Betriebshaftpflichtversicherung Sicherheitsunternehmen


Betriebshaftpflichtversicherung Sicherheitsunternehmen – Wachmann bei der ArbeitWer ein Sicherheitsunternehmen führt, kann auf die Betriebshaftpflichtversicherung nicht verzichten. Denn so vielfältig wie das Berufsfeld selbst sind auch die mit ihm verbundenen Risiken.


Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsunternehmen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsunternehmen gilt für alle Gewerbetreibenden, die nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) im Bewachungsgewerbe tätig sind, das heißt das Leben oder Eigentum fremder Personen gewerbsmäßig bewachen. Dies trifft unter anderem auf die folgenden Tätigkeitsbereiche zu:

  • Wachdienste
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz
  • Transportschutz
  • Detektive
  • Objektschutz

Was ist im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsunternehmen abgesichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsunternehmen deckt Schäden an Personen, Sachgegenständen und Vermögen ab, sofern sie im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht wurden. Das können Verletzungen sein, die andere Menschen erleiden, aber auch zum Beispiel der Verlust oder die Beschädigung der zu bewachenden Sache.


Rechtliche Grundlage der Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsunternehmen

Basierend auf § 34a GewO wurde vom Bundesminister für Wirtschaft bereits in den 1960er Jahren eine spezifische Bewachungsverordnung („Verordnung über das Bewachungsgewerbe“, kurz: BewachV) erlassen. Diese beinhaltet unter anderem auch, dass Sicherheitsunternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen haben. In § 6 sind die Untergrenzen der Versicherungssummen hierfür festgelegt

  • für Personenschäden: mindestens 1 Million Euro
  • für Sachschäden: mindestens 250.000 Euro
  • für das Abhandenkommen der zu bewachenden Sache: mindestens 15.000 Euro
  • für reine Vermögensschäden: mindestens 12.500 Euro

Dabei entfällt die Versicherungspflicht für die Punkte 3 und 4, wenn der Auftraggeber damit einverstanden ist. Außerdem gilt die festgelegte Mindestsumme für Personen- und Sachschäden nicht, wenn das Sicherheitsunternehmen lediglich Landfahrzeuge (nebst Ladung) zu bewachen hat.

Es empfiehlt sich jedoch beim Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung für Sicherheitsunternehmen in den meisten Fällen, nach Möglichkeit und entsprechend dem konkreten Aufgabenspektrum deutlich über diese Mindestanforderungen hinaus zu gehen. So ist es für den Bereich Objektschutz unbedingt empfehlenswert, Schlüssel bzw. Codekarten entsprechend zu versichern. Und bei der Bewachung hochwertiger Industrieanlagen sollte die Versicherungssumme für Sachschäden deutlich höher liegen als das Gesetz vorschreibt. Im Rahmen einer individuellen Beratung stellen wir gern das passende Angebot einer Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Sicherheitsunternehmen zusammen.

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