Ladenversicherung


Was ist eine Ladenversicherung?

sachversicherung24 – Ladenversicherung - zufriedener Besitzer vor seinem LadenLaden, Ladenlokal oder Verkaufsräume – allen gemeinsam ist, dass ein Geschäftsinhaber in diesen Räumen einen beträchtlichen Teil seines Kapitals konzentriert. Zusammen mit seinen Lagerbeständen präsentiert er dort die Grundlage seines Einkommens. Es wäre fahrlässig, diese Werte nicht durch eine Ladenversicherung gut zu schützen und sich gegen die Gefährdung seiner Existenz durch ganz unterschiedliche Schäden zu versichern.



Einzelhändler und generell Betreiber von Ladenlokalen benötigten einen anderen Versicherungsschutz als Inhaber eines Büroservice oder eines Dienstleistungsservice mit einigen wenigen Bürogeräten. Die Ladenversicherung ist auf den Schutz der im Ladenlokal und den dazu gehörigen Geschäftsräumen angebotenen und eingelagerten Warenbestände spezialisiert. Die Ladenversicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen, die neben dem Versicherungsschutz gegen die klassischen Schadensursachen noch solche individuellen Erweiterungen anbietet, die ein Ladeninhaber für notwendig und sinnvoll erachtet. Dies kann je nach Art des Geschäfts eine umfangreiche Ladenversicherung sein, die auch die mittelbaren Schadensquellen wie Glasbruch und Elektronikschäden beinhaltet.

Insgesamt ist jedoch von Bedeutung, dass die Ladenversicherung so ausgestaltet ist, dass bei Schadenseintritt die Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb so gering wie möglich gehalten werden. Das Restrisiko für den Versicherten ist bei einer maßgeschneiderten Ladenversicherung so gering wie möglich und stellt keine Gefährdung seines Einkommens oder des Fortbestands seines Unternehmens dar.

Wichtige Schadensbereiche sind:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Glasbruch bei großen Schaufensterflächen und Eingangstüren

In welchem Umfang die Ladenversicherung um den Schutz der Elektronik und für Elementarschäden erweitert werden kann und sollte, hängt von der individuellen Einschätzung und dem Versicherungsanspruch des Ladenbesitzers ab. Generell gilt, dass jeder Gewerbetreibende sich im Rahmen seiner Möglichkeiten und mit Blick auf sein notwendiges Versicherungsbedürfnis versichern sollte. Andererseits sind auch die Grenzen der Ladenversicherung zu beachten. So sehr sich ein Ladeninhaber auch einen umfangreichen Schutz gegen die nie aussterbenden Ladendiebe wünscht, so wird eine Geschäftsinhaltsversicherung den Schutz seiner Warenbestände nur außerhalb der Ladenöffnungszeiten gegen schweren Diebstahl (Einbruchdiebstahl) übernehmen.

Bei realistischer Einschätzung der erforderlichen Deckungssummen gewährt die Ladenversicherung jedoch die Gewissheit, bei einem Schaden des gesamten Bestandes oder eines Teils davon durch den finanziellen Ausgleich den Fortbestand des Betriebs zu sichern.


Für wen ist eine Ladenversicherung?

Die Ladenversicherung ist eine Geschäftsversicherung. Privatleute können sie nicht abschließen, benötigen sie auch gar nicht. Allerdings lässt sich zum Privatversicherungsbereich ein Vergleich zur Hausratversicherung ziehen, um den Schutzzweck der Ladenversicherung etwas zu verdeutlichen. Wie die Hausratversicherung übernimmt die Ladenversicherung die Abdeckung der inhaltlichen Gefahren des Geschäftsbetriebs.

