Gruppenunfallversicherung


Was ist eine Gruppenunfallversicherung?

Gruppenunfallversicherung - Gruppe vergleicht Angebote

Unfallversicherungen, die von fast allen Versicherungsgesellschaften für Privatpersonen angeboten werden, sind allgemein bekannt. Dass es auch Gruppenunfallversicherungen gibt, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Das ist bedauerlich, denn Sie ist eine in mehrfacher Hinsicht sehr vorteilhafte Möglichkeit, sich vor den finanziellen Problemen nach einem Unfall zu schützen. Im Unterschied zur üblichen Unfallversicherung wird eine Gruppenunfallversicherung von einem Versicherungsnehmer für eine größere Gruppe von Personen abgeschlossen.

Das spart Zeit und Verwaltungsaufwand, ist darum im Vergleich zur Einzelunfallversicherung sehr preisgünstig und hat für Unternehmen zusätzlich steuerliche Vorteile. Genau wie bei anderen Unfallversicherungen erhalten die im Versicherungsvertrag benannten Personen eine Kapitalleistung oder Rente, wenn ihre Gesundheit in Folge eines Unfalls geschädigt wurde. Als Unfall wird in diesem Zusammenhang ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis angesehen, das zur Schädigung der Gesundheit der versicherten Person führt.

Ein typisches Beispiel hierfür sind die Versicherungen, die durch Firmenchefs für die Mitarbeiter ihrer Unternehmen abgeschlossen werden. Dabei geht es nicht vorrangig um den Schutz vor den Folgen eines Arbeitsunfalls. Dieses Risiko wird weitgehend durch die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen abgedeckt. Es können aber auch Unfälle passieren, die durch die Berufsgenossenschaft nicht versichert sind. Dieses Risiko lässt sich vorteilhaft durch eine Gruppenunfallversicherung absichern. Verunglückt ein Mitarbeiter in seiner Freizeit, hat das schließlich auch für das Unternehmen weitreichende Folgen, vor denen sich ein vorausschauender Chef rechtzeitig schützen kann.

Sehr sinnvoll ist diese Form der Absicherung aber nicht nur im Geschäftsleben. Männer und Frauen, die in ihrer Freizeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen oder sich aktiv im Verein engagieren, sollten ebenfalls die preisgünstige und einfache Möglichkeit nutzen. Mit geringem Aufwand können sich Vereine, Chöre, Kirchen, Sportgruppen und kommunale Verbände vor den drückenden finanziellen Problemen nach einem Unfall durch Abschluss einer Gruppenunfallversicherung preisgünstig absichern.


Vorteile?

Gruppenunfallversicherung - Gruppe informiert sich online

Eine Gruppenunfallversicherung ist im Vergleich zu einer Einzelunfallversicherung deutlich preiswerter. Außerdem entfällt bei der Einzelunfallversicherung die Gesundheitsprüfung. Dieser Punkt kann für Personen, die unter bestimmten Vorerkrankungen leiden, sehr wichtig sein. Möglicherweise würde eine Versicherungsgesellschaft den Antrag auf Einzelunfallversicherung wegen des höheren Risikos vollständig ablehnen oder der Betroffene müsste deutlich höhere Versicherungsprämien in Kauf nehmen.

Der Abschluss erfordert nur sehr geringen bürokratischen Aufwand. Der Firmenchef, der Vereinsvorsitzende oder eine andere berechtigte Person kann unkompliziert für alle Mitarbeiter oder Mitglieder des Vereins einen Vertrag abschließen.

Für Firmen gibt es mehrere gute Gründe, eine Gruppenunfallversicherung für die Belegschaft abzuschließen. Verunglückt ein Mitarbeiter, ganz gleich ob der Unfall während der Arbeitszeit oder in der Freizeit passiert ist, fällt er wegen gesundheitlicher Probleme unter Umständen lange Zeit aus oder ist in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein wertvolles Gut, das weiß jeder Unternehmer und er ist interessiert, alles in seinen Kräften stehende für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit seiner Belegschaft zu tun. Mit den Leistungen fällt es leichter, die erforderlichen Behandlungen oder Kuren zur Rehabilitation zu finanzieren.

Insofern ist Sie nicht nur eine freiwillige soziale Leistung, mit der sich der Chef bei seinen Angestellten beliebt machen kann und die Bindung seiner Mitarbeiter an das Unternehmen erhöht. Die Praxis zeigt, dass die Motivation der Mitarbeiter steigt, wenn eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen wird. Für den Unternehmer ist der Abschluss zusätzlich unter steuerlichen Aspekten attraktiv. Er kann die Beiträge als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen lassen.

