Betriebsversicherung


Was ist eine Betriebsversicherung?

Betriebsversicherung - Handwerker bei der Arbeit

Im Grunde liegt die Unterscheidung zur Firmenversicherung oder gewerblichen Versicherung bei der Betriebsversicherung darin, dass Letztere im allgemeinen Sprachgebrauch mehr mit handwerklich orientierten Betrieben und Unternehmen aus dem Produktionsbereich in Verbindung gebracht wird. Dabei richtet sich die Betriebsversicherung ebenso an Dienstleister und andere Selbstständige wie auch die Firmenversicherung.

Im Sinne der allgemeinen Verwendung ist die Betriebsversicherung dadurch gekennzeichnet, dass sie den Betrieb mit seinen besonderen Schadensrisiken möglichst so versichert, dass bei Schadenseintritt die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich sind. Dies beinhaltet, dass durch die Betriebsversicherung nicht nur Sachwerte ersetzt werden, sondern auch andere Folgen wie eine durch das verwirklichte Risiko eintretende Betriebsunterbrechung oder umfangreiche Aufräumarbeiten.


Um dieses Ziel zu erreichen, besteht eine Betriebsversicherung aus mehreren Bausteinen, die nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers zusammengestellt werden. Am Ende ergibt sich ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept, das jedoch nicht statisch ist, sondern den sich ändernden Anforderungen des Betriebes regelmäßig angepasst wird. Die einzelnen Bestandteile können sehr unterschiedlich sein – einige der Versicherungsprodukte haben sich jedoch für die unterschiedlichsten Branchen und Tätigkeiten gleichermaßen bewährt und sollten aus diesem Grund in keiner Betriebsversicherung fehlen.

Wichtige Bestandteile der Betriebsversicherung sind:

  • Feuerversicherung
  • Einbruch/Diebstahl und Vandalismus
  • Leitungsschäden
  • Geschäftsinhaltsversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Firmen-Rechtschutz

Ergänzt wird die Betriebsversicherung in Abstimmung zwischen Versicherer und Versichertem um die genau auf die betrieblichen Bedürfnisse angepassten Zusatzvereinbarungen. Insgesamt besteht eine Betriebsversicherung aus einem Konvolut verschiedener Versicherungsverträge, die allesamt nur nach einer ausgiebigen Beratung vereinbart werden sollten. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die jeweilige Betriebsversicherung den Anforderungen im Schadensfall in Bezug auf den Deckungsbereich und die Deckungssumme genügen wird.

Die Betriebsversicherung – unabhängig davon, in welchem Umfang sie vereinbart wird – ist zumindest in ihren Grundbestandteilen für einen Selbstständigen, ein Unternehmen oder eine Firma unverzichtbar. Sie schützt vor den Unwägbarkeiten, die die Teilnahme am Geschäftsleben immer mit sich bringen und die bei einem Schadenseintritt derartige wirtschaftliche Beeinträchtigungen verursachen können, dass die Existenz des Betriebs massiv bedroht sein kann. Damit gibt sie Selbstständigen die nötige Absicherung, langfristig zu planen und diese Pläne selbst bei einem Schadensfall auch weiter umsetzen zu können.


Für wen ist eine Betriebsversicherung?

Betriebsversicherung - zufriedener Handwerker

Geschäftskunden sind die Zielgruppe der Betriebsversicherung, die auf den erhöhten und spezialisierten Versicherungsbedarf durch die Aktivitäten im Geschäftsleben abgestimmt ist. Grundsätzlich macht es dabei keinen Unterschied, ob es sich um Freiberufler, Einzelhandel oder Dienstleister handelt. Mit dem Fokus auf das produzierende und handwerkliche Gewerbe weist eine umfassende Betriebsversicherung allerdings einige zusätzliche Versicherungsbereiche auf.

