Bürgschaftsversicherung Generali


Die Bürgschaftsversicherung Generali im Überblick

sachversicherung24 – Bürgschaftsversicherung GeneraliDie Bürgschaftsversicherung Generali ist zwar Bestandteil eines umfassenden Versicherungskonzepts für Firmenkunden, wird aber direkt über den Versicherer zunächst nicht angeboten. Sicherheiten für Gewährleistungseinbehalte oder Herstellungsbürgschaften können vertraglich durch einen Kooperationspartner versichert werden, der auf Vermittlung der Kundenbetreuer in die Vertragsgestaltung eingebunden wird. Auf diese Weise ist die Entlastung der Versicherungsnehmer durch eine Bürgschaftsversicherung Generali anstelle eines Bankkredit sichergestellt. Die genauen Inhalte der Vertragsvereinbarung sind abhängig von den Anforderungen, die der Firmenkunde an die Bürgschaftsversicherung stellt sowie die Voraussetzungen, die in seinem Unternehmen erfüllt werden. Zu berücksichtigen sind Bonität, Jahresumsatz, Bürgschaftsrahmen und Einzelstück-Beträge.


Welche Leistungen und Service bietet die Bürgschaftsversicherung Generali?

Durch die Vermittlung an einen Kooperationspartner sind die detaillierten Leistungen von dessen Vertragsbedingungen abhängig. Die Bürgschaftsversicherung Generali wird nicht in einem pauschalierten Tarif angeboten, sondern ist eine individuell ermittelte Finanzdienstleistung.

In der Regel können durch die Bürgschaftsversicherung Generali u. a. vereinbart werden

  • Rahmenbürgschaft
  • Einzelbürgschaft
  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Warenherstellungsbürgschaft
  • Bürgschaften mit und ohne Sicherheiten
  • vorzeitige Ablösung

Eine eingehende Beratung über den tatsächlichen Versicherungsbedarf ist empfehlenswert und kostenlos. Auf diese Weise lässt sich hinreichend bestimmen, welche Art und in welchem Umfang der Versicherungsnehmer zukünftig Leistungen aus einer Bürgschaftsversicherung Generali benötigt. Inhaltlich bestehen Abweichungen für verschiedene Branchen. Insbesondere Baugewerbe und Baunebengewerbe gehören zu den Vertragspartnern einer Bürgschaftsversicherung. Andere Branchen benötigen dagegen zumeist einen abweichend gestalteten Bürgschaftsrahmen.


Tarife und Prämien in der Bürgschaftsversicherung Generali

Die Tarifgestaltung in der Bürgschaftsversicherung Generali steht in Zusammenhang mit den Anforderungen des Unternehmens sowie den angebotenen Leistungen des vermittelten Kooperationspartners. Erst daraus ist ein individueller Tarif zu bestimmen, der unterschiedliche Leistungen versichern kann. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Prämiengestaltung in Abhängigkeit von der Höhe des Bürgschaftsrahmens sowie der ermittelten Bonität erfolgen wird. Die Prämienzahlungen sind in der Regel unmittelbar bei Vertragsschluss zu leisten und stellen Gesamtprämien bezogen auf den Bürgschaftsrahmen dar.  Eine Prämienerstattung wegen nicht erfolgter Inanspruchnahme ist nicht üblich.


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