Geschäftsversicherung Einbruch


sachversicherung24 – Geschäftsversicherung EinbruchEgal ob Gebäude, Betriebsinhalt oder Haftpflicht: Eine gute Geschäftsversicherung bietet in der Regel einen Rundumschutz für Ihren Betrieb. Doch lassen sich über eine Geschäftsversicherung Einbruch und damit einhergehender Vandalismus ebenfalls versichern? Dieser Frage geht der folgende Artikel nach.


Lässt sich bei einer Geschäftsversicherung Einbruch mitversichern?

Eine Geschäftsversicherung ist in der Regel ein ganzes Paket unterschiedlichster Versicherungen, die Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen der verschiedensten Gefahrenfälle wappnen soll. Nach einem Einbruch sind vor allem die folgenden Teile einer Geschäftsversicherung von Bedeutung und sollen deshalb näher betrachtet werden.

  • die betriebliche Gebäudeversicherung
  • die Geschäftsinhaltsversicherung
  • die Betriebsunterbrechungsversicherung

Die betriebliche Gebäudeversicherung schützt Ihre Betriebsgebäude gegen so vielfältige Gefahren wie etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm.

Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt den Inhalt Ihres Betriebes, also Ihre Einrichtung und die Telekommunikationstechnik ebenso, wie Ihre Waren und Vorräte. Neben Feuer, Leitungswasser und Sturm gehört auch der Einbruchdiebstahl zu den Gefahren, die durch diesen Teil der Geschäftsversicherung in der Regel schon im Standardtarif abgedeckt sind.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung wiederum leistet immer dann, wenn ein versicherter Sachschaden Ihren Betrieb zum Stillstand bringt und Ihre Einnahmen dadurch ausbleiben. So wie bei den beiden vorgenannten Teilen der Geschäftsversicherung Einbruch mitversichert ist, leistet auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung für gewöhnlich, wenn sich Fremde unrechtmäßig an Ihrem Eigentum bedienen.


Wie hilft eine Geschäftsversicherung nach einem Einbruch?

Wer zum Opfer eines Einbruchs wurde, auf den kommen in der Regel verschiedene Kosten zu. Diese lassen sich grob unterteilen in:

  • Kosten, für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Einrichtungsgegenstände, Waren oder Rohstoffe sowie für jene Einrichtungsgegenstände, die durch Vandalismus zerstört wurden.
  • Reparaturkosten beispielsweise für Türen, Schließsystem oder Fenster, welche die Täter im Zuge des Einbruchs beschädigt beziehungsweise durch einen Akt des Vandalismus zerstört haben.
  • Kosten, die ein Betriebsstillstand mit sich bringt, wenn Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Einbruches für eine bestimmte Zeit nicht aufrechterhalten können.

Eine gute Geschäftsversicherung lässt Sie nach einem Einbruch nicht im sprichwörtlichen Regen stehen, sondern übernimmt die eben genannten Kosten. Oftmals werden auch erforderliche Notreparaturen getragen. Sogar der Verlust von Bargeld während eines Einbruchs ist in einer guten Geschäftsversicherung mitversichert. Dabei ist allerdings die Höhe begrenzt und entsprechende des Aufbewahrungsortes des Geldes gestaffelt. Sind Sie auf der Suche nach einer Geschäftsversicherung, auf die Sie auch im Falle eines Einbruches vertrauen können, dann wenden Sie sich an unsere Spezialisten von Sachversicherung24.info. Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.


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