Betriebshaftpflichtversicherung Tattoostudio


Betriebshaftpflichtversicherung Tattoostudio – Tattoowiererin bei der ArbeitJedes Tattoostudio braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung, denn die Arbeit am menschlichen Körper bringt viele spezifische Risiken mit sich. Rein rechtlich gesehen erfüllt das Anbringen eines Tattoos oder Piercings sogar den Tatbestand der Körperverletzung. Den entsprechenden Vorwürfen seitens der Kunden kann zwar durch einen geeigneten Vertrag bzw. eine Einverständniserklärung im Vorfeld entgegengewirkt werden, dies ersetzt allerdings nicht die Betriebshaftpflichtversicherung für Tattoostudios.


Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Tattoostudios

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Tattoostudios auf jeden Fall unverzichtbar. Sie deckt zunächst einmal die ganz normalen Haftungsrisiken eines Betriebes ab, unter anderem

  • Unfälle von Passanten aufgrund eines nicht (ausreichend) geräumten oder gestreuten Gehweges vor dem Geschäft im Winter
  • Unfälle von Kunden im Laden (z.B. Stolpern über ein Hindernis)
  • Mietschäden

Darüber hinaus bringt der Beruf des Tätowierers aber noch einige spezielle Risiken mit sich, die den menschlichen Körper direkt betreffen und deswegen schnell zu sehr hohen Schadenersatzforderungen führen können. Nur eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt das Tattoostudio vor diesen Ansprüchen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass

  • sich ein Tattoo oder Piercing trotz der Einhaltung aller Hygienestandards entzündet und der Kunde die Erstattung der Arztkosten sowie eine Entschädigung fordert
  • ein Kunde auf einen der verwendeten Farbstoffe allergisch reagiert
  • ein von Ihnen angebrachtes Piercing wegen des gelieferten Materials von mangelhafter Qualität ist und deshalb gesundheitliche Probleme verursacht
  • Ihnen ein Fehler beim Tätowieren unterläuft (der „Klassiker“ hierbei sind spiegelverkehrt angebrachte chinesische Schriftzeichen) und das Tattoo entfernt werden muss.

Betriebshaftpflichtversicherung Tattoostudio jetzt absichern!

Einmal abgesehen davon, dass der Kunde nicht begeistert ist, drohen Ihnen erhebliche finanzielle Einbußen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann Ihr Tattoostudio jedoch vor diesem Schaden bewahren. Das Versicherungsunternehmen wird alle Ansprüche von Dritten prüfen und diese gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln abwehren. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Anspruch gerechtfertigt ist, dann übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung Ihres Tattoostudios die entstehenden Kosten im Rahmen der Versicherungsvereinbarungen.

Wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tattoostudios. Sie können uns jederzeit kontaktieren.

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