Betriebshaftpflichtversicherung Pädagogen


Betriebshaftpflichtversicherung Pädagogen – Grundschullehrer mit KindernVor den finanziellen Risiken aus Schadensersatzansprüchen können sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Pädagogen und Erzieher, die selbstständig arbeiten, absichern. Auf diese Weise sichern sie sich vor Schadensersatzansprüchen ab, die sich ergeben können, wenn sie bei ihrer Tätigkeit Fehler machen. Weil sie gesetzlich zur Haftung verpflichtet sind, müssen sie für die Schäden, die aus ihren Fehlern entstehen können, aufkommen. Häufig auch privat.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Pädagogen übernimmt in diesen Fällen die Kosten und schützt damit effektiv vor existenziellen Bedrohungen. Denn gerade Schadensersatzansprüche bei Personenschäden können häufig sehr groß werden und damit die Existenz des Selbstständigen ernsthaft gefährden.


Mit welchen Leistungen schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Pädagogen?

Üblicherweise schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Pädagogen durch die Kostenübernahme in Schadensfällen. Das heißt, wenn der Selbstständige bei seiner beruflichen Tätigkeit einen Fehler gemacht hat und Kunden oder Auftraggeber dadurch einen Schaden erlitten haben und dafür Schadensersatz fordern. Dabei übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung für Pädagogen auch noch weitere Leistungen.

Insgesamt umfasst sie in der Regel die folgenden Leistungen:

  • Kostenübernahme bei Sachschäden
  • Übernahme von Behandlungs-, Rehabilitierungskosten und Schmerzensgeldern bei Personenschäden
  • Rechtsschutz durch Prüfung, ob Schadensersatzansprüche berechtigt sind
  • Übernahme von Rechtsstreitigkeiten

Welche Schäden genau durch eine Betriebshaftpflichtversicherung Pädagogen abgedeckt werden und wie hoch die Deckungssummen für die unterschiedlichen Schadensarten sind, ist abhängig vom jeweiligen Vertrag. Versicherte sollten hierbei genau darauf achten, dass für sie relevante Schadensarten in einer angemessenen Höhe abgesichert sind.


In welchen Fällen tritt Betriebshaftpflichtversicherung für Pädagogen ein?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Pädagogen tritt immer dann ein, wenn diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen Fehler zu verantworten haben. Voraussetzung ist dabei grundsätzlich, dass der Fehler nicht vorsätzlich verursacht wurde. Diesen Schutz bietet eine private Haftpflichtversicherung nicht, weil sie sich ausschließlich auf private Bereiche beschränkt. Selbstständige, bzw. gewerbliche Tätigkeiten sind darin nicht abgesichert.

Umgekehrt beschränkt sich die Betriebshaftpflichtversicherung für Pädagogen ausschließlich auf die gewerbliche, selbstständige Tätigkeit. Sie schließt dabei nicht nur Schäden ein, die durch die Tätigkeit des Selbstständigen verursacht werden. Auch Schäden, die zum Beispiel Schüler in den Unterrichtsräumen des Selbstständigen erleiden, sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Pädagogen abgesichert.

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