Büroversicherung

Für die meisten Architekten, Steuerberater oder freien Autoren ist das Büro der Dreh- und Angelpunkt des geschäftlichen Lebens. Aber auch für viele andere Branchen ist das Büro die Schaltzentrale und oftmals sogar das Herz des Unternehmens. Denn nicht nur die physisch greifbare Einrichtung wie Möbel, Computertechnik oder Telefonanlage, auch Ihre Akten und Datenbestände sind ein wesentlicher Faktor für den Erfolg Ihrer Firma. Kommt es in diesem Bereich zu einem Schaden, können die Kosten Ihr Betriebsbudget mitunter stark belasten. Dies abzufedern ist die Aufgabe einer Büroversicherung.

Da kein Unternehmen dem anderen gleicht, sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten der Büroversicherung hinsichtlich versicherter Gefahren, Leistungen, Zusätze und natürlich der zu entrichtenden Beiträge überaus vielfältig. Um in diesem „Dickicht“ nicht die Übersicht zu verlieren, sollen im Folgenden die wichtigsten Fragen zur Büroversicherung geklärt werden.

Bei weiteren oder darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich am besten vertrauensvoll an unsere kompetenten Fachberater – wir unterstützen Sie gern!


Was ist eine Büroversicherung?

Büroversicherung - Bürogespräch

Ein wenig salopp ausgedrückt lässt sich die Büroversicherung als „Hausrat“ für Ihre Geschäftsräume beschreiben. Denn eine Büroversicherung schützt Sie vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen unweigerlich entstehen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis ihre Büroeinrichtung beschädigt oder zerstört. Welche Ereignisse dies im Einzelnen sein können, hängt vom Vertrag Ihrer Büroversicherung ab. Einen Überblick über die gängigen versicherbaren Gefahren finden Sie im Abschnitt „Welche Gefahren deckt eine Büroversicherung?“

Da die Büroversicherung auf den Inhalt Ihres Geschäfts ausgerichtet ist, nennt man sie im Allgemeinen auch Geschäftsinhalts- oder kurz Inhaltsversicherung. Ihrem Wesen nach wird die Büroversicherung den Schadensversicherungen zugeordnet. Das heißt, im Versicherungsfall wird Ihnen nicht eine pauschal vereinbarte Summe, sondern der tatsächlich verursachte Schaden ersetzt, und zwar bis zur Höhe der im Vertrag festgeschriebenen Versicherungssumme. Wie diese zustande kommt und was Sie bei deren Ermittlung beachten sollten, wird im Abschnitt „Wie wird bei einer Büroversicherung die Versicherungssumme ermittelt?“ erklärt.


Welche Vorteile bietet eine Büroversicherung?

Ein Feuer, das in Ihren Büroräumen wütet oder ein Einbrecher, der sich Ihres Eigentums bemächtigt, führt zuallererst einmal zu einem Schock. Doch spätestens, wenn sich dieser gelegt hat, wird das gesamte Ausmaß der Tragödie sichtbar. Denn neben den Einrichtungsgegenständen, die verbrannt sind oder gestohlen wurden, treten oft auch sekundäre Schäden auf. Das kann beispielsweise die durch Löschwasser beschädigte Bürodecke oder die beim Einbruch zerstörte Schließanlage sein.

Damit Ihnen solch ein Schadensereignis nicht finanziell über den Kopf wächst und im schlimmsten Fall sogar das Bestehen Ihres Betriebes gefährdest, gibt es die Büroversicherung. Denn mit dem finanziellen Ausgleich der entstandenen Schäden können Sie Ihren gewohnten Geschäftsbetrieb schnell wieder aufnehmen.

Aus dieser Tatsache wird schon ersichtlich, dass der hauptsächliche Vorteil einer Büroversicherung ohne Zweifel darin liegt, dass sie monetären Ersatz für beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände leistet. Denn dadurch schützt eine Büroversicherung Ihre finanziellen Reserven, wenn ein großes Schadensereignis Teile Ihres Betriebsvermögens vernichtet.

Darüber hinaus hilft eine Büroversicherung aber auch, die bereits erwähnten zusätzlichen Aufwendungen, die oftmals mit einem Schadensereignis einhergehen, in den Griff zu bekommen.