Mitglieder von Vereinen, für die eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen wurde, sind nicht nur während des Trainings und bei vergleichbaren Aktivitäten, sondern auch auf Reisen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit versichert. Der Versicherungsschutz sollte darum so gewählt werden, dass er weltweit gilt.


Nachteile

Selbst für eine sehr preisgünstige Gruppenunfallversicherung muss regelmäßig ein Beitrag entrichtet werden und nicht alle Jugendlichen mit wenig Lebenserfahrung sehen ein, dass solche Vorsorge sinnvoll ist. Jeder, der regelmäßig im Sportclub trainiert oder mit dem Sportverein auf Reisen geht, sollte unbedingt in einer Gruppenunfallversicherung abgesichert sein, weil die Erfahrung zeigt, dass trotz aller Umsicht schnell ein Unfall mit gravierenden Folgen passieren kann. Dann zeigt sich unter Umständen ein Nachteil einer privaten Unfallversicherung oder einer Gruppenunfallversicherung: Selbst wenn hohe Versicherungssummen vereinbart wurden, reicht das Geld nur für einen begrenzten Zeitraum. Das kann für junge Menschen zum Problem werden. Um für solche Fälle vorzusorgen, könnte eine lebenslange monatliche Rente vereinbart werden.


Wer ist durch eine Gruppenunfallversicherung versichert?

Gruppenunfallversicherungen können von Firmen, Vereinen und Verbänden für Betriebsangehörige, Vereinsmitglieder oder für ehrenamtlich tätige Personen, die im Auftrag von Kommunen, Kirchen oder Organisationen viel unterwegs sind, abgeschlossen werden. Dabei sind allerdings einige Regeln zu beachten.

Es müssen mindestens zwei Personen in einem solchen Vertrag versichert werden. Will der Chef einer Firma, einen Teil der Firmenangehörigen auf diese Weise versichern, muss er darauf achten, dass die Auswahl nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien erfolgt. Es wäre denkbar, dass nach beruflicher Stellung, Personenstand oder nach Lebensalter ausgewählt wird. Mindestens 90% der Personen, die zu einer solchen Gruppe gehören, müssen durch den Vertrag versichert werden. Gruppenunfallversicherungen für Vereine sind nur möglich, wenn alle Vereinsmitglieder in die Versicherung einbezogen werden. Verbände und Organisationen können die hauptberuflich Tätigen im Rahmen von Gruppenunfallversicherungen zu den gleichen Bedingungen, wie sie für Betriebe gelten, versichern. Für diejenigen Personen, die ein Ehrenamt für diese Institution ausüben, müssen spezielle Gruppenunfallversicherungen abgeschlossen werden.

Firmen können ihre Beschäftigten gegen Unfälle im privaten und im beruflichen Bereich versichern. Die meisten Risiken im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sind jedoch bereits über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen abgesichert. Mitglieder von Sportvereinen sind nicht nur während des Trainings in der Halle oder auf dem Platz des Vereins, sondern auch auf Reisen zu Wettkämpfen oder Treffen mit anderen Vereinen versichert.

Gruppenunfallversicherung - zufriedener Geschäftsmann


Warum ist die Gruppenunfallversicherung so wichtig?

Unfälle können jeder Person zu jedem Zeitpunkt passieren. Je schwerer der Unfall ist, desto höher sind die finanziellen Belastungen für den Betroffenen oder für seine Angehörigen. Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen werden in der Regel erst ab einem sehr hohen Grad der Beeinträchtigung gewährt, eine Unfallversicherung springt deutlich früher ein. Aufwendige Behandlungen, die unter Umständen nicht von der Krankenkasse übernommen werden, und längerer Verdienstausfall werden schnell zur großen Belastung. Führt der Unfall zur Invalidität, werden nicht selten teure Umbauten im Wohnbereich erforderlich. Verliert der Hauptverdiener einer Familie sein Leben durch einen Unfall, sind die Familienangehörigen auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Gruppenunfallversicherungen sind eine gute Vorsorge, um sich vor den unterschiedlichen finanziellen Folgen solcher Unglücksfälle zu schützen.

Wird durch die Unternehmensleitung für alle Firmenangehörigen eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, kann jeder Mitarbeiter den wertvollen Schutz zu besonders günstigen Bedingungen bekommen. Doch nicht nur für die Mitarbeiter ist der Abschluss einer Gruppenunfallversicherung wichtig. Die gute Absicherung der Angestellten ist ohne Zweifel für das Unternehmen mindestens genauso wichtig, weil es um die Gesundheit der Belegschaft geht. Erleidet ein Mitarbeiter einen Unfall, ist auch der Arbeitgeber betroffen, weil die Arbeitskraft für einen mehr oder weniger langen Zeitraum nicht zur Verfügung steht. Mit den Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung werden dem Unfallopfer die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, die er für die Herstellung seiner Leistungsfähigkeit braucht.