Zielgruppe dieser besonderen Geschäftsinhaltsversicherung sind Gewerbetreibende, Einzelhandel und Shopbetreiber mit einem irgendwie gearteten Ladenlokal nebst dem dazugehörigen Warenbestand und den in ihrem Eigentum stehenden Geschäftsausstattungen. Die Ladenversicherung ist nicht gedacht für Immobilienbesitzer, die einen Teil ihrer Immobilie als Ladenlokal vermieten, diesen Laden also nicht selbst betreiben. Die Immobilie selbst ist über die Gebäudeversicherung geschützt. Alles, was diese Mieter an Warenbestand und Geschäftsinhalt in die von ihnen angemieteten Räume einbringen, kann über eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Ladenversicherung versichert werden.

Die Größe des Ladens spielt bei der grundsätzlichen Entscheidung über die Ladenversicherung zunächst keine Rolle. Auch kleine und kleinste Ladenlokale, deren Geschäftsfläche nur aus wenigen Quadratmetern besteht, benötigen die Absicherung im Schadensfall. Einzig dann, wenn ein Ladeninhaber der Auffassung ist, sich einen Totalverlust seines Bestandes durch das eigene Geschäfts- oder Privatvermögen jederzeit erlauben zu können, ist der Luxus eines Verzichts auf eine Ladenversicherung überhaupt anzudenken. In allen übrigen Fällen, in denen Einzelhändler, Shopbetreiber und gewerbliche Verkäufer mit zugänglicher Ladenfläche ihren Versicherungsschutz nach den Maßstäben eines ordentlichen Geschäftsmanns planen, ist eine Ladenversicherung unabdingbar.

Der Wert der Waren und der Bestände ist dabei zunächst ebenso sekundär. Ein Einzelhändler, der mit günstigen Waren handelt, benötigt ebenso die Ladenversicherung wie ein Einzelhändler, dessen Sortiment sich im gehobenen Bereich oder im Luxussegment befindet. Dies hat Einfluss auf die Versicherungssumme, nicht aber auf den Grund, die Inhaltsversicherung in das geschäftliche Versicherungsportfolio aufzunehmen.

Im Überblick gilt also, dass die Ladenversicherung generell benötigt wird, von

  • Einzelhändlern,
  • Gewerbetreibenden,
  • Mischbetrieben mit Ladenfläche und darauf angebotenem Warenbestand.

Im Einzelfall empfiehlt sich eine eingehende Versicherungsberatung zur Ladenversicherung. Besonders dann, wenn eine Geschäftsidee noch in der Planungsphase ist, kann dies den nötigen Überblick verschaffen und trägt wesentlich dazu bei, die Kostenplanung bereits im Frühstadium um diese regelmäßigen und notwendigen Posten zu vervollständigen.


Welche Vorteile hat eine Ladenversicherung?

Wie jede andere Versicherung auch muss sich die Ladenversicherung daran messen lassen, welchen Vorteil sie im Verhältnis zu den Prämien für den Versicherten bedeutet. Die Stärke der Geschäftsinhaltsversicherung besteht darin, dass sie einen Ladeninhaber von der Notwendigkeit befreit, eine ganz erhebliche eigene Rücklage für einen möglichen Schadenseintritt zu bilden.

Die Vorteile der Ladenversicherung sind im Überblick:

  • Prämien statt eigener Rücklagenbildung
  • Übernahme verschiedener Risiken
  • Schadensregulierung statt Kreditaufnahme im Schadensfall
  • Einschluss von Folgekosten
  • steuerliche Berücksichtigung der Prämien

Ladenversicherung - Gruppe im Gespräch

Geschäftsleute, die ein Ladenlokal betreiben, binden in der Regel einen großen Teil ihres Kapitals in den Warenbeständen. Diese befinden sich nicht nur auf der Verkaufsfläche selbst, auch die notwendigen Lagerbestände sind Kapital. Entsteht durch den Zugriff Fremder oder durch ein natürliches Ereignis ein Schaden an diesem Bestand, kann dies einen unversicherten Betrieb bis in die Insolvenz treiben. Abgesehen von wenigen sehr kapitalstarken Ladeninhabern wird aber zumindest die Aufnahme eines Kredits erforderlich sein, um den Verlust auszugleichen. Dieses Risiko entfällt durch eine Ladenversicherung. Ja nach Umfang des Versicherungspakets besteht die finanzielle Belastung darin, monatliche Prämien zu leisten. Diese orientieren sich an der Höhe des versicherten Risikos und des Versicherungsumfangs. Damit sind sie gut zu planende Betriebsausgaben, die als zusätzlicher Vorteil noch dazu steuerlich berücksichtigt werden.

