Gewerbliche Sachversicherung


Gewerbliche und industrielle Sachversicherung

Das Bedürfnis, im privaten Bereich die Beschädigung oder den Untergang von Eigentum zu schützen, ist alltäglich. Dieser Schutz besteht umso mehr im geschäftlichen Bereich und wird dort durch eine gewerbliche und industrielle Sachversicherung erreicht. Firmenkunden und Industriekunden erhalten durch die gewerbliche und industrielle Sachversicherung die Risikoabdeckung im Bereich des Sachnutzungsinteresses. Zu jedem Unternehmen gehört eine Vielzahl von Sachen und Werten, die als Betriebseinrichtung, Betriebsstätte oder Vorräte zur Wertbildung des Unternehmens beitragen. Diese Elemente sind Versicherungsobjekt für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung. Werden sie durch Einwirkungen, die die gewerbliche und industrielle Sachversicherung näher bestimmt, in ihrer Substanz beschädigt, verhindert die Versicherung eine existenzielle Bedrohung des Unternehmens.

Die Unterscheidung erfolgt nach der Art und Größe des Versicherungsnehmers, bei dem es sich um einen Firmenkunden oder um einen Industriekunden handeln kann. Die gewerbliche und industrielle Sachversicherung ist eine individuell angepasste Risikominimierung zur Abwendung der Unternehmensgefährdung. Sie trägt dazu bei, dass nach einem massiven Schaden an den unternehmenseigenen Werten das finanzielle Erneuerungsrisiko auf den Versicherer verlagert wird. Aufgrund der Vielzahl der unternehmerischen Tätigkeit ist die genaue Anpassung auf den zu versichernden Betrieb unumgänglich. So können die einzelnen Elemente exakt angepasst werden, um die wahrscheinlichen Versicherungsrisiken abzudecken, während andere Gefahrenlagen für einen Kunden womöglich gänzlich uninteressant sind.

Die gewerbliche und industrielle Sachversicherung erstreckt sich dabei nicht nur auf reine Sachsubstanzrisiken. Sie umfasst die in der Folge dieses Schadensereignisses entstehenden Kostenschäden. Dazu gehören in der Regel Aufräumungskosten und Wertdifferenzkosten oder Sachverständigenkosten. Im industriellen Bereich kann es je nach Art der hergestellten oder verarbeiteten Produkte zu Folgekosten durch Kontamination der Umgebung kommen. Die Beseitigungskosten werden ebenfalls im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages abgedeckt. Mit einer angepassten Sachversicherung sind Firmenkunden und Industriekunden in die Lage versetzt, nach dem Eintritt eines der versicherten Risiken den Geschäfts- und Produktionsbetrieb möglichst ohne dauerhafte wirtschaftliche Konsequenzen für das Unternehmen wieder so schnell wie möglich aufzunehmen.


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Versicherungssparte Vergleich vorhanden
Rechtsschutzversicherung x
Gebäudeversicherung x
Berufshaftpflichtversicherung x
Betriebshaftpflichtversicherung x


Ihre Entscheidung für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung

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Als Unternehmen ist es Ihr Hauptinteresse, die Sachwerte Ihres Betriebes zu schützen, ihren Wert zu steigern und im Schadensfall wieder ohne massive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungskraft zu erneuern. Die Art der Sachwerte hängt von der Art Ihres Unternehmens ab. Es kann sich dabei um Arbeitsgerät handeln, um firmeneigene Gebäude, die Betriebseinrichtung sowie Ihre Waren und Vorräte. Tritt ein Schadensfall ein, der zu einer dauerhaften Beschädigung eines oder aller dieser Bestandteile Ihrer Unternehmenssubstanz führt, ist Ihre unternehmerische Leistungsfähigkeit bis in den Kernbereich betroffen. Dieses Risiko lässt sich für Sie natürlich durch die massive Bildung von Rücklagen auffangen, bindet aber eine ebenso massive Menge an Kapital. Dies entspricht in keiner Weise der wirtschaftlichen Mobilität, die von Ihrem Unternehmen zu erwarten ist.

Die gewerbliche und industrielle Sachversicherung übernimmt die Risikominimierung. Sie ist Werkzeug und Ausdruck Ihrer unternehmerischen Vorausschau. Als kleineres oder mittelständisches Unternehmen ist der Abschluss einer Sachversicherung unumgänglich. Zu Ihren Unternehmenswerten gehören Betriebseinrichtungen, je nach unternehmerischer Tätigkeit auch Waren und Vorräte, die vielfältigen Gefahren ausgesetzt sind. Halten Sie dazu das Eigentum an der Betriebsstätte oder dem Unternehmenssitz, wird dies um das Risiko eines Gebäudeschadens ergänzt. Bei allen direkten Schutzmaßnahmen gegen auftretende Schäden sind diese nicht vollständig zu verhindern. Diese noch verbleibende Gefährdung ist der Ansatzpunkt für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung.

