Gruppenunfallversicherung HDI

Die Gruppenunfallversicherung HDI im Überblick

Für Firmenkunden gibt die Gruppenunfallversicherung HDI die Möglichkeit, den gesetzlichen Unfallschutz ihrer Mitarbeiter deutlich zu erweitern. Dazu werden neben kostenfreien Leistungen bereits im Grundschutz optional weitere Versicherungsleistungen mit frei wählbaren oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Deckungssummen angeboten. Ergänzt wird der Grundschutz in der Gruppenunfallversicherung nach Art eines Bausteinsystems um drei zusätzliche Leistungspakete, die sich insbesondere auf Unfälle im nahen und ferneren Ausland beziehen. Der im Grundschutz angebotene Versicherungsschutz in der Unfallversicherung der HDI-Gerling Versicherung ist bereits sehr umfangreich, sollte aber grundsätzlich an die individuellen Anforderungen und das unternehmerische Versicherungskonzept angepasst werden. Dies gilt insbesondere für kleinere Betriebe mit der höheren Gefahreneinstufung.

Welche Leistungen sind in der Gruppenunfallversicherung HDI versichert?

Zu unterscheiden ist bei der Gruppenunfallversicherung HDI zwischen dem Grundschutz, den kostenfreien Zusatzleistungen und den optionalen Leistungen durch weitere Vereinbarung. Dadurch ergibt sich individuell ein jeweils unterschiedlicher Versicherungsschutz. Eine Verallgemeinerung der Leistungen ist nicht möglich.

In Abhängigkeit vom Einzelvertrag bestehen in der Gruppenunfallversicherung HDI Leistungspflichten zu

  • Invalidität
  • Todesfall
  • Unfallrente ab 50% Invalidität
  • Krankentagegeld
  • Übergangsleistung
  • Krankenhaustagegeld
  • Wegerisiko
  • Dienstreisen
  • betriebliche Veranstaltungen
  • Gäste und Besucher

Auf Wunsch kann in der Gruppenunfallversicherung HDI ein komplett individuelles Versicherungskonzept erstellt werden, sofern die betrieblichen Anforderungen dies notwendig machen und die Bereitschaft zur Übernahme der Einzelprämien besteht.

Welche Tarife und Bedingungen bestehen in der Gruppenunfallversicherung HDI?

Abgesehen von den Haftungsausschlüssen für bestimmte Berufsgruppen wie Berufs- und Sportpiloten sowie Unfälle z. B. durch die Einnahme von Giftstoffen können in der Gruppenunfallversicherung HDI Mitarbeiter unter Namensnennung und auch ohne Namensangabe versichert werden. Die Berechnung der Prämie ergibt sich aus den versicherten Risiken sowie der Gefahreneinstufung der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit. In der Regel werden kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten als weniger gefährdend eingestuft als handwerkliche und körperliche Tätigkeiten. Bei unklarer Erstbeurteilung sollte eine genaue Einstufung bereits ausdrücklich bei Abschluss der Gruppenunfallversicherung HDI niedergelegt werden. Auf diese Weise wird eine klare vertragliche Definition erreicht.

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