D&O Versicherung Direktanspruch

In der Vergangenheit hatte die geschädigte Gesellschaft im Falle der Organhaftung regelmäßig keinen eigenen D&O Versicherung Direktanspruch gegenüber dem Versicherer auf Schadensausgleich. Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum 01.Januar 2008 hat sich dies geändert. Zwar ist ein regelmäßiger gesetzlicher Direktanspruch weiterhin nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen, jedoch soll nun der Versicherte seinen Freistellungsanspruch gegenüber der Versicherung an den Geschädigten abtreten und diesem so einen Quasi-Direktanspruch beschaffen können.

D&O Versicherung DirektanspruchDas früher in nahezu allen Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltene Abtretungsverbot ist nach dem neu gefassten § 108 II VVG unwirksam und kann nur noch individualvertraglich vereinbart werden. Im Ergebnis bringt der Direktprozess nach Abtretung einige Erleichterungen für die geschädigte Gesellschaft und das Organmitglied. Die Schadenregulierung wird beschleunigt und das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und ihrem Organmitglied wird weniger stark belastet, wenn diese einander nicht im Prozess gegenüber stehen.

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