Wichtig ist, dass Sie bei der Auswahl Ihre gewerbliche und industrielle Sachversicherung an Ihre besonderen Bedürfnisse anpassen. Dies ist aufgrund der variablen Gestaltung dieser Versicherung möglich und bietet eine zusätzliche Absicherung. Eine zu allgemein gehaltene Versicherung kann je nach Unternehmensgegenstand zu Versicherungslücken führen. Als Firmenkunde, der womöglich Schäden im landwirtschaftlichen Bereich oder der Holzwirtschaft abzusichern hat, ist die individuelle Gestaltung des abzuschließenden Versicherungsschutzes ein weiterer Baustein der unternehmerischen Risikominimierung. Die richtige gewerbliche und industrielle Sachversicherung ist das Ergebnis umfangreicher Information und Beratung durch den infrage kommenden Versicherer.


Zielgruppe der Versicherung

Die gewerbliche und industrielle Sachversicherung ist für eine ganze Reihe von Unternehmenskunden vorgesehen. Voraussetzung ist dabei immer, dass diese Kunden Sachwerte zu versichern haben. Die mitversicherten Folgekosten im Schadensfall sind letztendlich immer an einen vorhergehenden Sachschaden gebunden. Firmenkunden sind in der Regel kleinere bis mittelständische Unternehmen, während die Industriekunden im deutlich größeren Produktionsbereich oder Großgewerbe tätig sind. Die gewerbliche und industrielle Sachversicherung ist jedoch nicht an ein bestimmtes Ergebnis der Jahresbilanz gebunden. Sie richtet sich wesentlich in ihrer Gestaltung nach der Art und dem Umfang der unternehmerischen Tätigkeit aus. Diese hat Einfluss auf eine möglicherweise eintretende Schadenshöhe. Dabei ist zu beachten, dass im industriellen Bereich die möglichen Schäden an größeren Produktionsstätten ebenso größer sein können. Firmenkunden decken das Schadensrisiko aus diesem Grund durch die gewerblichen Sachversicherung ab, während die mit höherer Risikoerwartung belasteten Industriekunden eine industrielle Sachversicherung und angepasste Versicherungssumme benötigen.

Grundsätzlich gilt, dass die gewerbliche und industrielle Sachversicherung geeignet ist für:

  • kleine bis mittelständische Unternehmen
  • Firmenkunden mit Immobilienbesitz
  • Unternehmen mit Warenlagern und Maschinen
  • Großgewerbe und Industrie
  • Betriebe mit Sachwerten unterschiedlicher Art im Betriebsvermögen
  • Unternehmen, die in fremdem Eigentum stehende Sachen, die ihrer Art dem versicherten Risiko entsprechen, zum Verkauf, zur Verwahrung, zur Verarbeitung oder Nutzung erhalten haben.

Arten von Schäden

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Schaden kann auf unterschiedliche Weise entstehen. Versicherbar durch die gewerbliche und industrielle Sachversicherung ist deswegen eine ganze Reihe von Schadensereignissen. Da häufig zu den versicherten Gegenständen Immobilien gehören, ist die klassische Gebäudeversicherung auch für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung relevant. Feuer, Sturm oder Hagel sind die üblichen Risiken, die grundsätzlich bei einer Immobilie versichert sind, möglichst ergänzt um eine gesonderte Glasversicherung. Dazu kommt nach individueller Gefahrenlage eventuell eine Elementarschadenversicherung bei Überschwemmungen oder ähnlichen Naturereignissen in zumeist dafür bekannten Regionen als Ergänzung für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung.

Die Schadensabdeckung bei Einbruch oder durch austretendes Leitungswasser ist ein wesentlicher Bestandteil für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung. Industriekunden, die üblicherweise in der Inhaltsversicherung eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen Euro überschreiten und bei der Gebäudeversicherung eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro, passen die Versicherungsgestaltung noch genauer an ihre individuellen Erfordernisse an. Dies steht in engem Zusammenhang mit der Art der unternehmerischen Tätigkeit, die häufig auch zusätzliche Erfordernisse durch ausländische Betriebsstätten oder umweltsensible Produktionsmittel aufweist.

