Betriebshaftpflichtversicherung Spedition


Betriebshaftpflichtversicherung Spedition – Lagerarbeiter bei der ArbeitGanz besonders für Speditionen ist die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar – denn die ihnen anvertrauten Güter müssen nicht nur bewacht, sondern dabei auch von einem Ort zum anderen bewegt werden.


Warum ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Speditionen so wichtig?

Im Schadensfall haftet der Unternehmer in unbegrenzter Höhe und ein Leben lang, wenn er keine Betriebshaftpflichtversicherung hat. Speditionen können und sollten sich deswegen unter anderem gegen die folgenden Risiken absichern:

  • Verlust der zu transportierenden Güter
  • Beschädigung der zu transportierenden Güter
  • Schäden beim Be- und Entladen
  • Schäden an gemieteten Gebäuden
  • Schäden an gemieteten beweglichen Sachen
  • Umweltschäden
  • Verlust von Schlüsseln oder Codekarten
  • Schäden an fremden Kraftfahrzeugen

Darüber hinaus bieten manche Versicherungsunternehmen auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung für die Spedition auf Schäden auszudehnen, die durch Verspätungen entstehen. Wenn also der Liefervertrag nicht rechtzeitig erfüllt werden kann und dem Kunden dadurch finanzielle Nachteile entstehen, dann haftet in diesem Fall auch die Versicherung.

Versichert sind im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Speditionen

a)   der Spediteur bzw. Speditionsinhaber selbst

b)   alle Mitarbeiter der Spedition während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit


Betriebshaftpflichtversicherung für Speditionen – das Güterkraftverkehrsgesetz

Im Allgemeinen gilt für Speditionsunternehmen das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), in dem alle wichtigen Punkte des Güterkraftverkehrs geregelt sind. Ausnahmen hiervon betreffen unter anderem den Transport von Arzneimitteln, von Hilfsgütern, von beschädigten Fahrzeugen, von Postsendungen sowie der eigenen Betriebseinrichtung (sogenannter „erlaubnisfreier Güterkraftverkehr“).

Ansonsten schreibt der § 7a GüKG hinsichtlich der Betriebshaftpflichtversicherung für Speditionen die folgenden Punkte vor:

  • Es besteht Versicherungspflicht.
  • Die Versicherungssumme muss mindestens 600.000 Euro pro Schadensfall betragen.
  • Ausnahmen vom Versicherungsschutz sind nur möglich bei
    1. Vorsatz
    2. Krieg, Naturkatastrophen, Terrorismus u. ä.
    3. Beförderung von Geld, Juwelen, Edelmetallen, Wertpapieren u. ä.

Ein Nachweis über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung muss von der Spedition immer mitgeführt werden.

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