Firmenversicherung


Was ist eine Firmenversicherung?

Firmenversicherung - Geschäftsgespräch

Firmenversicherung ist nicht die Bezeichnung für eine einzelne Versicherung wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Hausratversicherung. Es handelt sich vielmehr um den Oberbegriff, mit dem der Versicherungsschutz für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ein nach ihren Bedürfnissen und denen ihres Unternehmens individuell ausgestaltet ist. Firmenversicherung ist damit ein immer wieder anders zusammengesetztes Versicherungsportfolio, bei dem jedoch auf bestimmte Bausteine ebenso regelmäßig vertraut wird. Auf diese Weise lässt sich eine allgemeine Firmenversicherung gut vergleichen, während eine individuelle Gewerbeversicherung nur im Verhältnis des einzelnen Betriebs oder Selbstständigen zwischen seinem Versicherungsbedarf und seinem Versicherungsschutz gemessen werden kann.


Versicherungsprodukte, die eine individuelle Firmenversicherung ausmachen, gehören unterschiedlichen Versicherungsbereichen an. Folgende Versicherungsarten sind darin enthalten:

  • Sachversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Personenversicherungen

Für welche Bausteine sich ein Geschäftskunde entscheidet, hängt von den betrieblichen und persönlichen Umständen und dem erforderlichen Versicherungsbedarf ab. Diese Zusammensetzung ist mit einer pauschalierten Firmenversicherung nicht zu erreichen, sondern erfordert eine Bestandsaufnahme und eine informative und kompetente Beratung, auf die Unternehmer vor Abschluss des Versicherungspakets besonderen Wert legen sollten.

Zu den Grundbausteinen, die bei der Firmenversicherung im Fokus stehen, gehören insbesondere die

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Inventarversicherung
  • Feuerversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Firmenrechtschutz
  • Betriebsunterbrechung

Daneben kann weiterer Versicherungsbedarf bestehen, der abhängig von der Art des Unternehmens ist und besondere Risiken ausgleicht. Allen gemeinsam ist, dass eine professionell und intelligent zusammengestellte Firmenversicherung das Unternehmen vor eigenen Schäden schützt und vor solchen, die durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter anderen Personen oder Sachen zugefügt werden. Eine Kombination aus beiden stellt zum Beispiel die Flottenversicherung dar, die den verpflichtenden Versicherungsschutz für firmeneigene Fahrzeuge kostengünstig zusammenfasst und zugleich Schäden am Fuhrpark reguliert. Ebenfalls zum Bereich der Firmenversicherung sind diejenigen Versicherungsprodukte zu zählen, die keine Schadenabsicherung als solche betreffen, sondern in den Bereich der Vorsorgemaßnahmen gezählt werden können. So ist es möglich, im Rahmen der Firmenversicherung den Versicherungsschutz für Betriebsangehörige im Krankheitsfall oder durch eine betriebliche Altersvorsorge zu ergänzen. Derartige Versicherungsprodukte sind in einer anspruchsvollen Firmenversicherung insbesondere im Bereich mittlerer und größerer Unternehmen durchaus angebracht. Sie sind allerdings keine typischen Bestandteile einer Firmenversicherung und sollten gesondert geprüft werden. Zusammen bilden alle für die Firma abgeschlossenen Einzelversicherungen schließlich die auf die speziellen Anforderungen des Betriebs abgestimmte Firmenversicherung. Ihr Umfang ist variabel, aber nicht völlig der eigenen Entscheidung des Firmeninhabers überlassen – ganz auf Firmenversicherung zu verzichten ist in vielen Fällen gar nicht zulässig und in jedem Fall ein nicht vertretbares Risiko.


Für wen ist eine Firmenversicherung?

Firmenversicherung - Geschäftsgespräch

Die Firmenversicherung ist für Selbstständige und Unternehmen konzipiert. Beide Gruppen überschneiden sich, haben aber auch Beteiligte, die gesondert zu betrachten sind. So gehören zu den Selbstständigen auch Freiberufler ganz unterschiedlicher Art, während Unternehmen nicht immer aus Personen bestehen, sondern Gesellschaftsformen umfassen, die lediglich durch ihre dazu bestellten Organe repräsentiert werden.