  • Nach einem Einbruchdiebstahl könnten dies etwa die Reparaturkosten für die Schlösser sein, die der Einbrecher beschädigt hat. Aber auch mutwillige Zerstörungen durch Vandalismus sind oftmals gedeckt, wenn dieser mit dem besagten Einbruchdiebstahl einherging.
  • Nach einem Brand könnten unter Umständen Löschkosten oder die Aufwendungen für Aufräumarbeiten auf Sie zukommen. Auch in diesen Fällen erstattet eine Büroversicherung gewöhnlich die entstandenen Kosten.
  • Sollte ein Gutachten erforderlich sein, bieten einige Versicherer an, die Aufwendungen dafür bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze zu übernehmen.

Wie bei den meisten Versicherungen ist es auch bei der Büroversicherung wichtig, dass Sie vor Abschluss die möglichen Risiken kennen, gegen die Sie Ihren Betrieb absichern können und deren Relevanz sorgfältig abwiegen. Denn zum einen schlägt sich ein Zuviel an Versicherungsschutz merklich auf die Prämie Ihrer Büroversicherung nieder. Zum anderen wäre es aber an der falschen Stelle gespart, wenn aus Gründen der Prämienhöhe Risiken wie Feuer oder Einbruchdiebstahl nicht in das Paket Ihrer Büroversicherung aufgenommen werden würden.


Welche Gefahren deckt eine Büroversicherung?

Büroversicherung - Bürogespräch

Zwar sind die möglichen Gefahren für ein Büro und seinen Inhalt vielfältig, doch ist das jeweilige Risiko für einen Schadensfall nicht für jedes Unternehmen gleich. Während beispielsweise ein Brand jeden treffen kann, hängen etwa Hagel- oder Sturmschäden schon eher von der Lage Ihrer Büroräume ab.

Dies hat auch der überwiegende Teil der Versicherer erkannt und bietet deshalb die Möglichkeit, die zu versichernden Gefahren für Ihre Büroversicherung individuell zu kombinieren. Die Wichtigsten davon sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Sozusagen zur „Grundausstattung“ jedes Versicherers zählen die Gefahren:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Einzeln oder in Kombination lassen sie sich je nach Anbieter beispielsweise durch die sogenannte erweiterte Deckung (Extended Coverage) ergänzen. Abhängig vom gewählten Versicherer beinhaltet diese unter anderem Schäden durch die Elemente wie etwa:

  • Erdbeben, Erdrutsch,
  • Überschwemmung und Überflutung,
  • Schneelast und Lawinen,
  • Vulkanausbrüche

aber auch politische Risiken wie

  • Innere Unruhen und Aufruhr,
  • Streiks und Aussperrungen.

Darüber hinaus lassen sich aber auch Gefahren wie etwa der einfache Diebstahl, Beschädigung durch eine dritte Person, Ungeschicklichkeit oder das Eindringen von Feuchtigkeit versichern.

Tipp:
Als Grundausstattung oder „must have“ angesehen werden sollte der Einschluss der Gefahren Feuer und Einbruch-Diebstahl. Dies mag zum einen der Tatsache geschuldet sein, dass diese beiden zu den häufigsten Schadensereignissen zählen. Zum anderen gehen mit diesen gerade im Bürobereich oftmals die höchsten Kosten einher.

Inwieweit Ihre Büroräume durch austretendes Leitungswasser gefährdet sind, hängt vor allem von den baulichen Gegebenheiten ab. In Betracht gezogen werden sollte ein Einschluss dieser Gefahr immer dann, wenn entsprechende Leitungen durch Ihre Räumlichkeiten führen.

Sehr stark von der Lage Ihrer Büros hängt die Gefahr von Sturm- und Hagelschäden ab. So sind etwa Räumlichkeiten direkt unter dem Dach stärker gefährdet, als im ersten Stock eines Mehrgeschossers mit Blick in den umbauten Innenhof.

Auch die Entscheidung für oder gegen eine erweiterte Deckung für Ihre Büroversicherung hängt sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten ab und sollte immer im Einzelfall geklärt werden.

Trotz dieser Anhaltspunkte ist es oftmals nicht einfach zu entscheiden, welcher Schutz sinnvoll für Ihr Unternehmen ist und in Ihre Büroversicherung eingeschlossen werden sollte. Deshalb stehen Ihnen unsere Experten mit Rat und Tat zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.


Welche Gefahren und Schäden sind in einer Büroversicherung nicht versichert?