Die Größe des Betriebs oder die bisherige Dauer der Geschäftstätigkeit ist dabei nicht relevant. Im Gegenteil – Existenzgründer sind noch weniger in der Lage, einen Schadensfall aus den eigenen Reserven zu tragen als ein langjähriges Unternehmen, das zumindest die theoretische Möglichkeit hatte, Reserven zu bilden. Andererseits kann sich auch ein alteingesessener Betrieb nicht darauf verlassen, dass die Betriebsreserven auch nur annähernd ausreichen werden, um einen größeren Schaden durch ein Feuer und einer daraus resultierenden Betriebsunterbrechung auffangen zu können. Es ist dank einer entsprechenden Betriebsversicherung auch weder nötig noch sinnvoll, Rücklagen in dieser Höhe zu bilden. Von den steuerlichen Nachteilen abgesehen mindert dies die Liquidität des Betriebs auf Dauer und verhindert die Verwendung des freien Kapitals für notwendige Investitionen.

Dieses nicht aufzufangende Risiko kann sich auch durch einen Haftpflichtschaden verwirklichen, der insbesondere bei handwerklichen Betrieben mit Außenaufträgen immer im Bereich des Möglichen liegt. Selbst ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann bei der Arbeit auf einer Baustelle ein Sachschaden verursacht werden, der leicht sechs- oder siebenstellige Schadensersatzforderungen auslöst. Ohne eine entsprechend gestaltete Betriebsversicherung ist ein Betrieb in den meisten Fällen damit auf dem Weg in die Insolvenz. Je mehr Mitarbeiter ein Betrieb beschäftigt und je mehr Kundenkontakt besteht, desto wichtiger ist es, die Betriebsversicherung auf dieses Schadensrisiko auszudehnen.

Die Betriebsversicherung empfiehlt sich also für jede selbstständige Tätigkeit. Über diese grundsätzliche Eignung hinaus ist die genaue Zusammensetzung der Betriebsversicherung abhängig von der Art der Tätigkeit und den Bedürfnissen des Betriebs. Diesen genauen Bedarf zu ermitteln gehört zu den Aufgaben, die Inhaber und Versicherungsberater im jeweiligen Einzelfall übernehmen. Die Entscheidung, wie genau die Betriebsversicherung zusammengesetzt wird, kann nur nach umfangreicher Informationssammlung, einem ausführlichen Vergleich der Versicherer und einer realistischen Einschätzung des eigenen Bedarfs im Vergleich zur Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Prämienbelastung erfolgen.


Warum ist eine Betriebsversicherung sinnvoll?

Sachschäden, Haftpflichtschäden, Kosten eines Rechtsstreits und alle Folgekosten eines Schadens verringern den Gewinn. Sie können sogar derartig auf den Gewinn und die Rücklagen einwirken, dass dies das vorzeitige Ende eines Unternehmens bedeutet. Die Betriebsversicherung übernimmt das Risiko hinsichtlich der Sachwerte, der Haftungen und der Kosten, die gewöhnlich einen Betrieb treffen können. Dabei besteht die Betriebsversicherung aus Versicherungsprodukten, die erfahrungsgemäß die am häufigsten auftretenden Risiken abdecken.

Wenn ein Unternehmer schon nicht ausschließen kann, dass ausgerechnet sein Betrieb von einem Schadensereignis getroffen wird, so kann er doch zumindest durch die Betriebsversicherung dafür sorgen, dass er durch die Auswirkungen des Schadens nicht um seine bisherige Arbeit gebracht wird. Eine andere effektive Gefahrenabwehr steht ihm nicht zur Verfügung. Alle Sicherungsmaßnahmen können nicht mit hundertprozentiger Garantie ein Feuer in der Betriebsstätte verhindern. Ebenso wenig kann ein Handwerker oder Bauunternehmer verhindern, dass seine Mitarbeiter auf einer Baustelle einen größeren Schaden verursachen oder wertvolle Baugeräte gestohlen werden. Er kann durch die Betriebsversicherung dieses Risiko aber umfassend versichern und die wirtschaftlichen Auswirkungen damit auf die Betriebsversicherung verlagern.

