Forderungsausfallversicherung


Was ist eine Forderungsausfallversicherung?

Forderungsausfallversicherung - Angebote vergleichenEine Forderungsausfallversicherung stellt für Unternehmen einen Ausgleich bereit, wenn sie in Gefahr geraten, durch säumige Rechnungen selbst in wirtschaftliche Zwangslagen kommen zu können. Die Forderungsausfallversicherung spielt auch für mittelständische und kleinere Unternehmen eine bedeutsame Rolle. Durch Zahlungsverzögerungen von Kunden oder gar komplette Ausfälle kann es hier schnell zu enormen Auswirkungen kommen. Rücklagen bestehen oft nicht in dem benötigten hohen Maße, und Ausfallkredite zur Überbrückung von laufenden Kosten und eigenen Verbindlichkeiten belasten durch Zinsleistungen die Bilanz, denn Zinsleistungen schmälern die Erträge aus den offenen Rechnungen. Kommt es zu Ausfällen bei Rechnungsausständen durch Konkurs des Kunden oder durch Insolvenz des Warenabnehmers, ist die Gefahr existenzieller Probleme für das eigene Unternehmen hoch.


Lastenausgleich bei Insolvenz

Die Forderungsausfallversicherung tritt für Rechnungsausfälle ein, die nach Insolvenz, Konkurs oder nach erheblicher Zahlungsverzögerung geltend gemacht werden können. Damit trägt sie wesentlich zum Risikomanagement des Versicherungsnehmers bei. Weiterhin unterstützt die Forderungsausfallversicherung des Forderungsmanagements des Unternehmens insgesamt.

Debitoren Management in Zusammenarbeit mit der Forderungsausfallversicherung

Zahlungsverzögerungen haben dabei nicht nur die wirtschaftliche prekäre Wirkung, das eigene Unternehmen in Liquiditätsprobleme zu bringen. Sie sorgen durch den Aufwand, den das Verfolgen der Zahlungsverpflichtung sowohl an Personalkosten verursacht als Kosten für die entsprechende Infrastruktur, für eine Schmälerung des Gewinns. Die Regelungen zur Forderungsausfallversicherung sehen vor, dass die Versicherung bereits eintritt bei Zahlungsverzögerungen über einen bestimmten Mahnzeitraum hinaus. Das schließt ja nach Versicherungsvertrag die Übernahme des Forderungsmanagements und die Vorauslagen und Übernahmen für Inkasso-Maßnahmen.

Forderungsausfallversicherung als Kredit- oder Warenversicherung

Die Forderungsausfallversicherung ist eine Kreditversicherung oder auch Delkredere Versicherung, die anstelle von Kreditaufnahme oder Kreditüberbrückung für finanzielle Ausfälle aus Kundenverpflichtungen von der Forderungslast freistellt. Die Freistellung erfolgt durch Zahlungsübernahme anstelle des Säumigen oder durch Forderungsübernahme durch die Versicherung mit Zahlung des offenen Rechnungsbetrags. In die Freistellungssumme der Versicherung ist in der Regel eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers integriert.


Für wen ist eine Forderungsausfallversicherung?

Die Forderungsausfallversicherung deckt einen Großteil offener Rechnungen das Risiko ab, Forderungsausfälle zum Teil vollständig über das Unternehmenskapital (und damit über andere Rechnungseingänge, deren Ertrag entsprechend sinkt) kompensieren zu müssen. Sie stabilisiert damit das Bilanzierungsverhältnis des Unternehmens und ermöglicht Investitions- und Geschäftsplanungen mit gebotener perspektivischer Sicherheit. Der Abschluss einer Forderungsausfallversicherung kann auch von der Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung als positives Moment im Sinne der Sicherung der Unternehmenssubstanz gewertet werden.

Auszug Forderungsausfallversicherung Anbieter

Anbieter Jahresumsatz Selbstbeteiligung
Euler-Hermes bis 5 Mio. Euro 20 %
R+V bis 2 Mio. Euro 20 % mind. 250 Euro
Zürich ab 1 Mio. Euro 20-30 %

Forderungsausfallversicherung für mittelständische Unternehmen besonders interessant!

