D&O Versicherung Einkommenssteuer

D&O Versicherung EinkommenssteuerIn der Vergangenheit gab es immer wieder Unklarheiten hinsichtlich der Frage, ob die Prämie für eine D&O Versicherung der Einkommenssteuer unterliegt.

Entscheidendes Merkmal der D&O Versicherung ist, dass das Unternehmen Versicherungsnehmer ist. Versichert ist das Management als Ganzes und die Prämienkalkulation stellt auf Unternehmensdaten ab. Individuelle Daten der jeweiligen versicherten Person spielen dabei keine Rolle. Deshalb haben sich die Finanzverwaltungen der Auffassung angeschlossen, dass die Prämie für die D&O Versicherung kein geldwerter Vorteil ist und auch nicht der Einkommenssteuer unterliegt.

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