Der Verlust von Maschinen ist dabei immer ein besonders schwerer Schaden, den ein Betrieb erleiden kann. Zum einen liegt dies an den regelmäßig hohen Kosten für die Neuanschaffung und zum anderen bedeutet der Untergang oder Verlust einer Maschine eine Unterbrechung der straff geplanten Einsatzzeiten der Geräte. Handelt es sich sogar um Spezialmaschinen, können leicht Wochen vergehen, bis angemessener Ersatz beschafft werden kann. Neben den unerwarteten Kosten für die Wiederbeschaffung leidet in dieser Zeit der Produktionsfluss und wichtige Aufträge werden nicht erledigt. Es wäre fahrlässig, dieses latente Risiko nicht durch eine Betriebsversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz abzudecken.

Die Betriebsversicherung verschafft Planungssicherheit. Daneben verhindert sie, dass aus dem natürlichen Sicherheitsbedürfnis eines Geschäftsmanns heraus ein Teil der finanziellen Mittel unnötig gebunden wird. Diese erwirtschafteten Überschüsse stehen ihm durch die Betriebsversicherung zur Verfügung, um weitere Investitionen zu tätigen oder auch einfach eine höhere Gewinnausschüttung vorzunehmen. Im Gegenzug sind die Versicherungsprämien als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und verhältnismäßig gering und dies auch angesichts der doch beeindruckenden Deckungssummen, die selbst eine Betriebsversicherung mit reinem Grundschutz einschließt.

Betriebsversicherung - glücklicher Mechaniker


Welche Deckungs-Risiken können in der Betriebsversicherung versichert werden?

Versicherbare Deckungsrisiken in der Betriebsversicherung lassen sich sinnvollerweise in einen unverzichtbaren Grundschutz und Zusatzschutz abhängig von der spezifischen Branche des Betriebs unterteilen. Während der Grundschutz generell in jeder Betriebsversicherung enthalten sein sollte, so richten sich die Ergänzungen nach den Möglichkeiten und Anforderungen des jeweiligen Betriebs.

Zum Grundschutz zählen:

  • Feuerversicherung
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruch / Diebstahl
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Firmenrechtschutz

Abhängig vom besonderen Tätigkeitsfeld des Betriebes und Faktoren wie geografische Lagen mit besonderen Gefährdungssituationen durch Umweltgeschehnisse sind weitere Elemente in die Betriebsversicherung sinnvoll zu integrieren.

Besonders bewährt haben sich dabei:

  • Maschinenversicherung
  • Transportversicherung
  • Werksverkehrsversicherung
  • Flottenversicherung
  • Elementarschadenversicherung

Wie bei den meisten Versicherungsprodukten ist die Betriebsversicherung so umfassend zu vereinbaren, dass beinahe jedes denkbare aber zugleich betriebsspezifische Risiko auch abgedeckt ist. Andererseits gilt der Grundsatz, dass zwar fast jedes Risiko versichert werden kann, dies aber noch lange nicht muss. Die Betriebsversicherung ist eine individuell gestaltete Versicherung, die immer nur die Deckungsrisiken umfassen sollte, die nach den Erfahrungen eines kompetenten Versicherungsberater und den Erfahrungen von Branchenangehörigen überhaupt im Bereich des Möglichen liegen.

Hinzu kommt der wirtschaftliche Faktor der sich aus dem Umfang der Betriebsversicherung ergebenden Prämienberechnung. Hier sind insbesondere Existenzgründer zur Besonnenheit verpflichtet, um die anfänglichen Belastungen durch die Betriebsversicherung auch tragbar zu gestalten. Dies sollte zwar nicht auf Kosten des Versicherungsschutzes gehen, aber eine dauerhaft vertretbare Prämie in der Betriebsversicherung erhält den Versicherungsschutz. Solange dies nicht zu einer Unterversicherung führt, ist der Existenzgründer damit vorteilhaft abgesichert. Mit zunehmender wirtschaftlicher Stabilität ist ohnehin eine Anpassung der Betriebsversicherung an die zugleich steigenden Deckungsrisiken erforderlich und die Erweiterung der Betriebsversicherung ergibt sich schon auf diesem Weg.

