Betriebshaftpflichtversicherung Friseure


Betriebshaftpflichtversicherung Friseure – Friseurin beim Haare schneidenEndlich ist es geschafft – der eigene Friseursalon ist eröffnet und die ersten Termine bereits vergeben. Wer sich mit viel Engagement und Mühe eine Existenz aufgebaut hat, sollte diese nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Aber genau dies droht, wenn es zu einem Haftpflichtschaden kommen sollte. Denn in einem solchen Fall sind selbst bei kleiner Ursache die finanziellen Folgen oftmals kaum abzusehen. Absichern können Sie sich gegen einen solchen Fall mit einer Betriebshaftpflichtversicherung Friseure.


Vor welchen Schäden schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung Friseure?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung Friseure schützt vor:

  • Personenschäden,
  • Sachschäden,
  • damit im Zusammenhang stehende Vermögensschäden

Von Personenschäden wird immer dann gesprochen, wenn durch Ihr Verschulden oder das eines Ihrer Angestellten eine andere Person verletzt wird.

Als Sachschäden hingegen bezeichnet man die Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums.

Vermögensschäden wiederum entstehen beispielsweise dadurch, dass ein beschädigter Gegenstand nicht genutzt werden kann und dem Geschädigten dadurch Einkünfte verloren gehen.

Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Friseure sollten Sie außerdem unbedingt beachten, dass neben einer Absicherung gegen solche Gefahren wie etwa einen nicht vorschriftsmäßig gestreuten Gehweg vor Ihrem Salon, auch die Folgen fehlerhafter Berufsausübung eingeschlossen sind. Dann sind Sie nämlich auch in solchen Fällen geschützt, wenn Sie oder einer Ihrer Angestellten einen Kunden unabsichtlich eine Schnittverletzung zufügen oder die Haarfarbe auf der teuren Handtasche einer Kundin landet und einen hässlichen Fleck hinterlässt.


Welche Leistungen bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung Friseure?

Die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung Friseure gehen für gewöhnlich weit über die bloße Übernahme von Schadenersatzforderungen hinaus und kann generell in drei Bereiche gegliedert werden:

  • die Prüfung von Ansprüchen
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • die Übernahme berechtigter Ansprüche

Bei der Prüfung von Ansprüchen stellt Ihr Versicherer fest, ob Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Friseure überhaupt zum Schadenersatz verpflichtet und die geforderte Höhe angemessen ist.

Die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt Ihr Versicherer für Sie. Auch wenn dies vor Gericht ausgetragen werden muss, entstehen Ihnen keine Kosten.

Erweisen sich die Ansprüche hingegen als gerechtfertigt, so übernimmt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung Friseure die kompletten Entschädigungszahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung Friseure?

Die Höhe der Beiträge, die Sie für eine Betriebshaftpflichtversicherung Friseure zu entrichten haben, hängt unter anderem von der Höhe der Versicherungssumme, etwaiger Zusatzleistungen und einem vereinbarten Selbstbehalt ab.

Versicherte Nebenleistungen in einer Betriebshaftpflichtversicherung für Friseure sind:

Sparte Leistungen
Betriebshaftpflichtversicherung Friseure Augenbrauen zupfen
Betriebshaftpflichtversicherung Friseure Verkauf kosmetische bzw. Haarpflegeartikel
Betriebshaftpflichtversicherung Friseure Bart-Rasur
Betriebshaftpflichtversicherung Friseure Wimpernkolorieren

Gemeinsam mit Ihnen klären wir von Sachversicherungen24.info Ihre ganz individuellen Bedürfnisse und erstellen Ihnen gern ein Angebot für Ihre optimale Betriebshaftpflichtversicherung Friseure – vereinbaren Sie am besten heute noch einen Beratungstermin.

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