Inventarversicherung


Inventarversicherung - wertvolle Lagerbestände

Es gibt wohl kaum eine Firma, kaum eine Branche und kaum einen Unternehmer, welche im täglichen Geschäftsbetrieb völlig unabhängig vom vorhandenen Inventar sind. Egal ob Ladeneinrichtung und Warenbestand für ein Handelsunternehmen, Maschinen und Anlagen für das produzierende Gewerbe oder Büroeinrichtung, Computer und Datenbestand für beinahe jede Unternehmung – Ihr Inventar ist neben der Arbeitskraft einer der wichtigsten Bausteine für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Ebenso vielfältig, wie die Art des betriebsnotwendigen Inventars sind die Gefahren, denen es im Geschäftsalltag ausgesetzt ist. Um gegen diese gewappnet zu sein, gibt es die sogenannte Inventarversicherung.

Die Fragen, die sich einem Unternehmer im Zusammenhang mit einer Inventarversicherung stellen, sind vielfältig. Sie reichen von einer ersten Definition über die versicherbaren Gefahren bis hin zu möglichen Erweiterungen einer Inventarversicherung. Erste Antworten darauf liefern die folgenden Abschnitte. Weitergehende Unterstützung bei der Wahl der für Sie optimalen Inventarversicherung erhalten Sie von unseren erfahrenen Mitarbeitern – vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.


Was ist eine Inventarversicherung?

Wie der Name schon vermuten lässt, sichert eine Inventarversicherung das gesamte Inventar Ihres Unternehmens gegen die im Versicherungsvertrag festgelegten Schadensereignisse ab. Sie lässt sich also im Prinzip mit der im privaten Bereich allseits bekannten Hausratversicherung vergleichen. Genau wie bei dieser, bestimmen auch bei der Inventarversicherung die im Versicherungsvertrag eingeschlossenen Gefahren darüber, in welchen Fällen der Versicherer für die entstandenen Schäden haftet. Welche Gefahren dies im Einzelnen sein können und welche Besonderheiten zu beachten sind, erfahren Sie im Abschnitt „Welche Gefahren deckt eine Inventarversicherung?“

Geht es um die Leistungen einer Inventarversicherung, liegt das Hauptaugenmerk meist auf dem finanziellen Ausgleich der entstandenen Schäden. Doch bei den meisten Versicherern endet das Leistungsspektrum hier noch lange nicht. Was eine Inventarversicherung außerdem noch leisten kann, erfahren Sie im Abschnitt „Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Inventarversicherung im Schadensfall?“

Auch wenn es bei den allermeisten Versicherern längst zum Service gehört, dass Sie Ihre Inventarversicherung individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zuschneiden können, ist dies nicht in jedem Fall auch wirklich nötig. Oftmals kommt schon eines der speziell für Ihre Branche geschnürten Pakte in Betracht, um Ihr Unternehmen optimal und kosteneffizient abzusichern. Welche Möglichkeiten es dafür im Einzelnen gibt, finden Sie im Abschnitt „Gibt es branchenspezifische Pakete für eine Inventarversicherung?“

Und last, but not least können Sie den Schutz Ihrer Inventarversicherung natürlich auch erweitern. Wie das geht, erfahren Sie im Abschnitt „Welche Erweiterungen sind für eine Inventarversicherung möglich?“


Welche Vorteile bietet eine Inventarversicherung?

Inventarversicherung - Lagerarbeiter und Geschäftsfrau im Gespräch

Manchmal ist es lediglich eine kleine Ursache, wie ein zerborstenes Wasserrohr oder ein defektes Kabel, das am Anfang einer großen Tragödie steht. Denn austretendes Leitungswasser oder ein sich unkontrolliert ausbreitender Kabelbrand kann schnell ihre kompletten Akten vernichten und auch das Mobiliar Ihrer Geschäftsräume in Mitleidenschaft ziehen.

Es müssen aber nicht immer die Elemente sein, die Ihnen und Ihrem Unternehmen übel mitspielen. Manchmal sind es auch unangenehme Zeitgenossen wie Einbrecher, die für Chaos und Schäden in Ihrem Unternehmen sorgen.

