Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt


Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt – Landschaftsarchitektin bei der ArbeitDie Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt ist eine spezialisierte Versicherung, die häufig über Kammern und Berufsverbände bei großen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Tatsache ist allerdings, dass diese Versicherungen über Rahmenabkommen deswegen nicht automatisch günstiger sind als die Auswahl eines freien Versicherungsunternehmens. Bei der richtigen Auswahl ist es für die Prämiengestaltung auch entscheidend, welche spezifischen Anforderungen die Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt im Einzelfall zu erfüllen hat.


Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt und Risikobewertung

Ein Standardtarif in der Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt ist nicht unbedingt sinnvoll. Das Berufsbild des modernen Landschaftsarchitekten ist ungemein vielschichtig und damit auch sehr unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Eine individuelle Risikobewertung ist vor der Auswahl des passenden Tarifs deswegen unverzichtbar.

Tätigkeitsschwerpunkte für die Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt können sein:

  • Schwerpunkt reine Landschaftsarchitektur
  • Schwerpunkt Umweltarchitektur (Ufergestaltung, Renaturierung etc.)
  • Großprojekte für öffentliche Träger
  • Projekte im privaten Sektor
  • Tätigkeiten im Ausland
  • Projektleitung
  • Kostenberechnung
  • Dozententätigkeit

Je nach dem Ergebnis der Risikobewertung ist die Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt in ihren genauen Versicherungsbedingungen zu gestalten. Während in einer Zahl der Fälle ein allgemeiner Tarif ausreichend sein wird, sind in der Beschäftigung mit Sonderbereichen oder besonderer Projektgröße Zusatzvereinbarungen erforderlich.

Zu den versicherten Schäden gehören dabei:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Umweltschäden
  • Vermögensschäden
  • Mitversicherung von Subunternehmern
  • Mitversicherung freier Mitarbeiter

Voraussetzung für die Haftung ist bei den verschiedenen Schadensarten, dass sie mit der Tätigkeit als Landschaftsarchitekt in Zusammenhang stehen und über Zusatzvereinbarungen ausdrücklich in die Haftung durch die Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt aufgenommen wurden, sofern sie nicht bereits zum Grundtarif gehören.
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Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt – Tarif und Risikoanpassung

In der Regel wird der Tarif in der Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt durch eine Reihe von zusätzlichen und kosenfreien Leistungen geprägt. Dazu gehört auch, dass Existenzgründer ebenso mit einem Prämienrabatt rechnen können wie erfahrene Landschaftarchitekten, die eine vertraglich festgelegte Reihe von schadensfreien Tätigkeitsjahren vorweisen können.

Neben Rückwärtsversicherung und Nachhaftung ist es für den Versicherten entscheidend, dass er sich regelmäßig vom zeitgemäßen Bestand seines Versicherungsschutzes in der Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt überzeugt. Mit wachsender Geschäftstätigkeit oder einer Verlagerung der Schwerpunkte kann es erforderlich werden, die Versicherungskonditionen an die geänderten Anforderungen anzupassen.


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