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Büroversicherung Haftungsausschlüsse für bestimmte Gefahren und Schäden. Die Wichtigsten sind:

  • nicht im Vertrag benannte Gefahren
  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers
  • Schäden durch spezielle Gefahren wie Krieg oder Kernenergie

Nicht im Vertrag benannte Gefahren: Haben Sie eine spezielle Gefahr nicht in Ihre Büroversicherung eingeschlossen, so ist diese selbstverständlich auch nicht versichert. Beinhaltet Ihr Vertrag beispielsweise die Gefahren Feuer und Einbruch-Diebstahl, haftet Ihr Versicherer beispielsweise nicht für Schäden durch Schneelast oder Erdbeben.

Eine wichtige Ausnahme vom eben Gesagten stellt eine Büroversicherung von unbenannten Gefahren dar. Denn bei dieser gilt: Es ist grundsätzlich jede Gefahr versichert, wenn sie nicht im Vertrag Ihrer Büroversicherung ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ob ein solch umfassender Versicherungsschutz in Ihrem speziellen Fall tatsächlich notwendig ist, können Sie gern gemeinsam mit unseren kompetenten Ansprechpartnern klären – sprechen Sie uns einfach an.
Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers: Des Weiteren sind üblicherweise Schäden dann nicht versichert, wenn sie durch vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers hervorgerufen wurden. Sind die Schäden hingegen auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen, sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Denn einige Versicherer verzichten von sich aus auf diesen Einwand, wenn der Schaden eine gewisse Höhe nicht übersteigt. Dieser Wert ist von Versicherer zu Versicherer verschieden und bewegt sich im Bereich zwischen 10.000 und 50.000 Euro.
Schäden durch spezielle Gefahren wie Krieg oder Kernenergie: Normalerweise sind Schäden an Ihrer Büroeinrichtung, die auf Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie zurückzuführen sind, nicht in eine Büroversicherung eingeschlossen. Innere Unruhen können in der Regel schon durch die Wahl einer erweiterten Deckung (Extended Coverage) eingeschlossen werden. Zur Deckung von Kriegs- oder Kernenergieschäden hingegen bedarf es einer Allgefahrenversicherung (All-Risks) oder einer Versicherung unbenannter Gefahren. Bei diesen dürfen die Ereignisse im Vertrag dann aber nicht explizit ausgeschlossen sein.
Damit Ihnen Ihre Büroversicherung auch tatsächlich den Schutz bietet, den Sie für Ihr Unternehmen benötigen, steht Ihnen das Team von sachversicherung24.info gern mit Rat und Tat zur Seite.

Büroversicherung - Geschäftsmann informiert sich


Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Büroversicherung im Schadensfall?

Bei einer Büroversicherung handelt es sich in der Regel um eine Neuwertversicherung. Das heißt im Klartext: Für beschädigte oder zerstörte Gegenstände erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich in der Höhe, auf den sich eine Reparatur oder Neuanschaffung aktuell belaufen würde.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das eingetretene Schadensereignis durch Ihre Büroversicherung gedeckt ist, die beschädigten Gegenstände zum Betriebsinventar gehörten und sich der Schaden innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme bewegt.

Nicht bis zur Höhe der Versicherungssumme Ihrer Büroversicherung werden hingegen einige besondere Schäden oder Aufwendungen erstattet. Diese variieren je nach Versicherer sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Erstattbarkeit. Deshalb sollen an dieser Stelle nur einige von ihnen exemplarisch vorgestellt werden.

Diebstahl von Bargeld: Kommt bei einem Einbruchdiebstahl Bargeld abhanden, so richtet sich die Entschädigung aus Ihrer Büroversicherung gewöhnlich nach dem Aufbewahrungsort des gestohlenen Geldes.

Die höchste Entschädigung, je nach Versicherer zwischen 20.000 und 30.000 Euro, erhalten Sie, wenn das Bargeld in einem Safe oder Geldschrank aufbewahrt wurde. Wurde es hingegen in einem anderen abschließbaren Behältnis verwahrt, sind noch Entschädigungen zwischen 2.000 und 3.000 Euro zu erwarten. Lediglich 200 bis 300 Euro werden erstattet, wenn sich das gestohlene Bargeld nicht unter Verschluss befand.

Reparatur oder Änderung von Schlössern: Wurden bei einem Einbruchdiebstahl Ihre Schlösser beschädigt, kommt Ihre Büroversicherung wie bereits erwähnt in der Regel für die Reparaturkosten auf – allerdings nicht bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Versicherer ab und wird im Vertrag Ihrer Büroversicherung festgeschrieben.

