D&O Versicherung Rückwärtsdeckung

Versicherungsschutz besteht für während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretende Versicherungsfälle, auch solche, die auf vor Vertragsschluss begangene Pflichtverletzungen beruhen.

Vom rückwirkenden Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle ausgenommen, die auf Pflichtverletzungen beruhen,

  • für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder bei vertragsgemäßen Verhalten bestanden hätte oder
  • die der Versicherungsnehmerin oder dem von dem Versicherungsfall betroffenen versicherten Person vor Vertragsschluss bekannt waren.

D&O Versicherung RückwärtsdeckungAls Schadentheorie der D&O Versicherung gilt das „claims made Prinzip“. Demnach muss die Pflichtverletzung sowie die Anspruchserhebung im laufenden Versicherungszeitraum entstehen bzw. angezeigt werden. Ferner besteht Versicherungsschutz für Pflichtverletzungen, die vor Vertragsschluss begangen wurden und aufgrund derer während der Vertragslaufzeit Ansprüche erhoben werden. Natürlich sind bekannte Pflichtverletzung nicht versichert.

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