Solange der Grundschutz nicht vernachlässigt wird und eine regelmäßige Anpassung an die gestiegenen Anforderungen erfolgt, hat ein Selbstständiger bereits von der Gründungsphase an die Sicherheit, dass er im Schadensfall nicht gleich die Existenz seines Betriebs und womöglich seine persönliche Existenz ebenfalls gefährdet. Auf dem Grundschutz lässt sich im Laufe der ersten Geschäftsjahre und auf der Grundlage des ermittelten Unternehmensprofils dann eine dynamische Betriebsversicherung aufbauen, die den jeweils geänderten Anforderungen angepasst wird. Fahrlässig wäre es, die Betriebsversicherung in der Form weiterzuführen, die sie in der Gründungsphase hatte. Unternehmen entwickeln sich weiter und dies gilt auch für die Anforderungen an die Betriebsversicherung. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz eines Betriebs immer zeitgemäß an die allgemeinen Versicherungsanforderungen und die des individuellen Betriebs angepasst ist.


Was ist nicht versichert in einer Betriebsversicherung?

Zunächst gilt natürlich, dass immer dann, wenn es für die Schadenverwirklichung überhaupt relevant ist, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht versichert sind. Relevanz ist deswegen entscheidend, da beispielsweise die gewerbliche Rechtsschutzversicherung nur im strafrechtlichen Bereich Vorsatztaten ausschließen kann. Ein erweiterter Strafrechtschutz hängt ab vom Versicherer, den für die Betriebsversicherung zur Verfügung stehenden Versicherungsprodukten und dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

Bei der Feuerversicherung ist die vorsätzliche Schadensherbeiführung in jedem Fall ausgeschlossen. Es handelt sich um Brandstiftung, die wahrscheinlich auch noch den Tatbestand des Versicherungsbetrugs verwirklichen will. Eine heiße Sanierung der betrieblichen Finanzen lässt sich über die Geschäftsinhaltsversicherung also nicht erreichen. Dies gilt auch, wenn ein Einbruch / Diebstahl vorsätzlich begangen wird oder die notwendigen Sicherungsmaßnahmen grob fahrlässig unterbleiben. Einbruchsicherungen werden vielfach in der Betriebsversicherung nach einer Begehung der Räumlichkeiten vorgegeben und sollten in der vertraglich vereinbarten Weise deswegen unbedingt umgesetzt werden.

Gehört zur Betriebsversicherung die Transportversicherung dazu, wird vom Versicherungsnehmer erwartet, dass er für die richtige Transportsicherung sorgt. Die Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Transport und die korrekte Verladeweise sind in der Betriebsversicherung hoch. Werden sie nicht erfüllt, so führt dies zwar nicht zwangläufig dazu, dass der Schaden nicht versichert ist – zumeist erfolgt jedoch auf die Feststellung eines Mitverschuldens die Minderung des Schadensausgleichs.

Im Übrigen lässt die variable Gestaltung der Betriebsversicherung zu, dass beinahe jedes Risiko auch mitversichert werden kann. Entscheidend ist, wie sich dies auf die Prämienberechnung auswirkt. Einige zusätzliche Risiken werden durch besonders umfangreiche Versicherungsverträge ohne zusätzliche Beiträge zumindest anteilig übernommen. Andere wiederum erfordern eine spezielle Versicherung zur Schadensabdeckung. Dadurch ist die umfassende und zugleich ausreichende Betriebsversicherung deutlich mehr als private Versicherungen darauf angewiesen, auf den jeweiligen Versicherungsnehmer und seine Bedürfnisse angepasst zu werden. Eine Standardausführung ist bei der Betriebsversicherung nicht üblich und wird den Bedürfnissen der individuellen Betriebe auch keineswegs gerecht.

Jede Betriebsversicherung ist ein sich veränderndes Versicherungspaket mit individuellem Zuschnitt und das Ergebnis einer umfassenden Bestandsaufnahme und Bedürfnisermittlung. Dies bedeutet dabei nicht, dass nicht auf vergleichbare Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann. Diese bilden gemeinhin die Grundlage der einzelnen Bestandteile der Betriebsversicherung und werden durch langjährige Versicherungsstatistiken begleitet.