Im Bereich der Selbstständigen finden sich viele Einzelunternehmer, Kaufleute, Freiberufler und Handwerker. Unternehmen können dagegen in beinahe allen Bereichen tätig sein. Selbst die klassischen Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte sind zum Teil in Gesellschaften organisiert und ihr Bedarf bei der Firmenversicherung bestimmt sich nach dieser Ausgestaltung ihrer Tätigkeit. Ausnahmen sind in der Firmenversicherung Pflichtversicherungen für bestimmte Freiberufler, bei denen es sich in der Regel um Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen handelt, ohne die die Zulassung der Freiberufler nicht erfolgt. Der Inhalt dieser Pflichtversicherungen ist durch gesetzliche Mindestsummen vorgegeben und kann durch Versicherer und Versicherte lediglich aufgestockt, nicht jedoch verringert werden.

Die Größe des Unternehmens oder der Umfang der Tätigkeit ist für die Firmenversicherung als solche nicht relevant. Dies ist eine Frage, die sich erst bei der Bestimmung der notwendigen Deckungssummen ergibt. Wichtig ist für einen Selbstständigen oder ein Unternehmen zunächst nur die Abstimmung der Firmenversicherung auf den persönlichen Versicherungsbedarf. Dieser ist je nach Umsatz und Tätigkeitsgebiet unterschiedlich und kann nur durch eine ausführliche Bestandsaufnahme wirklich passend ermittelt werden.

Existenzgründer sind ebenfalls mit der Frage der Firmenversicherung konfrontiert und sollten diese nicht als Nebensache der Neugründung ihres Betriebs betrachten. Die Geschäftsidee, die Planung und die Prognose kommen zusammen, um den erforderlichen Umfang und die Segmente der Firmenversicherung schon von Anfang an möglichst exakt zu bestimmen. Wichtig ist, eine möglichst umfassende aber nicht überflüssige Absicherung durch die Firmenversicherung zu erreichen. Auch hier gilt, dass die individuelle Beratung von großer Bedeutung ist. Nach einem allgemeinen Überblick sollten sich gerade Existenzgründer diese professionelle Unterstützung sichern und ihren Versicherungsbedarf damit auf eine solide Basis stellen.


Warum ist eine Firmenversicherung wichtig?

Wichtig ist die Firmenversicherung deswegen, weil die gesamte Existenz eines Selbstständigen davon abhängt, dass seine Firma auch arbeiten kann. Sie muss funktionieren und dies gelingt nur, wenn er die dafür notwendigen Räumlichkeiten nutzen kann. Die erforderlichen Maschinen und Elektronik müssen vorhanden und einsatzbereit sein. Dazu darf sein Gewinn nicht dadurch reduziert werden, dass Dritte gegen ihn Ansprüche durchsetzen und sein gesamtes Betriebsvermögen einziehen. Zum Schutz gegen diese Risiken wird die Firmenversicherung zu einem maßgeschneiderten Versicherungspaket zusammengestellt.

Der Erfolg einer Firma hängt nicht nur davon ab, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung sich gut verkaufen lässt und die Umsätze stimmen. Tatsächlich besteht eine Reihe von Risiken, auf die ein Selbstständiger nur wenig oder sogar keinen Einfluss hat.

Unternehmerische Risiken liegen in:

  • Beeinträchtigung der Geschäftsstätte durch Unglücksfälle
  • Schäden durch Einbrüche und Vandalismus
  • Haftpflichtschäden mit Schadensersatzforderungen
  • Betriebsunterbrechungen
  • kostenintensive Rechtsstreitigkeiten

Da diese Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können, ist es die Firmenversicherung, die zumindest die sich darauf ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen abwehrt. Namentlich gehört zur Firmenversicherung deswegen:

  • Geschäftsinhaltsversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • BU-Versicherung
  • Firmen-Rechtsschutz
  • Gebäudeversicherung (wenn eine Immobilie zum Firmenvermögen gehört)

In einigen Branchen und freiberuflichen Tätigkeiten ist es noch dazu so, dass ohne zumindest eine Berufshaftpflichtversicherung als Bestandteil der Firmenversicherung die erforderliche Erlaubnis zur Berufsausübung schon gar nicht erteilt wird. Besonders Freiberufler sind davon betroffen, da sie im Bereich der Vermögensschäden durch eigene Mittel eher nicht in der Lage sind, einen Vermögensschaden bei einem Mandanten oder Patienten auszugleichen. Die Firmenversicherung hat also auch Bedeutung für den Schutz anderer Personen, die mit dem Versicherten in vertraglichem oder sonstigem Kontakt stehen.