Kommt es zum Schadensfall, wird der entstehende Schaden über die Ladenversicherung reguliert, ohne dass der Ladeninhaber die erforderlichen Beträge aus eigenen Mitteln ungeplant aufbringen muss. In der Regel gehört ein Großteil der mit dem Schaden verbundenen Zusatzkosten ebenfalls zum Versicherungsumfang. Aufräumarbeiten oder Schäden an fremdem Eigentum werden mitreguliert. Ein Vorteil der Ladenversicherung ist der umfassende Service, den viele Versicherer in zeitgemäßen Versicherungsverträgen bei der Geschäftsinhaltsversicherung ohne zusätzliche Prämienerhöhung anbieten. Gerade bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser andere mitversicherte Naturereignisse sind die Folgekosten der Aufräumarbeiten und erforderlichen Renovierungen nicht zu unterschätzen. Diese werden zumeist mitversichert, wobei die Kosten anteilig zur Versicherungssumme oder bis zu einer festen Obergrenze übernommen werden.

Die Vorteile der Ladenversicherung liegen also bei genauer Betrachtung darin, dass sie immer dann den finanziellen Druck von einem Ladeninhaber nimmt, wenn dieser durch einen nicht von ihm zu verantwortenden Schaden ohnehin nicht in der Lage ist, die nötigen Geldmittel durch seinen gerade durch den Schaden unterbrochenen Geschäftsbetrieb kurzfristig aufzubringen.


Welche Deckungsrisiken können in einer Ladenversicherung versichert werden?

Bei den Deckungsrisiken einer Ladenversicherung ist zu unterscheiden zwischen den unverzichtbaren Absicherungen, den generell empfehlenswerten Bestandteilen der Deckung und solchen, die sich nach dem ganz individuellen Versicherungsbedarf und persönlichen Deckungsbedürfnis des Versicherten richten.

Zum unverzichtbaren Versicherungsbedarf gehören Deckungsrisiken wie:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Glasbruch

Glasbruch gehört bei einem Ladenlokal zu einem unverzichtbaren Deckungsbereich der Ladenversicherung. Es ist das Merkmal eines Ladengeschäfts, dass von der Norm abweichende Fensterfronten als Schaufenster dienen. Gewöhnlich sind Eingangstüren ebenfalls mit zusätzlichen Glasflächen ausgestattet. Dazu kommen auf der Verkaufsfläche selbst Sonderbereiche mit Vitrinen oder Glaselementen.

Empfehlenswerter Schutz durch zusätzliche Aufnahme von Deckungsrisiken liegt dagegen im Bereich von elektronischer Geschäftsausstattung und dem Schutz von Zweigniederlassungen und Kraftfahrzeugen. Dabei ist zu beachten, dass die Elektronikversicherung im Rahmen der Ladenversicherung einen zusätzlichen Schutz darstellt, der über die Beschädigung bei einem Unglücksfall oder den Verlust durch Einbruchdiebstahl hinausgeht. Wird eine teure elektronische Kasse durch ein unglückliches Versehen beschädigt oder fällt ein Computermonitor auf den Boden ist dies ein Deckungsrisiko der Elektronikversicherung. Dieses Deckungsrisiko der Ladenversicherung erweitert den Versicherungsschutz also auch auf alltägliche Schadensrisiken.