Kosten für einen Sachverständigen: Zwar übernehmen die meisten Versicherer die Kosten, die Ihnen für die Arbeit eines Sachverständigen entstehen bis zur Höhe der Versicherungssumme Ihrer Büroversicherung. Doch bei einigen Anbietern verpflichten Sie sich dazu, einen Selbstbehalt zu tragen.

Trotz der geringeren Entschädigungsgrenzen oder des eben erwähnten Selbstbehaltes zählen aber die Übernahme der Kosten für Notreparaturen, Sicherungsmaßnahmen sowie den Einsatz und das Gutachten eines Sachverständigen eindeutig zu den Vorteilen einer Büroversicherung.


Wo gilt die Büroversicherung?

Büroversicherung - Informationsgespräch

An welchen Orten Ihre Büroversicherung gilt, ist integraler Bestandteil des Versicherungsscheins. Denn der dort definierte Versicherungsort listet all Ihre Büros sowie eventuell vorhandene Lagerräume auf. Nur für die dort aufgeführten Räumlichkeiten besteht dann nach Abschluss Ihrer Büroversicherung auch ein Versicherungsschutz.

Eine Ausnahme hiervon bilden in der Regel im laufenden Versicherungsjahr neu erworbene Räumlichkeiten. Bei vielen Versicherern fallen diese mit Erwerb automatisch unter den bestehenden Schutz Ihrer Büroversicherung. Dabei ist aber zu beachten, dass dieser Schutz manchmal sowohl in der Höhe, als auch in seiner zeitlichen Ausdehnung begrenzt sein kann.

In solchen Fällen erfolgt zum Ende eines Versicherungsjahres eine Anpassung Ihrer Büroversicherung, sodass auch die neu hinzugekommenen Räumlichkeiten anschließend dauerhaft den kompletten Versicherungsschutz genießen.

Darüber hinaus sollte auch eine Änderung Ihres Versicherungsvertrages innerhalb eines laufenden Versicherungsjahres kein Problem darstellen. Dies könnte beispielsweise dann eine wichtige Rolle spielen, wenn Sie Ihren Bürostandort verlegen. Nötig ist dies aber nicht bei jedem Versicherer. So gewähren einige Anbieter von Büroversicherungen beispielsweise einen unterbrechungsfreien Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie ihren Bürostandort verlegen. Dann kommt es erst zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsbeitrages zu einer Änderung des Vertrages Ihrer Büroversicherung.


Wie wird bei einer Büroversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Bei vielen Büroversicherungen handelt es sich um sogenannte Neuwertversicherungen. Das heiß, Ihr Versicherer ersetzt Ihr im Schadensfall zerstörtes Eigentum in der Höhe, die Sie für einen Neuerwerb aufbringen müssen. Als Obergrenze für die Zahlungen im Schadensfall wird die sogenannte Versicherungssumme im Vertrag festgelegt. Mit anderen Worten: Kommt es zu einem versicherten Sachschaden, so haftet der Versicherer nur bis zur Höhe der Versicherungssumme Ihrer Büroversicherung.

Aufgrund dieser Tatsache wird schnell klar, dass die Höhe der Versicherungssumme für Ihre Büroversicherung von großer Bedeutung ist und deshalb sorgfältig festgelegt werden sollte. Andernfalls kommt es zwangsläufig zu einem der beiden im Folgenden vorgestellten Fälle:

  • Die Versicherungssumme ist niedriger als der Wert der versicherten Güter.
  • Die Versicherungssumme ist höher als der Wert der versicherten Güter.

Ist die Versicherungssumme Ihrer Büroversicherung niedriger vereinbart, als die versicherten Sachen tatsächlich Wert sind, spricht man von Unterversicherung. Diese erweist sich im Schadensfall schnell als sehr nachteilig. Denn sollte beispielsweise Ihre gesamte Büroversicherung vernichtet werden, wie es etwa bei einem Brand zu erwarten wäre, würden bei einer erheblichen Unterversicherung die Leistungen Ihres Versicherers vermindert werden.

Diesem Fall entgehen Sie natürlich mit einer höher angesetzten Versicherungssumme. Doch übersteigt diese den Wert der in Ihrer Büroversicherung versicherten Sachen, bringt dies im Schadensfall keinen Mehrwert, da der Versicherer nur den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt. Damit wären Sie zwar auf der sicheren Seite, erkaufen dies aber mit merklich höheren Beiträgen. Denn, wie nicht anders zu erwarten, spielt die Höhe der Versicherungssumme eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Beitrages für Ihre Büroversicherung.

