Betriebshaftpflichtversicherung Webdesigner


Betriebshaftpflichtversicherung Webdesigner – Webdesigner bei der ArbeitFreiberufliche Webdesigner sollten auf die Betriebshaftpflichtversicherung nicht verzichten – denn die Risiken, denen ihre Tätigkeit unterliegt, sind nicht in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen, und gerade im EDV-Bereich drohen bei schuldhaft verursachten Fehlern schnell hohe Vermögensschäden. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung haftet der Webdesigner persönlich für diese Schäden, und zwar in unbegrenzter Höhe.


Betriebshaftpflichtversicherung: Webdesigner müssen sich schützen

Es geht nicht ohne Betriebshaftpflichtversicherung. Denn Webdesigner berühren mit ihrer Tätigkeit in vielen Fällen das Herzstück des Kunden, nämlich die Unternehmens-EDV. Die folgenden Szenarien sind nur einige Beispiele dafür, was geschehen kann und wogegen die Betriebshaftpflichtversicherung den Webdesigner schützt:

  • Der Rechner des Kunden wird beim Transport fallen gelassen oder anderweitig beschädigt.
  • Der Rechner des Kunden wird während der Tätigkeit beschädigt (der „Klassiker“: umgestoßener Kaffee).
  • Der Rechner des Kunden wird gestohlen oder geraubt, während er in der Obhut des Webdesigners ist.
  • Bei der Informationsübertragung werden versehentlich Daten vom Server des Kunden gelöscht.
  • Bei der Informationsübertragung werden versehentlich vertrauliche Daten des Kunden öffentlich gemacht.
  • Ein Webshop weist Sicherheitslücken auf, so dass Dritte die Kundendaten/Kreditkartennummern u.ä. stehlen und missbrauchen können.
  • Ein online-Bestellformular funktioniert nicht ordnungsgemäß und verursacht daher geschäftliche Einbußen.
  • Bei der Datenübertragung wird ein Virus eingeschleppt, der das System des Kunden beschädigt.
  • Der eigene Computer fällt aus, so dass ein Projekt nicht termingerecht (Präsentationstermin oder Messetermin o.ä.) fertiggestellt werden kann.

Gegen diese und weitere Risiken schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung den Webdesigner. Darüber hinaus ist bei den meisten Versicherungsunternehmen eine Erweiterung möglich und sinnvoll.


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So kann die Betriebshaftpflichtversicherung für Webdesigner auch folgende Risiken mit abdecken:

  • Schäden an der eigenen EDV
  • Schäden an den gemieteten Büroräumen
  • Unfälle von Kunden bzw. Besuchern in den eigenen Geschäftsräumen

Außerdem schließt die Betriebshaftpflichtversicherung für Webdesigner in den meisten Fällen auch einen passiven Rechtsschutz mit ein, denn bei unberechtigten Ansprüchen und Forderungen wehrt sie diese ab, gegebenenfalls auch mit gerichtlichen Mitteln.

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