Eine individuelle Versicherungsberatung empfiehlt sich im Bereich

  • Elementarschäden
  • Betriebsunterbrechung

Insbesondere die Elementarschaden-Deckung in einer Ladenversicherung ist nicht in allen Regionen erhältlich. Andererseits ist sie auch nicht überall erforderlich. Schäden durch Überschwemmungen oder Lawinen sind als Deckungsrisiko gut zu lokalisieren. In Risikoregionen hängt der Elementarschaden-Schutz von der Bereitschaft des Versicherers ab, diesen in die Ladenversicherung aufzunehmen und hat durch die jeweilige Schadenwahrscheinlichkeit Einfluss auf die Prämienhöhe. Bei der Betriebsunterbrechung sollte durch eine eingehende Einzelberatung geklärt werden, in welchem Umfang dieses Deckungsrisiko in der Ladenversicherung berücksichtigt werden muss. Dies ist sicherlich abhängig vom Umfang der geschäftlichen Tätigkeit, die der Ladenversicherung zugrunde gelegt wird.

Ladenversicherung - Zufriedener Geschäftsmann


Was ist nicht versichert in der Ladenversicherung?

Keine Versicherung ohne einen Haftungsausschluss – dies gilt auch für die Ladenversicherung. Die Grenze bei der Ladenversicherung ist variabel, denn als ganzes Versicherungspaket hängt es natürlich viel davon ab, welche Bausteine der Versicherte in eigener Entscheidung für sinnvoll hält und damit in seinen Versicherungsschutz aufnimmt. Einige Bereiche sind allerdings grundsätzlich ausgeschlossen und können auch nicht durch eine Zusatzvereinbarung aufgenommen werden.

Auch wenn dies für Ladenbesitzer äußerst willkommen wäre, so ist in der Ladenversicherung der nicht auszurottende Ladendiebstahl während der üblichen Ladenöffnungszeiten nicht im Versicherungsumfang enthalten. Diese kriminelle Handlung, die von vielen Ladendieben als Kavaliersdelikt oder sogar eher sportlich betrachtet wird, kann in der Ladenversicherung nicht versichert werden. Anders ist dies natürlich, findet der Diebstahl in Zusammenhang mit einem Einbruch statt. Der Einbruchdiebstahl, bei dem der Dieb zuerst ein zu diesem Zweck gedachtes Hindernis überwinden muss, gehört zum klassischen Versicherungsbereich der Ladenversicherung. Vom Versicherten wird allerdings erwartet, dass er die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Sicherung des Geschäftslokals beachtet. Wichtig ist deswegen für den Versicherungsnehmer, dass er sich bei Abschluss der Ladenversicherung genau informiert, ob der Versicherer besondere Vorkehrungen als Einbruchschutz vertraglich vorschreibt.

Diese können:

  • besonders gesicherte Schließzylinder
  • Riegel
  • einbruchsichere Türen
  • Fenstergitter oder Rollläden
  • Alarmvorrichtungen

sein, die sich aber genau aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens ergeben. Um den Deckungsschutz der Ladenversicherung zu erhalten, sollten diese Maßnahmen beachtet werden.

Andere Schäden, die nicht im Grundvertrag der Ladenversicherung versichert sind, betreffen in der Regel unvorhersehbare Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder ähnliche Naturkatastrophen. Dieser Elementarschutz lässt sich in den meisten Fällen nachversichern. Dies gilt auch für besondere Vorkommnisse wie Ausschreitungen, Aufstände und andere in Deutschland eher seltene Unruhen mit Einfluss auf den gesellschaftlichen Frieden. Nicht versichert sind auch oft solche Schäden, die nicht vorhersehbar und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Es ist vom Umfang der Ladenversicherung abhängig, ob der Versicherungsschutz auf diese Bereiche erweitert wird und ob es für die Art des Ladens sinnvoll und wirtschaftlich ist, eine derartige Erweiterung der Ladenversicherung zu vereinbaren.


Welche Schäden sind in einer Ladenversicherung abgedeckt?

Ladenversicherung - glückliche Mitarbeiter im Gespräch

Alleine bei einer Grundversicherung ist der Deckungsbereich der Ladenversicherung schon so groß, dass die meisten Schäden in der Historie eines Ladenlokals durch die einfache Versicherung reguliert werden können. So ist die Ladenversicherung in ihrem Grundumfang für Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser besonders in der Gründungsphase eines Shops fast immer ausreichend und damit noch mehr ein unabdingbarer Bestandteil des Starterpakets in die Selbstständigkeit.