Doch egal welches Ereignis Sie treffen sollte, ist eines sicher: Beschädigtes oder zerstörtes Inventar muss schnell ersetzt werden, damit Sie ihren gewohnten Geschäftsbetrieb schnell wieder aufnehmen können. Und dieser Ersatz ist in erster Linie nun einmal kostenintensiv.

Natürlich könnten Sie in einem solchen Fall auf Ihre Rücklagen zurückgreifen. Doch besonders bei schweren Schadensfällen können diese schnell aufgezehrt sein. Hier liegt nun ein entscheidender Vorteil der Inventarversicherung. Denn diese erstattet die Kosten für die Wiederbeschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars, sodass Sie Ihre Rücklagen unangetastet lassen können.

Um einen weiteren Vorteil zu beleuchten, stellen Sie sich am besten folgende Situation vor: Ein Einbrecher verschafft sich gewaltsam Zugang zu Ihren Geschäftsräumen und beschädigt dabei die Eingangstür schwer. Beim Durchwühlen Ihres Eigentums stößt er lediglich auf einen älteren Laptop und die Kaffeekasse. Seinen Frust über die „magere Ausbeute“ lässt er an Ihren Aktenschränken aus. Zwar hält sich der eigentliche Schaden aufgrund des geringen Wertes der entwendeten Gegenstände gering, doch die Reparatur des Schließsystems und vor allem die Wiederbeschaffung der vernichteten Geschäftsunterlagen schlagen mit erheblichen Kosten zu Buche.

An dieser Stelle kommt der zweite Vorteil einer Inventarversicherung zum Tragen. Denn diese übernimmt im Regelfall auch solche Aufwendungen wie die Reparatur beschädigter Schließsysteme, die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen und Daten oder notwenige Sicherungsmaßnahmen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in Abschnitt „Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Inventarversicherung im Schadensfall?“ und natürlich im persönlichen Gespräch mit unseren kompetenten Beratern.


Welche Gefahren deckt eine Inventarversicherung?

Aufgrund ihres relativ häufigen Auftretens und nicht zuletzt wegen der zu erwartenden hohen bis existenzgefährdenden Schäden haben sich die folgenden Gefahren als Standard bei vielen Inventarversicherungen herauskristallisiert:

  • Feuer,
  • Einbruch-Diebstahl,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagelschlag

Die Ursachen für ein Feuer können vielfältig sein. So kann es beispielsweise sowohl durch ein defektes Elektrokabel hervorgerufen werden, als auch infolge eines Blitzschlages oder einer Explosion auftreten. Neben einer relativ gesehen recht großen Wahrscheinlichkeit seines Auftretens ist im Falle eines Brandes außerdem mit hohen Schäden bis hin zum Totalverlust Ihres Inventars zu rechnen.

Auch die Gefahr, dass Ihr Unternehmen Opfer eines Einbruch—Diebstahls wird, ist nicht zu unterschätzen. Die daraus resultierenden Schäden sind dabei zwar nicht unbedingt so verheerend, wie im Falle eines Brandes, können aber vor allem bei hochpreisigem Inventar oder durch einhergehenden Vandalismus schnell ausufern.

Ebenfalls nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte das Zerstörungspotenzial von Leitungswasser. Denn tritt dies beispielsweise nach dem Bruch eines Wasserrohres aus und bleibt dies vielleicht über ein Wochenende unbemerkt, droht montags eine böse Überraschung. Denn das kühle Nass ist nicht nur Gift für Ihre elektronischen Geräte wie Computer oder Telefonanlagen, es zerstört ebenfalls Ihre Dokumente und setzt Einrichtungsgegenständen wie Maschinen oftmals schwer zu.

Als eine wahre Naturgewalt kann sich oftmals ein Sturm entpuppen, vor allem wenn er mit Hagelschlag einhergeht. Werden in einem solchen Fall Ihre Gebäude beschädigt, wird oftmals auch ihr Inventar in Mitleidenschaft gezogen.