Welche Schäden sind in einer Betriebsversicherung abgedeckt?

Betriebsversicherung - wertvolle Baumaschinen

Ganz einfach ausgedrückt sind alle diejenigen Schäden in der Betriebsversicherung versichert, die auch zuvor in den Versicherungsverträgen vereinbart wurden sowie die Schäden, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden. Zum Vertragswerk gehören zum besseren Überblick in vielen Fällen Tabellen, die die Details und Deckungssummen der Betriebsversicherung übersichtlich darstellen. Es ist sinnvoll, wenn ein Betriebsinhaber diesen Tabellen besondere Aufmerksamkeit schenkt.

Die Geschäftsinhaltsversicherung mit einer Deckung bei Feuer, Sturm und Hagel, Einbruch / Diebstahl und Leitungsschäden umfasst ohne eine besondere Zusatzversicherung zunächst die direkten Schäden durch die aufgeführten Ursachen. Darüber hinaus hängt es vom Einzelvertrag der Betriebsversicherung ab, welche zusätzlichen Schadensursachen und auch welche Zusatzkosten vom Versicherer ausgeglichen werden. Elementarschäden müssen in der Regel zusätzlich versichert werden. Zu beachten ist, dass in gefährdeten Regionen nicht immer die Elementarschadenversicherung für die Betriebsversicherung angeboten wird. Umgekehrt macht im Flachland eine Versicherung gegen Lawinenschäden nur schwerlich Sinn.

Wichtig ist dagegen die Absicherung gegen Transportschäden und bei Diebstahl von Maschinen auf Baustellen, sofern die Betriebsversicherung Handwerker versichert, die häufiger außerhalb des Betriebsgeländes Arbeiten durchführen. Dazu kommt noch die Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen. Abgesehen von Verschleißschäden schützt diese besonders in Reinigungsunternehmen die bei Kunden eingesetzten Reinigungsautomaten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz den Schaden verursacht hat.

Eine ganz andere Art von Schäden deckt bei der Betriebsversicherung die Betriebshaftpflichtversicherung ab. Schäden entstehen nicht immer nur an den Sachwerten des Unternehmens. Ebenso schwerwiegend in den Konsequenzen können Sachschäden am Eigentum von Kunden oder dem unbeteiligter Dritter sein. Auch Personenschäden sind nie ausgeschlossen und benötigen eine Deckung durch die Betriebsversicherung.

Oft als Folge von größeren Sachschäden kommt es zur Betriebsunterbrechung, die innerhalb der Betriebsversicherung immer abgesichert sein sollte. Unabhängig vom entgangenen Gewinn in der Zeit der Unterbrechung ist eine Übernahme der laufenden Kosten erforderlich. Miete, Gehälter, Beiträge und fast alle wiederkehrenden Zahlungen laufen weiter, auch wenn die Produktion zum Stillstand gekommen ist, oder Aufräumarbeiten als Folge eines Sachschadens durchgeführt werden müssen.


Bis zu welcher Höhe werden Entschädigungsleistungen in einer Betriebsversicherung erbracht?

So wie der Deckungsumfang hängen in der Betriebsversicherung die Entschädigungsleistungen natürlich auch davon ab, welche Deckungssummen überhaupt vereinbart wurden. Diese stellen die Obergrenzen der Schadenregulierung ab. Dies ist nicht gleichbedeutend damit, dass diese Beträge immer ausgezahlt werden. Entscheidend ist die tatsächliche Schadenshöhe, wie sie nach dem Schadensfall ermittel werden kann.

Dazu sind noch weitere Besonderheiten der Schadensregulierung zu beachten:

  • tatsächliche Wertermittlung
  • Neuwerterstattung netto
  • Quotenausgleich oder Festbetraggrenze bei Zusatzkosten
  • Reduzierung durch Unterversicherung

Bei der Geschäftsinhaltsversicherung kommt es deswegen darauf an, dass der untergegangene Warenwert zumindest mit hinreichender Genauigkeit ermittelt werden kann. Für derartige Fälle lohnen sich die regelmäßige Inventur und eine zuverlässige Lagerverwaltung. Geschäftsunterlagen, aus denen sich diese wichtigen Posten entnehmen lassen, sollte zumindest so abgesichert sein, dass sie auch nach einem Gebäudebrand noch für die Regulierung aus der Betriebsversicherung zur Verfügung stehen. Reguliert wird auf den Neuwert der Waren. Der Versicherungsnehmer erhält für die nachgewiesenen Verluste einen Ersatz, der zur Neubeschaffung ausreicht. Umsatzsteuer wird dabei nicht erstattet, die Schäden werden im geschäftlichen Bereich netto ausgeglichen.

