D&O Versicherung Personengesellschaft

Bedeutung der D&O Versicherung für eine Personengesellschaft

Die D&O Versicherung Personengesellschaft ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die für Vermögensschäden anstelle des Haftenden eintritt. §823 BGB schreibt vor, dass für verursachte Schäden der Verursacher haftet. Die Haftung von Organen einen Unternehmens regelt das GmbH-Gesetz. Eine Begrenzung der Haftung ist weder in der Höhe noch in der Dauer der Ersatzleistungspflicht vorgesehen – was besonders bei Vermögensschäden infolge geschäftlicher Entscheidungen und Handlungen ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Ersatzleistungen aus Vermögensschäden können ein Unternehmen in seiner Existenz gefährden.

Die D&O Versicherung stellt für eine Personengesellschaft die Gesellschafter von Schadenersatzansprüchen aus Vermögensschäden frei. Das gilt nicht nur für die Gesellschafter und Geschäftsführer, sondern auch für alle weiteren Organe der Personengesellschaft. Also für alle, die aus eigener Verantwortung für die Personengesellschaft entscheidungsbefugt sind.

Freistellung von Schadenersatzleistungen durch die D&O Versicherung Personengesellschaft

Vermögensschäden entstehen oft unwissentlich und nur als mittelbare Folge aus einer Entscheidung eines Unternehmensorgans oder aus Pflichtverletzungen. Ihre Folgen sind schwer abzuschätzen. Wenn beispielsweise ein fehlerhaft entwickeltes Online-Portal an den Kunden übergeben wurde und dadurch dessen Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder dessen Zulieferer Verluste oder Ausfälle erdulden mussten, können sich die Forderungen schnell potenzieren. Organe von Personengesellschaften haften für Schäden, die aus ihren Entscheidungen und unternehmerischen Pflichten resultieren, bis in ihr Privatvermögen hinein. Die D&O Versicherung Personengesellschaft stellt von diesen Forderungen frei und befriedigt Ansprüche Dritter.

Innenhaftung und gesamtschuldnerische Haftung in der D&O Versicherung Personengesellschaft

Trifft eine Schadenersatzforderung aus einem Vermögensschaden das Unternehmen, haften seine Geschäftsführer meist gesamtschuldnerisch, unabhängig davon, wer für den Schaden verantwortlich war. Die D&O Versicherung Personengesellschaft tritt für diese Forderungen ein und sorgt durch eine inkludierte Rechtsschutzfunktion dafür, dass Forderungen aus der Innenhaftung – also Forderungen, die innerhalb des Unternehmens an die jeweiligen Organe gestellt werden – befriedigt oder mit anwaltlicher Unterstützung zugeordnet werden können.

Leistungen der D&O Versicherung für die Personengesellschaft

Die D&O Versicherung Personengesellschaft beinhaltet in der Regel

  • die Freistellung von Forderungen aus Vermögensschäden
  • eine inkludierte Rechtsschutzfunktion zur Regelung von Forderungen aus der Innen- und gesamtschuldnerischer Haftung
  • die Abwehr unberechtigter Forderungen und Kosten für Rechtsstreitigkeiten.

Für die genaue Zusammenstellung der Leistungen liegt eine fachkompetente Beratung nahe. Mit Sachverstand und Erfahrung stehen wir Ihnen dabei zur Seite.

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