Die Übernahme von Forderungsausfällen durch eine Forderungsausfallversicherung ist für mittelständische Unternehmen besonders interessant. Hier können Forderungsausstände z.T. ab 15.000 EUR (und darüber hinaus natürlich umso schwerwiegender) zu ernsthaften wirtschaftlichen Problemen des eigenen Unternehmens führen, die es weder verschuldet noch „dem Papier nach“ haben müsste. Der Ausgleich der jeweiligen Forderungen erleichtert die Bilanzierung und Gewinnkalkulation für KMU wesentlich. Zusätzlich verringert der Aspekt der Freistellung von Inkasso-Anforderungen und damit verbundener Kosten die negativen Einflüsse auf die Unternehmensbilanz.

Forderungsausfallversicherung für Firmen mit Großmengenabnehmern

Besteht die Hauptproduktion eines Unternehmens für einen oder wenige Großabnehmer, sind Risiken, die aus Zahlungsausfällen resultieren, besonders hoch. Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden haben für den Zulieferer überproportionale Auswirkungen – wesentliche Teile der Gewinnkalkulation und damit der eigenen Liquidität sind betroffen, wenn es an nur einer einzigen Stelle zum Ausfall der Forderungen kommt. Die Forderungsausfallversicherung trägt in diesem Fall eine besondere Bedeutung für die Sicherung des Unternehmens. Sie sorgt im Falle einer Insolvenz beim Großabnehmer für die wirtschaftliche nötige Freiheit einer Marktneuausrichtung.

Forderungsausfallversicherung für Großaufträge oder Risikomärkte

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Stellt ein Unternehmen zu einem großen Teil Produkte her, die in geringer Stückzahl, dafür aber mit besonders hohem Wert produziert werden, bedeuten schon einzelne Rechnungsausfälle ein wesentliches Risiko für den Hersteller. Zusätzlich sind die jeweiligen Produktionszeiträume häufig längerfristig veranschlagt. Die Liquiditätssituation beim Abnehmer kann sich während der Produktionsphase wesentlich verändern. Die Forderungsausfallversicherung übernimmt die Prüfung der Liquidität beim Abnehmer sowohl vor Übernahme der Police als auch während der Produktionsphase. Das Risiko, aus einem einzelnen Ausfall, der einen wesentlichen vorgeleisteten Invenstitionsanteils des Herstellers umschließen würde, einen tiefgreifenden Verlust für das eigene Unternehmen verzeichnen zu müssen, wird durch die Forderungsausfallversicherung verringert.

Bei Lieferungen in Risikomärkte prüft die Forderungsausfallversicherung das jeweilige Risikopotential. Sie leistet damit einen wesentlichen Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Auftrags. Kommt sie zum Tragen, übernimmt die auch für Ausfälle mit höherem Risiko den Ausgleich des Forderungsausfalls. Die Bedingungen werden für die jeweilige Forderungsübernahme einzeln geprüft.

Die Forderungsausfallversicherung ist damit für alle Unternehmen interessant, die

  • durch Forderungsausfälle auf Grund ihrer Unternehmensstruktur schnell in eigene wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würden
  • ihr Rücklagenmanagement optimiert unter Umgehung kostspieliger Überbrückungskredite einsetzen wollen
  • Großkunden beliefern
  • Einzelaufträge von jeweils hohem Wert ausführen.

Welche Vorteile hat eine Forderungsausfallversicherung?

Ziel und Eigenschaft der Forderungsausfallversicherung ist die Übernahme von Zahlungen aus abgeschlossenen Rechnungsläufen, die der Kunde wegen Zahlungsunfähigkeit nicht selbst begleichen kann. Vorteilsnehmer der Versicherungsleistung ist das versicherte Unternehmen. Die Forderungsausfallversicherung als Delkredere-Versicherung, die anstelle eines Zahlungsverpflichteten für dessen Säumigkeiten dem Versicherungsnehmer gegenüber einspringt.

Vorteile der Forderungsausfallversicherung sind:

  • Kostenübernahme offener Forderungen nach Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder Konkurs des Zahlungspflichtigen
  • Liquiditätsprüfung des Kunden vor und während der Ausführung des Auftrags durch die Forderungsausfallversicherung
  • Übernahme von Inkasso-Maßnahmen gegenüber dem Zahlungspflichtigen unter vollständiger Entlastung des Versicherungsnehmers für den Inkassovorgang
  • Bereitstellung von Leistungen im Modus einer vorzeitigen Geltendmachung des Versicherungsfalls, sodass ein Abschluss des Konkursverfahrens nach der Insolvenz nicht abgewartet werden muss (was je nach Lage ebenfalls keine Garantie für eine Begleichung der Außenstände darstellt.)
  • bei verschiedenen Anbietern sind Rechtsschutzfunktionen für den Streitfall um ausstehende Forderungen in die Leistungen der Forderungsausfallversicherung einbezogen
  • nicht in jedem Fall muss dem Versicherungsfall die Insolvenz des Kunden vorausgehen.