Bei der Erstattung von vertraglich vereinbarten Kosten bestehen zumeist Einschränkungen durch eine Obergrenze. Diese kann durch einen festen Betrag bestimmt sein. Übersteigen die Kosten diese Grenze der Betriebsversicherung, so hat der Versicherte die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen. Ähnliches gilt bei einer quotenmäßigen Erstattungsregel. Dabei ist in der Betriebsversicherung kein fester Betrag angegeben, sondern zumeist ein Prozentsatz der Versicherungssumme. Diese Deckung aufgrund von Anpassungen steigen oder sinken, sodass dies auch Einfluss auf die Höhe der zu übernehmenden Kosten hat.

Aufmerksamkeit ist bei der Schadensregulierung dann geboten, wenn die Betriebsversicherung eine Unterversicherung aufweist. Wer die Deckungssummen nicht regelmäßig aktualisiert, läuft schnell in Gefahr, dass die einmal vereinbarte Versicherungssumme längst nicht mehr ausreichend ist, sein Betriebsvermögen angemessen zu versichern. Eine vertraglich vereinbarte Abweichung schützt zumindest bei geringen Differenzen, die je nach Versicherer in der Betriebsversicherung zwischen 5 und 10 Prozent betragen können. In dieser Größenordnung verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung und gleicht den Schaden ohne Abschläge aus.


 Wie wird in der Betriebsversicherung die Versicherungssumme ermittelt?

Bei der Ermittlung der Versicherungssumme kommt es darauf an, bereits anfänglich eine Unterdeckung in der Betriebsversicherung zu vermeiden und im Verlauf der Versicherungszeit den Eintritt der Unterversicherung frühzeitig zu erkennen, um die Deckungssumme anzupassen. Die richtige Versicherungssumme ist kein Schätzwert, aber auch keine nur auf den konkreten Zahlen des Betriebs beruhende Berechnung.

Sie setzt sich aus mehreren Elementen zusammen:

  • Feststellung des tatsächlichen Betriebsvermögens
  • Feststellung des voraussichtlichen Betriebsvermögens im Laufe der Vertragslaufzeit
  • Erfahrungswerte zu Schadenhöhen der Branche
  • Umfang der Geschäftstätigkeit
  • Gesetzliche Mindesthöhen
  • Anforderungen des Betriebsinhabers

Betriebsversicherung - Arbeiterin untersucht Details

Die Versicherungssumme in der Betriebsversicherung sollte so bemessen sein, dass sie sich an den Bedürfnissen des Betriebs orientiert und zugleich die Erfahrungen des Versicherers zu den branchenspezifischen Schadensszenarien umfasst. Besonders Existenzgründer haben nur bedingt einen Überblick, welche Schäden überhaupt auf sie zukommen können und was deswegen in welcher Höhe durch die Betriebsversicherung abgedeckt sein sollte. Es ist deswegen immer empfehlenswert, sich vor Festlegung der Versicherungssummen umfassend zu informieren. Dazu stehen eine ganze Reihe von Informationsquellen zur Verfügung. Nicht zuletzt zählt auch die Erfahrung des Versicherungsberaters. Eine professionelle und kompetente Beratung berücksichtigt die Interessen des Versicherungsnehmers in gleichem Umfang wie die der Betriebsversicherung. Schließlich soll eine langfristige Geschäftsverbindung aufgebaut werden, die Vorteile für alle Beteiligten beinhaltet.