Natürlich sind die eben beschriebenen Risiken beileibe nicht die Einzigen, denen Ihr Betrieb im Laufe der Zeit ausgesetzt sein kann. Dies kann beispielsweise eine ganze Reihe weiterer Naturgewalten sein wie etwa:

  • Erdbeben, Erdrutsche oder Vulkanausbrüche,
  • Schnellasten und Lawinen,
  • Überschwemmung und Rückstau.

Die meisten am Markt befindlichen Inventarversicherungen ermöglichen es, solcherlei Schäden als erweiterte Elementargefahren oder erweiterte Deckung (Extended Coverage) ebenfalls einzuschließen. Dabei beinhaltet die erweiterte Deckung im Regelfall zusätzlich noch die sogenannten politischen Risiken wie:

  • innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder böswillige Beschädigung
  • den Aufprall von Fahrzeugen
  • Schäden durch Überschalldruck oder etwa solche durch
  • Rauch.

Das Nonplusultra in puncto Schutz aber stellt der Baustein „unbenannte Gefahren“ dar. Denn anders als beim bisher Gesagten gilt in diesem Fall: Ihre Inventarversicherung deckt alle Schadensfälle, die nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen wurden.

Inventarversicherung - Geschäftsfrau vergleicht Verträge online


Welche Gefahren und Schäden sind in einer Inventarversicherung nicht versichert?

Die Frage, welche Gefahren nicht von Ihrer Inventarversicherung gedeckt sind, ist differenziert zu betrachten.

Basiert der Vertrag Ihrer Inventarversicherung auf dem Prinzip der benannten Gefahren, sind also die versicherten Gefahren explizit aufgeführt, denn sind alle nicht benannten Gefahren auch nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Ein Beispiel:
Sie haben die Gefahren Feuer und Einbruch-Diebstahl zum Bestandteil Ihrer Inventarversicherung gemacht. Während eines besonders strengen Winters kommt es zu einem Bersten der Wasserleitung innerhalb ihrer Geschäftsräume. Da Ihr Geschäftsbetrieb über die Weihnachtsfeiertage ruht, stehen Sie im neuen Jahr vor einem großen Schaden. Da die Gefahr von Leitungswasserschäden aber nicht Bestandteil Ihrer Inventarversicherung ist, müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen.

Handelt es sich hingegen um eine Versicherung unbenannter Gefahren, gilt genau das Gegenteil. Denn dann deckt Ihre Inventarversicherung jeden erdenklichen Schadensfall, der nicht explizit im Versicherungsvertrag ausgeschlossen wurde.

Ein Beispiel:
Sie haben sich bei Ihrer Inventarversicherung für den Baustein „unbenannte Gefahren“ entschieden. Damit sind erst einmal alle denkbaren Risiken versichert. Da der Vertrag Ihrer Inventarversicherung aber sowohl über eine sogenannte Kriegs- als auch über eine Kernenergieklausel verfügt, sind Schäden durch kriegerische Handlungen oder durch radioaktive Verstrahlung nicht versichert.

Dass Versicherer in der Regel auch dann nicht haften, wenn Sie als Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sollte verständlich sein, wird der Vollständigkeit halber aber trotzdem erwähnt. Dies würde beispielsweise dann zutreffen, wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen absichtlich ein Feuer legen.

Ein wenig anders sieht die Situation bei grober Fahrlässigkeit aus. Zwar sind dadurch begünstigte Schäden bei vielen Anbietern einer Inventarversicherung ebenfalls nicht gedeckt, doch es gibt auch Ausnahmen. So verzichten beispielsweise einige wenige Versicherer aus Kulanz darauf, den Einwand der groben Fahrlässigkeit geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel aber die Tatsache, dass der entstandene Schaden ein vertraglich fixiertes Maximum nicht übersteigt.
Gut zu wissen!