Wirklich gerecht wird die Firmenversicherung ihrer Bedeutung jedoch nur dann, wenn sie in ihrer Zusammensetzung und ihren Deckungssummen exakt auf die Bedürfnisse des Versicherten angepasst wird. Wichtig ist also nicht nur die Versicherung als solche, sondern auch die konkrete Ausgestaltung ihrer einzelnen Bausteine. Nur so ergibt sich ein umfassender Versicherungsschutz, der möglichst günstige Prämien vorweist und die versicherte Firma dauerhaft und kostenorientiert vor den spezifischen Risiken der jeweiligen Branche schützt.

Vorteile einer Firmenversicherung

Sparte Vorteile
Firmenversicherung Sicherung der Unternehmensexistenz / Firma
Firmenversicherung Absicherung von Sachwerten
Firmenversicherung Absicherung von Personal sowie Geschäftsführung

Welche Deckungsrisiken können in einer Firmenversicherung versichert werden?

Allgemein übernimmt die Firmenversicherung Deckungsrisiken, die Sachwerte, die Mitarbeiter, Dritte und die Kosten von Rechtsstreitigkeiten betreffen. Abhängig ist dies natürlich davon, für die Deckung welcher Schäden sich der Versicherte nach ausführlicher Beratung entscheidet. Vor dem Vertragsschluss ist es hilfreich, sich näher mit den konkreten Gefährdungen auseinanderzusetzen, um die spezifischen Bedürfnisse der Firma zu erfassen.

Bei der Bestimmung der bestehenden Deckungsrisiken im Sachwertbereich sollte sich der Blick auf die denkbaren Gefährdungen konzentrieren. Diese unterscheiden sich gerade bei diesen konkreten Gefährdungen kaum von denen im privaten Bereich. Die Deckung von Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser sind einem Privathaushalt ebenso vertraut wie einem Unternehmen. Unabhängig von der Branche ist ein Feuer in Büros oder Produktionsanlagen eine gravierende Beeinträchtigung des normalen Alltags und führt zu Sachschäden von erheblicher Bedeutung. Dies gilt ebenso für die übrigen, durch die Firmenversicherung abgedeckten Gefährdungen.

Mitarbeiter sind in einer Firmenversicherung häufig als Deckungsrisiko in der Form versichert, dass sie durch ihre Tätigkeit Schäden verursachen können. Gerade Handwerksbetriebe und solche, bei denen Mitarbeiter im Außeneinsatz sind, benötigen aus diesem Grund die Betriebshaftpflichtversicherung. Ein zusätzlicher Bereich, der Mitarbeiter betrifft, gehört den Vorsorgemaßnahmen. Dies ist ein optionaler Bestandteil einer Firmenversicherung, der für kleine Firmen und Existenzgründer nicht oder noch nicht erforderlich ist.

Nicht zu unterschätzen ist gewerbliche Rechtsschutzversicherung als Bestandteil der Firmenversicherung. Rechtsstreitigkeiten entstehen schnell und haben im geschäftlichen Bereich häufig einen hohen Streitwert. Dazu sind sie ebenso häufig mit einer komplizierten Sachlage verbunden, die auch die Einschaltung von Gutachtern erforderlich machen kann. Dies führt im Ergebnis zu beträchtlichen Kosten der Rechtsverfolgung – unabhängig vom Auskommen des Verfahrens. Der integrierte Rechtschutz in der Firmenversicherung stärkt die unternehmerische Position, wenn durch diesen Umfang der Firmenversicherung die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts ermöglicht.

