Betriebshaftpflichtversicherung Maler


Betriebshaftpflichtversicherung Maler – Maler streicht eine WandJedem Handwerker passiert es früher oder später einmal, dass er unbeabsichtigt einen Schaden verursacht. Bei Malerarbeiten kommt es zum Beispiel schnell einmal vor, dass trotz aller Sorgfalt und Vorsicht beim Arbeiten die Farbe ihre Spuren an Möbeln oder auf dem Boden hinterlässt. Auch durch unsachgemäße Verarbeitung kann es zu Folgeschäden kommen, die später beseitigt werden müssen. Aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht ist dann der Auftragnehmer verpflichtet, für den verursachten Schaden aufzukommen. Je nach Umfang des Schadens können auch die Kosten für die Behebung sehr unterschiedlich ausfallen. Vor dem finanziellen Risiko können sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Maler absichern.


In welchen Fällen springt Betriebshaftpflichtversicherung Maler ein?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung Maler springt immer dann ein, wenn ein Auftragnehmer bei seinen Arbeiten einen Schaden verursacht, für den er aufkommen muss. Die Betriebshaftpflichtversicherung Maler greift dabei auch, wenn der Schaden durch einen Mitarbeiter des Auftragnehmers verursacht wird. Schäden, für die die Betriebshaftpflichtversicherung Maler aufkommt, sind:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Umweltschäden

Voraussetzung ist dabei immer, dass die Schäden nicht vorsätzlich verursacht wurden.

Je nach Art und Ausmaß der Schäden können auch die Schadensersatzforderungen an den Auftragnehmer sehr groß werden. Mitunter sogar so groß, dass sie die Existenz des Handwerkers bedrohen können. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Maler kommt es gar nicht erst so weit.


Welche Leistungen erbringt die Betriebshaftpflichtversicherung Maler?

Aufgabe der Betriebshaftpflichtversicherung Maler ist es, für Schäden aufzukommen, die bei der Ausübung des Handwerks entstanden sind. Darin unterscheidet sie sich vor allem auch von einer privaten Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden nicht aufkommt. Je nach Ausgestaltung des Vertrages für die Betriebshaftpflichtversicherung Maler werden die Kosten zur Beseitigung der Schäden komplett oder mit Eigenbeteiligung des Versicherten übernommen.

Ein weiterer großer Vorteil für die Versicherten ist auch der passive Rechtsschutz, der sich aus einer Betriebshaftpflichtversicherung Maler ergibt. Stellt ein Auftraggeber nämlich Schadenersatzansprüche, prüft die Versicherung, ob diese Ansprüche überhaupt berechtigt sind und führt gegebenenfalls auch einen Rechtsstreit. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung Maler müsste der Auftragnehmer selber für die Prüfung und einen eventuellen Rechtsstreit aufkommen.

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