Betriebshaftpflichtversicherung Arbeitnehmerüberlassung

Rechtliche Bedeutung der Betriebshaftpflichtversicherung bei Arbeitnehmerüberlassung

Die Überlassung von Arbeitskräften (Leiharbeit) ist besonderen Haftungsregelungen unterworfen, die aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) resultieren. So liegt zwar einerseits die Haftung für die von den überlassenen Arbeitskräften ausgeführten Arbeiten direkt beim Leiharbeitnehmer, verschiedene Sorgfaltspflichten und Überlassungsregelungen unterliegen jedoch weiterhin dem Leiharbeitsvermittler. Das macht eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für die Arbeitnehmerüberlassung nötig. Denn nicht nur die direkten Schadenersatzkosten bedeuten ein erhebliches Geschäftsrisiko für den Leiharbeitsvermittler – auch eventuell anhängige Rechtsverfahren beanspruchen Zeit und Ressourcen, die schnell beträchtliche Ausmaße annehmen können.

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung bei Arbeitsnehmerüberlassung spielt daher eine zentrale Rolle bei der Absicherung von Geschäftsrisiken.

Welche Vorteile hat die Betriebshaftpflichtversicherung bei Arbeitnehmerüberlassung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Arbeitsnehmerüberlassung stellt von berechtigten Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Versicherungsnehmer frei. Forderungen entstehen z.B. aus der Frage, ob die entsandten Leiharbeitskräfte dem Anforderungsprofil genügt haben oder ob Fragen der Binnenhaftung aus der Überlassung geklärt werden müssen. Die Schäden, die aus möglichen Fehlern bei der Entsendung von Leiharbeitskräften resultieren, müssen dabei vollständig von der Arbeitnehmerüberlassung getragen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Arbeitsnehmerüberlassung stellt von den berechtigten Forderungen frei.

  • Ein wichtiger Vorteil ist die eingeschlossene passive Rechtsschutzfunktion der Betriebshaftpflichtversicherung der Arbeitnehmerüberlassung. Sie übernimmt die Kosten für die Klärung, ob erhobene Ansprüche berechtigt sind oder nicht. Entsprechend dem Ergebnis werden nicht berechtigte Forderungen zurückgewiesen und der Leiharbeitsvermittler bleibt unbelastet von Prozess- und Rechtshilfekosten.

Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung bei Arbeitnehmerüberlassung abgesichert?

  • Zentral wird die Haftungsverpflichtung für die Sorgfalt in der Auswahl der entsandten Arbeitnehmer Gegenstand der Versicherungsübernahme. Die Auswahl ist geschäftliches Kernelement und Geschäftszweck der Arbeitnehmerüberlassung und bedarf entsprechender Berücksichtigung in der Versicherungsgestaltung des Leiharbeitsvermittlers. Kann ein Kunde des Vermittlers einen Schaden auf mangelnde Sorgfalt in der Auswahl zurückführen, bedeutet die daraus resultierende Schadenersatzforderung schnell ein erhebliches finanzielles Risiko für den betroffenen Arbeitsvermittler.
  • Abgesichert in der Betriebshaftpflichtversicherung für die Arbeitnehmerüberlassung sind ebenfalls Rechts- und Folgekosten aus Haftungsstreitigkeiten.

Welche Leistungen erbringt die Betriebshaftpflichtversicherung bei Arbeitnehmerüberlassung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung bei Arbeitnehmerüberlassung umfasst:

  • die eingängige Prüfung von erhobenen Ansprüchen
  • die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Forderungen
  • die Abweisung unberechtigter Forderungen für den Versicherungsnehmer
  • die Übernahme von Rechtsverteidigungskosten und auch von Kosten, die im Rahmen der Schadenabwicklung anfallen.

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