Die wesentlichen Vorteile der Forderungsausfallversicherung sind demnach die nachhaltige Sicherung der Unternehmensumsätze. Der Prüfungscharakter der Forderungsausfallversicherung, die Aufträge vor ihrem Abschluss auf ihr Risikopotential hin überprüft, macht sie gleichzeitig zum wichtigen Bestandteil des Risikomanagements des versicherten Unternehmens. Dazu zählt auch die Prüfung der Liquidität des Auftragnehmers. Das erleichtert dem Versicherungsnehmer gleichzeitig die Marktpositionierung und Einschätzung von Marktpotentialen und -risiken auf dem jeweiligen Produktionssektor.

Die Forderungsausfallversicherung stützt besonders Aufträge, die durch ihr Einzelvolumen ein hohes Risiko für das Unternehmen bedeuten, wenn die Forderungen ausfallen.


Was versichert eine Forderungsausfallversicherung?

Die Forderungsausfallversicherung stellt für individuell zu prüfende Aufträge Risikoabsicherungen gegen Zahlungsausfälle von Seiten des Kunden bereit. Sie versichert laufende Aufträge im Waren-, Produktions- und Dienstleistungsbereich gegen eventuelle Ausfälle bei der Entgeltung durch den Kunden. Die Forderungsausfallversicherung stellt im Rahmen dieser Sicherung und als optionale Erweiterungsmöglichkeiten weitere Leistungen zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Liquiditätsprüfung des Auftragnehmers im Sinne des Kunden
  • Risikoabwägung für Zahlungsausfälle auf dem jeweiligen Geschäftssektor
  • Einzelfallabsicherung von Aufträgen und Dienstleistungen gegen Zahlungsausfälle
  • Kostenübernahme für Rechtsstreitigkeiten bei strittigen Zahlungsverweigerungen
  • vorgezogene Anerkennung des Schadenfalls, um ein Abwarten des Konkursverfahrens zur Begleichung der Rechnung unnötig zu machen.

Versicherung von Großaufträgen in der Forderungsausfallversicherung

Besonders, wenn ein Unternehmen durch Übernahme eines Großauftrags für die Dauer der Auftragsausführung mit Unternehmenskapital in eigene Vorleistung gehen muss, sind die Risiken aus einem etwaigen Forderungsausfall bedeutsam. Denn es steht nicht nur der Gewinn in Frage, auch Teile der Unternehmenssubstanz sind dem Risiko des Verlustes ausgesetzt.

Die Auslagerung der Risikoprüfung an eine Forderungsausfallversicherung bietet

  • den Vorteil der Liquiditäts- und Risikoprüfung des Kunden durch eine Spezialisten
  • die Grundlage für eine wirtschaftliche Mindestkalkulation auf Grund des Auftrags
  • die Umgehung des Risikos, nach Zahlungsausfällen Überbrückungskredite finanzieren zu müssen.

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Zusätzlich reduziert die Forderungsausfallversicherung das Risiko, mit dem Zahlungsausfall erst nach Ende des Auftrags konfrontiert zu werden. Sie prüft auch während der Auftragsfertigung die wirtschaftlichen Parameter beim Kunden und korrigiert ggf. die Risikobewertung. Diese Grundlage erleichtert es dem Hersteller, Zwischenziele und Abschlagszahlungen zielgerichtet zu planen und damit das Risiko von Gesamtausfällen wesentlich zu reduzieren. Zusätzlich erreicht der Hersteller damit die Sicherheit, seine Produktionsanlagen nicht über einen nötigen Zeitraum hinaus zu belegen, wenn sich herausstellt, dass aus dem laufenden Produktionsverfahren zu hohe Gewinnrisiken erwachsen können. Sind entsprechend der Versicherungskalkulation und auf Grund der zwischen Hersteller und Lieferanten geschlossenen Verträge Zwischenstände des Produktionsverfahrens verbrieft, tritt die Forderungsausfallversicherung auch für Zahlungsausfälle auf diesen Zwischenstufen ein. Der Schutz der Forderungsausfallversicherung trifft auch auf den Dienstleistungssektor zu. Vorleistungen des Dienstleistungsunternehmens liegen hier meist im Bereich der Personalressourcen, die für die Erfüllung des Auftrags gestellt werden müssen. Die Risikoabdeckung durch die Forderungsausfallversicherung erfolgt hier parallel zur Absicherung von Produktionsaufträgen.  Auch der Dienstleister als Versicherungsnehmer lagert Liquiditätsprüfung (ebenfalls auch dynamisch für die Dauer des Dienstleistungsprojekts) an die Forderungsausfallversicherung aus und profitiert für seine Bilanzierung von deren Risikoeinschätzung.

