D&O Versicherung Regres

Welche Bedeutung hat der Regress in der D&O Versicherung?

Der Regress bedeutet in der D&O Versicherung, dass z.B. nach erfolgter Schadenersatzbefriedigung durch das Unternehmen nach außen (gegenüber geschädigten Dritten mit Haftungsansprüchen gegen das Unternehmen, nicht gegen die Unternehmensführung) durch das Unternehmen (in der Regel vertreten durch Aufsichtsrat oder Vorstand) Forderungen an die Geschäftsführung selbst erhoben werden. Die so erhobenen Ansprüche werden auch als Forderungen aus der Innenhaftung bezeichnet. Grundsätzlich haften eigenverantwortlich für das Unternehmen handelnde Personen (Geschäftsführer, geschäftsführende Mitarbeiter, Abteilungsleiter, einzelne Vorstände etc.) für und durch ihre Entscheidungen dem Unternehmen gegenüber. Wird das Unternehmen auf Grund eines Handlungs- oder Entscheidungsfehlers haftungspflichtig nach außen, kann es über die Innenhaftung Regress vom Inhaber der D&O Versicherung fordern.

Die D&O Versicherung leistet Regress aus ihrem spezifischen Haftungsverständnis heraus für den Inhaber der Police. Die Haftung der D&O Versicherung bei Regress richtet sich nach innen und nach außen.

Was ist in der D&O Versicherung bei einer Forderung nach Regress zu beachten?

Die D&O Versicherung greift bei Regress des Unternehmens, wenn

D&O Versicherung Regres

  • ein eigenverantwortlicher Fehler Schaden am Unternehmen verursacht hat, für den das Unternehmen haften musste
  • ein Fehler zur Haftung des Verantwortlichen führt, der in der Abteilung begangen worden ist, für die der Verantwortliche durch seine Position im Unternehmen haftet (unabhängig von persönlichem Verschulden)
  • eine Unterlassung dazu geführt hat, dass das Unternehmen Schadenersatz leisten musste
  • bei weiteren, einzelfallabhängigen Haftungssituationen, die auf die versicherungsvertraglich geregelte Innenhaftung zurückzuführen sind.

Die Freistellung von Regress in der D&O Versicherung findet seine Grenze in großen Unternehmen, in denen Vorstände seit 2009 anteilig über Selbstbehalte für Regress haften („Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“, in Kraft seit Aug. 2009). Vorstände haften für Fehlentscheidungen bis zur Höhe von 10% der Schadenssumme oder dem max. 1,5-fachen ihrer festen Jahresbezüge. Der Regress muss hier unabhängig von der D&O Versicherung geleistet werden. Private Absicherung ist über verschiedene Haftungseintrittspolicen möglich.

  • Kostenfrei: 0800 9 147 147
  • Jetzt bis 80% sparen
Jetzt vergleichen