D&O Versicherung Nachhaftung

D&O Versicherung: Nachhaftung von entscheidender Bedeutung

D&O Managerhaftpflichtversicherungen definieren den Schadeneintritt nach dem Verstoßprinzip: Schadeneintritt und Haftungsbeginn für die Managerhaftpflicht ist bereits mit der verursachenden Handlung gegeben, nicht erst mit Geltendmachung von möglichen Ansprüchen auf Schadenersatz aus einer fehlerhaften Entscheidung oder fahrlässigen Handlung. Besonders für die Absicherungsansprüche an eine D&O Versicherung ist dieser Fakt von entscheidender Bedeutung, seine Auswirkungen auf die D&O Versicherung Nachhaftung sind wesentlich. Die Wirksamkeit der wichtigsten Leistungen bleibt auch nach Vertragsende oder Auslaufen der Police bestehen für Schadenersatzansprüche, deren auslösende Entscheidung in die Laufzeit der Versicherung gefallen ist.

Regelungsrahmen der D&O Versicherung Nachhaftung

Die Deckungshaftung der D&O Versicherung beginnt mit Vertragsschluss und endet durch entsprechende Vereinbarungen im Vertrag oder nach rechtsgültigem Eintritt einer als Folgeversicherung abgeschlossenen Police. Mit dem Vertragsende ist jedoch nicht das vollständige Leistungsende beschrieben. Es gelten weiterhin:

  • Haftungsnachtrag (D&O Versicherung Nachhaftung) für Schadenersatzforderungen, die aus in der Versicherungszeit liegenden Entscheidungen oder fahrlässigen Handlungen oder Handlungsunterlassungen resultieren
  • Nachhaftung und Freistellung von der Forderungsleistung aus solcherart berechtigten Forderungen
  • Inkludierte Rechtsschutz-Funktion auch in der D&O Versicherung Nachhaftung
  • Abwehr unberechtigter Forderungen auch in der Zeit der Nachhaftung

 Haftungseintritt der D&O Versicherung Nachhaftung

D&O Versicherung NachhaftungMit Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz, meist rekurrierend auf Vermögensschäden, die aus einer während der Versicherungslaufzeit getroffenen Entscheidung resultieren sollen, tritt eine D&O Versicherung anstelle der Haftungsverpflichtung des verantwortlichen Organs des Unternehmens ein. Entscheidend für den Eintritt der D&O Versicherung Nachhaftung ist die Ausführung der streitbaren Entscheidung oder Handlung während der Laufzeit der D&O Versicherung. Nach Ende der Laufzeit der Police tritt die D&O Versicherung im Sinne der Nachhaftung ein für Schäden, die aus der Entscheidung abgeleitet werden – auch, wenn inzwischen ein Wechsel des Verantwortlichen in eine anderes Unternehmen erfolgt sein sollte. Rechtssicherung, Prüfung der Rechtmäßigkeit und schließlich, bei berechtigter Forderung, die Freistellung von der Forderung sind die für die D&O Versicherung Nachhaftung relevanten Vertrags- und Übernahmeinhalte. Für die Nachmeldung von Schadenfällen und Pflichtverletzungen setzen die Versicherungsunternehmen unterschiedliche Fristen an.

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