Absicherung von Aufträgen an Großkunden durch die Forderungsausfallversicherung

Bezieht ein Unternehmen einen wesentlichen Teil seiner Umsätze aus der Belieferung eines Großkunden, ist auch für diesen Bereich die Absicherung durch eine Forderungsausfallversicherung empfehlenswert. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Großkunden gegenüber seinen Zulieferern geraten diese schnell selbst in wirtschaftliche Bedrängnis. Denn oft sind die Produktionsbedingungen und -kapazitäten auf den Großkunden ausgerichtet und der Unternehmensumsatz entsprechend an dessen Bedürfnissen orientiert. Zahlungssicherheit aus der Belieferung des Großkunden ist eine wichtige Planungsgröße für den Zulieferer. Die Forderungsausfallversicherung unterstützt Zulieferer mittelbar darin, eine wirtschaftlich solide Planung ihrer Produktionsabläufe durchzuführen.


Was ist nicht versichert in einer Forderungsausfallversicherung?

Die Forderungsausfallversicherung ist eine Form der Kreditversicherung. In ihr sind Vermögenswerte versichert, die sich aus dem Auftragsvolumen ergeben, dass vom Versicherungsnehmer über die Forderungsausfallversicherung abgesichert werden soll. Die Versicherung haftet damit nicht für die Ausführung und die Inhalte des versicherten Auftrags sondern für seinen finanziellen Wert und Teile der Wertschöpfung, die diesem zugehören. Entsprechend tritt die Forderungsausfallversicherung bei Ausführungsschäden oder Abnahmeschäden des versicherten Gegenstandes nicht in Kraft.

Weiterhin greift die Forderungsausfallversicherung bei Zahlungsverzögerungen von mehr als zwei Monaten, wenn der Auftragnehmer und damit Zahlungsverpflichtete insolvent ist oder in der Vorbereitung auf ein Konkursverfahren steht (Konkurseröffnung).

Vermögensschäden, die über die Zahlung der versicherten Forderung hinaus gehen, deckt die Versicherung nicht ab. Die Haftung in diesem Bereich reduzieren z.B. Warenkreditversicherungen und in bestimmten Fällen Produkthaftpflichtversicherungen. Die Forderungsausfallversicherung ersetzt eine entgangene Forderung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme mit Rücksicht auf festgelegten Selbstbehalt des Versicherungsnehmers.

Nicht versichert in einer Forderungsausfallversicherung sind

  • Vermögensschäden, die als Folge- und Kettenschäden aus entgangenem Gewinn entstehen können
  • Produkthaftungen nach Auslieferung und Produktion
  • reine Vermögensschäden infolge des Zahlungsausfalls (Kreditschäden, Produktionsausfall u.ä.)
  • Warenhaftung für ordnungsgemäße Warenübernahme beim Abnehmer
  • Warenkredite für die Produktionsrealisierung.

Für die Absicherung dieser Risiken stehen eine Reihe spezialisierter Unternehmensversicherungslösungen zur Verfügung, über die wir Sie gerne beraten. Kontaktieren Sie uns.

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Welche Schäden sind in einer Forderungsausfallversicherung abgedeckt?

In der Forderungsausfallversicherung sind Schäden versichert, die aus einem Ausfall von Rechnungszahlungen resultieren. Der Versicherungsnehmer übergibt durch Abschluss der Police Liquiditäts- und Risikoprüfung an die Forderungsausallversicherung, die für jeden Kunden und/ oder jeden Auftrag eine eigene Risikoeinschätzung abgibt. Die Deckungssumme wird anhand dieser Bewertung justiert. Das ermöglicht dem Versicherungsnehmer eine detaillierte Planung des jeweiligen Auftrags oder lässt entsprechende Prognosen für die Geschäftsbeziehung zu.

