D&O Versicherung Schadenbeispiele

D&O Versicherung: Schadenbeispiele umreißen die Notwendigkeit im unternehmerischen Alltag

Die D&O Versicherung gilt als essentiell, wenn die vertragsrelevanten Entscheidungen der Organe eines Unternehmens unkalkulierbare Tragweiten haben können. Die D&O Versicherung (von engl. „Directors & Offices“ für die Führungskräfte eines Unternehmens) regelt die Freistellung von Forderungen aus Vermögensschäden an den Manager und das Unternehmen (Innen- und Außenhaftung, je nach Versicherungsfall).

D&O Versicherung Schadenbeispiele: Haftung mittelbar und oft ohne Wissen der Betroffenen

D&O Versicherungen treten für die Prüfung von Forderungen und die Freistellung von Vermögensschadenansprüchen ein, wenn die Organe eines Unternehmen für Folgen ihrer Entscheidungen in Haftung genommen werden sollen. Es gilt die Haftung in voller Höhe  – unabhängig davon, ob ein Schaden mit Wissen oder fahrlässig verursacht worden ist und sogar unabhängig davon, ob Kenntnis von dem verursachenden Verstoß bestanden hatte (oder bestehen musste) oder nicht. Anschaulich wird das Absicherungsfeld von D&O Policen anhand unterschiedlicher D&O Versicherung Schadenbeispiele.

D&O Versicherung Schadenbeispiele: Außenhaftung

D&O Versicherung Schadenbeispiele

  • Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird fahrlässig ein Fehler begangen – das Finanzamt fordert vom verantwortlichen Geschäftsführer persönlich den Ausgleich.
  • Bei der Ausfuhr bestimmter Güter führen zollrechtliche Deklarationsfehler zu vertragsrelevanter Verzögerung. Vertragsstrafen werden vom Kunden verlangt. Für die Begleichung wird der verantwortliche Geschäftsführer haftbar gemacht.
  • Einer Werbefirma wird die Nutzung eines Claims in Auftrag gegeben. Unwissentlich (weil ohne Prüfung erfolgt) entsteht ein Schaden aus Ansprüchen aus einem Verstoß gegen das Markenrecht.

D&O Versicherung Schadenbeispiele: Innenhaftung

  • Die Anschaffung neuer Inventarbestandteile verstößt gegen einen Lieferantenvorbehalt in den Regelungen zum allgemeinen Geschäftsablauf. Der verantwortliche Geschäftsführer wird durch den Unternehmensvorstand in Haftung genommen.
  • Für die Erneuerung eines Maschinen-Parks entsteht eine Finanzierungslücke. Daraus resultiert ein Produktionsschaden, der dem verantwortlichen geschäftsführenden Vorstandsmitglied in Haftung gestellt wird.
  • Die beschlossene Veräußerung von Unternehmensteilen erfolgt unter Marktpreis. Es entsteht ein Umsatzverlust, der dem verkaufsleitenden Geschäftsführer angelastet wird. Er soll dafür haften.
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