D&O Versicherung Umfang

Schutz vor Vermögensschäden: D&O Versicherung Umfang entscheidet

Die D&O Versicherung stellt Manager, Geschäftsführer und alle weiteren Organe eines Unternehmens von Forderungen aus Vermögensschäden frei, die aus einer Entscheidung des Unternehmensorgans resultieren. Manager und Geschäftsführer unterliegen einem erhöhten Risiko, für Entscheidungen in Haftung genommen zu werden, die sie entweder selbst gefällt haben oder die unter ihre Aufsichtspflicht fallen. Entscheidungsstrukturen mittlerer und großer Unternehmen sind dabei oft komplex, die Tragweite von Entscheidungen und die Risiken, die Forderungen aus Vermögensschäden, die sie verursachen können, oft nicht abzusehen. Schnell summieren sich Forderungen, wenn Tochtergesellschaften und Zulieferer betroffen sind oder eine falsche Invenstitionsentscheidung Verzögerungen der gesamten Produktion bedeutet. Der in den D&O Versicherung Umfang muss daher sowohl die Freistellung von berechtigten Forderungen fallen als auch ein geeigneter Deckungsbestandteil für rechtliche Auseinandersetzungen.

D&O Versicherung Umfang im Einzelnen

Die D&O Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie ist speziell auf Manager, Geschäftsführer und alle weiteren entscheidungstragenden Organe eines Unternehmens zugeschnitten. Im D&O Versicherung Umfang ist inbegriffen

D&O Versicherung Umfang

  • die Freistellung von Forderungen aus Vermögensschäden, die auf eine Entscheidung des Unternehmensorgans oder seine Aufsichtspflicht zurückgeführt werden
  • den Schutz vor solchen Forderungen bei Fahrlässigkeit, unwissentlich, nicht vorsätzlichen Verstößen gegen unternehmensinterne Procedures
  • die Übernahme der Rechtsvertretungskosten
  • die Übernahme von Prozess-, Gerichts- und Verfahrenskosten
  • die Abwehr unberechtiger Forderungen.

D&O Versicherung Umfang gilt auch in der Nachhaftung

Sehr bedeutsam für den D&O Versicherung Umfang ist die im Versicherungsvertrag geregelte Nachhaftung. Entscheidungsprozesse im geschäftlichen Alltag sind oft komplex – ihre Wirkungen erst nach geraumer Zeit vollständig erkennbar. Forderungen aus Vermögensschäden werden in vielen Fällen erst lange nach der ursächlichen Entscheidung geltend gemacht. Für den D&O Versicherung Umfang ist entscheidend, dass der Schadeneintritt als zeitgleich zur ursächlichen Entscheidung gewertet wird. Auch wenn der Vermögensschaden erst später erkannt wird und die Forderungen an den Manager geltend gemacht werden, wenn dieser möglicherweise das Unternehmen bereits verlassen hat oder eine andere Funktion innehält – der D&O Versicherung Umfang gilt auch für solche nachgetragenen Haftungsansprüche. Entscheidend für diesen Punkt ist, dass die den Schaden verursachende Entscheidung in den Gültigkeitszeitraum der D&O Versicherung gefallen ist.

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