D&O Versicherung Compliance Officer

Gilt eine D&O Versicherung für Compliance Officer?

Der Compliance-Bereich bzw. die Compliance-Verantwortlichkeiten im Unternehmen werden von der D&O Versicherung nur teilweise erfasst. Bereits nicht generell gelten die Haftungsbereiche für Aufsichtsräte und Vorstandsmitglieder, die Unternehmenshandlungen auf ihre Rechtssicherheit hin bewerten müssen. Noch weniger gilt die D&O Versicherung für Compliance Officer und Compliance Manager – wenn ein Vermögensschaden durch Unterlassung entstanden ist. Compliance Manager unterliegen hier einem besonders empfindlichen Bereich der Unternehmenssicherheit. Sie sind verantwortlich für die Erstellung und Einhaltung unternehmensinterner Regelungen – und für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen durch die Mitarbeiter des Unternehmens. Nach BGH-Urteil 5 StR 394/08 vom 17. Juli 2009 trifft auf Manager, die Corporate Compliance-Pflichten für das Unternehmen verantworten, Compliance Officer, grundsätzlich die Garantenstellung für die Einhaltung des Rechtsrahmens im Unternehmen. Sie haften für Vermögensschäden also nicht nur durch eigene Entscheidungen sondern auch mittelbar für Handlungen anderer im Unternehmen.

Welche Bereiche deckt die D&O Versicherung für Compliance Officer?

D&O Versicherungen decken grundsätzlich Vermögensschäden, die aus aktiv getroffenen Entscheidungen von Organen des Unternehmens resultieren. Das gilt für

  • Vorstandsvorsitzende
  • Vorstandsmitglieder
  • Aufsichtsratsmitglieder
  • In Aufsichtstätigkeiten eingebundene Mitarbeiter

Die Gültigkeit der D&O Versicherung für Compliance-Aspekte sollte für diesen Personenkreis intensiv geprüft werden.

Auch die Gültigkeit der D&O Versicherung für Compliance Officer unterliegt differenzierten Haftungsbedingungen, die speziell geprüft werden sollten.

Warum sollte die D&O Versicherung für Compliance Officer gesondert bewertet werden?

D&O Versicherung Compliance OfficerIm BGH-Urteil 5 StR 394/08 vom 17. Juli 2009 heißt es:

„Beauftragte, denen die Corporate Compliance anvertraut ist, wird regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB treffen, […] im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Unternehmensangehörigen zu verhindern. Dies ist die notwendige Kehrseite ihrer gegenüber der Unternehmensleitung übernommenen Pflicht, Rechtsverstöße und insbesondere Straftaten zu unterbinden.“ Das bedeutet, die über die D&O Versicherung hinaus reichende Haftung für Compliance Officer ist ihrer Tätigkeit inhärent. Unternehmen sollten daher unbedingt prüfen, inwieweit die Haftungsweite ihrer D&O Policen angepasst werden können oder inwieweit zusätzlicher Versicherungsschutz für Compliance Officer ggf. nötig ist.

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