Geschäftsinhaltsversicherung Definition


Kommen Ihre privaten Einrichtungsgegenstände zu Schaden, können Sie sich in den allermeisten Fällen auf Ihre Hausratversicherung verlassen. Doch wie verhält es sich im gewerblichen Bereich?


Ein Geschäft und tausend Gefahren

Dass Ihr Betrieb den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt ist, zeigen die folgenden Beispiele schnell:

  • Ein Blitz schlägt in Ihre Produktionshalle ein und setzt diese in Brand, dabei wird Ihr gesamter Maschinenpark unbrauchbar gemacht.
  • Während eines Feiertages bricht ein Wasserrohr. Als Sie den Schaden bemerken, ist es bereits zu spät. Die Computertechnik ist irreparabel beschädigt und die Akten in den Regalen sind aufgeweicht.
  • Über Nacht machen sich Einbrecher an der Tür zu Ihrem Laden zu schaffen. Sie beschädigen nicht nur das Schloss, sie zerstören bei der Suche nach Beute auch noch willkürlich Ihre Ladeneinrichtung. Die Handvoll Euro, welche sie aus der Kaffeekasse entwenden, sind dabei noch der geringste Schaden.
  • Ein schwerer Sturm deckt das Dach Ihrer Lagerhalle ab und taubeneigroße Hagelkörner vernichten die versandfertige Lieferung für einen Ihrer Großkunden.

Wenn bei solchen oder ähnlichen Ereignissen Ihre Betriebseinrichtung beschädigt, zerstört oder gestohlen wird, können die entstehenden Kosten leicht Ihre Existenz gefährden. Hier hilft eine Geschäftsinhaltsversicherung.


Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt Ihre Betriebseinrichtung

Die Definition der Geschäftsinhaltsversicherung ist einfach. Denn wie der Name schon vermuten lässt, wird damit der Inhalt Ihres Geschäfts – also Ihre gesamte Betriebseinrichtung – abgesichert. Darunter fallen gewöhnlich:

  • das Mobiliar Ihrer Geschäftsräume,
  • Ihre Produktionsmittel wie zum Beispiel die Maschinen,
  • die gelagerten Rohstoffe, Halbzeuge und Waren

Aber nicht alle Werte Ihres Unternehmens werden bis zur maximalen Versicherungssumme erstattet. In vielen Standardverträgen sind einige Schadenereignisse mit wesentlich niedrigeren Summen abgesichert wie beispielsweise:

  • der Verlust von Bargeld,
  • Raub und räuberischer Erpressung auf Transportwegen.

Neben den eigentlichen Schäden an Ihren Sachen schließen die meisten Geschäftsinhaltsversicherungen auch Kosten ein, die im direkten Zusammenhang mit dem Schadenereignis stehen. Das können beispielsweise Aufwendungen für:

  • Lösch-, Abbruch- und Aufräumarbeiten,
  • Not- und Sicherungsmaßnahmen,
  • Wiederbeschaffung von Geschäftsunterlagen, Akten oder Daten,
  • oder etwa die Kosten für einen Sachverständigen sein.

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