Der Deckungsbereich einer Firmenversicherung ist sehr variabel und erfordert eine stetige Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse eines Unternehmens oder eines Selbstständigen. Aus einem anfänglichen Grundschutz für einen Existenzgründer kann bei positivem Geschäftsverlauf eine mehrfache Erweiterung zum Spiegelbild des geschäftlichen Erfolgs werden.

Firmenversicherung - Zufriedene Geschäftsfrau


Was ist nicht versichert in einer Firmenversicherung?

Nicht versichert in der Firmenversicherung ist natürlich zunächst das, für das bei Gestaltung des Versicherungspakets auf eine Deckung willentlich verzichtet wurde. Wer auf die Glasbruchversicherung bei der Geschäftsinhaltsversicherung verzichtet, wird eine zerstörte gläserne Eingangstür zu einem Büro nicht ersetzt erhalten. Gleiches gilt auch, wenn Rechtsschutz nicht zum Umfang der Firmenversicherung gehört, dann kann auch keine Deckung in einem Rechtsstreit übernommen werden. Die Ausnahme ist indirekter Rechtsschutz im Rahmen eines vom Versicherer bei einem Haftpflichtschaden veranlassten Rechtsstreits.

In den übrigen Fällen gilt dazu, dass eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsschadens niemals in der Firmenversicherung abgedeckt ist. Brandstiftung oder mutwillige Zerstörung von Leitungen, der fingierte Diebstahl von Betriebseigentum wird natürlich nicht von der Firmenversicherung erstattet und stellt eine Straftat dar, die mit aller Wahrscheinlichkeit ohnehin das Ende der betrieblichen Tätigkeit sein wird.

Im Übrigen gibt es nur wenige Schäden, die in einer Firmenversicherung nicht durch eine entsprechende Versicherung oder die Erweiterung des bestehenden Vertrages abgedeckt werden können. Ladendiebstahl im Einzelhandel gehört dazu. Andererseits ist gerade bei der Firmenversicherung für Geschäftskunden anders als im privaten Bereich auch die Versicherung von Forderungsausfällen oder die Kreditversicherung ein optionaler Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Grundsätzlich ist die Firmenversicherung sehr variabel und damit auch für den gesamten Bereich der geschäftlichen Tätigkeit attraktiv in ihrer Anpassungsfähigkeit. Selbstständige, die einen umfassenden Versicherungsschutz anstreben, sollten jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass ein derartig perfektionierter Schutz auch entsprechende Prämienhöhen nach sich ziehen wird. Selbst wenn diese als Betriebsausgaben eingestuft sind, müssen sie jedoch regelmäßig gezahlt werden können.

Gerade für kleinere Betriebe und Existenzgründer stellt sich die Frage, ob ein Grundschutz mit der Option einer bedarfsgerechten Anpassung nicht zunächst sinnvoller ist. Solange die wesentlichen Deckungsrisiken in der Firmenversicherung enthalten sind, kann auf diese Weise die Prämienhöhe wirtschaftlich gestaltet werden und ermöglicht den dauerhaften Ausgleich.  Keinem Unternehmer ist damit gedient, wenn der Versicherungsschutz der Firmenversicherung nur theoretisch existiert, während die Leistungsverpflichtung der Versicherung aufgrund ausstehender Prämienzahlungen ausgesetzt ist.


Welche Schäden sind von der Firmenversicherung abgedeckt?

Ausgehend von einem Basisschutz deckt die Firmenversicherung die Geschäftsinhaltsversicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung und den Firmenrechtsschutz ab. Damit sind nicht nur kleinere Unternehmen, sondern auch Selbstständige mit einem wirtschaftlich bedeutsamen Umsatz und mehreren Mitarbeitern zunächst umfassend versichert.

