Geschäftsinhaltsversicherung Betriebsunterbrechung


Wer sein Unternehmen vor den Folgen nicht vorhersehbarer Ereignisse wie Feuer oder Leitungswasserschaden optimal schützen will, stößt dabei auch auf die Frage: Kann man mit einer Geschäftsinhaltsversicherung Betriebsunterbrechung absichern?

Diese Frage hat deshalb eine so große Bedeutung, da die Kosten für eine Einschränkung oder gar einen kompletten Stillstand Ihrer Geschäftstätigkeit die Summe der Sachschäden nach einem Versicherungsfall bei Weitem übersteigen kann.


Wann sichert die Geschäftsinhaltsversicherung Betriebsunterbrechung ab?

Die überwiegende Mehrzahl der Versicherer bietet die Möglichkeit, eine sogenannte Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung als zusätzlichen Schutz zum Paket der Geschäftsinhaltsversicherung hinzuzufügen. Diese kommt dann gewöhnlich für die entgangenen Gewinne sowie für die laufenden Fixkosten auf, die infolge eines Schadensfalles nicht erwirtschaftet werden können.

Dabei ist aber grundsätzlich zu beachten, dass eine Ertragsausfallversicherung nur dann Zahlungen leistet, wenn die Betriebsunterbrechung durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde. Was dies im Klartext heißt, soll ein Beispiel verdeutlichen:

Ein besonders strenger Winter sorgt für reichlich Schnee. Das Dach Ihrer Produktionshalle ist der enormen Schneelast nicht gewachsen und stürzt ein. Menschen kommen glücklicherweise nicht zu schaden, wohl aber Ihre Maschinen und Produktionsmittel. Außerdem kann in der Halle auf absehbare Zeit nicht mehr gearbeitet werden. Schließt Ihre Geschäftsinhaltsversicherung Schäden durch Schneelasten ein und haben Sie eine Ertragsausfallversicherung als ergänzende Absicherung gewählt, dann werden Ihnen auch die Kosten für den Stillstand Ihrer Produktion erstattet.

Es muss aber nicht immer ein Schaden an Ihrem Produktionsstandort sein, der eine Betriebsunterbrechung nach sich zieht. Bleiben beispielsweise Lieferungen von einem Ihrer anderen Betriebsteile infolge eines versicherten Ereignisses aus und kommt die Produktion dadurch ins Stocken, spricht man von sogenannten Wechselwirkungsschäden.

Kommt es hingegen zu einer Betriebsunterbrechung, weil Ihrer Zulieferer nicht in der Lage ist, dringend benötigte Materialien zu liefern, dann handelt es sich um Rückwirkungsschäden.

Während Wechselwirkungsschäden in der Regel durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt sind, ist die Übernahme von Rückwirkungsschäden vom Versicherer und der Vertragsgestaltung abhängig.

Da dies nur einer der „Stolpersteine“ auf dem Weg zu Ihrem perfekten Versicherungsschutz ist, empfiehlt sich auf jeden Fall der Gang zu einem Versicherungsexperten. Denn nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Geschäftsinhaltsversicherung Betriebsunterbrechung wirklich optimal und kostengünstig absichert.


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