Um diesen Stolpersteinen zu entgehen, sollten Sie vor Abschluss einer Büroversicherung Ihre Einrichtung inklusive etwaiger Waren auflisten und deren Neuwert beziehungsweise Wiederbeschaffungswert anführen. Mit einer solchen Aufstellung haben Sie einen guten Überblick über die Werte in Ihrem Unternehmen und die Festlegung der adäquaten Versicherungssumme für Ihre Büroversicherung wird zum Kinderspiel.


Welche Erweiterungen sind für eine Büroversicherung möglich?

Beinahe alle Versicherer bieten die Möglichkeit, Ihre Büroversicherung zu erweitern oder um zusätzliche Leistungen zu ergänzen. Die Wichtigsten werden nachfolgend kurz vorgestellt.

  • Glasversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Glasversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Ihr Büro über größere Glasflächen verfügt. Denn neben gläsernen Raumteilern und Innentüren schließt sie üblicherweise auch Fensterfronten mit ein. Vor allem, wenn es sich bei den Letztgenannten um Sicherheitsglas handelt, können Schäden daran schnell sehr teuer werden.

Wichtige Information

Bei einer Glasversicherung sorgt der Versicherer gewöhnlich für den Ersatz der beschädigten Scheibe. Es kommt also zu keinen Geldleistungen.

Eine Elektronikversicherung hingegen hat Ihre komplette elektronische Büroausstattung zum Gegenstand. Zwar ist diese normalerweise auch in Ihrer Büroversicherung mit eingeschlossen, doch eine zusätzliche Elektronikversicherung erweitert den Schutz auf Gefahren, die in Ihrer Büroversicherung oftmals nicht versichert sind. Denn als typische Allgefahren-Versicherung schließt die Elektronikversicherung auch Risiken wie Bedienfehler, Ungeschicklichkeit oder Überspannung ein. Vor allem wenn Sie auf eine teure IT und Telekommunikationstechnik angewiesen sind, sollten Sie eine Elektronikversicherung als Erweiterung zu Ihrer Büroversicherung in Betracht ziehen.

Manchmal aber sind die entstandenen Sachschäden derart gravierend, dass auf absehbare Zeit an einen normalen Geschäftsbetrieb nicht zu denken ist. So dauert es mitunter mehrere Wochen, bis Sie etwa nach einem Brand oder einem Leitungswasserschaden Ihre Büroräume wieder nutzen können. Ihre Büroversicherung kommt in diesem Fall zwar für die entstandenen Sachschäden an Ihrer Büroeinrichtung auf, die Umsatzeinbußen in der Zeit Ihres Betriebsstillstandes müssen Sie allerdings selbst tragen.

An diesem Punkt greift die sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie kann einerseits als separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, andererseits aber als einfache oder kleine Betriebsunterbrechungsversicherung zur Büroversicherung hinzugebucht werden.
Tritt nun ein in Ihre Büroversicherung eingeschlossenes Schadensereignis ein und steht Ihr Unternehmen dadurch ganz oder teilweise still, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung Ihre laufenden Kosten wie etwa Löhne und Gehälter, Leasingraten oder Mieten. Außerdem erstattet sie den entgangenen Gewinn für die Zeit des Stillstandes.


Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag für eine Büroversicherung?

Büroversicherung - Informationsgespräch
Der vielfältige Schutz, den eine Büroversicherung Ihrem Unternehmen bietet, ist selbstverständlich nicht kostenlos. Doch die Höhe des zu entrichtenden Beitrages können Sie bei der Vertragsgestaltung maßgeblich beeinflusse. Wichtig dafür ist zu wissen, welche Faktoren einen Einfluss auf die Beitragshöhe der Büroversicherung haben.

Als Erstes ist es natürlich die für Ihre Büroversicherung vereinbarte Versicherungssumme, die in nicht unerheblichem Maße über den Beitrag bestimmt. Hier gilt selbstverständlich: Eine höhere Versicherungssumme führt auch zu einem höheren Beitrag.