Bei der Geschäftsinhaltsversicherung kommt es an auf:

  • Schäden durch Feuer, Blitz, Implosion, Explosion
  • Schäden durch Sturm und Hagel am Gebäude, Gebäudeteilen auf dem Grundstück, Einbauten und Einrichtung und Bestand
  • Leitungswasser umfasst den direkten Schaden durch austretende Flüssigkeiten sowie die damit verbundenen Kosten für Aufräumarbeiten und sachgerechte Entsorgung
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Die Bedingungen und zusätzlichen Leistungen variieren je nach Versicherer und dem vereinbarten Versicherungsumfang. Häufige Bestandteile in der Firmenversicherung, die nicht immer zum Grundvertrag gehören, sind die Versicherung bei Glasbruch und die Betriebsunterbrechung. Dazu besteht vielfach die Möglichkeit, sich in der Firmenversicherung gegen Elementarschäden, gesellschaftliche Betriebsstörungen und unvorhergesehene Schäden zu versichern.

Die Betriebshaftpflicht umfasst in der Regel:

  • Haftung für Mitarbeiter
  • Haftung für Schäden durch Maschinen und Geräte
  • Haftung für Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Einige Berufsgruppen sind verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung als Bestandteil der Firmenversicherung vorzuweisen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Freiberufler, deren Tätigkeit die Wahrscheinlichkeit eines größeren Vermögensschaden bei ihren Mandanten und Patienten in sich trägt. Viele Versicherer bieten für diese Berufsgruppen Sondertarife in dieser Pflichtversicherung an und sind auf die gesetzlichen Vorgaben für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spezialisiert.

Ergänzt werden kann die Firmenversicherung um weitere Schadensbereiche, die jedoch immer konkret auf den Versicherten abgestimmt werden sollten. Damit ist der mögliche Deckungsbereich für Schäden bei der Firmenversicherung nicht wirklich zu verallgemeinern. Versicherte sind immer in der Verpflichtung, sich in Zusammenarbeit mit professionellen Beratern ausführlich mit ihren persönlichen Bedürfnissen auseinanderzusetzen, um die notwendige Transparenz vor dem Abschluss der für sie passenden Firmenversicherung zu erreichen.

Zu bedenken ist auch, dass mögliche Schadensursachen nicht von Beginn an zum Betriebsrisiko gehören und erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Firmenversicherung aufgenommen werden müssen. Ein Unternehmen, das zunächst keinen Bedarf an einer Elementarversicherung hat, muss  bei Eröffnung einer Filiale in einer gefährdeten Region diese Schäden zusätzlich in die Firmenversicherung aufnehmen. Die Dynamik der Firmenversicherung ist also stets zu beachten.


Bis zu welcher Höhe werden Entschädigungsleistungen in einer Firmenversicherung erbracht?

Auch hier gilt wieder, dass die Höhe der Entschädigungsleistungen in einer Firmenversicherung abhängig von den Vereinbarungen zum konkreten Versicherungsprodukt dieses Vertragspakets steht. In einigen Bereichen der Firmenversicherungen bestehen Pauschalgrenzen, die für die Entschädigung nicht überschritten werden, auch wenn der Schaden selbst höher liegt. In anderen werden Schadenshöhe und Entschädigungsleistung vom Neuwert bestimmt, in anderen wird die Entschädigungsleistung ohne Vereinbarung einer Höchstgrenze erbracht.

Bei den Sachversicherungen ist zu unterscheiden zwischen

  • Entschädigungshöchstbetrag lt. Vertrag
  • Quoten bei Zusatzkosten
  • Minderung bei Unterversicherung

Firmenversicherung - Geschäftsfrauen im Gespäch

Kommt es zu Sachschäden, übernimmt die Firmenversicherung zumeist den Neuwert. Darunter ist nicht der Wert zum Anschaffungszeitpunkt zu verstehen, sondern der Wert bei einer aktuellen Neuanschaffung nach dem Schadenseintritt. Gerechnet wird der Nettobetrag, da Geschäftskunden in der Regel zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Kosten für Aufräumarbeiten und sonstige Nebenkosten gleicht die Firmenversicherung nach den vereinbarten Quoten oder Festbeträgen aus. Die Erläuterungen der einzelnen Verträge sollten bei der Firmenversicherung immer sorgfältig vergleichen und beachtet werden, wenn es zum Schaden kommt.