Während sich Einbruch-Diebstahl grundsätzlich über die Wahl des entsprechenden Bausteins in Ihre Inventarversicherung einschließen lässt, ist einfacher Diebstahl – wie etwa Ladendiebstahl – oftmals nicht versichert. Allerdings bieten einige Versicherer gegen Aufpreis an, auch Schäden durch einfachen Diebstahl bis zu einer festgelegten Höhe in Ihre Inventarversicherung aufzunehmen.


Wie wird bei einer Inventarversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Im Regelfall erstattet eine Inventarversicherung den Neu- oder Wiederbeschaffungswert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände in Ihrem Unternehmen. In einem solchen Fall spricht man von einer Neuwertversicherung.

Die bei Abschluss Ihrer Inventarversicherung festgelegte Versicherungssumme soll nun aus zweierlei Gründen möglichst dem Wiederbeschaffungswert Ihres versicherten Betriebsvermögens (Inventar, Waren, Rohstoffe, etc.) entsprechen.

Grund 1:
Im Schadensfall haftet der Versicherer nur bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme Ihrer Inventarversicherung. Sollte nun aber der Versicherungswert, also der Wiederbeschaffungswert Ihres Inventars, Ihrer Waren und Ihrer Rohstoffe die Versicherungssumme Ihrer Inventarversicherung übersteigen, dann liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Ist diese erheblich, so ist der Versicherer dazu berechtigt, die Leistungen aus Ihrer Inventarversicherung im Schadensfall entsprechend zu kürzen. Mit anderen Worten: Sie würden auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.

Grund 2:
Da der Versicherer im Schadensfall bis zur festgelegten Versicherungssumme Ihrer Inventarversicherung haftet, hat deren Höhe naturgemäß einen großen Einfluss auf die Summe des von Ihnen zu entrichtenden Versicherungsbeitrages. Sollten Sie nun auf Nummer sicher gehen und durch eine großzügige Bemessung der Versicherungssumme eine Unterversicherung vermeiden wollen, erkaufen Sie dies beinahe immer mit höheren Beiträgen als eigentlich notwendig.

 

Doch wie genau legen Sie nun die optimale Versicherungssumme Ihrer Inventarversicherung fest? Hilfreich hat sich in solchen Fällen die Erstellung einer Inventarliste erwiesen. Denn mit den darin aufgeführten Vermögenswerten fällt Ihnen die Festlegung der Versicherungssumme für Ihre Inventarversicherung nicht mehr schwer. Selbstverständlich stehen wir von sachversicherung24.info Ihnen auch in Fragen der optimalen Versicherungssumme zur Seite.


Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Inventarversicherung im Schadensfall?

Im Schadensfall leistet eine Inventarversicherung zuallererst einmal finanziellen Ersatz für das beschädigte oder zerstörte Inventar. Zu diesem gehören beispielsweise:

  • Ihre gesamte Büro-, Laden- und Lagereinrichtung inklusive Computer und Telefone,
  • Ihre Maschinen, Anlagen und Werkzeuge,
  • Ihr gesamter Bestand an Waren und Vorräten

Dieses wird in der Regel zum Neu- oder Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Doch damit hören die Leistungen einer Inventarversicherung in der Regel noch nicht auf. Denn im Schadensfall kommen neben den eigentlichen materiellen Verlusten oft noch weitere Kosten auf Sie zu. So werden beispielsweise Kosten für

  • Feuerlöscharbeiten,
  • Aufräum- und Abbrucharbeiten,
  • eventuell notwendige Entsorgung kontaminierten Erdreiches,
  • die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen

bei den allermeisten Inventarversicherungen bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen.

Andere Aufwendungen wie beispielsweise jene für

  • provisorische Sicherungsmaßnahmen oder
  • Reparaturen von Schäden an Gebäuden und Schlössern nach einem Einbruch-Diebstahl

werden in der Regel ebenfalls erstattet, haben aber niedrigere Höchstgrenzen.
Selbiges gilt auch für Schadensfälle wie etwa den Verlust von Bargel durch Einbruch-Diebstahl oder Raub und räuberische Erpressung.

Die Erstattungsobergrenze für Bargeld hängt dabei direkt mit dessen Aufbewahrungsort zusammen.