Die Forderungsausfallversicherung ersetzt Schäden, die

  • aus Zahlungsausfall nach Insolvenz des Auftragnehmers resultieren
  • durch Zahlungsverzögerung wegen beginnendem Konkursverfahren beim Auftragnehmer entstehen
  • je nach Police nach Zahlungsausfällen wegen sonstiger Verzögerungen entstehen.

Für die Deckung der Schäden über die Forderungsausfallversicherung müssen Kriterien erfüllt sein, die den Schadenfall definieren (also den Zeitpunkt, wann die Zahlung als „Ausfall“ anzusehen ist). Dazu zählen:

  • die abgeschlossene Herstellung und vertraglich abschließende Auslieferung des Versicherungsgegenstandes (oder ein vertraglich abgebildeter adäquater Zwischenpunkt, den im einzelnen die Versicherungsvereinbarung zum Versicherungsgegenstand regelt)
  • die genaue Vordefinition der versicherten Deckungssumme
  • und besonders wichtig: die Festschreibung des Eigentumsvorbehalts des Versicherungsnehmers für den ausgelieferten Versicherungsgegenstand bis zur rechtlich gültigen Bezahlung/ Entgeltung durch den Abnehmer.

Entsteht nach Ablauf des Mahnverfahrens und durch die jeweiligen Liquiditätsprüfungen des Versicherers die Gegebenheit, dass der Auftragnehmer aus verschiedenen Gründen nicht zahlungsfähig ist, tritt die Forderungsausfallversicherung für den Forderungsausfall ein. Gemeinhin wird ein prozentualer Ausgleich des Versicherungswertes verabredet. Je nach Police ist darin ein Selbstbehalt des Versicherungsnehmers in die Ausgleichszahlung eingerechnet.

Der Zahlungsausfall wird danach festgestellt, wenn

  • ein Konkursverfahren eröffnet worden ist
  • ein Konkursverfahren entsprechend der Liquiditätsprüfung wahrscheinlich ist (2 Monats-Regel bei Zahlungsverzögerung für den vorzeitigen Eintritt des Versicherungsfalls)
  • der Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat
  • je nach konkreter Vereinbarung mit der Forderungsausfallversicherung weitere Ausfall-Szenarien, die den Versicherungsfall eintreten lassen.

Lassen Sie sich zu den genauen Forderungsausfall-Modalitäten beraten. Wir stehen Ihnen für die Festlegung der Versicherungsinhalte beratend zur Seite.


Wo gilt die Forderungsausfallversicherung?

Die Forderungsausfallversicherung gilt für in Deutschland geschlossene Verträge für den gesamten Gültigkeitsbereich deutschen Rechts. Ein Rechtssitz des Unternehmens muss dabei in Deutschland liegen. Die Prüfung der Risikolage für einen Kunden oder einen Auftrag erfolgt individuell. Für die Gültigkeit der Forderungsausfallversicherung ist entscheidend, dass eine Versicherungssumme auf Grund der Risikoprüfung durch den Versicherer für den Versicherungsgegenstand festgesetzt worden ist. Vom Versicherer gibt es gemeinhin keine allgemeingültige Beschränkung des Gültigkeitsbereichs. Erfahrungsgemäß werden Deckungssummen festgesetzt (und damit der Gültigkeitsbereich umschrieben) für

  • Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Mitgliedstaaten der EU
  • je nach Vereinbarung baltische Staaten und Staaten der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Russland
  • USA und transatlantische Staaten.

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Diese Gültigkeitsbereiche ergeben sich aus der jeweiligen Festschreibung der Deckungsübernahme für den einzelnen Auftrag oder Abnehmer. Die Entscheidung der Forderungsausfallversicherung für die Übernahme der jeweiligen Absicherung ist grundlegend, welche Risikoeinschätzung für den jeweiligen Geschäftsabschluss vorliegt. Lieferungen in Risikogebiete oder Lieferungen auf Geschäftsgebieten, die grundsätzlich mit einem höheren wirtschaftlichen Risiko versehen sind, werden entsprechend kritisch eingestuft. Der Niederschlag findet sich in der entsprechenden Vereinbarung mit der Forderungsausfallversicherung. Das kann eine Staffelung der Deckungssumme, eine Aufteilung der Auftragsübernahme oder der Ausschluss der Haftung für einen entsprechenden Auftrag sein. Vorteil des Versicherungsnehmers ist, dass abgelehnte einzelne Übernahmen für Versicherungsleistungen nicht die gesamte Police beeinflussen. Auch die Risikobewertung der Forderungsausfallversicherung bezieht sich auf den jeweils versicherten Auftrag – höhere Risikobewertungen und entsprechend variierte Festlegung der Deckungssumme betreffen also nicht den Versicherungsnehmer im Ganzen oder beeinflussen seine Auftragsgestaltung, sondern können individuell nach Risikolagen separat beurteilt werden.