Problematisch ist es, wenn eine Unterversicherung festgestellt wird. Selbst wenn die Firmenversicherung bei Abschluss keine Unterversicherung aufwies, kann sich dies im Laufe der Geschäftstätigkeit durch eine Erhöhung des Betriebsvermögens ergeben. Geschieht dies unbemerkt und ohne Anpassung der Firmenversicherung hat die Unterversicherung Einfluss auf die Höhe der späteren Entschädigungszahlung bei der Regulierung. Vermeiden lässt sich dies durch eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Anpassung der Firmenversicherung.

Im Haftpflichtbereich enthält die Firmenversicherung Höchstgrenzen für Entschädigungszahlungen an Dritte. Diese Summen orientieren sich an den Erfahrungswerten und möglichen Schadenszenarien der jeweiligen Branche. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Schaden die Entschädigungsgrenzen der Firmenversicherung überschreitet.

Weniger an den Entschädigungsgrenzen orientiert ist in die Firmenversicherung integrierter Rechtsschutz. Die Entschädigungszahlungen für die Kosten der rechtlichen Vertretung sind in den überwiegenden Fällen selbst dann noch vertretbar, wenn Gutachter in ein Gerichtsverfahren eingeschaltet werden. Zudem wird die Deckungszusage für jede Instanz gesondert und vorab gegeben. Die Übernahme der Kosten durch die Firmenversicherung ist dadurch selbst bei steigenden Kosten innerhalb einer Instanz gesichert.

Genaue Beträge lassen sich in der Firmenversicherung nur angeben, wenn der konkrete Versicherungsvertrag zur Prüfung steht. Die Abdeckung von Schäden durch die Firmenversicherung ist umfangreich und unterschiedlich. Erst wenn ein Versicherter seine Vorstellung von einer Firmenversicherung hinreichend bestimmt hat, lässt sich ein aussagekräftiger Vergleich anstellen. Unzweifelhaft ist allerdings, dass die Höhe der Entschädigungsleistungen, die sich aus dem zugrunde liegenden Versicherungsvertrag ergibt, zugleich Einfluss auf die Prämienhöhe in der Firmenversicherung hat. Die sorgfältige Auswahl unter den Anbietern und die individuelle Anpassung des Vertrags ist bei einer Firmenversicherung ein finanzieller Faktor, der nicht unterschätzt werden sollte.


Wie wird in einer Firmenversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

In der Regel ist die Ermittlung der Versicherungssumme bei der Firmenversicherung eine Kombination aus feststehenden Beträgen und individuell ermitteltem Bedarf. Dazu kommen Bereiche der Firmenversicherung, die gesetzlich vorgesehene Mindestsumme in der Absicherung aufweisen müssen oder solche, die keine direkte Versicherungssumme vorsehen.

In der Vorgehensweise wird zunächst festgestellt, welches Versicherungsprodukt überhaupt für ein Unternehmen oder einen Selbstständigen infrage kommt. Ist der Versicherungsbedarf hinreichend konkretisiert, wird der Umfang jeder einzelnen Versicherung ermittelt.

Das Ergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Erfahrungswert des Versicherers
  • branchenspezifische Anforderungen
  • Angaben zum Betriebsvermögen des Versicherten
  • individuelle Prognose zum Versicherungsbedarf während der vorläufigen Vertragslaufzeit

Firmenversicherung - Junger Unternehmer informiert sich

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Versicherer und dem Selbstständigen ist daher die Voraussetzung für einen individuell angepassten Versicherungsschutz. Dies gilt insbesondere, wenn interne Daten über das Betriebsvermögen zur Bestimmung der Versicherungssumme herangezogen werden. Umgekehrt ist vonseiten des Versicherers dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen eines seriösen Vertragsverhältnisses keine Übervorteilung des Versicherten durch unnötige Versicherungen oder überhöhte Deckungssummen eintritt.

Neben der anfänglichen Ermittlung der Versicherungssumme gehört es zu den Eigenschaften der Firmenversicherung, dass diese regelmäßig an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden sollte. Gerade Existenzgründer mit steigendem Geschäftserfolg benötigen diese Anpassungen in den ersten Geschäftsjahren, während Bestandskunden zumeist weniger oft eine Überprüfung ihrer Firmenversicherung durchführen müssen.