Wurde das Geld etwa aus einem Safe, Tresor oder gleichwertigem Geldschrank entwendet, so liegen die Entschädigungshöchstgrenzen Ihrer Inventarversicherung je nach Versicherer zwischen 25.000 und 30.000 Euro.

Wesentlich geringer, nämlich zwischen 2.500 und 3.000 Euro fallen die Erstattungen aus, wenn sich das Geld in einem anderen verschließbaren Behältnis befinden hat.
Unverschlossen aufbewahrtes Geld wird im Schadensfall immerhin noch bis zu einer Obergrenze von 250 bis 300 Euro erstattet.

Eine ähnliche Staffelung für Haftungsgrenzen einer Inventarversicherung hat sich auch für Schäden durch Raub und räuberische Erpressung herausgebildet. Dabei spielt es etwa eine Rolle, ob Sie in Ihren eigenen Geschäftsräumen das Opfer eines Raubes wurden oder ob sich dieser auf dem Transportweg ereignet hat.

Tipp
Nicht immer sind die durch ein unvorhergesehenes Ereignis entstandenen Schäden leicht zu beziffern. Manchmal ist etwa der Einsatz eines Gutachters oder Sachverständigen sinnvoll und notwendig.

Zu den Leistungen einer guten Inventarversicherung zählt in diesen Fällen die Übernahme der Gutachter- oder Sachverständigenkosten. Allerdings wird dabei oftmals eine Mindestschadenshöhe vorausgesetzt. Auch ist die Einräumung einer Selbstbeteiligung durchaus gängige Praxis.


Wo gilt die Inventarversicherung?

Inventarversicherung - Hochwertiger Arbeitsplatz

Bei Abschluss Ihrer Inventarversicherung definieren Sie den oder die Orte Ihrer Geschäftsräume und halten diese im Versicherungsschein fest. Daraus ergibt sich dann in der Regel schon das „Wo“, wenn es um die Gültigkeit Ihrer Inventarversicherung geht.

Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. Im Falle des Versicherungsortes Ihrer Inventarversicherung betreffen diese Ausnahmen den speziellen Fall, dass Sie im laufenden Versicherungsjahr neue Betriebsgrundstücke oder gar andere Unternehmen erwerben oder aber Ihren Betriebssitz an einen anderen Ort verlagern.

Im ersten Fall ist es allgemein üblich, dass das Inventar in den neu hinzukommenden Betriebsgrundstücken oder Unternehmensteilen automatisch unter den bestehenden Versicherungsschutz fällt. Je nach Versicherer kann dies mit einer separat festgelegten Haftungshöchstgrenze verbunden sein. Diese Ausweitung des Versicherungsortes Ihrer Inventarversicherung erfolgt in aller Regel beitragsfrei für das laufende Versicherungsjahr. Erst mit Beginn eines neuen Versicherungsjahres wird dann der Beitrag an die neuen Gegebenheiten angepasst, sodass auch Ihr neues Inventar umfassenden Schutz bis zur Versicherungssumme genießt.

Ähnlich verhält es sich auch dann, wenn Sie Ihren Unternehmensstandort innerhalb des Geltungsbereiches der Inventarversicherung verlagern. Ein nahtloser Versicherungsschutz wird in solchen Fällen von den meisten Versicherern gewährleistet. Eine Vertragsanpassung erfolgt in aller Regel zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres.


Gibt es branchenspezifische Pakete für eine Inventarversicherung?

Auch selten ein Unternehmen dem anderen gleicht, gibt es doch oftmals branchenspezifische Gemeinsamkeiten. Dazu gehören etwa auch die möglichen Gefahren, denen eine Branche besonders ausgesetzt ist. Dies haben natürlich auch die Versicherer erkannt und ihrerseits branchenspezifische Pakete geschnürt, die Sie gegen einen gewissen Zusatzbeitrag zu Ihrer Inventarversicherung hinzubuchen können. Im Folgenden sollen drei von diesen kurz vorgestellt werden.