Versicherbar durch die gewerbliche und industrielle Sachversicherung sind je nach Gestaltung des Versicherungsvertrages mindestens folgende Schäden:

  • Feuer – dabei auch in der Form einer Explosion oder als deren Folge, unter anderem auch Feuer als Folge des Absturzes eines Flugzeuges, Teile eines Flugzeuges oder seiner Ladung
  • Einbruchdiebstahl und entstehende Folgeschäden durch Vandalismus in strafrechtlich unterschiedlichen Varianten
  • Sturm und/oder Hagel, wobei die gewerbliche und industrielle Sachversicherung dabei auch mittelbare Schäden umfasst
  • Schäden aus sozialen Unruhen, besondere Schadensverursachung durch Fahrzeuge, Druckwellen, Schallwellen oder Fahrzeuge als Schadensquellen
  • Schäden, die bei der Beseitigung der ursprünglichen Schäden entstehen.

Wartezeit für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung

Anders als dies häufig für eine Rechtsschutzversicherung der Fall ist, besteht eine generelle Wartezeit für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung nicht. Die Wirkung des Versicherungsschutzes ist jedoch auch bei dieser Versicherung an Bedingungen gebunden. Wie allgemein üblich ist die Wirksamkeit für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung an die Komponenten des vereinbarten Versicherungsbeginns und die Zahlung der ersten Prämie gekoppelt. Überwiegend kommt es darauf an, binnen von zwei Wochen nach Erhalt Ihres Versicherungsscheins die vereinbarte Prämie zu zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Jahresprämie oder um eine vertraglich vereinbarte Teilprämie handelt.

Bei einer Verspätung der Prämienzahlung gilt die abgeschlossene gewerbliche und industrielle Sachversicherung erst ab dem Tag, an dem die Prämie ausgeglichen wird. Diese Verzögerung der Versicherungsdeckung ist aber nur dann zulässig, wenn die Zahlungsverzögerung von Ihnen nicht zu vertreten ist. Die Beweislast für das mangelnde Verschulden an der verzögerten Zahlung für Ihre gewerbliche und industrielle Sachversicherung liegt allerdings nicht beim Versicherer. Zu beachten ist zusätzlich, dass bei Vertragsvereinbarung bereits bekannte Schadensfälle nicht durch die gewerbliche und industrielle Sachversicherung abgedeckt werden.

Gewerbliche Sachversicherung - Frau liest Vertrag


Der Schadensfall in der Sachversicherung

Im Schadensfall treffen beide Vertragspartner verschiedene Obliegenheitspflichten, bei deren Verletzung Vertragsfolgen für die gewerbliche und industrielle Sachversicherung ausgelöst werden. Die umgehende Schadensmeldung durch den Versicherungsnehmer ist erforderlich, damit der Versicherer überhaupt zur Bearbeitung des Schadens Maßnahmen ergreifen kann. Unmittelbar nach dem Schadensereignis beginnt die Schadensbearbeitung, die im Wesentlichen aus der Aufnahme des Schadensfalls, der Sicherung der relevanten Tatsachen und der Bestimmung der Schadenshöhe besteht.

Die Regulierung eines Schadens durch die gewerbliche und industrielle Sachversicherung erfordert dabei in vielen Fällen besondere Sachkunde. Aus diesem Grund wird mit der Bearbeitung des Schadens ein Gutachter beauftragt, der die Schadenshöhe genauer bestimmen wird. Als Geschädigter besteht zu jedem Zeitpunkt des Versicherungsfalls eine umfangreiche Mitwirkungspflicht. Die Dokumentation der Schäden durch die Vorlage entsprechender Belege ist dabei schon im eigenen Interesse sinnvoll. So kann ein Großteil der entstandenen Schäden nach den zutreffenden Werten benannt werden. Inventarlisten ergänzen die Schadensdokumentation, die sich nicht nur im aktuellen Schadensereignis erschöpfen muss.

Da die gewerbliche und industrielle Sachversicherung eine ganze Reihe von Folgekosten abdeckt, ist es immer im unternehmerischen Interesse, diese Kosten ebenso genau zu dokumentieren. Die Übernahme durch die gewerbliche und industrielle Sachversicherung kann häufig noch während der Abwicklung des Schadensfalls erfolgen. Dies ist eine wirtschaftliche Entlastung, die insbesondere bei größeren Schadenereignissen notwendig und zukunftssichernd ist. Die Gesamtabwicklung des Schadensfalls richtet sich nach der individuellen Ausgestaltung des Versicherungsvertrages. Ausschließlich die versicherten Risiken werden durch die gewerbliche und industrielle Sachversicherung abgedeckt. Unter dem Gesichtspunkt einer erfolgreichen Risikominimierung ist das unternehmerische Interesse an einem über einen Grundschutz hinaus gehenden Versicherungsschutz deshalb immer vor dem Eintritt eines Schadens existenzerhaltend für das Unternehmen.

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