Die Einzelbewertung der Forderungsausfallversicherung schließt die Gültigkeit für geografische Zuschreibungen ein und legt sie entsprechend fest. Zu beachten sind die jeweilig vereinbarten Gerichtsstände, die greifen, wenn es zu Streitigkeiten über offene Forderungen kommt oder wenn Insolvenzverfahren im Ausland anhängig sind, aus denen Forderungen abgeleitet werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist die Festlegung des vorzeitigen Schadeneintritts wichtiger Teil der Bestimmung auch der örtlichen Gültigkeit der Forderungsausfallversicherung.


Wie wird in einer Forderungsausfallversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Der Ermittlung der Versicherungssumme für die Forderungsausfallversicherung (auch „Deckungssumme“, „Limit“) liegen verschiedene Parameter zugrunde.

In der Regel gilt für das versicherte Unternehmen eine Versicherungssumme insgesamt für einen bestimmten Zeitraum (bspw. 1 Mio. EUR für 12 Monate). Zusätzlich werden Deckungssummen für jeweilige Aufträge festgelegt, die die Zahlungsübernahme der Forderungsausfallversicherung für den jeweiligen Auftrag festlegen.

Für die Ermittlung der Versicherungssumme wird in Betracht gezogen:

  • das Geschäftsfeld und die Branche, für die die Forderungsausfallversicherung gelten soll
  • Einberechnung von bereits aufgetretenen Schäden in Zusammenhang mit Auftrag und Abnehmer
  • Risikobewertung für Anteile des aus dem Auftrag erwarteten Umsatzes.

Es gelten für den Versicherungsnehmer also einerseits Grundbedingungen in der Bestimmung der Versicherungssumme für die Unternehmensleistungen insgesamt. Für deren Bestimmung gilt der Jahresumsatz als maßgeblich. Die Prämie für die Forderungsausfallversicherung wird ebenfalls daran gemessen.

Darüber hinaus zählen die einzelnen Aufträge und Abnehmer als Binnengröße für die Bestimmung der Versicherungssumme. Dabei können die Festlegungen für die Deckungsgrenze einzelner Aufträge von der Gesamtversicherungssumme der Forderungsausfallversicherung des Unternehmens abweichen.

Die Branche bzw. das Geschäftsfeld des Versicherungsnehmers spielen hingegen nur grundlegend bei der Bestimmung der für das Unternehmen festgestellten Gesamtversicherungssumme eine Rolle und dienen nachfolgend als Raster für die Bestimmung der jeweiligen Versicherungssumme des einzelnen Auftrags.

Auch für Dienstleistungen wird die Versicherungssumme anhand des Umsatzziels aus dem jeweiligen Auftrag ermittelt. Naturgemäß werden weniger Sach- und Produktionsleistungen in die Deckungssumme einbezogen, dafür erhöht sich der Anteil investierter rentabler Personalressourcen, die den Umsatz aus dem jeweiligen Auftrag abbilden sollen. Die Forderungsausfallversicherung leistet hier Ersatz bis zur Höhe des daraus ermittelten Limits.


Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Forderungsausfallversicherung im Schadensfall?

Die wichtigste Leistung der Forderungsausfallversicherung ist die Ausgleichszahlung an den Versicherungsnehmer bei einem vollständigen, je nach Gestaltung der Police auch temporären Zahlungsausfall durch den Kunden bzw. Auftragnehmer. In der Regel wird ein Selbstbehalt in die Ausgleichszahlung einbezogen, der gemeinhin ca. 20% des zu versichernden Auftrags umfasst. Die genaueren Regelungen dazu umfasst der Versicherungsvertrag zur Forderungsausfallversicherung. Darüber hinaus trägt die Versicherung weitere Leistungen:

  • präventive Prüfungen der Aufträge und der Auftragspartner hinsichtlich Umsatzerwartungen, Liquiditätsprognosen, Wirtschaftsdaten aus einschlägigen Auskunfteien
  • Bonitätsprüfung des Auftragnehmers
  • Rechtskostenübernahme für Fälle, in denen Abnehmer Inhalte der Forderungen verweigern oder Bestreiten. Die Rechtskostenübernahme und die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten muss für die jeweilige Forderungsausfallversicherung in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
  • Geltendmachung eines vorzeitigen Schadenfalleintritts. Der Versicherer zahlt bereits nach zwei Monaten nach ausstehender Zahlung. Die Bedingungen dazu sind dafür, dass eine Zahlung aus der offenen Forderung nicht mehr zu erwarten ist. Das kann nach Insolvenz, Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit nach rechtlichen Statusänderungen.

Forderungsausfallversicherung - Angebote vergleichenFür die Schäden, die dem Versicherungsnehmer aus einem Forderungsausfall entstehen, springt die Forderungsausfallversicherung mit der Finanzleistung anstelle des Kunden ein. Der Versicherungsnehmer sichert sich damit seine wirtschaftliche Grundlage. Auch nach Abzug des festgeschriebenen Selbstbehalts steht dem Versicherungsnehmer der Großteil der ausgefallenen Summe zur Verfügung. Der Vorteil: meist fallen Forderungsausgleiche nach Insolvenzen oder aus der Begleichung aus der Konkursmasse vollständig oder zumindest mit erheblichen Einbußen aus. Die Wartezeit, resultierend aus der Konkursvollstreckung und den damit verbundenen rechtlichen Fristen, fällt bei den Ausgleichsbedingungen der Forderungsausfallversicherung wesentlich geringer aus. Meist kann 2 Monate nach Abschluss eines erfolglosen Mahnverfahrens durch den Versicherungsnehmer der vorgezogene Schadenfall bei der Versicherung angemeldet werden.


Gibt es ein Inkassoverfahren für ausländische Kunden?

Der Gültigkeitsbereich der Forderungsausfallversicherung wird für den jeweiligen Auftrag bestimmt. Die Forderungsausfallversicherung prüft die Übernahme aller Zahlungsrisiken, die aus dem Auftrag entstehen können. Dazu gehört auch ein Forderungsmanagement, das dem des Versicherungsnehmers nachgelagert ist, und für den Ausgleich der Forderung eintritt. Das umschließt auch ein Inkassomanagement, das für den jeweiligen Kunden unabhängig von seiner geografischen Position greift. Die genauen Bedingungen zum Inkassomanagement bei Forderungen an ausländische Kunden werden im jeweiligen Versicherungsvertrag bzw. in der Übernahmevereinbarung zum jeweiligen Versicherungsgegenstand geregelt.

Grundsätzlich verfügen verschiedene Versicherer über ein weites Netz internationaler Kooperationsmöglichkeiten, die im Schadenfall greifen können. Die Risikoeinschätzung für den Versicherungsgegenstand wird vom Versicherer auch vor diesem Hintergrund getroffen.


Ist im Vertrag der Forderungsausfallversicherung eine Rechtsschutzversicherung integriert?

Die Vertragsgestaltung zur Forderungsausfallversicherung kann je nach Bedarf des Versicherungsnehmers um Komponenten einer Rechtsschutzversicherung erweitert werden. In der Regel umfasst die Erweiterung

  • Kostenübernahme für Rechtsverfolgungskosten, wenn der Abnehmer die Zahlung aus dem Auftrag ganz oder teilweise verweigert
  • Kosten für rechtliche Belange in der Forderungsverfolgung im Namen des Versicherungsnehmers nach Verstreichen festgelegter Fristen
  • Kosten für rechtsrelevante Dokumentationen durch Vertretungsanwälte

und verwandte Rechtssicherungs- und Rechtswahrungstätigkeiten. Die genauen Festlegungen richten sich im Allgemeinen nach den konkreten Bedingungen beim Versicherungsnehmer.

Für die genaue Zusammensetzung und Aufstellung der Forderungsausfallversicherung beraten wir Sie gern. Wir stehen Ihnen kompetent und erfahren zur Seite auch für die Auswahl der wichtigen Komponenten der Forderungsausfallversicherung. Kontaktieren Sie uns.

Kündigungsfristen in einer Forderungsausfallversicherung sind:

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist
Forderungsausfallversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende
Forderungsausfallversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende
Forderungsausfallversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende

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