Gründe, die für den Abschluss einer Gruppenunfallversicherung sprechen:

  • Leistungen der Gruppenunfallversicherung ermöglichen effektive Behandlung der gesundheitlichen Schäden
  • Rehabilitation, Physiotherapie und andere Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse oder anderen Trägern übernommen werden, lassen sich finanzieren
  • Unfallopfer kann sich frei von materiellen Sorgen seiner Genesung widmen und steht der Firma schneller wieder zur Verfügung
  • rund 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder bei der Ausübung von Hobbys
  • Mitglieder von Vereinen und ehrenamtlich Tätige brauchen im Falle eines Unfalls keine finanziellen Probleme zu befürchten

Besteht die Möglichkeit der variablen Anpassung von Gruppenunfallversicherungen?

Gruppenunfallversicherung - Mitarbeiter im Gespräch

Eine Gruppenunfallversicherung kann entweder als Komplettpaket – das ist sozusagen ein Rundum-sorglos-Paket – oder ganz individuell nach den speziellen Bedürfnissen der Firmen oder des Vereins abgeschlossen werden. Es ist auf Wunsch des Versicherungsnehmers möglich, nicht alle Betriebsangehörigen, sondern nur eine bestimmte Gruppe der Mitarbeiter eines Unternehmens zu versichern. Das könnten z. B. alle leitenden Angestellten der Firma sein. Wollen Vereine die Vorteile einer Gruppenversicherung nutzen, müssen allerdings alle Mitglieder versichert werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, nur bestimmte Risiken zu versichern. Das könnten Wegeunfälle oder Unfälle bei Dienstreisen im In- und Ausland sein.

Selbstverständlich kann der Leistungsumfang exakt nach den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zugeschnitten werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten mehrere Module an, die passgenau ausgewählt werden können. Solche Bausteine könnten beispielsweise sein: Zahlung einer Leistung bereits ab einer Invalidität von einem Prozent, lebenslange Zahlung einer monatlichen Unfallrente oder weltweiter Schutz rund um die Uhr. Vorteilhaft für die Versicherten ist es, sich für die Dynamisierung der Gruppenunfallversicherung zu entscheiden. Auf diese Weise werden die Versicherungssummen in regelmäßigen Abständen erhöht, um sie an wachsenden Einkommen der Versicherten anzupassen und den steigenden Lebensstandard bei der Absicherung zu berücksichtigen.


Lohnsteuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen?

Aus steuerlichen Aspekten ist es beim Abschluss von Gruppenunfallversicherungen für die Belegschaft von Firmen nicht unwichtig, ob eine Versicherung mit oder ohne Direktanspruch abgeschlossen wird.

Besteht ein Direktanspruch, zahlt die Versicherungsgesellschaft die Leistung direkt an den Angestellten aus, der einen Unfall hatte. Hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Versicherer auf die Versicherungsleistung, sind die Beiträge des Arbeitgebers steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge sind vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Besonderheit: Der Beitragsanteil für Unfälle bei Dienstreisen (20 % des Gesamtbeitrages) ist steuerfrei.

Günstiger ist es jedoch in der Regel, wenn die Versicherung ohne Direktanspruch gewählt wird. Hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung gegenüber dem Versicherer, sind die Beiträge des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Zahlung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn und damit steuerfrei. Erst im Leistungsfall kommt es zu einer nachgelagerten Besteuerung der bisher gezahlten Beiträge. Der zu versteuernde Betrag ist dabei auf die Höhe der Versicherungsleistung begrenzt.

Pauschalbesteuerung der Beiträge möglich

Der Arbeitgeber kann die Beiträge mit einem Steuersatz von 20 % (plus Solidaritätszuschlag, z. z. 5,5 %, und ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuern, wenn der durchschnittlich auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende Beitrag 62 Euro plus gesetzlicher Versicherungssteuer (z. z. 19 %) im Kalenderjahr nicht übersteigt. In dieser Pauschalierungshöchstgrenze ist der

Beitrag für die Dienstreise nicht enthalten, da dieser Beitragsanteil nicht lohnsteuerpflichtig ist. Der höchstmögliche, pauschal versteuerungsfähige Bruttobeitrag beträgt damit durchschnittlich 92,23 Euro. Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer sind die Beträge sozialversicherungsfrei.

Beispiel:

Nettobeitrag plus Versicherungssteuer
gesamt
anteiliger steuerpflichtiger Beitrag
(80 % des Gesamtbeitrags)
73,78 Euro
62,00 Euro 11,78 Euro
anteiliger steuerfreier Beitrag
(20 % des Gesamtbeitrags)
18,45 Euro
15,50 Euro 2,95 Euro
jährlicher Gesamtbeitrag inkl. Versicherungssteuer
92,23 Euro

Höhere Beiträge sind in voller Höhe individuell zu versteuern. Der Arbeitnehmer kann dann die Beitragsanteile als Sonderausgaben (privates Risiko) oder als Werbungskosten (berufliches Risiko) steuerlich geltend machen.


