Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten


Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten – Reporterin berichtet vor OrtJournalisten haften nicht nur für den Inhalt ihrer Arbeit – sie haften auch beim Zustandekommen und sollten sich deswegen durch eine Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten vor den Unwägbarkeiten ihres aktiven Berufsbildes absichern. Haftpflichtschäden Dritter können jederzeit eintreten, auch wenn der Journalist sorgfältig und verantwortungsvoll arbeitet. Die Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten verhindert, dass schon ein einziger Schaden mit hohen Behandlungskosten womöglich auf Jahre hinaus die Existenz beeinträchtigt.


Welche Risiken deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten?

Die Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten unterscheidet sich dem Grunde nach nicht von jeder anderen Haftpflichtversicherung. Selbst die – bei freiberuflichen Journalisten nicht zuständige Privathaftpflichtversicherung deckt genauso wie die Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten die drei wesentlichen Schadenstypen im Haftpflichtrecht ab.

Dabei handelt es sich um:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden als Folge vorausgegangener Personen- und Sachschäden

Branchentypische Risiken sollten ebenfalls abgesichert werden. Sofern in diesem Punkt Beratungsbedarf besteht, empfiehlt sich die kostenfreie und unverbindliche Beratung durch einen der Versicherungsexperten, die bei der Erstellung einer individuellen Risikoanalyse helfen.

Mögliche besondere Risiken sind beispielsweise:

  • Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten
  • Verletzung von Urheberrechten bei Texten und Bildern
  • Datenverlust bei Dritten.

Welche Leistungen erbringt eine Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten?

Die Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten dient dazu, Sie im Schadenfall von der Haftungsansprüchen freizustellen. Dies bedeutet, dass ein bei der beruflichen Tätigkeit entstandener Schaden eines Dritten durch Ihre Haftpflichtversicherung reguliert wird. Zahlungen erfolgen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme pro Schadenfall und Schadensart. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird abgezogen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei der Regulierung:

  • Prüfung des Schadens dem Grunde und der Höhe nach
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen
  • Passiver Rechtsschutz bei gerichtlicher Klärung
  • Ausgleich berechtigter Forderungen

Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten: Vergleichen lohnt sich

Mit einem Betriebshaftpflicht Vergleich nutzen Sie die Chance, einfach und kostenlos die Tarife zur Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten zu prüfen. Sie erhalten eine Liste der verfügbaren und Ihren Anforderungen entsprechenden Tarife und Angebote. Wie bei jeder anderen sorgfältigen Recherche auch können weitere Informationen zu jedem Tarif genutzt werden.

Als Orientierungshilfe ist der Versicherungsvergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung Journalisten unverzichtbar. Sie sparen Zeit und insbesondere Geld, wenn Sie den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ermitteln.

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