Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten


Betriebshaftpflichtversicherung Kindergarten – Kindergärtnerin mit KindernDie Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten ist unverzichtbar – unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen Träger einer Kindertagesstätte oder einen von Privaten betriebenen Kindergarten handelt. Das Haftungsrisiko im Umgang mit Kindern ist immer hoch und kann aus eigenen Mitteln nicht getragen werden. Dazu kommt die Verantwortung für die notwendigen Mitarbeiter, die trotz einer Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten ihre eigene Haftpflichtversicherung ebenfalls einer genauen Prüfung unterziehen sollten.


Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten – private und dienstkiche Haftpflichtversicherung

Öffentliche Träger schließen eine Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten in der Regel als Diensthaftpflichtversicherung ab. Dadurch sind der Träger und die von ihm beschäftigten Mitarbeiter für die Fällen abgesichert, in denen die Kinder selbst geschädigt werden oder Dritten ein Schaden im Zusammenhang mit der Kindertagesstätte entsteht.

Private Betreiber einer Kindertagesstätte sollten noch stärker als öffentliche Träger darauf achten, dass sie durch eine Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten ihre Einrichtung und alle darin tätigem Mitarbeiter gegen Haftpflichtschäden versichern. Dazu gilt, dass Erzieher und Erzieherinnen auch selbst darauf achten sollten, wie genau sie gegen Haftpflichtschäden abgesichert sind und im Zweifel durch eine Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten und Erzieher für ihren individuellen Schutz sorgen.

Zum Inhalt der Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten gehört mindestens:

  • Personenschäden bei Kindern und allen, die sich berechtigt in der Kindertagesstätte aufhalten
  • Personenschäden, die durch die Kinder verursacht werden
  • Sachschäden an fremdem Eigentum – der Kinder oder Dritter
  • Haftung bei Ausflügen und Veranstaltungen

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 Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten – Deckungssumme und Leistungen

In der Regel enthalten Tarife für die Betreiber von Kindertagesstätten Deckungssummen, die den allgemeinen Anforderungen mehr als genug entsprechen. Gerade im Bereich der Personenschäden wird den hohen Haftpflichtansprüchen bei Verletzungen dabei ausreichend Rechnung getragen.

Wichtig ist, dass der Umfang der Kinderbetreuung in die Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten miteinbezogen wird. Dabei kommt es auf die Zahl der mitversicherten Mitarbeiter ebenso an, wie die Kinder, die durch die Kindertagesstätte betreut werden. Auch empfiehlt sich, ein genaues Profil der Aktivitäten zu erstellen, um mögliche Zusatzbedingungen zu ermitteln, die zu umfassenden Deckung der Berufshaftpflichtversicherung Kindergarten durch einen angepassten Tarif erforderlich sind.


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