Gastronomie: Als Unternehmen im Bereich der Gastronomie sind Sie von der Qualität und Frische der verarbeiteten Lebensmittel abhängig. Kommt es nun etwa zu einem längeren Ausfall einer Ihrer Kühlanlagen, dann sind die darin enthaltenen Lebensmittel oftmals nicht mehr zu gebrauchen. Eine entsprechende Inventarversicherung mit dieser Option bewahrt Sie vor den finanziellen Verlusten. Außerdem beinhalten Pakete für die Gastronomie oftmals auch den Schutz vor einfachem Diebstahl. Dies spielt besonders dann eine Rolle, wenn Lehrgut oder Einrichtungsgegenstände der Außengastronomie entwendet werden.

Heilberufe: Als Arzt sind Sie auf Ihre Arzttasche oder den Notfallkoffer und den jeweiligen Inhalt angewiesen. Wird dieser gestohlen oder infolge eines Verkehrsunfalls beschädigt, würde eine Inventarversicherung mit dem speziellen Zuschnitt auf Heilberufe für die Kosten aufkommen. Aber auch wenn Ihr Medikamentenkühlschrank versagt und der Inhalt unbrauchbar wird, springt die Versicherung ein.

Bauhandwerk: Als Betrieb der Baubranche sehen Sie sich oftmals nicht nur Schäden am Inventar Ihrer Betriebsräume gegenüber, sondern auch denen an Baumaschinen. Werden diese beispielsweise Opfer eines Einbruch-Diebstahls, würde eine Inventarversicherung für das Bauhandwerk für die Schäden haften. Oftmals sind auch Sturm- und Hagelschäden an Ihren Sachen auf einer Ihrer Baustellen mitversichert.

Bei allen drei Paketen ist aber grundsätzlich zu beachten, dass die zusätzlichen Leistungen in der Regel nicht bis zur vollen Höhe der für Ihre Inventarversicherung vereinbarten Versicherungssumme geleistet werden. Deshalb lohnt sich auch hier der Vergleich, den wir gern gemeinsam mit Ihnen in Angriff nehmen.


Welche Erweiterungen sind für eine Inventarversicherung möglich?

Inventarversicherung - Teure Fototechnik

Elektronikversicherung
Eine Elektronikversicherung schützt wie der Name schon sagt Ihre elektronischen Geräte. Darunter fallen in der Regel Ihre Computer- und Ihre Telekommunikationstechnik. Nicht versichert sind hingegen nicht betriebsfertige Geräte, Energieerzeugungsanlagen oder Geräte zur mechanischen Krafterzeugung. Eine Besonderheit der Elektronikversicherung ist die Tatsache, dass es sich hierbei um eine Allgefahrenversicherung handelt. Von den expliziten Ausschlüssen im Versicherungsvertrag haftet der Versicherer also bei allen Gefahren. Darunter sind dann auch solche wie etwa Bedienfehler, Überspannung oder Kurzschluss zu finden.

Glasversicherung
Sie haben eine hochwertige Schaufensterfront aus teurem Sicherheitsglas? Ihre Unternehmensräume ziehen mit repräsentativen Trennwänden aus Strukturglas die Blicke Ihrer Kunden und Geschäftspartner auf sich? Dann beweisen Sie nicht nur Stil, sondern auch ein gutes Händchen fürs Marketing. Was aber, wenn eine dieser Scheiben zu Bruch geht? Die Lösung in diesem Fall ist eine optionale Glasversicherung zu Ihrer Inventarversicherung. Denn mit dieser sind Sie gegen die hohen Kosten gefeit, die der Ersatz solcher Glaselemente oftmals mit sich bringt.