Im Bereich der Feuerversicherung umfasst die Ladenversicherung zunächst die typischen Brandschäden nach einem Ladenbrand oder einem kompletten Hausbrand. Diese umfassen häufig Schäden, die durch einen Blitzschlag entstehen. Wenn der Versicherer dies noch nicht in den Grundschutz einbezieht, so lässt sich die Ladenversicherung um Schäden durch Explosion oder Implosion oder die zumeist geringe Wahrscheinlichkeit des Aufpralls eines Luftfahrzeugs einschließlich der sich aus diesen Schäden ergebenden Löschunmaßnahmen mit ihren Folgen für den Geschäftsinhalt erweitern.

Einbruchdiebstahl umfasst bei der Ladenversicherung grundsätzlich natürlich die Verluste durch die Entwendung der im Laden befindlichen Waren und Geschäftsgegenstände. Begleitet wird Einbruchdiebstahl in vielen Fällen von Vandalismus. Einbrecher geben sich nicht nur mit dem Diebstahl zufrieden, sie zerstören mit krimineller Energie auch noch Teile der Ladeneinrichtung oder machen diese auf andere Weise unbrauchbar.

Sturm und Hagel gehören zu den Bereichen der Ladenversicherung, gegen die sich ein Ladenbesitzer kaum schützen kann. Ein Sturm in einer gewissen Windstärke ist eine verheerende Kraft, die Gegenstände in die Ladenfronten treiben kann. Dadurch kommt es zu Schäden am Laden und im Ladeninneren. Die Ladenversicherung übernimmt die Deckung für Schäden durch umstürzende Bäume und Schäden durch schweren Hagel samt der entstehenden Folgeschäden.

Schließlich deckt die Ladenversicherung Schäden durch Leitungswasser ab. Diese Schäden sind erheblich. Dies gilt insbesondere, wenn die Leitungsschäden unentdeckt außerhalb der Ladenöffnungszeiten auftreten und über Stunden oder ein ganzes Wochenende hinweg den Geschäftsinhalt erheblich in Mitleidenschaft ziehen. Die Verantwortung des Eigentümers der Immobilie beschränkt sich zumeist auf die unmittelbaren Schäden an der Substanz der Geschäftsräume und nicht auf den Warenbestand und die notwendigen Aufräumarbeiten im Laden selbst.

Die Ladenversicherung ist – selbst als Grundversicherung – für einen Ladenbesitzer das sicherste Mittel, sein Geschäftsinventar und damit seine Existenz gegen Eingriffe von außen und die Unwägbarkeiten natürlicher Schadensursachen schnell und nachhaltig zu schützen.


Bis zu welcher Höhe werden Entschädigungsleistungen in einer Ladenversicherung erbracht?

Es ist üblich, dass die Ladenversicherung die versicherten Waren und Gegenstände zum Neuwert versichert. Im Schadensfall wird die Versicherungsleistung dann also so erbracht, dass die Neuanschaffung der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände ersetzt wird. Begrenzt ist dies durch die vertraglich vereinbarte Deckungssumme und sinnvollerweise um eine Sicherheitssumme für eine mögliche Unterversicherung. Dazu kommen Einschränkungen für Nebenkosten, die bei Aufräumarbeiten und sonstige Folgeschäden entstehen.

Wenn also eine Ladenversicherung abgeschlossen wird, empfiehlt sich die Prüfung des Angebots des Versicherers auf:

  • Neuwert
  • Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung oder Summenangabe bei Unterversicherung
  • Kosten als mittelbare Schadenfolge

Die genauen Schadensgrenzen in der Ladenversicherung hängen maßgeblich davon ab, welche vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen ausgehandelt und bestimmt werden. Ein Teilbereich wird über pauschalierte Versicherungsbedingungen bestimmt. Dieser Bereich betrifft häufig die Folgekosten, die sich jedoch für einen Versicherten im Schadensfall summieren können. Gerade die Deckung der Ladenversicherung für diese Fälle sollte in keinem Fall zugunsten einer besonders günstigen Prämie vernachlässigt werden. Hier gilt, dass der eigentliche Schaden manchmal geringer sein kann, als alle Nebenkosten, die bei den Aufräumarbeiten danach anfallen können.