Welche Schäden sind durch die Gruppenunfallversicherung abgedeckt?

Was ist ein Unfall? Die Frage klingt banal, für die Vereinbarung einer Unfallversicherung muss der Begriff jedoch klar definiert werden. Ganz allgemein wird ein plötzliches, ungewolltes Ereignis, das durch äußere Einwirkung hervorgerufen wird und bei dem eine oder mehrere Personen gesundheitliche Schäden erleiden, als Unfall bezeichnet. Gruppenunfallversicherungen dienen dazu, die finanziellen Risiken von Unfällen abzudecken. Wie weitgehend der Versicherungsschutz im Einzelnen ist, hängt vom konkreten Vertrag ab. Abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang zahlt die Versicherung dem Versicherten, der Opfer eines Unfalls wurde, einen Geldbetrag, eine Rente, Krankentagegeld oder übernimmt die Kosten für einen Krankentransport nach dem Unfall. Verstirbt der Versicherte an den Folgen eines Unfalls, erhalten die Familienangehörigen die vereinbarte Versicherungssumme.

Mit der Unfallversicherung wird auch das Risiko von Invalidität abgesichert. Im Zusammenhang mit der Unfallversicherung wird die dauerhafte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit eines Versicherten infolge eines Unfalls als Invalidität bezeichnet. Einige Versicherungsgesellschaften leisten erst ab einem bestimmten Grad der Invalidität (beispielsweise 25 oder 50%), andere zahlen bereits bei 1%iger Invalidität, darauf sollte beim Abschluss von Gruppenunfallversicherungen geachtet werden. Zusätzlich wird vom Versicherer in der Regel eine Progressionsstaffel angeboten. Je stärker die Leistungsfähigkeit durch den Unfall herabgesetzt wurde, desto höher sollte die Summe, die vom Versicherer zu leisten ist, ausfallen. Um die Folgen des Verdienstausfalles nach einem Unfall zu mindern, ist es sinnvoll, eine Krankentagegeldzahlung zu vereinbaren. Kosten für den Krankentransport und Bergungskosten können ebenfalls Teil einer Gruppenunfallversicherung sein. Passiert der Unfall in Europa, sind diese Leistungen häufig bereits mitversichert. Bei außereuropäischen Reisen muss die Übernahme der Kosten durch den Versicherer meist gesondert vereinbart werden.

Durch Gruppenunfallversicherungen werden also folgende Risiken abgesichert:

  • finanzieller Mehrbedarf bei Invalidität
  • Absicherung der Hinterbliebenen bei Unfalltod
  • Verdienstausfall
  • Kosten für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Kosten für Umbau der Wohnung bei Invalidität
  • Kosten für Krankentransport und Bergung
  • Kosten für kosmetische Operationen, die nach einem Unfall nötig sind
  • Überführungskosten

Kann ich die Gruppenunfallversicherung kündigen?

Für die Kündigung einer Gruppenunfallversicherung gelten vergleichbare Bedingungen wie für die Kündigung einer Einzelunfallversicherung. Eine fristgemäße Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Arbeitgeber, Verein usw.) ist zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Beachtung der Kündigungsfrist besteht bei Erhöhung der Prämie. Mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. Vereins können einzelne Versicherte von der Versicherung abgemeldet werden. Verlässt ein Versicherter beispielsweise wegen Wechsel des Arbeitgebers die Firma, müssen er und eventuell mitversicherte Angehörige durch den Versicherungsnehmer von der Versicherung abgemeldet werden.


Wie errechnet sich der Beitrag einer Gruppenunfallversicherung?

Wie bei jeder anderen Unfallversicherung hängt die Höhe des Beitrags in erster Linie von der vereinbarten Versicherungssumme ab, die bei Unfalltod oder Invalidität gezahlt wird. Bei Bedarf können zusätzliche Leistungen wie Krankentagegeld, Genesungsgeld, progressive Invaliditätsstaffel und weitere Leistungen gegen einen entsprechenden Zuschlag auf den Beitrag vereinbart werden.

Bei der Berechnung der Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung spielt es außerdem eine Rolle, wie viele Versicherte in einem Vertrag versichert sind. Je mehr Versicherte zur Gruppe gehören, desto geringer ist der Aufwand für die Versicherungsgesellschaft und desto günstiger kann der Beitrag für die einzelnen Versicherten kalkuliert werden. Schließen Sportvereine Gruppenunfallversicherungen ab, hängt die Höhe des Beitrags zusätzlich von der Sportart ab.

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