Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte


Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte – Zahnarzt mit PatientinZahnärzte sind verpflichtet, für Haftpflichtschäden aus ihrer beruflichen Tätigkeit Vorsorge zu treffen. Eine Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte ist also unabdingbar, um eine kostengünstige Absicherung gegen die durchaus erheblichen Schadensersatzforderungen zu treffen. Die Alternative ist eine Rücklage, die mindestens im sechsstelligen Bereich liegen sollte. Dies ist betriebswirtschaftlich gar nicht vertretbar und angesichts der Tarife und zusätzlichen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte auch kaum die günstigere Alternative.


Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte im Überblick

Die Haftung eines Zahnarztes ist weitreichend. So wird von der Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte keineswegs nur ein möglicher Behandlungsfehler abgedeckt. Die Schadensarten reichen von der verschmutzten Kleidung eines Patienten bis zum verlorenen Schlüssel der Praxisräume oder einer möglichen Unachtsamkeit der Angestellten. Durch die Tendenz der Zivilgerichte, deutlich eher als früher ein Verschulden zu bejahen, ist ohne eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte schnell ein Schadensersatzanspruch in der Welt.

Versicherungsleistungen in der Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte

  • Personenschaden (Behandlungsfehler, Unfall in der Praxis)
  • Sachschaden (Kleidung, Zahnersatz, Eigentum Dritter)
  • Vermögensschaden (Folgeschaden wie Verdienstausfall)
  • Haftung für Gehilfen, Vertreter und Angestellte
  • Nachhaftung

Der Haftungsumfang ist durch die individuelle Tarifgestaltung in der Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte an die jeweils aktuellen Erfordernisse anpassbar. Eine eigene Risikobewertung ist empfehlenswert – im Zweifel mit Unterstützung durch eine kostenlose Beratung – und gibt einen Überblick, welche Leistungen in jedem Einzelfall unverzichtbar sind, welche Deckungssumme nötig ist und welche Zusatzbedingungen sinnvoll und nützlich sind.
Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte - Zahnärztin mit Modellgebiss


Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte – Leistungen im Schadensfall

Kommt es zu einem Schadensfall oder auch nur dazu, dass ein Patient einen Haftpflichtanspruch zu haben glaubt, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte weitreichende Aufgaben zur Entlastung des Versicherten. Diese gehen damit deutlich über einen reinen Schadensausgleich hinaus.

Die Haftpflichtversicherung

  • ermittelt den Sachverhalt;
  • holt im Zweifel Gutachten ein;
  • prüft die Berechtigung des Anspruchs und die Höhe;
  • übernimmt mittelbaren Rechtsschutz zur Abwehr des Schadens;
  • gleicht berechtigte Schadensersatzansprüche aus.

Diese Leistungen sind für einen ungestörten Praxisbetrieb unverzichtbar. Auch Existenzgründer sollten darauf nicht verzichten, da sie in der Regel noch großzügige Prämienrabatte erhalten. Eine Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte ist immer sinnvoll und ein Versicherungsvergleich sichert alle Vorteile der angebotenen Tarife.


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