Die Art der eingeschlossenen Gefahren bestimmt ebenfalls darüber, wie hoch die regelmäßigen Zahlungen für Ihre Büroversicherung ausfallen. Verständlicherweise macht es in diesem Punkt einen großen Unterschied, ob Sie sich lediglich gegen das „Vierergespann“:

  • Feuer,
  • Einbruchdiebstahl,
  • Leitungswasser sowie
  • Sturm und Hagel

versichern, oder ob Sie sich für eine erweiterte Deckung (Extended Coverage) inklusive Schäden durch Überschwemmungen oder gar eine Absicherung gegen unbenannte Gefahren entscheiden.
Bei der Auswahl der Gefahren sollten Sie deshalb besonders viel Sorgfalt walten lassen und das mögliche Risiko für Ihr Unternehmen kritisch prüfen.

Können Sie über die eingeschlossenen Gefahren bei den meisten Versicherern relativ frei entscheiden, sieht das bei den folgenden Einflussfaktoren ein wenig anders aus. Denn auch die Daten Ihres Unternehmens fließen in die Beitragsberechnung mit ein.

In vielen Fällen ist es vor allem die Lage Ihrer Geschäftsräume, die sich im Beitrag niederschlägt. Zum Verständnis sollen die folgenden zwei Beispiele dienen:

Beispiel 1:

Möchten Sie die Gefahr einer Überschwemmung in Ihre Büroversicherung einschließen, so kommt der Lage Ihrer Büroräume eine entscheidende Bedeutung zu. Denn der Versicherer wird prüfen, in welche Gefährdungszone sich Ihr Büro einordnen lässt. Durch das sogenannte Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (kurz ZÜRB) erhält er darüber Auskunft, wie wahrscheinlich eines dieser Ereignisse für Ihren Standort ist. Sein Ergebnis lässt der Versicherer dann in den Beitrag Ihrer Büroversicherung einfließen.

Beispiel 2:

Wenn Sie eine Büroversicherung gegen die Gefahr eines Feuers abschließen wollen, wird sich der Versicherer im Vorfeld über die bauliche Situation informieren. Dabei spielt nicht nur das Baumaterial eine Rolle, aus dem Ihr Bürogebäude hauptsächlich besteht, auch Ihre Nachbarschaft wird in die Kalkulationen mit einbezogen. Liegt beispielsweise ein Betrieb in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Büro, der leicht entzündlichen Materialien lagert und verarbeitet, findet dieser Fakt ebenfalls Eingang in die Beitragsberechnung Ihrer Büroversicherung.

Es sind aber nicht nur die versicherten Gefahren oder Lage Ihres Büros, die sich im Beitrag Ihrer Büroversicherung widerspiegeln. Auch eventuell vereinbarte Erweiterungen zu Ihrer Büroversicherung erhöhen in der Regel den Beitrag. Hier kann es sich beispielsweise um eine optionale Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Glasversicherung handeln.

Last, but not least steht Ihnen mit dem sogenannten Selbstbehalt ein probates Mittel zur Verfügung, die Beitragshöhe Ihrer Büroversicherung zu beeinflussen. Denn, während für einige Ereignisse wie etwa die Übernahme von Kosten für Sachverständige ein Selbstbehalt bei vielen Versicherern obligatorisch ist, (siehe Abschnitt „Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Büroversicherung im Schadensfall?“) kann er auch für die gesamten Leistungen Ihrer Büroversicherung vereinbart werden.

Sollte es dann zu einem versicherten Schaden kommen, tragen Sie die Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes. Erst wenn die Schäden die Höhe des Selbstbehaltes übersteigen, haftet Ihre Büroversicherung. Dies mag sich für Sie im Schadensfall zwar negativ auswirken, wird von den Versicherern aber mit einer niedrigeren Prämie für Ihre Büroversicherung honoriert.

Einen besonders interessanten Service bieten in diesem Zusammenhang einige wenige Versicherer an. Denn diese haben eine Art „Schadensfreiheitsrabatt“ eingeführt, der Ihren Selbstbehalt mit jedem schadensfreien Jahr um einen bestimmten Prozentsatz senkt. Kommt es dann tatsächlich zu einem Schaden, zahlen Sie nur den verminderten oder, sollte dieser schon auf null abgesenkt worden sein, überhaupt keinen Selbstbehalt. Erst nach Regulierung des Schadens wird Ihr Selbstbehalt wieder auf die ursprünglich im Vertrag Ihrer Büroversicherung vereinbarte Höhe gesetzt. Die Prämie bleibt dabei aber selbstverständlich immer auf dem einmal vereinbarten Niveau.

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