Wichtig dabei ist zu wissen, dass eine Glasversicherung in der Regel als sogenannte Naturalversicherung angelegt ist. Für Sie bedeutet das im Klartext: Im Schadensfall kümmert sich der Versicherer um einen adäquaten Ersatz der beschädigten Glasflächen. Ihnen entstehen in diesem Fall keinerlei Kosten.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Es sind aber nicht nur die direkten Verluste an Inventar, die ein unvorhergesehenes Ereignis zu einer großen Gefahr für Ihr Unternehmen werden lassen. Denn selbst wenn beispielsweise durch ein Feuer nur eine einzige Maschine unbrauchbar geworden sein sollte, hält sich der finanzielle Schaden erst einmal in Grenzen, zumal Ihre Inventarversicherung auch schnell für die Kosten aufkommen sollte. Beruht aber Ihre gesamte Wertschöpfungskette auf ebendieser Maschine, wird schnell das ganze Ausmaß der Katastrophe sichtbar. Denn dann steht Ihre Produktion mitunter über einen längeren Zeitraum still. Gegen die daraus entstehenden Verluste hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die Sie bei den meisten Anbietern zu Ihrer Inventarversicherung hinzubuchen können.


Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag für eine Inventarversicherung?

Standen bisher vor allem Fragen zu den eingeschlossenen Gefahren und dem Leistungsspektrum eine Inventarversicherung im Mittelpunkt ist es nun an der Zeit, die andere Seite der Medaille zu beleuchten. Denn jede Leistung hat ihren Preis und im Falle einer Inventarversicherung ist dieser regelmäßig als Versicherungsbeitrag zu entrichten. Dessen Höhe hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Die Wichtigsten sind:

  • die eingeschlossenen Gefahren,
  • die Höhe der Versicherungssumme,
  • der Versicherungsort und die Branche Ihres Unternehmens,
  • die gewählten Erweiterungen und branchenspezifischen Pakete,
  • ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt.

Eingeschlossene Gefahren: Als Faustregel gilt, dass Sie die Gefahren Feuer und Einbruchdiebstahl normalerweise immer in Ihre Inventarversicherung einschließen sollten. Beim Einschluss der Gefahren durch Leitungswasser, Sturm und Hagel sollten schon eher die lokalen Gegebenheiten in Ihre Überlegung einfließen. Dies gilt natürlich erst recht dann, wenn Sie vor der Frage einer erweiterten Deckung oder gar einer Inventarversicherung unbenannter Gefahren stehen.

Die Höhe der Versicherungssumme: Die maximale Höhe der möglichen Versicherungssumme einer Inventarversicherung für kleine und mittelständische Betriebe schwankt je nach Anbieter zwischen 2 und 5 Millionen Euro. Großbetriebe können selbstverständlich höhere Versicherungssummen wählen. Da aber die Versicherungssumme, wie in Abschnitt „Wie wird bei einer Inventarversicherung die Versicherungssumme ermittelt?“ ausführlich erläutert, einen erheblichen Einfluss auf die Beitragshöhe hat, sollte ihrer Auswahl besondere Sorgfalt gelten.
Versicherungsort und Branche: Nicht jedes Risiko ist an jedem Ort in Deutschland gleich groß und nicht jede Branche ist durch ein und dasselbe Risiko gleichermaßen gefährdet. Aus diesem Grund lassen Versicherer die Daten über den Versicherungsort und die Branche Ihres Unternehmens ebenfalls in die Beitragsberechnung Ihrer Inventarversicherung einfließen.

Erweiterungen und branchenspezifische Pakete: bieten zwar ein erweitertes Leistungsspektrum, haben aber selbstverständlich auch ihren Preis.

Selbstbehalt: Führten in den vorangegangenen Punkten ein Mehr auch zu einem höheren Beitrag Ihrer Inventarversicherung, verhält es sich mit dem Selbstbehalt gerade andersherum. Denn wenn Sie sich dazu verpflichten, Schäden unter einer zu vereinbarenden Grenze selbst zu bezahlen, honorieren die Versicherer dies mit einem niedrigeren Beitrag für Ihre Inventarversicherung.

Auch wenn Sie nach Lektüre dieses Artikels bestens über das Thema Inventarversicherung informiert sein sollten, stehen Sie bei der Suche nach einer optimalen Inventarversicherung für Ihr eigenes Unternehmen nicht allein auf weiter Flur. Denn unsere kompetenten Berater stellen ihr Fachwissen gern in Ihren Dienst – vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin.

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