die M&A Versicherung unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung. Ihre Grenzen findet die Beitragsberechnung dann, wenn die erforderliche Deckungssumme nicht mehr von der Versicherung akzeptiert werden kann. Dies ist bei besonders werthaltigen Unternehmenstransaktionen der Fall. Eine Voranfrage vor dem eigentlichen Prozess der Beitragsermittlung ist in jedem Fall sinnvoll.

Üblich ist eine Beitragsberechnung in Prozentanteilen. Trotz des relativ hohen Schadensrisikos ist die Prämiengestaltung verhältnismäßig gering. Marktüblich bei den Anbietern für eine M&A Versicherung ist eine Beitragsberechnung im Bereich von 1% bis 3%. Grundlage ist dabei die Deckungssumme. Dies führt dazu, dass im Bereich der Warranty & Indemnity durch den Abschluss einer entsprechenden M&A Versicherung die Garantieleistung des Verkäufers von einem achtstelligen Betrag auf eine deutlich leichter vertretbare Prämie absinkt. Nicht ohne Grund steigt die Zahl der abgeschlossenen M&A Versicherungen inzwischen kontinuierlich an. Ein zusätzlicher Vorteil der M&A Versicherung ist, dass gleichartige Versicherungen sowohl vom Verkäufer wie auch vom Käufer abgeschlossen werden können. Beide verfolgen das gleiche Sicherungsinteresse, wobei Verkäufer sich gegen Forderungen schützen und Käufer die Realisierung eigener Forderungen primär verfolgen.

Grundlage der Beitragsberechnung für die M&A Versicherung ist natürlich eine ausführliche Dokumentation der Unternehmenstransaktion. Dabei greifen die Versicherer auf die von Beratern bereits erstellte Insurance Due Diligence zurück, während sie gleichzeitig eine interne Prüfung vornehmen. Die dafür erforderliche Zeit ist in der Regel sehr gering bemessen und verringert sich zusätzlich, je sorgfältiger die erforderlichen Prüfungsunterlagen aufbereitet und übersichtlich präsentiert werden können. Eine enge Zusammenarbeit mit den M&A-Beratern beschleunigt den Prozess noch, an dessen Ende eine konkrete Beitragsberechnung für die M&A Versicherung steht. Je nach Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes werden auch Versicherungsprodukte für die Post Merger Phase in die Beitragsberechnung mit eingebunden.

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