Betriebshaftpflichtversicherung Wochenmärkte


Betriebshaftpflichtversicherung Wochenmärkte – Junges Paar beim EinkaufAussteller auf Wochenmärkten brauchen eine Betriebshaftpflichtversicherung, die sie gegen die Ansprüche Dritter schützt. Viele Städte und Gemeinden haben bereits in ihren Marktordnungen festgeschrieben, dass keiner ohne eine entsprechende Versicherung teilnehmen darf. Aber auch für alle, die nicht von einer solchen Vorschrift betroffen sind, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Wochenmärkte unverzichtbar.


Diese Risiken deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Wochenmärkte ab:

Auf Märkten kann es trotz großer Sorgfalt immer zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen. Vor allem, wenn viel Publikumsverkehr herrscht, geschehen schnell ungewollte Dinge. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Wochenmärkte versichert den Standinhaber gegen mögliche Schäden, die an seinem Stand oder durch seinen Stand verursacht werden.

Dies betrifft sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Mögliche Szenarien, in denen die Betriebshaftpflichtversicherung für Wochenmärkte wichtig wird, sind zum Beispiel die folgenden:

  • Ein Kunde rutscht auf einem Stück Obst oder Gemüse vor dem Stand aus und verletzt sich oder beschmutzt bzw. beschädigt seine Kleidung.
  • Der Stand stürzt zusammen und dabei werden die Stände der Nachbarn beschädigt oder – noch schlimmer – Menschen verletzt.
  • Beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs entstehen Schäden am daneben geparkten Fahrzeug.
  • Eine Kochvorrichtung oder ein offenes Feuer verursachen einen Brand, bei dem auch andere Stände beschädigt werden.

Besonders wichtig für Lebensmittelhändler: Die Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung für Wochenmärkte um eine Produkthaftpflichtversicherung

Wer auf einem Markt Lebensmittel verkauft, sollte seine Betriebshaftpflichtversicherung für Wochenmärkte unbedingt um eine Produkthaftpflichtversicherung erweitern. Denn seit dem Jahr 2000 fallen auch unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte und Jagderzeugnisse unter das Produkthaftungsgesetz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Händler auch der Erzeuger ist; es haftet derjenige, der das landwirtschaftliche Produkt an den Endverbraucher verkauft. Salmonellen, Medikamentenrückstände, Pilze und sonstige Krankheitserreger können gesundheitliche Schäden beim Kunden verursachen, die durch die reine Betriebshaftpflichtversicherung für Wochenmärkte nicht automatisch mit abgedeckt sind. Gern beraten wir Sie zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Wochenmärkte (mit oder ohne Produkthaftpflichtversicherung) und legen Ihnen ein unverbindliches Angebot vor.

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