Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio


Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio – Kundin bei der ManiküreNageldesignerinnen und Nageldesignern kann es wie allen anderen Dienstleistern und Handwerkern passieren, dass ihnen bei ihrer Arbeit ein Fehler unterläuft. Für die Schäden, die dadurch entstehen, müssen sie als Selbstständige haften. Außer durch Fehler beim Erbringen der Dienstleistung können Schäden auch an Personen oder Sachen entstehen. Etwa, wenn Eigentum eines Kunden oder einer Kundin durch ein Unachtsamkeit beschädigt wird.

Auch für Schäden an denen der Dienstleister nicht direkt beteiligt ist, muss er aufkommen. Zum Beispiel, wenn Kunden in seinen Betriebsräumen zu Schaden kommen und der Geschäftsinhaber die Ursache dafür zu verantworten hat. Gegen Schadensersatzansprüche aus derartigen Schadensfällen bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio zuverlässigen Schutz. Sie kommt bei berechtigten Schadensersatzansprüchen auf und schützt so den Versicherten vor großen finanziellen Belastungen.


Welchen Schutz bietet Betriebshaftpflichtversicherung für Nagelstudio?

In erster Linie bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung einem Nagelstudio einen Schutz vor finanziellen Belastungen, die aus einem Schadensersatzanspruch entstehen können. Sobald nämlich ein Schadensersatzanspruch berechtigt ist und der Versicherte Schadensersatz leisten muss, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung des Nagelstudios für die entstehenden Kosten auf.

Darüber hinaus bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung einem Nagelstudio aber auch weitere Vorteile. Üblicherweise umfasst eine Betriebshaftpflichtversicherung für Nagelstudios die folgenden Leistungen:

  • Rechtsschutz (Versicherung prüft, ob Schadensersatzansprüche berechtigt sind)
  • Übernahme von Rechtsstreiten und damit verbundenen Kosten
  • Erstattung von Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Schadensersatz bei Sachschäden

In welchen Fällen schützt Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio?

Die Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio greift immer dann, wenn der Versicherte einen Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat. Im Gegensatz zu einer privaten Haftpflichtversicherung gilt die Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio ausschließlich für die Bereiche, die die Ausübung der Geschäftstätigkeit als Nageldesigner oder Nageldesignerin betreffen. Das ist bei einer privaten Haftpflichtversicherung nicht der Fall.

Für welche Schäden die Betriebshaftpflichtversicherung Nagelstudio im Einzelfall aufkommt, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Auch die Deckungssummen, also bis zu welcher Höhe Schadensersatz geleistet wird, ist vertraglich geregelt und sollte im Einzelfall vom Versicherten genau geprüft werden.

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