Ein weiteres Element in der Ladenversicherung, das Einfluss auf die Prämienhöhe hat, ist häufig die Möglichkeit, eine Eigenbeteiligung zu vereinbaren. Dabei gilt, dass die Prämie umso niedriger ist, je höher die Eigenbeteiligung im Schadensfall vereinbart wird. Das Risiko einer übermäßigen Belastung ist jedoch nicht zu unterschätzen. Sinn einer Ladenversicherung ist, den Geschädigten schnell und ohne wirtschaftliche Überbelastung wieder in die Lage zu versetzen, den Geschäftsbetrieb aufzunehmen. Wird durch eine hohe Eigenbeteiligung in der Ladenversicherung diese Beendigung der ohnehin schädlichen Störung des Verkaufs im Laden verzögert, mindert das den Vorteil der Ladenversicherung zulasten des Versicherten.

Für die Ausgestaltung der Ladenversicherung gilt, dass die Entschädigungsleistungen so komfortabel und hoch wie nötig vereinbart werden sollten. Eine Ladenversicherung, die auf Wunsch des Versicherten besonders niedrige Prämien durch Eigenbeteiligung und geringe Übernahme von Folgekosten vorsieht, kann im Ergebnis unvorteilhaft sein. Wichtig ist also ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Versicherungskosten und den Leistungen der Ladenversicherung.


Wie wird in einer Ladenversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Ladenversicherung - zufriedene Ladenbesitzer

Die Ermittlung der Versicherungssumme ist abhängig vom Wert der versicherten Sachen. Dies bedeutet für den Versicherten, dass bei Abschluss der Ladenversicherung eine möglichst genaue und nicht zu sparsame Einschätzung der Waren und übrigen versicherten Gegenstände erfolgen muss. Auch der Verzicht auf den Einwand einer Unterversicherung schützt im Schadenfall bei einer unangepassten Ladenversicherung sonst nicht davor, dass ein Teil des Schadens durch die Versicherungssumme einfach nicht mehr abgedeckt ist.

Im Gegensatz zur privaten Hausratversicherung hat ein Ladeninhaber den besonderen Vorteil, aufgrund seiner kaufmännischen Geschäftsführung einen sehr viel besseren Überblick der Werte seines Shops zu haben und deswegen die Versicherungssumme der Ladenversicherung genauer ermitteln zu können. So ist es zunächst durch die zumeist von einem Steuerberater geführten Unterlagen möglich, einen ersten Überblick der dauerhaften Werte zu erhalten. Dazu kommen Statistiken über den regelmäßigen Wareneinkauf, die als Richtlinie der immer wieder ersetzten Werte herangezogen werden können. Schließlich bietet sich eine umfassende Inventur vor dem Abschluss einer Ladenversicherung an, die diese Informationsmöglichkeiten ergänzt.

Bei der Neueröffnung eines Geschäfts liegt es an der Zusammenarbeit zwischen Versicherung und Inhaber, für die Ladenversicherung eine erste Deckungssumme zu ermitteln. Dabei verfügen die Versicherer häufig über Erfahrungswerte, auf die für die Ladenversicherung jeweils zurückgegriffen werden kann. Dies entbindet den Versicherten allerdings nicht davon, sich anhand seiner eigenen Investitionen und seines Geschäftsplans Gedanken über die von ihm benötigte Ladenversicherung zu machen. Ebenso ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen die Deckungssumme der Ladenversicherung darauf zu prüfen, ob diese noch dem aktuellen Bedarf entspricht. Im Idealfall erhöht sich mit der Dauer der Geschäftstätigkeit natürlich auch der Umsatz und damit auch der zu versichernde Geschäftsinhalt. Eine Unterversicherung ist schneller erreicht, als zunächst vom Ladenbesitzer vermutet wird.