Ein Fehler wäre es allerdings, wenn dieser Aspekt bei langjährigen Versicherten in Vergessenheit gerät und sich nach Jahren und Jahrzehnten mit einer beinahe unveränderten Firmenversicherung dieses Versäumnis ausgerechnet bei einem Schadensfall zeigt. Ältere Verträge mit niedrigen Prämien können dann zum Nachteil des Versicherten werden, wenn sie eine Unterversicherung aufweisen. Häufig sind die Versicherungsbedingungen auch nicht an zeitgemäße Bedürfnisse einer Firma angepasst und für die Versicherten gelten Regulierungsbedingungen, die dem Schadensausgleich überhaupt nicht gerecht werden können. Selbst wer also bereits über eine Firmenversicherung verfügt, kann sich keineswegs darauf verlassen, dass er im Schadensfall auch tatsächlich versichert ist. Die Überlegung, eine mögliche Prämienanpassung zu vermeiden, sollte keinesfalls der Beweggrund für einen kaufmännisch denkenden Geschäftsmann sein, auf eine wirklich zeitgemäße Firmenversicherung zu verzichten.


Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Firmenversicherung im Schadensfall?

Abhängig vom betroffenen Versicherungsprodukt Ihrer Firmenversicherung erhalten Sie im Schadensfall bei einer intelligent gestalteten Gewerbeversicherung diejenigen Leistungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Geschäftstätigkeit so schnell wie möglich und mit dem geringsten möglichen Verlust fortzusetzen oder wieder aufzunehmen. Im Bereich der Haftpflichtversicherung und beim Firmenrechtsschutz wird die entsprechende Firmenversicherung dafür Sorge tragen, dass es überhaupt nicht erst zu einer Störung des Betriebs kommt und Sie keine wirtschaftlichen Einbußen durch mögliche Haftpflichtansprüche zu befürchten haben.

Im Einzelnen:

  • Geschäftsinhaltsversicherung: Sie erhalten neben der Entschädigung für den Neuwert der Waren und Sachen die notwendigen Mittel, um schnell und umfassend den Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen zu können. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Erstabsicherung, Übernahme von Handwerkerkosten oder Organisation von Aufräumarbeiten.
  • Haftpflichtversicherung: Im Bereich von Haftpflichtschäden über die Firmenversicherung den Ausgleich eines möglichen Haftpflichtanspruchs und stellt im Falle einer gerichtlichen Abwehr der Ansprüche eine Rechtsvertretung mit Kostenübernahme des Verfahrens zur Verfügung.
  • Bei einer Rechtsschutzversicherung erteilt die Firmen-Rechtschutz die Deckung für einen Anwalt Ihrer Wahl, wenn der Rechtsstreit zum Versicherungsumfang gehört. Zu den Kosten eines Rechtsstreits gehören dabei die Kosten des Rechtsanwalts, Gerichtskosten und Kosten eines Gutachters bei gerichtlicher Auseinandersetzung.

Häufig ist bei Sachschäden die eigentliche Schadensermittlung nicht unproblematisch. So ist es erforderlich, dass Sie selbst einen möglichst genauen Überblick über Ihr Betriebsvermögen zum Schadenszeitpunkt behalten. Die regelmäßige jährliche Inventur ist dabei hilfreich. Auch lückenlose Nachweise, die möglichst so aufbewahrt werden, dass sie bei einem Schadensereignis nicht ebenfalls untergehen, können die Schadensregulierung deutlich beschleunigen. Insgesamt umfasst das Leistungsspektrum der Firmenversicherung damit eine breite Palette von unterschiedlichen Schadensregulierungen, die von der finanziellen Ausgleichung bis zur aktiven Schadensbeseitigung reicht.

Kündigungsfristen Firmenversicherung

Sparte Laufzeit Kündigungsfrist Beitragserhöhung Schadenfall
Firmenversicherung 1 Jahr 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Firmenversicherung 3 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
Firmenversicherung 5 Jahre 3 Monate zum Vertragsende 1 Monat ab Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung
  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
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