Neben der anfänglichen Ermittlung der Versicherungssumme ist entscheidend, dass die Betriebsversicherung in regelmäßigen Abständen auf eine möglicherweise zwischenzeitlich eingetretene Unterversicherung überprüft wird. Dies macht eine Anpassung erforderlich, die den vollständigen Versicherungsschutz wiederherstellt. Kein Selbstständiger und kein Unternehmen kann es sich leisten, auf eine überalterte Betriebsversicherung zu vertrauen, die den tatsächlichen Anforderungen schon längst nicht mehr entspricht.

Schließlich sind noch gesetzliche Verpflichtungen zu beachten. Die Anforderungen an einen Betrieb sind im Wandel und die Pflicht zur Absicherung bestimmter Schäden kann im Laufe der betrieblichen Tätigkeit zur Pflicht werden. In diesen Fällen werden für die Betriebsversicherung zumeist Deckungssummen vom Gesetzgeber vorgegeben, die dann nicht unterschritten werden dürfen. Solche Abänderungen überwacht das Versicherungsunternehmen automatisch und informiert seine Versicherungsnehmer über die Notwendigkeit, die Betriebsversicherung an die Gesetzesänderung anzupassen.


Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Betriebsversicherung im Schadensfall?

Natürlich hängt die konkrete Regulierung davon ab, welche Vereinbarungen Sie in Ihrer Betriebsversicherung vereinbart haben. Gewisse allgemeine Leistungen sind jedoch in den meisten Bausteinen der Betriebsversicherung enthalten.

So erhalten Sie in der Regel:

  • Neuwerterstattung bei Sachschäden
  • Übernahme der Aufräumarbeiten
  • Mitwirkung bei der Schadenschätzung
  • Maßnahmen zur Absicherung bei Gebäudeschäden
  • Ausgleich von Folgekosten
  • mittelbaren Rechtsschutz bei Haftpflichtschäden

Im Bereich der Sachversicherung liegt Ihr Hauptinteresse natürlich darin, dass die Betriebsversicherung einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden an Sie zahlt. Unterschätzen Sie jedoch nicht, welche Folgekosten einige Schadensszenarien mit sich bringen und wie wichtig die tatsächliche Hilfestellung durch die Betriebsversicherung sein kann. Während Sie als Geschädigter mit einer Ausnahmesituation konfrontiert sind, gehört ein Schadensereignis für die Betriebsversicherung zum Alltag.

Die Unterstützung bei der Vermittlung von Erstmaßnahmen zur Sicherung Ihres Geschäftsbetriebs beruht auf langjähriger Erfahrung. Zumeist arbeitet Ihre Betriebsversicherung mit schnell verfügbaren Fachbetrieben zusammen, die die Aufräumarbeiten und Sicherungsmaßnahmen übernehmen können. Dies erspart Ihnen den Umweg über Kostenvoranschläge und die umständliche Auftragsvergabe.

Im Bereich der Haftpflichtschäden übernimmt die Betriebsversicherung in einem Streitfall mittelbaren Rechtsschutz. Ist der Schadenshergang oder die Schadenhöhe also streitig, so müssen nicht Sie die Abwehr dieser Ansprüche Dritter in einem Rechtsstreit übernehmen. Die Vertretung durch einen Anwalt wird von der Betriebsversicherung finanziert. Ebenfalls von Bedeutung bei Rechtsstreitigkeiten ist die Deckungszusage der gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Gehört diese zum Umfang Ihrer Betriebsversicherung, werden die Kosten eines Anwalts in den versicherten Rechtsgebieten übernommen. In einem Gerichtsverfahren zahlt die Betriebsversicherung den Gerichtskostenvorschuss ein und ermöglicht durch weitere Kostenvorschüsse an das Gericht auf die Beauftragung eines gerichtlich  bestellten Gutachters.

Die Leistungen Ihrer Betriebsversicherung sind also sehr vielfältig und verschaffen Ihnen selbst bei einem Schadensfall die notwendige Planungssicherheit, den Betrieb trotz der Beeinträchtigung auch weiterhin aufrecht halten zu können. Dazu werden Sie vor Ansprüchen Dritter umfassend geschützt und entlastet.

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