Die Deckungssumme der Ladenversicherung sollte stets im Fokus des Versicherten stehen und möglichst jährlich nach der Inventur und der Ermittlung des Jahresergebnisses darauf geprüft werden, ob sie noch den aktuellen Anforderungen seines Geschäfts entspricht. Es ist in seinem Interesse, zu jedem Zeitpunkt eine umfassende Ladenversicherung zu besitzen, auch wenn dies mit der Anpassung der Versicherungsprämien verbunden sein kann. Im Ergebnis überwiegen die Vorteile, die bei einem Schadensfall zu einer verlässlichen Absicherung durch die aktualisierte Ladenversicherung führen.


Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Ladenversicherung im Schadensfall?

Eine ganz pauschale Antwort ist darauf kaum möglich, denn abhängig ist jede Schadensregulierung von dem Vertrag, der Ihrer Ladenversicherung zugrunde liegt. In der Regel können Sie jedoch davon ausgehen, dass selbst ein Grundvertrag Schäden an Ihren Warenbestand zum Neuwert, gestohlene oder unbrauchbar gewordene kaufmännische Ausstattungen und die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung Ihres Ladenlokals und des Verkaufsbetriebs übernimmt.

Im Einzelnen sind die Leistungen der Ladenversicherung natürlich deutlich detaillierter und beinhalten sogar Kosten, die Sie selbst zuvor kaum mit großer Beachtung bedacht haben.

Dazu gehören:

  • Warenwert
  • kaufmännische Einrichtung
  • Wasserschadenbeseitigung
  • Erstmaßnahmen zur Sicherung der Geschäftsräume
  • Gutachter zur Bezifferung des Schadens
  • Aufräumarbeiten

Haben Sie die Ladenversicherung mit einer Glasbruchversicherung ergänzt, so gehört zum Versicherungsumfang zumeist auch die erste Absicherung der beschädigten Glasflächen – insbesondere der Schaufenster. Dies ist eine notwenige Maßnahme, denn gerade Schaufenster und gläserne Eingangstüren sind in der Regel Maßanfertigungen. Es dauert also, bis Sie wieder über Ihre üblichen Eingangsfronten verfügen können. Auch Werbemaßnahmen an der Außenseite des Ladenlokals können durch die Ladenversicherung ersetzt werden.

Die Leistungen der Ladenversicherung bestehen bei der überwiegenden Zahl der Versicherer nicht nur darin, dass Sie nach der Wertermittlung einen Ersatz in Geld erhalten. Vielfach bieten die Versicherer schnelle Hilfe durch die Vermittlung von Handwerkern und den umgehenden Ortstermin eines Regulierers an. Angesichts der ohnehin starken Belastungssituation, in der Sie sich nach einem Schadenseintritt befinden, ist dies durchaus hilfreich. Es erspart Zeit und Aufwand, wenn Sie durch die Vermittlung des Versicherers bei der Schadensbeseitigung entlastet werden. Auf diese Weise können Sie sich auf die eigentliche Wertermittlung am Warenbestand konzentrieren und darauf, möglichst umgehend den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen. Die anfallenden Kosten für die Handwerkerleistungen werden von diesen Betrieben direkt mit der Ladenversicherung abgerechnet und entbinden Sie davon, erst Kostenvoranschläge einzuholen, selbst den Reparaturauftrag zu geben und die Rechnungen schließlich zur Ladenversicherung einzureichen.

Insgesamt bestehen die Leistungen einer Ladenversicherung im Schadenfall aus einer Kombination von notwendigen Maßnahmen zur Schadensermittlung, zur direkten Schadensbehebung und schließlich im finanziellen Ausgleich der entstandenen Restschäden.

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
  • Jetzt bis 80% sparen
Jetzt vergleichen